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1.
Erscheinungsdatum:
27.07.1985
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Stadtwerke
versuchen
die
Bevölkerung
hinsichtlich
des
chlorierten
Wassers
zu
beruhigen.
Überschrift:
"Abkochen unnötig"
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke zur Kritik am Chlorwasser
Artikel:
Originaltext:
Die
Kritik
der
Verbraucher
über
das
gechlorte
Wittefelder
Trinkwasser
(wir
berichteten)
haben
die
Stadtwerke
Osnabrück
veranlaßt,
zusammen
mit
dem
Gesundheitsamt
und
dem
Staatlichen
Medizinal-
Untersuchungsamt
die
augenblickliche
Situation
der
Trinkwasserversorgung
in
den
Bezirken
Haste,
Dodesheide
und
Schinkel
zu
erörtern.
Nach
Auskunft
der
Stadtwerke
ist
die
Chlorung
dort
notwendig,
weil
eine
Aufkeimung
im
Rohrnetz
beobachtet
wurde.
Bei
dieser
Aufkeimung,
die
durch
die
natürlichen
Ablagerungen
in
den
Leitungen
begünstigt
wird,
handele
es
sich
um
"
völlig
ungefährliche
Wasserkeime"
,
heißt
es
in
einer
Presseerklärung.
Dies
habe
auch
das
Staatliche
Medizinal-
Untersuchungsamt
bestätigt.
Nach
den
gesetzlichen
Richtlinien
müsse
die
Aufkeimung
jedoch
verhindert
werden.
Dies
geschehe
durch
den
Zusatz
von
Chlor
im
Trinkwasser
und
durch
eine
gezielte
Spülung
der
Leitungen.
Der
Eindruck,
daß
das
Wittefelder
Trinkwasser
nur
nach
Abkochen
zu
genießen
sei,
ist
falsch,
heißt
es
weiter.
Auch
nach
Aussage
des
Gesundheitsamtes
gebe
es
dafür
keinen
Anlaß.
Das
Wittefelder
Wasser
könne
derzeit
,,
selbstverständlich
unabgekocht
getrunken
werden"
.
Auf
die
Frage,
warum
das
Wachstum
völlig
harmloser
Keime
bekämpft
und
dafür
der
Chlorgeruch
in
Kauf
genommen
werden
muß,
antworteten
die
Stadt
werke:
,,
Im
Trinkwasser
dürfen
nicht
mehr
als
100
lebende
Bakterien
pro
Milliliter
enthalten
sein,
auch
nicht
harmlose
Wasserkeime.
Dieser
Richtwert
soll
verhindern,
daß
eventuell
krankmachende
Keime
eingeschleppt
wurden
und
sich
vermehrt
haben.
Unterhalb
dieser
Keimzahl
nimmt
man
an,
daß
keine
Gefahr
von
dem
gelieferten
Wasser
ausgeht."
Die
Stadtwerke
bitten
deshalb
ihre
Kunden
in
den
oben
genannten
Bezirken
noch
einmal
um
Verständnis
für
die
,,
vorübergehenden
Maßnahmen"
,
die
zwar
zu
einer
Geruchs-
und
Geschmacksbeeinträchtigung
des
Trinkwassers
führen
können,
gesundheitlich
aber
unbedenklich
seien.