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1.
Erscheinungsdatum:
17.02.1988
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Regelmäßig
nach
schweren
Regenfällen
gelangt
Öl
in
die
Hase.
Hier
wird
die
Frage
nach
der
Herkunft
gestellt.
Überschrift:
Ölsperre an der Hase ein Fall für den Staatsanwalt
Zwischenüberschrift:
Suche nach Verursacher ohne Ergebnis - Beamte im Visier
Artikel:
Originaltext:
Nach
starken
Regenfällen
schimmert
die
Hase
in
allen
Farben:
Öl
treibt
auf
der
Oberfläche,
und
keiner
weiß
genau,
woher
es
kommt.
Sicher
ist,
daß
der
stete
Tropfen
aus
Motoren
und
Getrieben
eine
Mitschuld
trägt.
Aber
das
kann
nicht
alles
sein:
Im
Fledder
gelangen
immer
wieder
kleine
Mengen
Öl
durch
einen
Regenwasserkanal
in
die
Hase.
Mitarbeiter
der
Stadtverwaltung
fahndeten
intensiv,
aber
vergeblich
nach
dem
Einleiter
und
bauten
dann
-
um
Schlimmeres
zu
verhüten
-
einen
provisorischenÖlabscheider.
Jetzt
ermittelt
die
Staatsanwaltschaft
gegen
die
Beamten.
Ein
Anachronismus:
Hätten
sie
nicht
gehandelt,
dann
wären
sie
schon
aus
dem
Schneider.
Der
Fall
dokumentiert,
wie
hilflos
die
Ermittlungsbehörden
der
Umweltkriminalität
gegenüberstehen.
Selbst
der
zuständige
Staatsanwalt
räumte
ein,
daß
die
Ermittlungen
für
ein
Strafverfahren
eigentlich
nicht
die
"
richtige
Schiene"
seien,
um
solchen
Delikten
auf
den
Grund
zugehen.
In
der
Regel
werden
die
Verfahren
eingestellt,
weil
schuldhaftes
Handeln
kaum
nachgewiesen
werden
kann.
Vom
Verursacher
fehlt
jede
Spur.
Er
muß
irgendwo
im
Bereich
der
Neulandstraße
vermutet
werden.
Die
Ölrückstände
fließen
durch
den
Regenkanal
unter
dem
Karmann-
Gelände
hindurch
und
sickern
in
die
Hase.
Weil
es
sich
um
relativ
geringe
Mengen
handelt,
die
unregelmäßig
anfallen,
blieb
die
Suche
nach
dem
Einleiter
bisher
ergebnislos.
Um
zu
verhindern,
daß
die
Verschmutzungen
in
der
Hase
Schaden
anrichten
können,
baute
das
Tiefbauamt
mit
simplen
Hilfsmitteln
eine
Sperre:
Ein
Brett
verhindert,
daß
der
Ölfilm
fortgespült
wird;
regelmäßig
muß
der
umweltschädliche
"
Rahm"
von
der
Oberfläche
abgeschöpft
werden.
Dennoch
gelangt
Öl
in
den
Fluß,
vor
allem
bei
Hochwasser
ist
der
Wirkungsgrad
beschränkt.
Bei
einem
Hochwasser
im
November
wurden
Polizeibeamte
auf
das
Rohr
des
städtischen
Kanals
aufmerksam.
Sie
informierten
die
Staatsanwaltschaft,
und
die
stellte
die
Ermittlungen
wegen
eines
Verdachts
der
Gewässerverunreinigung
(Paragraph
324
des
Strafgesetzbuches)
an.
Beinahe
paradox
mutet
an,
daß
Ölabscheider
für
Regenwasserkanäle
in
Niedersachsen
überhaupt
nicht
vorgeschrieben
sind.
Immerhin
hat
die
Stadt
Osnabrück
schon
im
Flächennutzungsplan
Bereiche
für
Regenklärbecken
reserviert.
Dafür
fehlt
zwar
einstweilen
das
Geld,
aber
die
Möglichkeit
soll
nicht
verbaut
werden.
Überdies
ist
ein
Regenklärbecken
im
Stadtgebiet
bereits
fertiggestellt:
Beim
Neubau
der
Städtischen
Kliniken
soll
das
gesamte
Oberflächenwasser
gereinigt
werden,
bevor
es
in
den
Rubbenbruchsee
fließt.
Schon
seit
über
einem
Jahrzehnt
wird
in
Osnabrück
mit
erheblichem
Aufwand
auch
an
der
Umstellung
des
Kanalsystems
gearbeitet:
Bei
der
alten
Mischkanalisation
konnte
Schmutzwasser
nach
starken
Regenfällen
ungeklärt
durch
den
Überlauf
in
die
Hase
gelangen,
beim
neuen
Trennsystem
ist
das
nicht
mehr
möglich.
Vor
dem
Hintergrund
der
staatsanwaltlichen
Ermittlungen
klingt
es
wie
ein
schlechter
Scherz:
Zu
den
treibenden
Kräften
für
die
umweltfreundlichen
Neuerungen
gehören
seit
langem
ausgerechnet
die
beiden
städtischen
Bediensteten,
die
jetzt
für
dieÖlverschmutzungen
den
Kopf
hinhalten
müssen.
Rainer
Lahmann-
Lammert
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert