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Inhalt:
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Die von der Stadtverwaltung veranlaßten weiträumigen Bodenproben aufgrund einer festgestellten Bleivergiftung eines Gartengrundstücks in der Wüste haben im Prinzip das Ergebnis der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe bestätigt. Über die Ursachen dieser Bodenvergiftung liegen noch keine gesicherten Kenntnisse vor.
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