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1.
Erscheinungsdatum:
02.03.1984
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Stadt
wehrt
sich
gegen
Vorwürfe
aus
der
Bevölkerung:
"
Klinikzufahrt
rechtlich
gesichert
-
Sachverhalt
mehrfach
geprüft"
.
Überschrift:
"Klinikzufahrt rechtlich gesichert"
Zwischenüberschrift:
Stadt weist Vorwürfe zurück - "Sachverhalt mehrfach geprüft"
Artikel:
Originaltext:
"
Alle
planungsrechtlichen
Voraussetzungen
für
die
Realisierung
des
Krankenhausbaues
und
für
die
Erschließung
des
Geländes
am
Finkenhügel
sind
seit
Jahren
erfüllt.
Nachdem
der
Rat
die
Mittel
für
die
Erschließungsmaßnahmen
freigegeben
hat,
laufen
die
Arbeiten
planmäßig
an."
Das
erklärten
gestern
Stadtbaurat
Klöcker
und
Krankenhausdezernent
Fitschen,
nachdem
am
Mittwochabend
Bäume
gefällt
wurden,
um
an
der
Rheiner
Landstraße
mit
der
Zufahrt
zu
der
neuen
Klinik
beginnen
zu
können.
Diese
Aktion
war
-
wie
gestern
von
der
Neuen
OZ
berichtet
-
zunächst
von
Umweltschützern
gestoppt
worden,
dann
aber
doch
am
späten
Abend
unter
Polizeischutz
durchgeführt
worden.
Dem
Vorwurf
eines
dabei
anwesenden
Rechtsanwalts,
dieses
Vorgehen
der
Stadt
sei
"
ungeheuerlich"
,
wiesen
gestern
Klöcker
und
Fitschen
"
mit
aller
Entschiedenheit"
zurück.
Das
städtische
Presse-
und
Informationsamt
verwies
gestern
in
einer
Erklärung
darauf,
daß
der
Bebauungsplan
Finkenhügel,
der
für
den
Krankenhausneubau
maßgebend
sei,
bereits
seit
1974
rechtlich
gültig
sei.
Auch
die
Zufahrt
von
der
Rheiner
Landstraße
aus
sei
planungsrechtlich
eindeutig
gesichert.
Da
dies
von
verschiedenen
Seiten
schon
früher
bezweifelt
worden
sei,
habe
die
Verwaltung
den
Sachverhalt
mehrfach
gründlich
überprüft.
Wörtlich
heißt
es
in
der
Presseerklärung:
"
Zuletzt
teilte
der
Oberstadtdirektor
im
September
1983,
veranlaßt
durch
eine
Anfrage
von
Ratsherr
Polewsky
von
den
Grünen,
dem
Rat
schriftlich
mit,
daß
die
Bezirksregierung
schon
am
1.
Februar
1980
eine
Ausnahmegenehmigung
erteilt
hat,
damit
in
dem
Wegedreieck
Lotter
Kirchweg
/
Am
Hirtenhaus
/
Rheiner
Landstraße
die
Krankenhauszufahrt
angelegt
werden
kann."
Den
Hinweis
eines
Ratsherrn
in
der
Sitzung
am
letzten
Dienstag,
daß
die
Rodungsarbeiten
unter
Beachtung
der
Naturschutzbestimmungen
durchgeführt
werden
müßten,
habe
die
Verwaltung
aufgegriffen
und
die
zunächst
für
kommende
Woche
angekündigte
Baumfällaktion
kurzfristig
vorgezogen.
Aus
der
Sicht
der
Stadt
habe
es
keinen
triftigen
Grund
gegeben,
die
Absicht
einer
kleinen
Klägergruppe,
die
beim
Oberverwaltungsgericht
aus
grundsätzlichen
Erwägungen
gegen
das
Krankenhausprojekt
Einspruch
erheben
wolle,
für
die
Terminisierung
der
Erschließungsarbeiten
zu
berücksichtigen.
Bis
zum
gestrigen
Donnerstag
sei
der
Stadt
nicht
bekannt,
ob
das
Gericht
dem
Antrag
auf
einstweilige
Anordnung
stattgeben
werde
oder
nicht.
Vertreter
der
Stadt
hätten
auch
nicht
am
Mittwoch
Umweltschützern
und
zwei
Ratsherren
das
Versprechen
gegeben,
mit
dem
Fällen
der
Bäume
bis
zur
Entscheidung
des
Gerichts
zu
warten.
Die
am
"
Tatort"
anwesenden
Mitarbeiter
der
Stadt
hätten
lediglich
eingeräumt,
die
Arbeiten
vorübergehend
zu
unterbrechen
und
abzuwarten,
ob
noch
am
Mittwoch
eine
einstweilige
Anordnung
des
Gerichts
eintreffen
würde.
Nachdem
dies
nicht
geschehen
sei,
habe
die
Stadt
die
Arbeiten
am
Abend
wie
vorgesehen
fortgesetzt.
Dieser
Darstellung
der
Stadt
über
den
Aufschub
der
Aktion
widersprachen
gestern
am
Gespräch
Beteiligte.
Es
sei
eindeutig
der
Eindruck
bei
den
Gesprächen
vermittelt
worden,
daß
die
Stadt
die
Aktion
so
lange
aufschieben
werde,
bis
die
Entscheidung
des
Oberverwaltungsgerichts
eingetroffen
sei.
Ratsherr
Polewsky
wörtlich:
"
Mit
der
dann
doch
am
späten
Mittwochabend
durchgeführten
Aktion
hat
die
Stadt
zumindest
einen
Vetrauensbruch
begangen."
Autor:
rs