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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Illegaler Schrottplatz am Güterbahnhof
 
Die Autos müssen weg
Zwischenüberschrift:
314 Altfahrzeuge am Güterbahnhof vorgefunden / Besitzer sollen „Abfall″ zeitnah entsorgen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück Mehr als 300 Autowracks rosten auf dem Gelände des ehemaligen Osnabrücker Güterbahnhofs vor sich hin ausgeschlachteter Abfall. Wie lange dieser illegale Schrottplatz bereits besteht, weiß niemand genau. Fest steht nur: Die Schrottautos müssen weg. Sie sollen zunächst einmal von denen entfernt werden, denen sie gehören. Bislang konnte die Polizei aber noch nicht alle Fahrzeuge den jeweiligen Besitzern zuordnen. Sollte die Stadt die Schrotthaufen entsorgen müssen, drohen hohe Kosten. Auf die lange Bank kann das Problem jedenfalls nicht geschoben werden. Die Aloys-&- Brigitte-Coppenrath-Stiftung hatte erst jüngst den Kauf des Geländes bekannt gegeben. Und die neuen Besitzer erwarten zu Recht, dass ihnen das Gelände sauber und ordentlich übergeben wird.

Osnabrück Ein unerlaubter Autoschrottplatz mitten in der Stadt: Am 18. Januar fanden Ordnungshüter mehr als 300 Autowracks auf dem Gelände des ehemaligen Osnabrücker Güterbahnhofs. Die Polizei ermittelt. Und was unternimmt die Verwaltung, damit die Autos dort schnell verschwinden? Im schlimmsten Fall bleibt die Stadt auf bis zu 150 000 Euro Kosten sitzen.
Die Mitarbeiter von Polizei und Stadt dürften nicht schlecht gestaunt haben, als sie vor zwei Wochen bei einer Durchsuchung des Geländes auf die 314 nicht zugelassenen Autos zumeist Schrottautos stießen. Diese waren dort nicht nur abgestellt worden, mehrere Gewerbetreibende hatten die Autos direkt vor Ort ausgeschlachtet. Gegen sieben Mieter der Gewerbeflächen sowie den Grundstückseigentümer ermittelt die Polizei wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen und des unerlaubten Betreibens von Anlagen. Sämtliche Autos werden von der Stadt als Abfall eingestuft.

Genehmigungen fehlen

Der Stadt sei nicht bekannt, wie lange auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände bis zum Eingreifen der Behörden Autos gesammelt und teilweise demontiert worden seien, sagt Stadtsprecher Sven Jürgensen auf Nachfrage. Acht Gewerbebetriebe seien dort von 2018 bis 2020 gemeldet worden. Allerdings nicht für Demontagetätigkeiten, die einer bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch die Stadt beziehungsweise das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück bedürfen″, ergänzt Jürgensen. Angemeldet wurde lediglich der An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, Autoaufbereitung, Ölwechsel, Reifenwechsel, der Export von gebrauchten Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ersatzteilen, Vermittlungstätigkeiten, in einem Fall eine Selbsthilfewerkstatt.″
Und wohin nun mit den Schrottautos? Die sollen zunächst einmal von denen entfernt werden, denen sie gehören. Bislang sind aber noch nicht alle Fahrzeuge den jeweiligen Besitzern zugeordnet. Sobald die Polizei sämtliche Besitzverhältnisse geklärt habe, führe die städtische Umweltbehörde sogenannte Verwaltungsverfahren durch, erklärt Jürgensen. Das bedeutet: Die Stadt hört die Autobesitzer an, anschließend haben sie vermutlich vier Wochen Zeit, die Fahrzeuge selbst zu entsorgen. Einer der Gewerbetreibenden habe einen Teil seiner Schrottautos sogar schon entfernt, wie Jürgensen berichtet.
Altfahrzeuge dürfen nur in zugelassenen Annahmestellen und Demontagebetrieben verwertet werden also an Orten, die der Volksmund als Schrottplätze″ bezeichnet. Dort erhalten die Fahrzeughalter Verwertungsnachweise. Staatsanwaltschaft und Stadt werden diese von den Gewerbetreibenden anfordern, versichert Jürgensen: Zuwiderhandlungen werden hinsichtlich der Strafbemessung Auswirkungen haben beziehungsweise im Verwaltungsverfahren der Stadt wegen Verstoßes gegen die Auskunftspflichten gesondert als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Bußgeldern geahndet.″ So will die Stadt verhindern, dass die Autos einfach anderswo illegal abgestellt werden. Und wenn sie nach Ablauf einer gesetzten Frist nicht vom Güterbahnhofsgelände entfernt wurden?
Dann gebe es Anordnungen mit der Androhung von Zwangsmitteln entweder Zwangsgelder oder die sofortige Vollziehung von Ersatzvornahmen″, erläutert Jürgensen. Ersatzvornahme″ bedeutet in diesem Fall, dass sich die Behörde um die ordnungsgemäße Entsorgung kümmert aber natürlich nicht auf eigene Kosten, sondern auf Rechnung desjenigen, der es eigentlich hätte erledigen müssen. Soweit keine Widersprüche erfolgen, erlangen die Anordnungen Rechtskraft″, so Jürgensen, denkbar sind grundsätzlich aber auch final Entscheidungen durch das Verwaltungsgericht Osnabrück.″

150 000 Euro Kosten

Und wenn letztlich gar nichts hilft? Dann müsse die Stadt die bis zu 300 Autos selbst sicherstellen, verwahren und verwerten″, wie der Stadtsprecher sagt. Das würde durchschnittlich 300 bis 500 Euro pro Auto kosten in der Summe bis zu 150 000 Euro. Die Stadt würde versuchen, das Geld bei den Besitzern einzutreiben. Zudem wären vorab noch Ausschreibungsmodalitäten und logistische Probleme hinsichtlich der Verwahrungskapazitäten zu klären″, so Jürgensen.
Der für die Stadt schlimmste Fall trifft ein, wenn bei den Betrieben nichts zu holen ist. Dann würde sie und damit der Steuerzahler letztlich auf den 150 000 Euro sitzen bleiben.
Und die Umwelt? Ausgeschlachtete Autos waren von den Betrieben auf dem Gelände gelagert worden, inklusive der Betriebsstoffe, ungesichert und der Witterung ausgesetzt. Der städtische Fachbereich Umwelt wolle gegebenenfalls Boden- und Grundwasseruntersuchungen vornehmen das hänge von den Ermittlungsergebnissen der Polizei ab, sagt Jürgensen. Zahlen solle den Aufwand entweder der Grundstückseigentümer oder die Pächter.

Strafrechtliche Relevanz

Die ganze Angelegenheit hat außerdem eine strafrechtliche Seite. Den Verantwortlichen des illegalen Schrottplatzes drohen für den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafte. Für das unerlaubte Betreiben von Anlagen hat der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Für die Strafhöhe dürfte es im Falle einer Verurteilung unter anderem darauf ankommen, ob tatsächlich Umweltschäden entstanden sind und wie kooperativ sich die Gewerbetreibenden bei der Abwicklung der Entsorgung gezeigt haben.
Und was hat die Coppenrath-Stiftung mit der Sache zu tun? Die Aloys-&- Brigitte-Coppenrath-Stiftung hatte erst jüngst den Kauf des Geländes bekannt gegeben. Der Eigentumsübergang ist aber noch nicht vollzogen, daher ist das Problem mit den Autos nicht ihres. Von dem Einsatz am Güterbahnhof habe man gewusst und sei davon überrascht gewesen, sagt Sarah Wöstmann, Prokuristin der Lok-Viertel-OS GmbH, die aus der 3G Group hervorgegangen ist, auf Anfrage unserer Redaktion. Die GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Stiftung. Selbstredend wolle sie das Gelände gereinigt und ordentlich″ zurückerhalten, so Wöstmann weiter. Hierzu werde sich auch die GmbH noch gesondert mit den Mietern auseinandersetzen.

Bildtexte:
Auto reiht sich an Auto: Die mehr als 300 Fahrzeuge sollen vom Güterbahnhofsgelände verschwinden.
Auf dem Gelände des Güterbahnhofs fand die Polizei mehr als 300 Autowracks.
Fotos:
Michael Gründel
Autor:
Jörg Sanders


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