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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Ölsperre an der Hase ein Fall für den Staatsanwalt
Zwischenüberschrift:
Suche nach Verursacher ohne Ergebnis - Beamte im Visier
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Nach starken Regenfällen schimmert die Hase in allen Farben: Öl treibt auf der Oberfläche, und keiner weiß genau, woher es kommt. Sicher ist, daß der stete Tropfen aus Motoren und Getrieben eine Mitschuld trägt. Aber das kann nicht alles sein: Im Fledder gelangen immer wieder kleine Mengen Öl durch einen Regenwasserkanal in die Hase. Mitarbeiter der Stadtverwaltung fahndeten intensiv, aber vergeblich nach dem Einleiter und bauten dann - um Schlimmeres zu verhüten - einen provisorischenÖlabscheider. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Beamten. Ein Anachronismus: Hätten sie nicht gehandelt, dann wären sie schon aus dem Schneider.
Der Fall dokumentiert, wie hilflos die Ermittlungsbehörden der Umweltkriminalität gegenüberstehen. Selbst der zuständige Staatsanwalt räumte ein, daß die Ermittlungen für ein Strafverfahren eigentlich nicht die " richtige Schiene" seien, um solchen Delikten auf den Grund zugehen. In der Regel werden die Verfahren eingestellt, weil schuldhaftes Handeln kaum nachgewiesen werden kann.
Vom Verursacher fehlt jede Spur. Er muß irgendwo im Bereich der Neulandstraße vermutet werden. Die Ölrückstände fließen durch den Regenkanal unter dem Karmann-Gelände hindurch und sickern in die Hase. Weil es sich um relativ geringe Mengen handelt, die unregelmäßig anfallen, blieb die Suche nach dem Einleiter bisher ergebnislos.
Um zu verhindern, daß die Verschmutzungen in der Hase Schaden anrichten können, baute das Tiefbauamt mit simplen Hilfsmitteln eine Sperre: Ein Brett verhindert, daß der Ölfilm fortgespült wird; regelmäßig muß der umweltschädliche " Rahm" von der Oberfläche abgeschöpft werden. Dennoch gelangt Öl in den Fluß, vor allem bei Hochwasser ist der Wirkungsgrad beschränkt.
Bei einem Hochwasser im November wurden Polizeibeamte auf das Rohr des städtischen Kanals aufmerksam. Sie informierten die Staatsanwaltschaft, und die stellte die Ermittlungen wegen eines Verdachts der Gewässerverunreinigung (Paragraph 324 des Strafgesetzbuches) an.
Beinahe paradox mutet an, daß Ölabscheider für Regenwasserkanäle in Niedersachsen überhaupt nicht vorgeschrieben sind. Immerhin hat die Stadt Osnabrück schon im Flächennutzungsplan Bereiche für Regenklärbecken reserviert. Dafür fehlt zwar einstweilen das Geld, aber die Möglichkeit soll nicht verbaut werden. Überdies ist ein Regenklärbecken im Stadtgebiet bereits fertiggestellt: Beim Neubau der Städtischen Kliniken soll das gesamte Oberflächenwasser gereinigt werden, bevor es in den Rubbenbruchsee fließt.
Schon seit über einem Jahrzehnt wird in Osnabrück mit   erheblichem Aufwand auch an der Umstellung des Kanalsystems   gearbeitet: Bei der alten Mischkanalisation konnte   Schmutzwasser nach starken Regenfällen ungeklärt durch den   Überlauf in die Hase gelangen, beim neuen Trennsystem ist das   nicht mehr möglich.
Vor dem Hintergrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen klingt es wie ein schlechter Scherz: Zu den treibenden Kräften für die umweltfreundlichen Neuerungen gehören seit langem ausgerechnet die beiden städtischen Bediensteten, die jetzt für dieÖlverschmutzungen den Kopf hinhalten müssen.
Rainer Lahmann-Lammert
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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