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1.
Erscheinungsdatum:
12.10.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Streitobjekt am Straßenrand
Zwischenüberschrift:
Werbeanhänger in Osnabrück: Erlaubt, verboten – oder was?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Anhänger
mit
dem
zeltartigen
Aufbau
säumen
in
Osnabrück
fast
jede
viel
befahrene
Straße
und
haben
oft
nur
einen
Zweck:
Werbung
zu
machen
für
alles
Mögliche
–
vom
örtlichen
Handwerker
bis
zum
Erotikportal
im
Internet.
So
weit,
so
genehmigungspflichtig.
Aber
das
scheint
nicht
alle
Unternehmen
zu
kümmern.
Wie
die
Stadt
Osnabrück
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
erklärt,
gelten
für
das
Abstellen
von
Kraftfahrzeug-
Anhängern
im
öffentlichen
Raum
bestimmte
Regeln.
Laut
Straßenverkehrsordnung
(StVO)
müssen
die
Vehikel
amtlich
zugelassen
sein
und
spätestens
alle
14
Tage
bewegt
werden.
Anhänger,
die
allein
der
Reklame
dienen,
stellen
nach
Angaben
der
Verwaltung
überdies
eine
„
straßenrechtliche
Sondernutzung″
dar
und
benötigen
eine
entsprechende
Erlaubnis.
Ohne
kann
es
für
den
Halter
teuer
werden.
„
Die
Schwierigkeit
für
uns
besteht
in
der
Regel
darin
nachzuweisen,
dass
der
Anhänger
überwiegend
oder
sogar
ausschließlich
zu
Werbezwecken
aufgestellt
wurde″,
sagt
Pressesprecher
Sven
Jürgensen.
Im
Falle
eines
Anhängers
etwa,
der
–
wie
dieser
Tage
an
der
Hannoverschen
Straße
zu
sehen
–
mit
der
Zeichnung
einer
halbnackten
Frau
sowie
dem
Spruch
„
Sex
in
deiner
Region″
eine
Online-
Vermittlung
von
Geschlechtspartnern
anpreist,
wäre
die
Sache
„
relativ
eindeutig″.
Anders
bei
sogenannten
Kastenanhängern,
auf
denen
zwar
für
eine
Firma
geworben
werde,
mit
denen
aber
auch
Sachen
transportiert
werden
können.
„
Hier
wird
vonseiten
der
Gerichte
der
überwiegende
Werbecharakter
eher
verneint.″
Ob
ein
Antrag
auf
Sondernutzung
aus
Sicht
der
Stadt
genehmigungsfähig
ist,
hänge
von
mehreren
Faktoren
ab,
so
Jürgensen
weiter.
Unter
anderem
spielten
Örtlichkeit,
Flächenbedarf
und
Parkdruck
eine
Rolle.
Entscheidungen
würden
deshalb
stets
im
Einzelfall
getroffen.
Die
Sondernutzungsgebühr
betrage
normalerweise
200
Euro
pro
Anhänger
und
Woche.
Ordnungsamt
passt
auf
Wie
viele
Werbeanhänger
zurzeit
in
Osnabrück
am
Straßenrand
stehen
und
welche
Firmen
jeweils
dahinter-
stecken,
vermag
die
Verwaltung
nicht
zu
sagen.
Auch
einen
Trend
könne
man
kaum
erkennen.
„
Nach
unserer
Einschätzung
ist
das
Phänomen
relativ
konstant.″
Beschwerden
aus
der
Bevölkerung
erreichten
die
Behörde
jedenfalls
selten,
stellt
Jürgensen
fest.
„
Und
wenn,
betreffen
sie
belegten
Parkraum.″
Gleichwohl
müsse
die
Stadt
hin
und
wieder
gegen
Unternehmen
einschreiten,
die
sich
über
die
Bestimmungen
für
Werbeanhänger
hinwegsetzen.
Der
Sprecher
erklärt:
„
Bei
einer
unerlaubten
Sondernutzung
wird
die
betreffende
Firma
von
uns
aufgefordert,
den
Werbeanhänger
unverzüglich
zu
entfernen.″
Darüber
hinaus
ergehe
ein
Kostenbescheid
für
die
durchgeführte
Sondernutzung.
Bei
Bedarf
werde
auch
die
Einleitung
eines
Ordnungswidrigkeiten-
Verfahrens
geprüft.
Jürgensen:
„
Durchschnittlich
haben
wir
fünf
bis
zehn
solcher
Fälle
pro
Jahr.″
Bildtext:
Wer
in
Osnabrück
(wie
hier
am
Kurt-
Schumacher-
Damm)
einen
Werbeanhänger
am
Straßenrand
parken
will,
muss
einige
Vorschriften
beachten.
Sonst
bekommt
er
es
mit
dem
Ordnungsamt
zu
tun.
„
Sex
in
deiner
Region″:
Dieser
Werbeanhänger,
den
wir
Anfang
Oktober
an
der
Hannoverschen
Straße
fotografiert
haben,
preist
ein
Erotikportal
im
Internet
an.
Foto:
Jörn
Martens,
Nico
Buchholz
Autor:
Sebastian Stricker