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1.
Erscheinungsdatum:
22.02.2021
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Aufräumen am Autofriedhof
Zwischenüberschrift:
Großteil der Wracks am Osnabrücker Güterbahnhof den Eigentümern zugeordnet
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Vor
rund
einem
Monat
stießen
Polizei
und
Stadtverwaltung
auf
dem
Gelände
des
ehemaligen
Güterbahnhofs
in
Osnabrück
auf
einen
unerlaubten
Schrottplatz
mit
314
Autowracks.
Das
ist
der
aktuelle
Stand
der
Dinge.
Worum
geht
es?
Am
18.
Januar
hatten
Stadt
und
Polizei
bei
einer
Durchsuchung
auf
dem
Gelände
314
abgemeldete
Autos
gefunden.
Gegen
mehr
als
ein
Dutzend
Gewerbetreibende
wird
ermittelt.
Sie
durften
dort
keinen
Schrottplatz
und
keine
Autoverwertung
betreiben.
Wie
ist
der
Stand
der
Ermittlungen?
Die
Polizei
ermittele
gegen
mehrere
Gewerbetreibende
am
Güterbahnhof
–
Autowerkstätten
und
-
händler,
sagt
Polizeisprecher
Matthias
Bekermann
auf
erneute
Anfrage.
Sie
habe
alle
314
Schrottautos
fotografiert
und
dokumentiert.
Nach
dem
derzeitigen
Ermittlungsstand
seien
99
Fahrzeuge
als
Abfall
zu
bewerten
–
wegen
der
noch
enthaltenen
Betriebsstoffe
sogar
als
gefährlicher
Abfall.
Die
Stadt
hatte
bereits
zuvor
sämtliche
Autos
als
Abfall
eingestuft.
Ihr
zufolge
dürften
die
vorläufigen
Ermittlungen
wohl
noch
bis
April
dauern,
sagt
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen.
Wurden
schon
alle
Autos
den
Eigentümern
zugeordnet?
Nein,
noch
nicht
alle
Autos
wurden
zugeordnet,
heißt
es
vonseiten
der
Stadt,
aber
immerhin
„
zu
einem
großen
Teil
den
bestehenden
Miet-
beziehungsweise
Pachtverhältnissen
der
Gewerbetreibenden″,
so
Jürgensen.
Die
Polizei
ergänzt,
sie
sei
zuversichtlich,
bald
alle
314
Auto
den
jeweiligen
Eigentümern
oder
verantwortlichen
Personen
zuordnen
zu
können.
Wo
kamen
die
Autos
überhaupt
her?
Auch
das
ist
noch
nicht
klar
und
bleibt
womöglich
unklar.
„
Die
Stadt
geht
davon
aus,
dass
für
einen
Teil
der
Fahrzeuge
keine
Papiere
–
Fahrzeugbriefe
–
vorliegen
beziehungsweise
keine
Kaufverträge
oder
Werkstattaufträge″,
so
Jürgensen.
Wie
viele
Autos
wurden
derweil
abgeholt
und
korrekt
entsorgt?
Darüber
hat
die
Stadt
keinen
Überblick.
„
Eine
aktuelle
Bestandsaufnahme
durch
den
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
konnte
zwischenzeitlich
witterungsbedingt
nicht
erfolgen″,
sagte
Jürgensen
am
Donnerstag.
Das
hole
die
Stadt
in
der
kommenden
Woche
nach.
Sogenannte
Verwertungsnachweise
lägen
bislang
keine
vor,
erklärt
der
Stadtsprecher.
Ein
Verwertungsnachweis
ist
eine
Bescheinigung
eines
Schrottplatzes,
ein
Fahrzeug
ordnungsgemäß
zerlegt
zu
haben.
Der
Polizei
Osnabrück
zufolge
sind
bislang
etwa
30
Fahrzeuge
beseitigt
worden.
Ob
sie
tatsächlich
korrekt
entsorgt
wurden,
„
kann
erst
nach
Abgleich
der
ermittelten
Fahrgestellnummern
und
vorliegender
Verwertungsnachweise
abschließend
beurteilt
werden″,
so
Jürgensen.
Wie
lange
haben
die
Eigentümer
zur
Entfernung
der
Autos
Zeit?
Das
steht
noch
nicht
fest.
Die
Stadt
eröffnet
die
Verwaltungsverfahren
erst,
wenn
der
vorläufige
Ermittlungsbericht
vorliegt.
„
Dann
erfolgen
die
Anhörungen″,
sagt
Jürgensen.
„
Insofern
gibt
es
noch
keine
Fristsetzungen.″
Seit
wann
wurden
dort
Altfahrzeuge
demontiert?
Das
sei
weiterhin
unbekannt,
sagt
Jürgensen.
Acht
Gewerbetreibende
waren
von
2018
bis
2020
am
Güterbahnhof
gemeldet
–
allerdings
nicht
für
Demontagetätigkeiten.
Nur
spezielle
Betriebe
–
Schrottplätze
–
dürfen
Altfahrzeuge
annehmen,
demontieren
und
Verwertungsnachweise
ausgeben.
Mit
welchen
Konsequenzen
müssen
die
Verantwortlichen
rechnen?
Keiner
der
Gewerbetreibenden
hatte
dort
eine
Genehmigung
zum
Ausschlachten
von
Autos.
Die
Polizei
ermittelt
wegen
des
unerlaubten
Umgangs
mit
gefährlichen
Abfällen
–
bis
zu
fünf
Jahre
Freiheitsstrafe
oder
Geldstrafe
–
und
des
unerlaubten
Betreibens
von
Anlagen
–
Geldstrafe
oder
bis
zu
drei
Jahre
Freiheitsstrafe.
Das
ist
die
strafrechtliche
Seite,
die
die
Staatsanwaltschaft
nach
Abschluss
der
polizeilichen
Ermittlungen
übernimmt
und
über
eine
Anklage
entscheidet.
Vonseiten
der
Stadt
gibt
es
weniger
zu
befürchten.
„
Die
Gewerbetreibenden
haben
die
Möglichkeit,
das
Verwaltungsverfahren
zu
vermeiden,
indem
sie
die
gesetzlichen
Anforderungen
erfüllen
und
die
eingetretenen
verbotswidrigen
Zustände
unter
Nachweisführung
beseitigen″,
sagt
Jürgensen.
Gibt
es
Umweltschäden?
Punktuell
habe
die
Stadt
das
Auslaufen
von
Betriebsstoffen
festgestellt,
sagt
Jürgensen.
Die
Mengen
seien
aber
gering,
sofortige
Gegenmaßnahmen
daher
nicht
notwendig.
Wie
geht
es
mit
den
Autos
weiter?
Die
Eigentümer
oder
Verantwortlichen
müssen
die
Autos
fachgerecht
entsorgen
lassen
und
dies
nachweisen.
Tun
sie
das
nicht,
übernimmt
die
Stadt
diese
Aufgabe
und
stellt
den
Verantwortlichen
die
Kosten
für
Abschleppen
und
Entsorgen
in
Rechnung.
Bei
Kosten
von
300
bis
500
Euro
pro
Auto
wären
das
bis
zu
150
000
Euro.
Wäre
bei
den
Eigentümern
aber
nichts
zu
holen,
bliebe
die
Stadt
–
und
somit
der
Steuerzahler
–
letztlich
auf
den
Kosten
sitzen.
Bildtext:
Auf
dem
Gelände
des
Güterbahnhofs
fand
die
Polizei
jede
Menge
Autowracks.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Jörg Sanders