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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Eine Ohrfeige für die Stadt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
So, wie die Stadt es jetzt dreht, kann man es nun mal nicht drehen - es sei denn schlechten Gewissens. " Lediglich aus formellen Gründen", so hat die Stadt am Donnerstag erklärt, habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Bebauungsplan 113 für nichtig erklärt. Rein " formell" mag das korrekt formuliert sein, aber am Inhalt des Urteils drückt sich die Stadt mit solchen Formulierungen vorbei. Der Inhalt des Gerichtsurteils ist uneingeschränkt der: Dem Bebauungsplan 113, der die Verschwenkung der Lotter Straße vorsieht, fehlt die vorgeschriebene gesetzliche Grundlage. Daß sie fehlt, läßt sich nicht mit dem verschämten Wörtchen " lediglich" abtun, verweist vielmehr auf einen schweren gefährlichen Mangel. Eine Ohrfeige für Rat und Verwaltung!
Zwei Überlegungen liegen nahe:
1. Die laute und öffentliche Kritik am Konzept der Stadtsanierung hat mittlerweile nachgelassen (ob aus Resignation oder Einsicht in die Argumente der Stadt, steht dahin). Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts aber bekommen wenigstens partiell alle die recht, die über die Jahre hin kritisiert haben, daß es in Sachen Sanierung eben doch nicht mit rechten Dingen zugehe. Die (nicht wenigen) Juristen der Stadtverwaltung werden den Spruch der Lüneburger Richter jetzt aufdröseln, die Rechtsposition der Stadt wortreich darlegen - und der Bürger könnte schließlich meinen, es gehe um ein Gerangel im Paragraphendschungel, bei dem die Stadt " lediglich" gestolpert sei. So ist es aber nicht. Die Stadt mußte sich sagen lassen, daß sie einen heftig umstrittenen Sanierungsschritt - vielleicht in der Eile, vielleicht aus Überheblichkeit - schluderhaft vorbereitet hat. War` s der einzige Schritt?

2. Die zahlreichen unleugbaren Erfolge der Stadtsanierung bestreitet heute kein Einsichtiger mehr. Die Rennbahn Dielingerstraße aber ist und die Verschwenkung der Lotter Straße zwischen den Museumsgebäuden hindurch wäre eine beispielhafte Fehlleistung - beides kann sich nicht Stadtsanierung nennen, sondern ist schlichte Verkehrszubringerei. Sicher bliebe es eine halbe Sache, würde die Stadt auf die Verschwenkung der Lotter Straße verzichten - aber wäre nicht diese halbe Sache ein halber Fehler, besser also als ein ganzer? (Die Dielingerstraße bleibt so und so verpfuscht). Warum erklärt die Stadt in ungetrübter Selbstsicherheit, sie werde die " jetzt notwendig werdenden Schritte zur endgültigen Verwirklichung des Planungsziels" einleiten? Warum verschwendet sie nicht einen Gedanken daran, noch einmal zu prüfen, ob es nicht doch anders geht?
Wenn nun der Prozeßbevollmächtigte der Kläger im gewonnenen Normenkontrollverfahren die Richter recht verstanden, d. h. wenn diese noch weitere Gründe gegen den Bebauungsplan 113 vorlegen können - dann stehen die Chancen für die Stadt, in einem eventuellen zweiten Prozeß erneut zu unterliegen, recht günstig. Rat und Verwaltung müssen jetzt inhaltlich, nicht " formell" argumentieren.
Autor:
Wendelin Zimmer
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