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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Bei der Ausweisung des Baugebietes auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie in der Schnepperschen Tongrube hat der Rat fahrlässig seine Amtspflichten verletzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof, der im Rechtsstreit zwischen einer privaten Bauträger-Gruppe und der Stadt das letzte Wort hatte. Die Stadt wird somit schadensersatzpflichtig.
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Überschrift:
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Streit um Altlast: Stadt unterliegt in Karlsruhe
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Zwischenüberschrift:
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BGH: Rat hat Amtspflichten verletzt - Schadenersatz
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Artikel:
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Autor:
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rll
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