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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Eine WG kämpft für ihr Mietrecht
Zwischenüberschrift:
Räumungsklage nach Kündigung: Streit um Wohnung in Osnabrücker Industriebau beschäftigt Gericht
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Seit mehr als einem Jahr schwelt ein Streit um ein altes Fabrikareal in der Osnabrücker Gartlage. In einer der Industriebauten beharrt eine Wohngemeinschaft auf ihrem Mietrecht. Der Eigentümer der Immobilie hat jedoch andere Pläne. Nun trafen sich die Parteien vor Gericht.
Das weiträumige Fabrikareal mit alten Werkshallen und einem schmucken ehemaligen Verwaltungsgebäude liegt an der Klosterstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kupferverarbeiter KME. Im zweiten Stock des denkmalgeschützten Industriebaus wohnen fünf Leute zusammen. Die WG besteht dort seit vielen Jahren. Doch wenn es nach ihrem Vermieter ginge, hätte sie längst ausziehen sollen.
Konstruierte Vorwürfe″
Seine Kündigung versucht er nun offenbar mithilfe der Justiz durchzusetzen und hat eine Räumungsklage angestrengt. In der vergangenen Woche gab es einen Verhandlungstermin, wie Amtsgerichtssprecher Andreas Eienbröker bestätigte. Ein Urteil will die Zivilkammer Mitte Januar verkünden.
Hauptmieter Deniz Ruks, gegen den sich die Räumungsklage richtet, hält Vorwürfe des Vermieters für absurd″ und konstruiert″, die fristlose Kündigung für chancenlos″ und vermutet hinter der Kündigung ganz andere Gründe.
Den Verwaltungsbau hatte der Eigentümer schon vor mehr als einem Jahr an einen anderen Interessenten vermieten wollen, der seinen Firmensitz an die Klosterstraße verlegen wollte, wie unsere Redaktion damals berichtete. Das Erdgeschoss des Gebäudes hatten gewerbliche Mieter mit schnell kündbaren Verträgen damals bereits verlassen müssen. Die Wohngemeinschaft im zweiten Stock mit einem unbefristeten Mietvertrag wehrte sich aber gegen die Kündigung.
Die Justiz beschäftigt sich nun nicht zum ersten Mal mit dem Mietstreit. Ein Mediationsprozess, in dem sich die Parteien gütlich hätten einigen können, wurde jedoch abgebrochen, wie unsere Redaktion erfuhr.
Einer der Gründe: Es wurde nicht nur um die Mietfrage in dem ehemaligen Verwaltungsbau gestritten. Es stand auch ein Verkauf des gesamten Geländes mit seinen 13 000 Quadratmeter Fläche zur Debatte, das früher zur Maschinenfabrik Brück und Schlösser gehörte. Die WG-Mieter hatten sich mit den gekündigten Handwerksbetrieben zusammengetan und ein Kaufangebot für das Areal eingereicht, das sie genossenschaftlich zu einem Wohn- und Handwerkshof entwickeln wollten. Das Angebot wurde jedoch ausgeschlagen.
Hauptmieter Ruks berichtet, als Kündigungsgrund sei nun vor Gericht vorgebracht worden, dass er vereinbarte Hausmeistertätigkeiten nicht ausgeführt habe. So sei etwa verabredet, dass er sich als Hauptmieter um Laubarbeiten kümmere, den Ölstand der Heizung kontrolliere und im Haus nach dem Rechten sehe.
Daran sei er aber aktiv gehindert worden, so erzählt es Ruks. Das Schloss zum Verschlag mit den Arbeitsutensilien sei ausgetauscht worden, sodass er Laubbläser und Schubkarre nicht habe nutzen können. Auch der Keller mit der Ölheizung sei abgeschlossen worden, ohne dass er einen Schlüssel erhalten habe. Mehrfach habe er darum gebeten, Zutritt zu bekommen vergeblich.
Meine Versuche, die Arbeiten auszuführen, wurden ignoriert oder behindert. Und nun soll daraus ein Kündigungsgrund erwachsen?″, fragt er. Der Eigentümer der Immobilie und des Geländes wollte sich auf Anfrage weder zur Räumungsklage noch zu seinen aktuellen Plänen für das Areal äußern.
Ruks erhebt derweil seinerseits Vorwürfe gegen den Vermieter. Er mache der Wohngemeinschaft mutwillig das Leben schwer. Ein defektes Ventil am Wasserhahn in der WG-Küche habe ausgetauscht werden müssen. Weil der Vermieter aber den Zugang zum Keller verwehrt habe, hätten sie den Haupthahn nicht abdrehen können. Die Konsequenz: Seit mehreren Wochen müssten die fünf Mieter ohne Spül- und Waschmaschine auskommen, die in der Küche angeschlossen seien. Auch passiere es regelmäßig während der Heizperiode, dass sie in der Wohnung frieren müssten, weil zu spät Öl nachgefüllt werde.
Kündigung rechtmäßig?
In seinem Urteil wird das Amtsgericht darüber entscheiden, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig war und die WG per Räumungsklage zum Auszug gezwungen werden kann.
Derweil haben sich alte und aktuelle Mieter von der Klosterstraße mit anderen Mitstreitern für alternative Wohnformen zusammengetan und eine Genossenschaft gegründet. K27 Genossenschaft für solidarische Lebensräume″ nennt sie sich in Anlehnung an die Hausnummer 27 an der Klosterstraße. Sie wollten sich in Osnabrück in die Debatte um bezahlbaren Wohnraum einbringen und auf verfügbaren Flächen gemeinschaftliche Wohnprojekte mit gedeckelten Mieten umsetzen, berichtet Mitbegründer Robert Bernholt. Für eine prominente Fläche interessieren sie sich dabei mit ersten Ideen zur Zwischennutzung besonders: für den ehemaligen Güterbahnhof, auf dem ein neuer Stadtteil entstehen soll.

Bildtext:
In einem alten Industriebau in der Gartlage beharrt eine Wohngemeinschaft auf ihrem Mietrecht. Der Eigentümer würde die WG gerne rauswerfen. Die Mieter haben sich mittlerweile in der K27 Genossenschaft für solidarische Lebensräume″ organisiert (Bild unten: die Gründungsmitglieder). Fotos: Michael Gründel
Autor:
Meike Baars


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