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1.
Erscheinungsdatum:
02.12.1978
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ein
Kommentar
zur
Entscheidung
des
OVG
Lüneburg
in
der
Sache
Verschwenkung
Lotter
Straße
(Man
spricht
darüber:
"
Eine
Ohrfeige
für
die
Stadt"
).
Überschrift:
Eine Ohrfeige für die Stadt
Artikel:
Originaltext:
So,
wie
die
Stadt
es
jetzt
dreht,
kann
man
es
nun
mal
nicht
drehen
-
es
sei
denn
schlechten
Gewissens.
"
Lediglich
aus
formellen
Gründen"
,
so
hat
die
Stadt
am
Donnerstag
erklärt,
habe
das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
den
Bebauungsplan
113
für
nichtig
erklärt.
Rein
"
formell"
mag
das
korrekt
formuliert
sein,
aber
am
Inhalt
des
Urteils
drückt
sich
die
Stadt
mit
solchen
Formulierungen
vorbei.
Der
Inhalt
des
Gerichtsurteils
ist
uneingeschränkt
der:
Dem
Bebauungsplan
113,
der
die
Verschwenkung
der
Lotter
Straße
vorsieht,
fehlt
die
vorgeschriebene
gesetzliche
Grundlage.
Daß
sie
fehlt,
läßt
sich
nicht
mit
dem
verschämten
Wörtchen
"
lediglich"
abtun,
verweist
vielmehr
auf
einen
schweren
gefährlichen
Mangel.
Eine
Ohrfeige
für
Rat
und
Verwaltung!
Zwei
Überlegungen
liegen
nahe:
1.
Die
laute
und
öffentliche
Kritik
am
Konzept
der
Stadtsanierung
hat
mittlerweile
nachgelassen
(ob
aus
Resignation
oder
Einsicht
in
die
Argumente
der
Stadt,
steht
dahin)
.
Mit
dem
Urteil
des
Oberverwaltungsgerichts
aber
bekommen
wenigstens
partiell
alle
die
recht,
die
über
die
Jahre
hin
kritisiert
haben,
daß
es
in
Sachen
Sanierung
eben
doch
nicht
mit
rechten
Dingen
zugehe.
Die
(nicht
wenigen)
Juristen
der
Stadtverwaltung
werden
den
Spruch
der
Lüneburger
Richter
jetzt
aufdröseln,
die
Rechtsposition
der
Stadt
wortreich
darlegen
-
und
der
Bürger
könnte
schließlich
meinen,
es
gehe
um
ein
Gerangel
im
Paragraphendschungel,
bei
dem
die
Stadt
"
lediglich"
gestolpert
sei.
So
ist
es
aber
nicht.
Die
Stadt
mußte
sich
sagen
lassen,
daß
sie
einen
heftig
umstrittenen
Sanierungsschritt
-
vielleicht
in
der
Eile,
vielleicht
aus
Überheblichkeit
-
schluderhaft
vorbereitet
hat.
War`
s
der
einzige
Schritt?
2.
Die
zahlreichen
unleugbaren
Erfolge
der
Stadtsanierung
bestreitet
heute
kein
Einsichtiger
mehr.
Die
Rennbahn
Dielingerstraße
aber
ist
und
die
Verschwenkung
der
Lotter
Straße
zwischen
den
Museumsgebäuden
hindurch
wäre
eine
beispielhafte
Fehlleistung
-
beides
kann
sich
nicht
Stadtsanierung
nennen,
sondern
ist
schlichte
Verkehrszubringerei.
Sicher
bliebe
es
eine
halbe
Sache,
würde
die
Stadt
auf
die
Verschwenkung
der
Lotter
Straße
verzichten
-
aber
wäre
nicht
diese
halbe
Sache
ein
halber
Fehler,
besser
also
als
ein
ganzer?
(Die
Dielingerstraße
bleibt
so
und
so
verpfuscht)
.
Warum
erklärt
die
Stadt
in
ungetrübter
Selbstsicherheit,
sie
werde
die
"
jetzt
notwendig
werdenden
Schritte
zur
endgültigen
Verwirklichung
des
Planungsziels"
einleiten?
Warum
verschwendet
sie
nicht
einen
Gedanken
daran,
noch
einmal
zu
prüfen,
ob
es
nicht
doch
anders
geht?
Wenn
nun
der
Prozeßbevollmächtigte
der
Kläger
im
gewonnenen
Normenkontrollverfahren
die
Richter
recht
verstanden,
d.
h.
wenn
diese
noch
weitere
Gründe
gegen
den
Bebauungsplan
113
vorlegen
können
-
dann
stehen
die
Chancen
für
die
Stadt,
in
einem
eventuellen
zweiten
Prozeß
erneut
zu
unterliegen,
recht
günstig.
Rat
und
Verwaltung
müssen
jetzt
inhaltlich,
nicht
"
formell"
argumentieren.
Autor:
Wendelin Zimmer
Themenlisten:
L.05.22SL. Lotterstr « L.05.22K. Katharinenviertel allgemein
L.05.22TV. Verschwenkung Lotter Strasse « L.05.22K. Katharinenviertel allgemein