User Online: 2 |
Timeout: 02:14Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
29.03.1977
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Wieder
melden
sich
Bürger
mit
weiteren
Argumenten
gegen
den
Bebauungsplan
Verschwenkung
Lotter
Straße
zu
Wort
(1
Foto)
.
Überschrift:
"Bebauungsplan 113 genügt nicht den Vorschriften"
Zwischenüberschrift:
Weitere Argumente gegen Verschwenkung der Lotter Straße
Artikel:
Originaltext:
Der
Bebauungsplan
113,
der
unter
anderem
die
Verschwenkung
der
Lotter
Straße
vorsieht,
entspricht
nach
Auffassung
von
Altstadtbürgern
bzw.
Bürgergruppen
nicht
den
gesetzlichen
Vorschriften,
nach
denen
Bauleitpläne
eine
geordnete
städtebauliche
Entwicklung
gewährleisten
sollen,
das
Ortsbild
berücksichtigen
und
historische
bzw.
künstlerisch
bedeutende
Bauwerke
erhalten
müssen.
Diese
Bedenken
und
der
Hinweis,
daß
als
Folge
des
Bebauungsplanes
113
Zusammenhang
und
Funktionsfähigkeit
der
Altstadt
im
Heger-
Tor-
Viertel
gestört
werden,
sind
der
Stadt
in
den
letzten
Wochen
zugegangen.
Der
Bereich
des
Heger
Tores,
führen
die
Kritiker
aus,
ist
ein
Platz
von
historischem
Rang.
Der
von
der
Lotter
Straße
kommende
Verkehr
hat
freie
Sicht
auf
das
Tor
und
die
dahinter
liegende
Altstadt.
Eine
doppelte
Ampelanlage
ermöglicht
den
Zugang
zum
Heger
Tor
für
Fußgänger
von
jenseits
des
Walles.
Die
geplante
Verschwenkung
der
Lotter
Straße
nun
würde
-
eine
"
entscheidende
Verunstaltung"
dieses
Ortsbildes
bedeuten,
-
der
Museumskomplex
-
Akzisehaus,
Kulturgeschichtliches
Museum,
Naturwissenschaftliches
Museum
-
würde
zerschnitten,
was
nachteilig
für
den
Besuch
der
Museen
sein
müsse.
Einander
widersprechend,
so
teilen
die
Absender
der
Stadt
mit,
seien
weiter
die
Vorhaben,
den
PKW-
Verkehr
möglichst
aus
der
Innenstadt
zu
verdrängen
und
die
nach
der
Verschwenkung
geschaffene
bessere
Zufahrt
in
die
Dielingerstraße.
Nach
der
jetzigen
Regelung,
heißt
es,
hat
"
der
Verkehrsfluß
am
Heger
Tor...
auch
in
Spitzenzeiten
des
Verkehrs
keine
Schwierigkeiten
ergeben
im
Gegensatz
zu
anderen
Kreuzungen
am
Ring."
Die
Verschwenkung
sei
also
auch
unter
diesem
Aspekt
überflüssig.
Die
"
Aufbaugemeinschaft
Heger-
Tor-
Viertel"
beabsichtigt
unter
anderem,
in
Bürgerversammlungen
und
einer
Protestkundgebung
gegen
den
Bebauungsplan
113
anzugehen.
Befürchtungen
wegen
sinkender
Funktionsfähigkeit
des
Viertels
um
das
Heger
Tor
beruhen
auf
folgenden
Argumenten:
Erschwerter
Zugang
zum
Viertel
von
jenseits
des
Walles
und
von
den
Stadtteilen,
die
eine
nach
der
Verschwenkung
verkehrsreiche
Dielingerstraße
abschneidet,
könnte
dem
mit
viel
Aufwand
und
Geld
sanierten
Viertel
die
Existensgrundlage
entziehen.
Denn,
so
argumentieren
die
Absender,
sei
es
illusorisch
anzunehmen,
"
daß
die
Bevölkerung
wegen
des
äußeren
Reizes
dieses
Viertels
größere
Umwege
oder
andere
Beschwernisse
in
Kauf
nehmen
wird,
um
das
Viertel
zu
erreichen"
.
Sollte
die
Verschwenkung
der
Lotter
Straße
nicht
abzuwenden
sein,
müsse
doch
dringend
eine
"
bestmögliche
Fußgängerverbindung"
in
Richtung
Lotter
Straße
geschaffen
werden.
Diese
könne
als
Fußgängerbrücke
eine
"
sehr
reizvolle
Verbindung
vom
innerstädtischen
Fußgängerbereich
zum
Erholungsgebiet
Westerberg"
darstellen.
Allerdings
müsse
in
diesem
Fall
eine
ansprechende
Lösung
als
die
"
gestalterisch
fehlgeschlagene
und
wenig
genutzte
Fußgängerbrücke
am
Hasetor"
gefunden
werden.
Erneut
hat
auch
der
Rechtsvertreter
der
Erbengemeinschaft
Stöver
(Einhorn-
Apotheke)
,
Prof.
Dr.
R.
Tenfelde,
der
Stadt
mitgeteilt,
daß
die
vorliegende
Begründung
zum
Bebauungsplan
113
unzureichend
sei,
weil
sie
den
gesetzlichen
Erfordernissen,
zentrale
Punkte
des
Planes
zu
begründen,
nicht
genüge.
Zu
diesen
Punkten
gehöre
unter
anderem
die
Regelung
des
Fußgängerverkehrs.
Autor:
Zi