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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Überschrift:
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[Verunreinigung der Einlaufsiele.]
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Artikel:
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Originaltext:
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Osnabrück, 11. April. [Verunreinigung der Einlaufsiele.] Diejenigen, welchen es angeht, seien darauf aufmerksam gemacht, daß nicht flüssige Unreinigkeiten, namentlich Straßenkehricht und nicht nicht flüssiger Unrath nicht in die Schächte der Einlaufsiele gebracht werden dürfen. Es dürfen ferner nicht hineingebracht werden übelriechende Flüssigkeit, Blut, blutiges Wasser, Jauche und dergleichen. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Die Einlaufsiele sind nur bestimmt zur Aufnahme von Regen- und Haushaltswasser.
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