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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Aufräumen am Autofriedhof
Zwischenüberschrift:
Großteil der Wracks am Osnabrücker Güterbahnhof den Eigentümern zugeordnet
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Vor rund einem Monat stießen Polizei und Stadtverwaltung auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Osnabrück auf einen unerlaubten Schrottplatz mit 314 Autowracks. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

Worum geht es? Am 18. Januar hatten Stadt und Polizei bei einer Durchsuchung auf dem Gelände 314 abgemeldete Autos gefunden. Gegen mehr als ein Dutzend Gewerbetreibende wird ermittelt. Sie durften dort keinen Schrottplatz und keine Autoverwertung betreiben.

Wie ist der Stand der Ermittlungen? Die Polizei ermittele gegen mehrere Gewerbetreibende am Güterbahnhof Autowerkstätten und - händler, sagt Polizeisprecher Matthias Bekermann auf erneute Anfrage. Sie habe alle 314 Schrottautos fotografiert und dokumentiert. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand seien 99 Fahrzeuge als Abfall zu bewerten wegen der noch enthaltenen Betriebsstoffe sogar als gefährlicher Abfall. Die Stadt hatte bereits zuvor sämtliche Autos als Abfall eingestuft. Ihr zufolge dürften die vorläufigen Ermittlungen wohl noch bis April dauern, sagt Stadtsprecher Sven Jürgensen.

Wurden schon alle Autos den Eigentümern zugeordnet? Nein, noch nicht alle Autos wurden zugeordnet, heißt es vonseiten der Stadt, aber immerhin zu einem großen Teil den bestehenden Miet- beziehungsweise Pachtverhältnissen der Gewerbetreibenden″, so Jürgensen. Die Polizei ergänzt, sie sei zuversichtlich, bald alle 314 Auto den jeweiligen Eigentümern oder verantwortlichen Personen zuordnen zu können.

Wo kamen die Autos überhaupt her? Auch das ist noch nicht klar und bleibt womöglich unklar. Die Stadt geht davon aus, dass für einen Teil der Fahrzeuge keine Papiere Fahrzeugbriefe vorliegen beziehungsweise keine Kaufverträge oder Werkstattaufträge″, so Jürgensen.

Wie viele Autos wurden derweil abgeholt und korrekt entsorgt? Darüber hat die Stadt keinen Überblick. Eine aktuelle Bestandsaufnahme durch den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz konnte zwischenzeitlich witterungsbedingt nicht erfolgen″, sagte Jürgensen am Donnerstag. Das hole die Stadt in der kommenden Woche nach. Sogenannte Verwertungsnachweise lägen bislang keine vor, erklärt der Stadtsprecher. Ein Verwertungsnachweis ist eine Bescheinigung eines Schrottplatzes, ein Fahrzeug ordnungsgemäß zerlegt zu haben. Der Polizei Osnabrück zufolge sind bislang etwa 30 Fahrzeuge beseitigt worden. Ob sie tatsächlich korrekt entsorgt wurden, kann erst nach Abgleich der ermittelten Fahrgestellnummern und vorliegender Verwertungsnachweise abschließend beurteilt werden″, so Jürgensen.

Wie lange haben die Eigentümer zur Entfernung der Autos Zeit? Das steht noch nicht fest. Die Stadt eröffnet die Verwaltungsverfahren erst, wenn der vorläufige Ermittlungsbericht vorliegt. Dann erfolgen die Anhörungen″, sagt Jürgensen. Insofern gibt es noch keine Fristsetzungen.″
Seit wann wurden dort Altfahrzeuge demontiert? Das sei weiterhin unbekannt, sagt Jürgensen. Acht Gewerbetreibende waren von 2018 bis 2020 am Güterbahnhof gemeldet allerdings nicht für Demontagetätigkeiten. Nur spezielle Betriebe Schrottplätze dürfen Altfahrzeuge annehmen, demontieren und Verwertungsnachweise ausgeben.

Mit welchen Konsequenzen müssen die Verantwortlichen rechnen? Keiner der Gewerbetreibenden hatte dort eine Genehmigung zum Ausschlachten von Autos. Die Polizei ermittelt wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und des unerlaubten Betreibens von Anlagen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Das ist die strafrechtliche Seite, die die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen übernimmt und über eine Anklage entscheidet.
Vonseiten der Stadt gibt es weniger zu befürchten. Die Gewerbetreibenden haben die Möglichkeit, das Verwaltungsverfahren zu vermeiden, indem sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die eingetretenen verbotswidrigen Zustände unter Nachweisführung beseitigen″, sagt Jürgensen.

Gibt es Umweltschäden? Punktuell habe die Stadt das Auslaufen von Betriebsstoffen festgestellt, sagt Jürgensen. Die Mengen seien aber gering, sofortige Gegenmaßnahmen daher nicht notwendig.

Wie geht es mit den Autos weiter? Die Eigentümer oder Verantwortlichen müssen die Autos fachgerecht entsorgen lassen und dies nachweisen. Tun sie das nicht, übernimmt die Stadt diese Aufgabe und stellt den Verantwortlichen die Kosten für Abschleppen und Entsorgen in Rechnung. Bei Kosten von 300 bis 500 Euro pro Auto wären das bis zu 150 000 Euro. Wäre bei den Eigentümern aber nichts zu holen, bliebe die Stadt und somit der Steuerzahler letztlich auf den Kosten sitzen.

Bildtext:
Auf dem Gelände des Güterbahnhofs fand die Polizei jede Menge Autowracks.
Foto:
Michael Gründel
Autor:
Jörg Sanders


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