User Online: 21 | Timeout: 03:06Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende  | AAA Zur mobilen Ansicht wechselnMobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt will Mieter bei Heizkosten entlasten
Zwischenüberschrift:
Kommunales Förderprogramm trotz riesiger neuer Schulden
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Mieter sollen in Osnabrück künftig weniger fürs Heizen zahlen. Das ist das Ziel eines Förderprogramms, mit dem die Stadt die energetische Sanierung von Gebäuden ankurbeln will. Wer saniert, bekommt Geld geschenkt. Im November soll es losgehen. Die Idee ist 2019 im Umweltamt entstanden und wurde von den großen Fraktionen in den Haushaltsberatungen im Herbst vergangenen Jahres aufgegriffen. Corona gab es noch nicht, der Stadt ging es finanziell richtig gut, und der Klimaschutz war das Thema der Stunde. CDU/ BOB, SPD und Grüne verständigten sich darauf, mit dem Haushaltsplan 2020 ein eigenes Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung aufzulegen.

Damit will die Stadt Hausbesitzern einen zusätzlichen Anreiz geben, ihre Gebäude zu dämmen, alte Heizungssysteme auszutauschen oder neue Fenster einzusetzen. Denn Vermieter scheren sich oft nicht um den Energieverbrauch ihrer Immobilie, weil sie die Kosten auf die Mieter abwälzen können. Hausbesitzer, die das Programm in Anspruch nehmen, dürfen anschließend fünf Jahre lang nicht die Nettokaltmiete über das ortsübliche Vergleichsniveau erhöhen. So sollen am Ende vor allem die Mieter durch niedrigere Nebenkosten vom Förderprogramm profitieren und natürlich die Umwelt.

Ein Million Euro liegen für 2020 in diesem Fördertopf. Eigentlich sollten die ersten Gelder längst ausgegeben sein, aber Corona hat die Umsetzung verzögert. Jetzt liegt dem Rat zur Sitzung am 3. November eine ausgereifte Förderrichtlinie Osnabrück saniert″ vor, die von den Ausschüssen bereits abgesegnet ist. Die Zustimmung darf also als sicher gelten.

Wer kann Fördergeld beantragen? Antragsberechtigt sind Eigentümer von beheizten Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu gehören neben Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften auch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften.

Was wird gefördert? In den Förderrichtlinien steht: Hausbesitzer bekommen nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Austausch und die Erweiterung von Heizungsanlagen, für Fassadendämmung, Geschoss-, Dach- und Kellerdeckendämmung sowie im Einzelfall für Maßnahmen, die einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten″. Auch der Aufbau einer Solarstromanlage auf dem Dach wird ab einer Mindestgröße gefördert. Ebenfalls bezuschusst wird die erste Steuerberatung nach Installation einer Fotovoltaikanlage. Es werden nur freiwillige Maßnahmen gefördert. Investitionen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben umgesetzt werden müssen (zum Beispiel nach der Energieeinsparverordnung EnEV), werden nicht gefördert. Für Heizungsanlagen gibt es seit Anfang 2019 bereits ein Förderprogramm des Bundes. Unter dem Titel Heizen mit Erneuerbaren Energien″ unterstützt das Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Umrüstung alter Heizungen. Um dieses Potenzial zu nutzen, stockt die Stadt Osnabrück den Fördersatz des Bundes um zehn Prozent auf.

Wie viel Geld kann man bekommen? Der Wärmeschutz von Fassaden und die Dämmung von Keller- oder Geschossdecken wird mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Geld gibt es aber nur, wenn die zu dämmende Fläche größer als 30 Quadratmeter ist. Die Förderung ist auf 100 Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Fotovoltaik kann mit 200 Euro pro zusätzlicher Leistungseinheit (Kilowatt-Peak) bezuschusst werden, wenn die wirtschaftlich optimale Größe überschritten wird. So soll erreicht werden, dass geeignete Dächer voll mit Fotovoltaik belegt werden.

Projekte, die einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sollen im Einzelfall mit bis zu 50 Prozent bezuschusst werden können.

Wie kommt man an das Geld? Die Antragstellung soll möglichst einfach sein, sagt die Stadt. Voraussetzung ist, dass sich der Antragsteller von einem von der Stadt Osnabrück beauftragten und finanzierten Energieexperten beraten lässt. Dieser beurteilt die energetisch relevanten Bauteile des Gebäudes, erstellt einen Kurzbericht und stellt im Namen des Antragstellers die entsprechenden Förderanträge bei der Stadt Osnabrück und auch beim Bundesamt Bafa, sofern die Sanierung die Heizungsanlage betrifft. Das Einholen von Kostenvoranschlägen für die geplante Sanierung ist Sache des Antragstellers.

Wann geht es los? Die Förderrichtlinie tritt in Kraft, sobald ihr der Rat zugestimmt hat. Sie ist bis Ende 2021 befristet.

Verlängerung über 2021 hinaus? Der Leiter des Umweltamtes, Detlef Gerdts, macht sich dafür stark, das Programm darüber hinaus fortzusetzen. Die Erfahrung mit anderen Zuschussprogrammen lehre, dass eine Kontinuität von größter Wichtigkeit″ sei, um langfristig Erfolge zu erzielen. Oft dauere es von der Entscheidung bis zur Umsetzung mehrere Monate. Außerdem müsse sich die Fördermöglichkeit herumsprechen, so Gerdts in der Vorlage für den Rat. Pro Jahr sollte der Fördertopf nach Meinung der Verwaltung mit einer Million Euro bestückt werden. Gerdts ist überzeugt, dass das Förderprogramm der Wirtschaft einen zusätzlichen Impuls geben wird. Kommunale Zuschüsse stießen erfahrungsgemäß eine hohe regionale Wertschöpfung an. So hätten die Zuschussprogramme Quartierssanierung Gartlage-Süd und das Begrünungsprogramm Grün statt Grau″ mit einem Einsatz von 300 000 Euro städtischer Fördermittel fast zwei Millionen Euro regionale Investitionen ausgelöst.

Bildtext:
Die Stadt Osnabrück legt ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Altbauten auf.
Foto:
Armin Weigel/ dpa

Kommentar
Ja, gerade jetzt!

Es ist gerade mal ein Jahr her, aber es war eine andere Zeit, als die Idee vom Förderprogramm Osnabrück saniert″ geboren wurde. Ende 2019 ahnte niemand, dass ein Virus in wenigen Monaten schon ein tiefes Loch in die kommunale Finanzplanung reißen würde. Sollte die Politik angesichts der horrenden Schulden, die jetzt auf die Stadt zukommen, nicht lieber auf solche Geldausgabe-Programme verzichten?

Nein. Erstens, hat sich das Thema Klimaschutz nicht erledigt, auch wenn das Topthema seit Ausbruch der Pandemie ein anderes ist. Zweitens, solche Impulse sind gerade in einer wirtschaftlichen Schwächeperiode wichtig, um eine Abwärtsspirale zu verhindern. Dabei wird das Geld ja nicht mit der Gießkanne ausgekippt, um den Konsum anzuheizen. Die kommunalen Finanzspritzen können sinnvolle, zukunftsfähige Investitionen anstoßen und zusätzlich privates Kapital lockermachen wenn die Hausbesitzer mitziehen.

Genau in diesem Punkt liegt die Unwägbarkeit. Eigentümer, die ihre Häuser vermieten, haben keinen unmittelbaren Anreiz, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Denn ihre Mieter sind es in der Regel, die über ihre Nebenkosten für zugige Fenster, ineffiziente Heizungen oder Kältebrücken im Mauerwerk draufzahlen müssen. Warum also sollte sich ein Hausbesitzer die Last aufbürden, einen Förderantrag zu stellen und Handwerker zu beauftragen, wenn er für die bessere Ausstattung nicht mal die Miete erhöhen darf? Wir dürfen gespannt sein, wie viele Vermieter sich der Verantwortung nicht entziehen und bereit sind, mit kommunaler Unterstützung zum Wohl der Umwelt und der Volkswirtschaft zu investieren. Hoffentlich sind es viele.

w.hinrichs@ noz.de
Autor:
Wilfried Hinrichs


voriges Bild im Datensatz zeigen nächstes Bild im Datensatz zeigen Bild groß zeigen Datensatz dieses Bildes zeigen Schließen
Schließen
Bestandsbeschreibung
Schließen
?