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1.
Erscheinungsdatum:
20.11.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Eine WG kämpft für ihr Mietrecht
Zwischenüberschrift:
Räumungsklage nach Kündigung: Streit um Wohnung in Osnabrücker Industriebau beschäftigt Gericht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Seit
mehr
als
einem
Jahr
schwelt
ein
Streit
um
ein
altes
Fabrikareal
in
der
Osnabrücker
Gartlage.
In
einer
der
Industriebauten
beharrt
eine
Wohngemeinschaft
auf
ihrem
Mietrecht.
Der
Eigentümer
der
Immobilie
hat
jedoch
andere
Pläne.
Nun
trafen
sich
die
Parteien
vor
Gericht.
Das
weiträumige
Fabrikareal
mit
alten
Werkshallen
und
einem
schmucken
ehemaligen
Verwaltungsgebäude
liegt
an
der
Klosterstraße
in
unmittelbarer
Nachbarschaft
zum
Kupferverarbeiter
KME.
Im
zweiten
Stock
des
denkmalgeschützten
Industriebaus
wohnen
fünf
Leute
zusammen.
Die
WG
besteht
dort
seit
vielen
Jahren.
Doch
wenn
es
nach
ihrem
Vermieter
ginge,
hätte
sie
längst
ausziehen
sollen.
„
Konstruierte
Vorwürfe″
Seine
Kündigung
versucht
er
nun
offenbar
mithilfe
der
Justiz
durchzusetzen
und
hat
eine
Räumungsklage
angestrengt.
In
der
vergangenen
Woche
gab
es
einen
Verhandlungstermin,
wie
Amtsgerichtssprecher
Andreas
Eienbröker
bestätigte.
Ein
Urteil
will
die
Zivilkammer
Mitte
Januar
verkünden.
Hauptmieter
Deniz
Ruks,
gegen
den
sich
die
Räumungsklage
richtet,
hält
Vorwürfe
des
Vermieters
für
„
absurd″
und
„
konstruiert″,
die
fristlose
Kündigung
für
„
chancenlos″
und
vermutet
hinter
der
Kündigung
ganz
andere
Gründe.
Den
Verwaltungsbau
hatte
der
Eigentümer
schon
vor
mehr
als
einem
Jahr
an
einen
anderen
Interessenten
vermieten
wollen,
der
seinen
Firmensitz
an
die
Klosterstraße
verlegen
wollte,
wie
unsere
Redaktion
damals
berichtete.
Das
Erdgeschoss
des
Gebäudes
hatten
gewerbliche
Mieter
mit
schnell
kündbaren
Verträgen
damals
bereits
verlassen
müssen.
Die
Wohngemeinschaft
im
zweiten
Stock
mit
einem
unbefristeten
Mietvertrag
wehrte
sich
aber
gegen
die
Kündigung.
Die
Justiz
beschäftigt
sich
nun
nicht
zum
ersten
Mal
mit
dem
Mietstreit.
Ein
Mediationsprozess,
in
dem
sich
die
Parteien
gütlich
hätten
einigen
können,
wurde
jedoch
abgebrochen,
wie
unsere
Redaktion
erfuhr.
Einer
der
Gründe:
Es
wurde
nicht
nur
um
die
Mietfrage
in
dem
ehemaligen
Verwaltungsbau
gestritten.
Es
stand
auch
ein
Verkauf
des
gesamten
Geländes
mit
seinen
13
000
Quadratmeter
Fläche
zur
Debatte,
das
früher
zur
Maschinenfabrik
Brück
und
Schlösser
gehörte.
Die
WG-
Mieter
hatten
sich
mit
den
gekündigten
Handwerksbetrieben
zusammengetan
und
ein
Kaufangebot
für
das
Areal
eingereicht,
das
sie
genossenschaftlich
zu
einem
Wohn-
und
Handwerkshof
entwickeln
wollten.
Das
Angebot
wurde
jedoch
ausgeschlagen.
Hauptmieter
Ruks
berichtet,
als
Kündigungsgrund
sei
nun
vor
Gericht
vorgebracht
worden,
dass
er
vereinbarte
Hausmeistertätigkeiten
nicht
ausgeführt
habe.
So
sei
etwa
verabredet,
dass
er
sich
als
Hauptmieter
um
Laubarbeiten
kümmere,
den
Ölstand
der
Heizung
kontrolliere
und
im
Haus
nach
dem
Rechten
sehe.
Daran
sei
er
aber
aktiv
gehindert
worden,
so
erzählt
es
Ruks.
Das
Schloss
zum
Verschlag
mit
den
Arbeitsutensilien
sei
ausgetauscht
worden,
sodass
er
Laubbläser
und
Schubkarre
nicht
habe
nutzen
können.
Auch
der
Keller
mit
der
Ölheizung
sei
abgeschlossen
worden,
ohne
dass
er
einen
Schlüssel
erhalten
habe.
Mehrfach
habe
er
darum
gebeten,
Zutritt
zu
bekommen
–
vergeblich.
„
Meine
Versuche,
die
Arbeiten
auszuführen,
wurden
ignoriert
oder
behindert.
Und
nun
soll
daraus
ein
Kündigungsgrund
erwachsen?
″,
fragt
er.
Der
Eigentümer
der
Immobilie
und
des
Geländes
wollte
sich
auf
Anfrage
weder
zur
Räumungsklage
noch
zu
seinen
aktuellen
Plänen
für
das
Areal
äußern.
Ruks
erhebt
derweil
seinerseits
Vorwürfe
gegen
den
Vermieter.
Er
mache
der
Wohngemeinschaft
mutwillig
das
Leben
schwer.
Ein
defektes
Ventil
am
Wasserhahn
in
der
WG-
Küche
habe
ausgetauscht
werden
müssen.
Weil
der
Vermieter
aber
den
Zugang
zum
Keller
verwehrt
habe,
hätten
sie
den
Haupthahn
nicht
abdrehen
können.
Die
Konsequenz:
Seit
mehreren
Wochen
müssten
die
fünf
Mieter
ohne
Spül-
und
Waschmaschine
auskommen,
die
in
der
Küche
angeschlossen
seien.
Auch
passiere
es
regelmäßig
während
der
Heizperiode,
dass
sie
in
der
Wohnung
frieren
müssten,
weil
zu
spät
Öl
nachgefüllt
werde.
Kündigung
rechtmäßig?
In
seinem
Urteil
wird
das
Amtsgericht
darüber
entscheiden,
ob
die
fristlose
Kündigung
rechtmäßig
war
und
die
WG
per
Räumungsklage
zum
Auszug
gezwungen
werden
kann.
Derweil
haben
sich
alte
und
aktuelle
Mieter
von
der
Klosterstraße
mit
anderen
Mitstreitern
für
alternative
Wohnformen
zusammengetan
und
eine
Genossenschaft
gegründet.
„
K27
Genossenschaft
für
solidarische
Lebensräume″
nennt
sie
sich
–
in
Anlehnung
an
die
Hausnummer
27
an
der
Klosterstraße.
Sie
wollten
sich
in
Osnabrück
in
die
Debatte
um
bezahlbaren
Wohnraum
einbringen
und
auf
verfügbaren
Flächen
gemeinschaftliche
Wohnprojekte
mit
gedeckelten
Mieten
umsetzen,
berichtet
Mitbegründer
Robert
Bernholt.
Für
eine
prominente
Fläche
interessieren
sie
sich
dabei
mit
ersten
Ideen
zur
Zwischennutzung
besonders:
für
den
ehemaligen
Güterbahnhof,
auf
dem
ein
neuer
Stadtteil
entstehen
soll.
Bildtext:
In
einem
alten
Industriebau
in
der
Gartlage
beharrt
eine
Wohngemeinschaft
auf
ihrem
Mietrecht.
Der
Eigentümer
würde
die
WG
gerne
rauswerfen.
Die
Mieter
haben
sich
mittlerweile
in
der
„
K27
Genossenschaft
für
solidarische
Lebensräume″
organisiert
(Bild
unten:
die
Gründungsmitglieder)
.
Fotos:
Michael
Gründel
Autor:
Meike Baars