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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Doch eine neue Schneise zur Dielingerstraße?
Zwischenüberschrift:
"Verschwenkung Lotter Straße" längst nicht vom Tisch
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Das Kapitel " Verschwenkung Lotter Straße" ist noch nicht endgültig beendet. Trotz der gegenteiligen Willenserklärungen der CDU-/ FDP-Mehrheitsgruppe im Rat - wir berichteten - halten die Befürworter der Verschwenkung an ihren Plänen fest. Ihre ganze Hoffnung: Die politischen Mehrheiten im Stadtrat nach der Kommunalwahl im Oktober. Das geht aus einem Schreiben der Stadt Osnabrück an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (vom 11. Dezember ` 85) hervor, in dem das Rechtsamt Stellung zum laufenden Rechtsstreit der Erbengemeinschaft Stöve gegen die Stadt bezieht. Dort heißt es, daß der neu aufzustellende Bebauungsplan (ohne Verschwenkung) frühestens Ende 1986 Bestandskraft erlangen dürfte.
Die CDU ist bei ihrer Entscheidung, sich gegen eine Verschwenkung und gegen den Ausbau des Heger-Tor-Walls auszusprechen, ganz entscheidend vom politischen Partner FDP gedrängt worden. In die Koalitionsvereinbarung war 1981 diese FDP-Forderung als gemeinsames politisches Ziel aufgenommen worden.
Und in der Ratssitzung am 28. September 1982 faßte das Kommunalparlament einstimmig den Beschluß, daß die Verwaltung " möglichst noch in diesem Jahr" (1982!) einen Änderungsentwurf zur endgültigen Beratung dem Rat vorzulegen habe. Folgende Bestimmungen sollten darin enthalten sein:
- Auf die Verschwenkung der Lotter Straße ist zu verzichten.
- Der wertvolle Baumbestand in diesem Bereich ist zu schützen und zu erhalten.
- Das Gebiet ist als öffentliches Grün den Bewohnern zugänglich zu machen, soweit es möglich ist.
- Das Gesamtgebiet ist aus dem Sanierungsgebiet herauszunehmen.
Seit diesem Beschluß sind 41 Monate vergangen, ohne daß die Verwaltung den Ratsbeschluß ausgeführt hat.
Erinnert sei auch an die FDP-Initiative gegen die   Verschwenkung der Lotter Straße, die am 26. Juni 1982 einen Bürgerantrag bei der Stadt einreichte. Er war von mehr als 7000 Bürgern unterzeichnet worden. Sie verlangten eine Ratsentscheidung, daß die vorgesehene Verschwenkung der Lotter Straße von der Arndtstraße zur Dielingerstraße zu unterlassen sei. Dr Rat befand später die Zulässigkeit dieses Bürgerantrages. Das inhaltliche Anliegen der Bürger sollte in das Bebauungsplanverfahren einbezogen werden.
Die Grundstücke im Verschwenkungsbereich liegen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet - und zwar seit 1972. Dieser Sanierungsvermerk bedeutet für die Betroffenen eine Veränderungssperre. Seit nunmehr 14 Jahren können die Eigentümer Pachtverträge nur mit dem Einverständis der Stadt Osnabrück abschließen, die bis zum 13. August 1985 längerfristige Vertragszeiten nicht genehmigte. Obwohl der Rat im September 1982 beschlossen hat, daß das " Gesamtgebiet(...) aus dem Sanierungsgebiet herauszunehmen" ist, heißt es in dem Schreiben der Stadt (Rechtsamt) an das OVG Lüneburg (11. Dez. ` 85) wörtlich: " Nach alledem sieht sich die Berufsklägerin (Stadt Osnabrück, d. Red.) derzeit nicht in der Lage, den Sanierungsvermerk zu löschen.
Die FDP will darauf drängen, daß ein Bebauungsplan noch in dieser Periode verabschiedet wird, in dem der jetzige Zustand dieses Bereiches festgeschrieben wird. Vorstandsmitglied Dr. Peter Rössler: " Wir wollen die Nachteile gerne in Kauf nehmen, um das gewachsene Stadtbild zu erhalten."
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pr-
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