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1.
Erscheinungsdatum:
12.11.1853
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Auch
in
Atter
werden
Bürger
im
Zuge
des
Baus
der
Eisenbahn
Rheine-
Osnabrück
hinsichtlich
Teilbereiche
ihrer
Grundstücke
enteignet.
Überschrift:
Enteignungen in Atter
Zwischenüberschrift:
Bekanntmachung und Vorladung
Artikel:
Originaltext:
Die
Königliche
Eisenbahn
Direction
in
Hannover
hat,
behuf
Anlage
der,
durch
die
Bekanntmachung
des
Königlichen
Ministerii
des
Innern
vom
20.
September
1851
/
27.
Oktober
1852
in
ihrer
Richtung
festgestellten
Westbahn
die
Erprepriation
der
nachstehend
verzeichneten
Grundstücke
in
der
Feldmark
der
Guts
Bruche
in
den
annähernd
angegebenen,
aber
bei
der
Ausführung
selbst
nach
Umständen
zu
vergrößernden
oder
zu
verkleinernden
Größen,
beim
hiesigen
Amte
beantragt.
indem
daher
die
Eigethümer
dieser
Grundstücke
in
Gemäßheit
art.
7
des
Gesetzes
vom
8
September
1840
hiervon
in
Kenntniß
gestetz
werden,
werden
dieselben
und
auch
alle
sonstige
bei
der
Abtretung
auf
irgend
eine
Weise
Betheiligten
hiermit
öffentlich
vorgeladen,
ihre
Entschädigungs-
oder
sonstige
Ansprüche
jeder
Art
in
dem
auf
Dienstag
den
6.
Dezember
d.
J.
Morgens
10
Uhr
vor
hiesiger
Königlicher
Amtsstube
anberaumten
Termine,
bei
Strafe
des
Ausschusses,
vorzubringen
und
zu
begründen.
Dieser
Termin
soll
zugleich
auch
zur
Verhandlung
über
die
Entschädigungs-
Ansprüche
und
zur
Herbeiführung
einer
gütlichen
Vereinigung
darüber
mit
den
Beteiligten
benutzt
werden.
Melle,
den
26.
Oktober
1853.
Königlich-
Hannoversches
Amt
Jacobi.
Auf
den
Antrag
des
Landes-
Ökonomie-
Commissärs
Dr.
Staffhorst
zu
Iburg
als
Bevollmächtigter
der
Käniglich
Preußichen
Direction
der
Westphälichen
Eisenbahn
zu
Paderborn,
die
Entäußerung
der
zur
Anlage
der
durch
die
Bekanntmachung
des
Königlichen
Ministerii
des
Innern
vom
22.
Julius
d.
J.
in
ihrer
Richtung
festgestellten
Strecke
der
zur
Westbahn
gehörigen
Osnabrück-
Rheiner
Eisenbahn
erforderlichen
und
nachfolgend
annähernd
abgegebenen
Grundstücke
in
der
Gemeinde
Atter
hiesigen
Amtsgezirks
betreffend,
werden
hiermit
die
Eigenthümer
und
Inhaber,
sowie
alle
sonst
bei
der
Entäußerung
derselben
Beteiligten
unter
Hinweisung
auf
die
nach
Art.
7.
des
Gesetzes
über
die
Entäußerungs-
Verpflichtung
behuf
Eisenbahn-
Anlagen
vom
8.
September
1840
am
27.
v.
M.
an
Ort
und
Stelle
geschehene
vorläufige
Anzeige
und
Bekanntmachung
des
Planes
und
in
Gemäßheit
der
Artikel
21.
u.
f.
des
angezogenen
Gesetzes
nunmehr
aufgefordert,
ihre
Entschädigungs-
Ansprüche
so
gewis
in
dem
auf
Montag
den
12.
Dezember
d.
J.
Morgens
9
Uhr
auf
dem
Meierhofe
zu
Atter
anberaumten
Termine
in
Person
anzugeben
und
klar
zu
machen,
als
sie
widrigenfalls
damit
ausgeschlossen
und
derselben
verlustig
sein
werden.
Dabei
wird
den
Vorgelandenen
bemerkt,
daß
die
nachfolgend
annähernd
angegebenen
Größen
der
zu
entäußernden
Grundstücke
bei
der
Ausführung
der
Bahnanlagen
noch
nach
Umständen
und
Bedürfnis
größer
oder
kleiner
bestimmt,
und
folglich
gütliche
Vereinbarungen
über
die
einzelnen
zur
Angabe
kommenden
Entschädigungs-
Ansprüche
versucht
werden
sollen.
Osnabrück,
den
30.
Oktober
1853.
Königlich
Hannoversches
Amt.
Gerdes