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Osnabrück, 1. Spt. [Eingesandt.] Da auch nach juristischer Ansicht der Magistrat mit seiner Wasserforderung an die Hausbesitzer, welche dem Wasserwerke nicht angeschlossen sind, nicht im Rechte ist, so ist es durchaus nothwendig, daß die Sache ein für allemal gerichtlich entschieden wird; die Kosten würden, falls die Entscheidung wider Erwarten für die Hausbesitzer ungünstig ausfallen sollte, für jeden derselben nur etwa 2 bis 3 Mark betragen. Zur Beschlußfassung wollen sich die Interessenten Sonntag, 3 Septbr. Vormittags 11 Uhr bei Herrn Preibisch, im Osnabrücker Gesellschaftshause pünktlich einfinden.
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