User Online: 2 |
Timeout: 02:55Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
08.08.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Karmann: Urteil im Millionenstreit
Warten auf die Karmann-Millionen hält an
Zwischenüberschrift:
Trotz Urteil zugunsten des Insolvenzverwalters: Gesellschafter müssen vorerst nicht zahlen
Artikel:
Originaltext:
OLDENBURG.
Der
Autobauer
Karmann
ist
zwar
schon
lange
pleite.
Rund
160
Millionen
Euro
zu
viel
gezahlte
Steuern
beschäftigen
aber
bis
heute
die
Justiz.
Insolvenzverwalter,
Gesellschafter
und
zum
Teil
auch
das
Finanzamt
erheben
Anspruch
auf
die
Summe.
Gestern
urteilte
das
Oberlandesgericht
Oldenburg,
dass
die
Summe
Teil
der
Insolvenzmasse
ist
und
von
den
Gesellschaftern
an
den
Insolvenzverwalter
ausgehändigt
werden
muss.
Die
Richter
folgten
damit
zwar
weitgehend
dem
erstinstanzlichen
Urteil
des
Landgerichts
Osnabrück,
bauten
aber
einen
Vorbehaltein:
Die
Gesellschafter
können
die
Zahlung
an
Hermann
mit
den
Forderungen
in
einem
noch
offenen
Steuerstreit
mit
dem
Finanzamt
verrechnen.
Im
schlimmsten
Fall
bekämen
die
Gläubiger
keinen
Cent
vom
Millionenkuchen
zu
sehen.
OLDENBURG.
Wieder
ein
Urteil,
wieder
kaum
Klarheit:
Der
Fall
Karmann
gegen
Karmann
und
der
Streit
um
160
Millionen
Euro
zu
viel
gezahlter
Steuern
wird
immer
mehr
zur
unendlichen
Geschichte.
Schuld
daran
ist
auch
das
Finanzamt
Osnabrück.
Fünf
Minuten,
mehr
nicht,
dann
stand
fest:
Der
12.
Senat
des
Oberlandesgerichts
in
Oldenburg
teilt
weitgehend
die
Auffassung
der
Richterkollegen
aus
Osnabrück:
Die
Steuermillionen
stehen
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
und
nicht
den
Gesellschaftern
zu.
An
die
hatte
das
Finanzamt
Osnabrück
ursprünglich
die
riesige
Summe
zurückgezahlt,
obwohl
die
Steuern
für
beide
Karmann-
Gesellschaften
von
der
mittlerweile
pleite
gegangenen
Betriebsgesellschaft
überwiesen
worden
waren.
Insolvenzverwalter
Hermann
beanspruchte
das
Geld
für
seine
Gläubiger.
Die
Richter
in
Osnabrück
und
Oldenburg
gaben
ihm
recht.
So
klar
das
Urteil
im
Berufungsprozess
auch
ist,
umsogrößer
ist
das
Aber,
mit
dem
es
versehen
ist:
Der
Richterspruch
ist
nur
vorbehaltlich.
Parallel
zum
Fall
Karmann
gegen
Karmann
streiten
sich
die
Gesellschafter
mit
dem
Finanzamt
Osnabrück.
Das
will
die
Besitzgesellschaft
in
Ausfallhaftung
für
die
pleitegegangene
Betriebsgesellschaft
nehmen.
Möglicherweise
muss
die
gesamte
Summe
zurück
an
das
Finanzamt
überwiesen
werden.
Zumindest,
da
sind
sich
Prozessbeobachter
sicher,
wird
das
Finanzamt
einen
großen
Teil
einfordern.
Der
12.
Senat
sieht
es
in
seinem
Urteil
als
nicht
gerechtfertigt
an,
dass
die
Gesellschafter
im
Fall
des
Falles
sowohl
an
das
Finanzamt
als
auch
den
Insolvenzverwalter
überweisen
müssten.
Deswegen
stellten
die
Richter
klar:
Müssen
die
Gesellschafter
an
das
Finanzamt
zahlen,
dann
können
sie
das
mit
der
Überweisung
an
den
Insolvenzverwalter
verrechnen.
Im
schlimmsten
Falle
ginge
Hermann
also
leer
aus.
Noch
ist
nicht
klar,
ob
es
soweit
kommt.
Die
niedersächsischen
Finanzbehörden
hüllen
sich
in
Schweigen
und
verweisen
aufs
Steuergeheimnis.
Wahrscheinlich
ist
aber,
dass
der
Streit
Finanzamt
gegen
Karmann
vor
dem
Finanzgericht
in
Hannover
landen
wird,
sollten
die
Behörden
auf
ihrer
Forderung
bestehen.
Die
macht
aus
rein
rechnerischer
Sicht
Sinn:
Ohne
den
Kniff
mit
der
Ausfallhaftung
wäre
das
Finanzamt
lediglich
einer
von
vielen
Schuldnern,
die
Ansprüche
bei
Insolvenzverwalter
Hermann
angemeldet
haben.
Am
Ende
bliebe
so
nur
ein
gewisser
Prozentsatz
dessen
über,
was
die
Behörde
haben
will.
Geht
die
Forderung
nach
der
Ausfallhaftung
der
Gesellschafter
auf,
bliebe
wesentlich
mehr
für
den
Fiskus
–
und
vermutlich
weniger
für
die
übrigen
Schuldner.
Nach
Informationen
unserer
Zeitung
ist
in
dieser
Sache
aber
noch
kein
Verfahren
beim
Finanzgericht
anhängig.
Kommt
es
zur
rechtlichen
Auseinandersetzung,
kann
es
mehrere
Jahre
dauern,
bis
juristische
Gewissheit
herrscht.
Auch
wenn
die
Zahlung
der
160
Millionen
Euro
also
weiter
auf
Eis
liegt,
können
beide
Seiten
Rechtsmittel
gegen
das
Urteil
aus
Oldenburg
einlegen.
In
diesem
Fall
wäre
der
Bundesgerichtshof
in
Karlsruhe
gefragt,
seine
Einschätzung
zu
dem
Richterspruch
abzugeben.
Beide
Parteien
wollten
sich
gestern
auf
Nachfrage
nicht
festlegen,
ob
sie
in
Revision
gehen.
Zunächst
einmal
soll
die
schriftliche
Ausarbeitung
des
Urteils
abgewartet
werden.
Bildtext:
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann.
Foto:
Hehmann
Autor:
Dirk Fisser