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1.
Erscheinungsdatum:
10.11.1977
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Erneut
übt
die
Erbengemeinschaft
Stöve
(Einhornapotheke)
,
vertreten
durch
Prof.
Dr.
Reiner
Tenfelde,
scharfe
Kritik
am
Bebauungsplan
113
der
Stadt,
"
die
Verschwenkung
Lotter
Straße"
.
Das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
soll
in
einem
enormen
Kontrollverfahren
die
Nichtigkeit
dieses
Projekts
feststellen.
Überschrift:
Normenkontrollverfahren wegen Bebauungsplan 113
Zwischenüberschrift:
Erneut scharfe Kritik am Plan für die Lotter Straße
Artikel:
Originaltext:
Das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
soll
in
einem
Normenkontrollverfahren
die
Nichtigkeit
des
Bebauungsplanes
Nr.
113
-
Verschwenkung
Lotter
Straße
-
feststellen.
Das
hat,
wie
der
Prozeßbevollmächtigte,
Rechtsanwalt
Prof.
Dr.
Tenfelde,
jetzt
mitteilte,
die
betroffene
Erbengemeinschaft
Stöve
(Einhorn-
Apotheke)
beantragt.
Weiter
hat
die
Erbengemeinschaft
die
Stadt
gebeten,
bis
zum
Abschluß
des
beantragten
Verfahrens
zwischen
den
Museumsgebäuden
keine
Baumaßnahmen,
mit
denen
vollendete
Tatsachen
geschaffen
würden,
zu
beginnen.
Sollte
die
Stadt
dem
Wunsch
nicht
entsprechen,
will
die
Erbengemeinschaft,
wie
es
in
einem
Schreiben
an
die
Stadt
heißt,
mit
einer
einstweiligen
Verfügung
die
sofortige
Einstellung
der
entsprechenden
Arbeiten
zu
erreichen
versuchen.
Tenfelde
begündete
vor
der
Presse,
aus
welchen
Gründen
das
Normenkontrollverfahren
beantragt
worden
sei.
Einmal
stehe
der
angefochtene
Bebauungsplan
nicht
im
Einklang
mit
Bundesbau-
und
Städteförderungsgesetz.
Der
Plan
basiere
auf
einem
Sanierungskonzept,
"
das
in
wesentlichen
Teilen
bereits
aufgegeben
worden
ist."
Die
Verschwenkung
der
Lotter
Straße
(Abbiegen
in
Höhe
der
Einhorn-
Apotheke
und
Umleitung
zwischen
den
Museumsgebäuden
hindurch
in
die
Dielingerstraße)
wird
von
der
Stadt
mit
verkehrstechnischen
Argumenten
begründet,
diese
aber,
so
Tenfelde,
überzeugten
in
keiner
Weise.
So
bemängelt
der
Rechtsanwalt
u.
a.,
dass
der
Bebauungsplan
nicht
erkennen
lasse,
wie
der
Fußgängerverkehr
im
fraglichen
Bereich
geregelt
werden
soll,
ob
z.
B.
an
Über-
/
Unterführungen,
Ampeln
oder
andere
Regelungen
gedacht
sei;
nicht
erkennbar
sei
ferner,
wo
Bushaltestellen
eingerichtet
werden
und
wie
die
Bergstraße
angebunden
werden
könne.
Schließlich
sei
noch
völlig
offen,
ob
und
wie
die
Fläche
der
jetzigen
Lotter
Straße
zwischen
Akzisehaus
und
den
Grünanlagen
gegenüber
in
eine
Grünfläche
bzw.
einen
Spielplatz
umgewandelt
werden
kann
und
soll.
Diese
und
andere
offenkundige
Unklarheiten
lassen,
wie
Tenfelde
sagte,
sogar
befürchten,
dass
die
Stadt
den
Verlauf
der
Lotter
Straße
bis
zur
Einmündung
in
den
Wall
unangetastet
läßt
und
zusätzlich
die
Verschwenkung
als
Bedienung
der
Dielingerstraße
vornimmt.
Nach
Tenfelde
ist
es
offen,
wann
das
Oberverwaltungsgericht
seine
Entscheidung
treffen
wird.
Autor:
Zi