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1.
Erscheinungsdatum:
03.02.2021
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Illegaler Schrottplatz am Güterbahnhof
Die Autos müssen weg
Zwischenüberschrift:
314 Altfahrzeuge am Güterbahnhof vorgefunden / Besitzer sollen „Abfall″ zeitnah entsorgen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Mehr
als
300
Autowracks
rosten
auf
dem
Gelände
des
ehemaligen
Osnabrücker
Güterbahnhofs
vor
sich
hin
–
ausgeschlachteter
Abfall.
Wie
lange
dieser
illegale
Schrottplatz
bereits
besteht,
weiß
niemand
genau.
Fest
steht
nur:
Die
Schrottautos
müssen
weg.
Sie
sollen
zunächst
einmal
von
denen
entfernt
werden,
denen
sie
gehören.
Bislang
konnte
die
Polizei
aber
noch
nicht
alle
Fahrzeuge
den
jeweiligen
Besitzern
zuordnen.
Sollte
die
Stadt
die
Schrotthaufen
entsorgen
müssen,
drohen
hohe
Kosten.
Auf
die
lange
Bank
kann
das
Problem
jedenfalls
nicht
geschoben
werden.
Die
Aloys-
&-
Brigitte-
Coppenrath-
Stiftung
hatte
erst
jüngst
den
Kauf
des
Geländes
bekannt
gegeben.
Und
die
neuen
Besitzer
erwarten
zu
Recht,
dass
ihnen
das
Gelände
sauber
und
ordentlich
übergeben
wird.
Osnabrück
Ein
unerlaubter
Autoschrottplatz
mitten
in
der
Stadt:
Am
18.
Januar
fanden
Ordnungshüter
mehr
als
300
Autowracks
auf
dem
Gelände
des
ehemaligen
Osnabrücker
Güterbahnhofs.
Die
Polizei
ermittelt.
Und
was
unternimmt
die
Verwaltung,
damit
die
Autos
dort
schnell
verschwinden?
Im
schlimmsten
Fall
bleibt
die
Stadt
auf
bis
zu
150
000
Euro
Kosten
sitzen.
Die
Mitarbeiter
von
Polizei
und
Stadt
dürften
nicht
schlecht
gestaunt
haben,
als
sie
vor
zwei
Wochen
bei
einer
Durchsuchung
des
Geländes
auf
die
314
nicht
zugelassenen
Autos
–
zumeist
Schrottautos
–
stießen.
Diese
waren
dort
nicht
nur
abgestellt
worden,
mehrere
Gewerbetreibende
hatten
die
Autos
direkt
vor
Ort
ausgeschlachtet.
Gegen
sieben
Mieter
der
Gewerbeflächen
sowie
den
Grundstückseigentümer
ermittelt
die
Polizei
wegen
des
unerlaubten
Umgangs
mit
Abfällen
und
des
unerlaubten
Betreibens
von
Anlagen.
Sämtliche
Autos
werden
von
der
Stadt
als
Abfall
eingestuft.
Genehmigungen
fehlen
Der
Stadt
sei
nicht
bekannt,
wie
lange
auf
dem
ehemaligen
Güterbahnhofsgelände
bis
zum
Eingreifen
der
Behörden
Autos
gesammelt
und
teilweise
demontiert
worden
seien,
sagt
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen
auf
Nachfrage.
Acht
Gewerbebetriebe
seien
dort
von
2018
bis
2020
gemeldet
worden.
„
Allerdings
nicht
für
Demontagetätigkeiten,
die
einer
bau-
oder
immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung
durch
die
Stadt
beziehungsweise
das
Gewerbeaufsichtsamt
Osnabrück
bedürfen″,
ergänzt
Jürgensen.
„
Angemeldet
wurde
lediglich
der
An-
und
Verkauf
von
Gebrauchtfahrzeugen,
Autoaufbereitung,
Ölwechsel,
Reifenwechsel,
der
Export
von
gebrauchten
Kraftfahrzeugen,
Fahrzeugteilen
und
Ersatzteilen,
Vermittlungstätigkeiten,
in
einem
Fall
eine
Selbsthilfewerkstatt.″
Und
wohin
nun
mit
den
Schrottautos?
Die
sollen
zunächst
einmal
von
denen
entfernt
werden,
denen
sie
gehören.
Bislang
sind
aber
noch
nicht
alle
Fahrzeuge
den
jeweiligen
Besitzern
zugeordnet.
Sobald
die
Polizei
sämtliche
Besitzverhältnisse
geklärt
habe,
führe
die
städtische
Umweltbehörde
sogenannte
Verwaltungsverfahren
durch,
erklärt
Jürgensen.
Das
bedeutet:
Die
Stadt
hört
die
Autobesitzer
an,
anschließend
haben
sie
vermutlich
vier
Wochen
Zeit,
die
Fahrzeuge
selbst
zu
entsorgen.
Einer
der
Gewerbetreibenden
habe
einen
Teil
seiner
Schrottautos
sogar
schon
entfernt,
wie
Jürgensen
berichtet.
Altfahrzeuge
dürfen
nur
in
zugelassenen
Annahmestellen
und
Demontagebetrieben
verwertet
werden
–
also
an
Orten,
die
der
Volksmund
als
„
Schrottplätze″
bezeichnet.
Dort
erhalten
die
Fahrzeughalter
Verwertungsnachweise.
Staatsanwaltschaft
und
Stadt
werden
diese
von
den
Gewerbetreibenden
anfordern,
versichert
Jürgensen:
„
Zuwiderhandlungen
werden
hinsichtlich
der
Strafbemessung
Auswirkungen
haben
beziehungsweise
im
Verwaltungsverfahren
der
Stadt
wegen
Verstoßes
gegen
die
Auskunftspflichten
gesondert
als
Ordnungswidrigkeiten
verfolgt
und
mit
Bußgeldern
geahndet.″
So
will
die
Stadt
verhindern,
dass
die
Autos
einfach
anderswo
illegal
abgestellt
werden.
Und
wenn
sie
nach
Ablauf
einer
gesetzten
Frist
nicht
vom
Güterbahnhofsgelände
entfernt
wurden?
Dann
gebe
es
„
Anordnungen
mit
der
Androhung
von
Zwangsmitteln
–
entweder
Zwangsgelder
oder
die
sofortige
Vollziehung
von
Ersatzvornahmen″,
erläutert
Jürgensen.
„
Ersatzvornahme″
bedeutet
in
diesem
Fall,
dass
sich
die
Behörde
um
die
ordnungsgemäße
Entsorgung
kümmert
–
aber
natürlich
nicht
auf
eigene
Kosten,
sondern
auf
Rechnung
desjenigen,
der
es
eigentlich
hätte
erledigen
müssen.
„
Soweit
keine
Widersprüche
erfolgen,
erlangen
die
Anordnungen
Rechtskraft″,
so
Jürgensen,
„
denkbar
sind
grundsätzlich
aber
auch
final
Entscheidungen
durch
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück.″
150
000
Euro
Kosten
Und
wenn
letztlich
gar
nichts
hilft?
Dann
müsse
die
Stadt
die
bis
zu
300
Autos
selbst
„
sicherstellen,
verwahren
und
verwerten″,
wie
der
Stadtsprecher
sagt.
Das
würde
durchschnittlich
300
bis
500
Euro
pro
Auto
kosten
–
in
der
Summe
bis
zu
150
000
Euro.
Die
Stadt
würde
versuchen,
das
Geld
bei
den
Besitzern
einzutreiben.
„
Zudem
wären
vorab
noch
Ausschreibungsmodalitäten
und
logistische
Probleme
hinsichtlich
der
Verwahrungskapazitäten
zu
klären″,
so
Jürgensen.
Der
für
die
Stadt
schlimmste
Fall
trifft
ein,
wenn
bei
den
Betrieben
nichts
zu
holen
ist.
Dann
würde
sie
–
und
damit
der
Steuerzahler
–
letztlich
auf
den
150
000
Euro
sitzen
bleiben.
Und
die
Umwelt?
Ausgeschlachtete
Autos
waren
von
den
Betrieben
auf
dem
Gelände
gelagert
worden,
inklusive
der
Betriebsstoffe,
ungesichert
und
der
Witterung
ausgesetzt.
Der
städtische
Fachbereich
Umwelt
wolle
gegebenenfalls
Boden-
und
Grundwasseruntersuchungen
vornehmen
–
das
hänge
von
den
Ermittlungsergebnissen
der
Polizei
ab,
sagt
Jürgensen.
Zahlen
solle
den
Aufwand
entweder
der
Grundstückseigentümer
oder
die
Pächter.
Strafrechtliche
Relevanz
Die
ganze
Angelegenheit
hat
außerdem
eine
strafrechtliche
Seite.
Den
Verantwortlichen
des
illegalen
Schrottplatzes
drohen
für
den
unsachgemäßen
Umgang
mit
gefährlichen
Abfällen
bis
zu
fünf
Jahre
Freiheitsstrafe
oder
eine
Geldstrafte.
Für
das
unerlaubte
Betreiben
von
Anlagen
hat
der
Gesetzgeber
eine
Freiheitsstrafe
von
bis
zu
drei
Jahren
oder
eine
Geldstrafe
vorgesehen.
Für
die
Strafhöhe
dürfte
es
im
Falle
einer
Verurteilung
unter
anderem
darauf
ankommen,
ob
tatsächlich
Umweltschäden
entstanden
sind
und
wie
kooperativ
sich
die
Gewerbetreibenden
bei
der
Abwicklung
der
Entsorgung
gezeigt
haben.
Und
was
hat
die
Coppenrath-
Stiftung
mit
der
Sache
zu
tun?
Die
Aloys-
&-
Brigitte-
Coppenrath-
Stiftung
hatte
erst
jüngst
den
Kauf
des
Geländes
bekannt
gegeben.
Der
Eigentumsübergang
ist
aber
noch
nicht
vollzogen,
daher
ist
das
Problem
mit
den
Autos
nicht
ihres.
Von
dem
Einsatz
am
Güterbahnhof
habe
man
gewusst
und
sei
davon
überrascht
gewesen,
sagt
Sarah
Wöstmann,
Prokuristin
der
Lok-
Viertel-
OS
GmbH,
die
aus
der
3G
Group
hervorgegangen
ist,
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Die
GmbH
ist
eine
hundertprozentige
Tochter
der
Stiftung.
Selbstredend
wolle
sie
das
Gelände
„
gereinigt
und
ordentlich″
zurückerhalten,
so
Wöstmann
weiter.
Hierzu
werde
sich
auch
die
GmbH
noch
gesondert
mit
den
Mietern
auseinandersetzen.
Bildtexte:
Auto
reiht
sich
an
Auto:
Die
mehr
als
300
Fahrzeuge
sollen
vom
Güterbahnhofsgelände
verschwinden.
Auf
dem
Gelände
des
Güterbahnhofs
fand
die
Polizei
mehr
als
300
Autowracks.
Fotos:
Michael
Gründel
Autor:
Jörg Sanders