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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
"Klinikzufahrt rechtlich gesichert"
Zwischenüberschrift:
Stadt weist Vorwürfe zurück - "Sachverhalt mehrfach geprüft"
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
" Alle planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Krankenhausbaues und für die Erschließung des Geländes am Finkenhügel sind seit Jahren erfüllt. Nachdem der Rat die Mittel für die Erschließungsmaßnahmen freigegeben hat, laufen die Arbeiten planmäßig an." Das erklärten gestern Stadtbaurat Klöcker und Krankenhausdezernent Fitschen, nachdem am Mittwochabend Bäume gefällt wurden, um an der Rheiner Landstraße mit der Zufahrt zu der neuen Klinik beginnen zu können. Diese Aktion war - wie gestern von der Neuen OZ berichtet - zunächst von Umweltschützern gestoppt worden, dann aber doch am späten Abend unter Polizeischutz durchgeführt worden. Dem Vorwurf eines dabei anwesenden Rechtsanwalts, dieses Vorgehen der Stadt sei " ungeheuerlich", wiesen gestern Klöcker und Fitschen " mit aller Entschiedenheit" zurück.

Das städtische Presse- und Informationsamt verwies gestern in einer Erklärung darauf, daß der Bebauungsplan Finkenhügel, der für den Krankenhausneubau maßgebend sei, bereits seit 1974 rechtlich gültig sei. Auch die Zufahrt von der Rheiner Landstraße aus sei planungsrechtlich eindeutig gesichert. Da dies von verschiedenen Seiten schon früher bezweifelt worden sei, habe die Verwaltung den Sachverhalt mehrfach gründlich überprüft.
Wörtlich heißt es in der Presseerklärung: " Zuletzt teilte der Oberstadtdirektor im September 1983, veranlaßt durch eine Anfrage von Ratsherr Polewsky von den Grünen, dem Rat schriftlich mit, daß die Bezirksregierung schon am 1. Februar 1980 eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, damit in dem Wegedreieck Lotter Kirchweg / Am Hirtenhaus / Rheiner Landstraße die Krankenhauszufahrt angelegt werden kann."
Den Hinweis eines Ratsherrn in der Sitzung am letzten Dienstag, daß die Rodungsarbeiten unter Beachtung der Naturschutzbestimmungen durchgeführt werden müßten, habe die Verwaltung aufgegriffen und die zunächst für kommende Woche angekündigte Baumfällaktion kurzfristig vorgezogen.
Aus der Sicht der Stadt habe es keinen triftigen Grund gegeben, die Absicht einer kleinen Klägergruppe, die beim Oberverwaltungsgericht aus grundsätzlichen Erwägungen gegen das Krankenhausprojekt Einspruch erheben wolle, für die Terminisierung der Erschließungsarbeiten zu berücksichtigen. Bis zum gestrigen Donnerstag sei der Stadt nicht bekannt, ob das Gericht dem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgeben werde oder nicht.
Vertreter der Stadt hätten auch nicht am Mittwoch Umweltschützern und zwei Ratsherren das Versprechen gegeben, mit dem Fällen der Bäume bis zur Entscheidung des Gerichts zu warten. Die am " Tatort" anwesenden Mitarbeiter der Stadt hätten lediglich eingeräumt, die Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen und abzuwarten, ob noch am Mittwoch eine einstweilige Anordnung des Gerichts eintreffen würde. Nachdem dies nicht geschehen sei, habe die Stadt die Arbeiten am Abend wie vorgesehen fortgesetzt.
Dieser Darstellung der Stadt über den Aufschub der Aktion widersprachen gestern am Gespräch Beteiligte. Es sei eindeutig der Eindruck bei den Gesprächen vermittelt worden, daß die Stadt die Aktion so lange aufschieben werde, bis die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eingetroffen sei. Ratsherr Polewsky wörtlich: " Mit der dann doch am späten Mittwochabend durchgeführten Aktion hat die Stadt zumindest einen Vetrauensbruch begangen."
Autor:
rs


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