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1.
Erscheinungsdatum:
25.02.1989
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Erhebliche
Teile
des
als
mögliches
Gewerbegebietes
in
Betracht
kommenden
Landstrichs
am
Kalkhügel
nördlich
der
A
30
zwischen
Burenkamp
und
Sutthauser
Straße
müssen
aus
Umweltschutzgründen
von
dem
Gewerbegebiet
ausgenommen
bleiben.
Das
ist
das
vorläufige
Ergebnis
einer
von
der
Stadt
Osnabrück
in
Auftrag
gegebenen
Studie,
die
prüfen
sollte,
unter
welchen
ökologischen
Rahmenbedingungen
ein
Gewerbegebiet
dort
eingerichtet
werden
kann.
Überschrift:
Umweltschutz- Gutachten schränkt Gewerbenutzung deutlich ein
Zwischenüberschrift:
Experten: Weite Teile ökologisch schutzwürdig
Geplantes Gewerbegebiet Burenkamp / Sutthausen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Erhebliche
Teile
des
als
mögliches
Gewerbegebiet
in
Betracht
kommenden
Landstrichs
am
Kalkhügel
nördlich
der
A
30
zwischen
Burenkamp
und
Sutthauser
Straße
müssen
aus
Umweltschutzgründen
von
dem
Gewerbegebiet
ausgenommen
bleiben.
Das
ist
das
vorläufige
Ergebnis
einer
von
der
Stadt
Osnabrück
in
Auftrag
gegebenen
Studie,
die
prüfen
sollte,
unter
welchen
Rahmenbedingungen
ein
Gewerbegebiet
dort
eingerichtet
werden
kann.
Die
ersten
beiden
Teile
der
Untersuchung
wurden
am
Donnerstag
in
einem
Pressegespräch
von
Eberhard
Schmidt-
Casdorff,
dem
Leiter
des
Stadtplanungsamtes
der
Öffentlichkeit
übergeben.
Diese
'
vorzeitige
Veröffentlichung
erfolgte
auf
Beschluß
des
Stadtrates,
um,
den
betroffenen
Gruppen
-
neben
einer
Bürgerinitiative
außerdem
das
Kinderheim
"
Haus
Neuer
Kamp"
-
die
Möglichkeit
zur
kritischen
Beobachtung
des
Verfahrens
der
Bebauungsplanaufstellung
zu
geben.
Ein
dritter
Teil
des
Gutachtens
wird
sich
auf
den
noch
nicht
vorliegenden
Bebauungsplan
beziehen
und
dessen
Umweltverträglichkeit
prüfen.
Wie
der
Diplom-
Biologe
Klaus
Mindrup
von
der
"
ILEX-
Gesellschaft"
für
angewandte
Ökologie
erläuterte,
hätten
er
und
der
ebenfalls
an
der
Erstellung
des
Gutachtens
beteiligte
Professor
Dr.
Helmut
Lieth
(Arbeitsgruppe
Systemforschung
der
Universität
Osnabrück)
bei
ihrer
Untersuchung
festgestellt,
daß
Teilgebiete
des
Areals
von
hoher,
ökologischer
Schutzwürdigkeit
seien.
Besonders
die
nördlich
des
Kinderheimes
auf
städtischem
Besitz
gelegene
Feuchtwiese
müsse
erhalten
werden,
da
sie
viele
bedrohte
Pflanzengesellschaften
beherberge.
Außerdem
sollten
als
Ausgleichsmaßnahmen
zum
möglichen
Gewerbegebiet
Wallhecken
und
Einzelbäume
angepflanzt
und
einige
Flächen
als
"
Ruderalflächen"
belassen
werden,
wo
die
Natur
sich
selbst
überlassen
bleibt.
Bei
Berücksichtigung
aller
empfohlenen
Maßnahmen
werden
nur
weniger
als
zwei
Drittel
der
ca.
27
ha
großen
Fläche
als
Gewerbegebiet
genutzt
werden
können.
Autor:
ner