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1.
Erscheinungsdatum:
14.10.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt will Mieter bei Heizkosten entlasten
Zwischenüberschrift:
Kommunales Förderprogramm trotz riesiger neuer Schulden
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Mieter
sollen
in
Osnabrück
künftig
weniger
fürs
Heizen
zahlen.
Das
ist
das
Ziel
eines
Förderprogramms,
mit
dem
die
Stadt
die
energetische
Sanierung
von
Gebäuden
ankurbeln
will.
Wer
saniert,
bekommt
Geld
geschenkt.
Im
November
soll
es
losgehen.
Die
Idee
ist
2019
im
Umweltamt
entstanden
und
wurde
von
den
großen
Fraktionen
in
den
Haushaltsberatungen
im
Herbst
vergangenen
Jahres
aufgegriffen.
Corona
gab
es
noch
nicht,
der
Stadt
ging
es
finanziell
richtig
gut,
und
der
Klimaschutz
war
das
Thema
der
Stunde.
CDU/
BOB,
SPD
und
Grüne
verständigten
sich
darauf,
mit
dem
Haushaltsplan
2020
ein
eigenes
Förderprogramm
zur
energetischen
Gebäudesanierung
aufzulegen.
Damit
will
die
Stadt
Hausbesitzern
einen
zusätzlichen
Anreiz
geben,
ihre
Gebäude
zu
dämmen,
alte
Heizungssysteme
auszutauschen
oder
neue
Fenster
einzusetzen.
Denn
Vermieter
scheren
sich
oft
nicht
um
den
Energieverbrauch
ihrer
Immobilie,
weil
sie
die
Kosten
auf
die
Mieter
abwälzen
können.
Hausbesitzer,
die
das
Programm
in
Anspruch
nehmen,
dürfen
anschließend
fünf
Jahre
lang
nicht
die
Nettokaltmiete
über
das
ortsübliche
Vergleichsniveau
erhöhen.
So
sollen
am
Ende
vor
allem
die
Mieter
durch
niedrigere
Nebenkosten
vom
Förderprogramm
profitieren
–
und
natürlich
die
Umwelt.
Ein
Million
Euro
liegen
für
2020
in
diesem
Fördertopf.
Eigentlich
sollten
die
ersten
Gelder
längst
ausgegeben
sein,
aber
Corona
hat
die
Umsetzung
verzögert.
Jetzt
liegt
dem
Rat
zur
Sitzung
am
3.
November
eine
ausgereifte
Förderrichtlinie
„
Osnabrück
saniert″
vor,
die
von
den
Ausschüssen
bereits
abgesegnet
ist.
Die
Zustimmung
darf
also
als
sicher
gelten.
Wer
kann
Fördergeld
beantragen?
Antragsberechtigt
sind
Eigentümer
von
beheizten
Wohn-
und
Nichtwohngebäuden.
Dazu
gehören
neben
Privatpersonen
und
Eigentümergemeinschaften
auch
Kleinstunternehmen,
kleine
und
mittlere
Unternehmen
und
gemeinnützige
Organisationen
oder
Genossenschaften.
Was
wird
gefördert?
In
den
Förderrichtlinien
steht:
Hausbesitzer
bekommen
nicht
rückzahlbare
Zuschüsse
für
den
Austausch
und
die
Erweiterung
von
Heizungsanlagen,
für
Fassadendämmung,
Geschoss-
,
Dach-
und
Kellerdeckendämmung
sowie
„
im
Einzelfall
für
Maßnahmen,
die
einen
besonderen
Beitrag
zum
Klimaschutz
leisten″.
Auch
der
Aufbau
einer
Solarstromanlage
auf
dem
Dach
wird
ab
einer
Mindestgröße
gefördert.
Ebenfalls
bezuschusst
wird
die
erste
Steuerberatung
nach
Installation
einer
Fotovoltaikanlage.
Es
werden
nur
freiwillige
Maßnahmen
gefördert.
Investitionen,
die
aufgrund
rechtlicher
Vorgaben
umgesetzt
werden
müssen
(zum
Beispiel
nach
der
Energieeinsparverordnung
EnEV)
,
werden
nicht
gefördert.
Für
Heizungsanlagen
gibt
es
seit
Anfang
2019
bereits
ein
Förderprogramm
des
Bundes.
Unter
dem
Titel
„
Heizen
mit
Erneuerbaren
Energien″
unterstützt
das
Bundesamts
für
Wirtschaft
und
Ausfuhrkontrolle
(Bafa)
die
Umrüstung
alter
Heizungen.
Um
dieses
Potenzial
zu
nutzen,
stockt
die
Stadt
Osnabrück
den
Fördersatz
des
Bundes
um
zehn
Prozent
auf.
Wie
viel
Geld
kann
man
bekommen?
Der
Wärmeschutz
von
Fassaden
und
die
Dämmung
von
Keller-
oder
Geschossdecken
wird
mit
maximal
30
Prozent
der
förderfähigen
Kosten
bezuschusst.
Geld
gibt
es
aber
nur,
wenn
die
zu
dämmende
Fläche
größer
als
30
Quadratmeter
ist.
Die
Förderung
ist
auf
100
Euro
pro
Quadratmeter
gedeckelt.
Fotovoltaik
kann
mit
200
Euro
pro
zusätzlicher
Leistungseinheit
(Kilowatt-
Peak)
bezuschusst
werden,
wenn
die
wirtschaftlich
optimale
Größe
überschritten
wird.
So
soll
erreicht
werden,
dass
geeignete
Dächer
voll
mit
Fotovoltaik
belegt
werden.
Projekte,
die
einen
besonderen
Beitrag
zum
Klimaschutz
leisten,
sollen
im
Einzelfall
mit
bis
zu
50
Prozent
bezuschusst
werden
können.
Wie
kommt
man
an
das
Geld?
Die
Antragstellung
soll
möglichst
einfach
sein,
sagt
die
Stadt.
Voraussetzung
ist,
dass
sich
der
Antragsteller
von
einem
von
der
Stadt
Osnabrück
beauftragten
und
finanzierten
Energieexperten
beraten
lässt.
Dieser
beurteilt
die
energetisch
relevanten
Bauteile
des
Gebäudes,
erstellt
einen
Kurzbericht
und
stellt
im
Namen
des
Antragstellers
die
entsprechenden
Förderanträge
bei
der
Stadt
Osnabrück
und
auch
beim
Bundesamt
Bafa,
sofern
die
Sanierung
die
Heizungsanlage
betrifft.
Das
Einholen
von
Kostenvoranschlägen
für
die
geplante
Sanierung
ist
Sache
des
Antragstellers.
Wann
geht
es
los?
Die
Förderrichtlinie
tritt
in
Kraft,
sobald
ihr
der
Rat
zugestimmt
hat.
Sie
ist
bis
Ende
2021
befristet.
Verlängerung
über
2021
hinaus?
Der
Leiter
des
Umweltamtes,
Detlef
Gerdts,
macht
sich
dafür
stark,
das
Programm
darüber
hinaus
fortzusetzen.
Die
Erfahrung
mit
anderen
Zuschussprogrammen
lehre,
dass
eine
Kontinuität
„
von
größter
Wichtigkeit″
sei,
um
langfristig
Erfolge
zu
erzielen.
Oft
dauere
es
von
der
Entscheidung
bis
zur
Umsetzung
mehrere
Monate.
Außerdem
müsse
sich
die
Fördermöglichkeit
herumsprechen,
so
Gerdts
in
der
Vorlage
für
den
Rat.
Pro
Jahr
sollte
der
Fördertopf
nach
Meinung
der
Verwaltung
mit
einer
Million
Euro
bestückt
werden.
Gerdts
ist
überzeugt,
dass
das
Förderprogramm
der
Wirtschaft
einen
zusätzlichen
Impuls
geben
wird.
Kommunale
Zuschüsse
stießen
erfahrungsgemäß
eine
hohe
regionale
Wertschöpfung
an.
So
hätten
die
Zuschussprogramme
Quartierssanierung
Gartlage-
Süd
und
das
Begrünungsprogramm
„
Grün
statt
Grau″
mit
einem
Einsatz
von
300
000
Euro
städtischer
Fördermittel
fast
zwei
Millionen
Euro
regionale
Investitionen
ausgelöst.
Bildtext:
Die
Stadt
Osnabrück
legt
ein
Förderprogramm
zur
energetischen
Sanierung
von
Altbauten
auf.
Foto:
Armin
Weigel/
dpa
Kommentar
Ja,
gerade
jetzt!
Es
ist
gerade
mal
ein
Jahr
her,
aber
es
war
eine
andere
Zeit,
als
die
Idee
vom
Förderprogramm
„
Osnabrück
saniert″
geboren
wurde.
Ende
2019
ahnte
niemand,
dass
ein
Virus
in
wenigen
Monaten
schon
ein
tiefes
Loch
in
die
kommunale
Finanzplanung
reißen
würde.
Sollte
die
Politik
angesichts
der
horrenden
Schulden,
die
jetzt
auf
die
Stadt
zukommen,
nicht
lieber
auf
solche
Geldausgabe-
Programme
verzichten?
Nein.
Erstens,
hat
sich
das
Thema
Klimaschutz
nicht
erledigt,
auch
wenn
das
Topthema
seit
Ausbruch
der
Pandemie
ein
anderes
ist.
Zweitens,
solche
Impulse
sind
gerade
in
einer
wirtschaftlichen
Schwächeperiode
wichtig,
um
eine
Abwärtsspirale
zu
verhindern.
Dabei
wird
das
Geld
ja
nicht
mit
der
Gießkanne
ausgekippt,
um
den
Konsum
anzuheizen.
Die
kommunalen
Finanzspritzen
können
sinnvolle,
zukunftsfähige
Investitionen
anstoßen
und
zusätzlich
privates
Kapital
lockermachen
–
wenn
die
Hausbesitzer
mitziehen.
Genau
in
diesem
Punkt
liegt
die
Unwägbarkeit.
Eigentümer,
die
ihre
Häuser
vermieten,
haben
keinen
unmittelbaren
Anreiz,
ihre
Gebäude
energetisch
zu
sanieren.
Denn
ihre
Mieter
sind
es
in
der
Regel,
die
über
ihre
Nebenkosten
für
zugige
Fenster,
ineffiziente
Heizungen
oder
Kältebrücken
im
Mauerwerk
draufzahlen
müssen.
Warum
also
sollte
sich
ein
Hausbesitzer
die
Last
aufbürden,
einen
Förderantrag
zu
stellen
und
Handwerker
zu
beauftragen,
wenn
er
für
die
bessere
Ausstattung
nicht
mal
die
Miete
erhöhen
darf?
Wir
dürfen
gespannt
sein,
wie
viele
Vermieter
sich
der
Verantwortung
nicht
entziehen
und
bereit
sind,
mit
kommunaler
Unterstützung
zum
Wohl
der
Umwelt
und
der
Volkswirtschaft
zu
investieren.
Hoffentlich
sind
es
viele.
w.hinrichs@
noz.de
Autor:
Wilfried Hinrichs
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