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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Streitobjekt am Straßenrand
Zwischenüberschrift:
Werbeanhänger in Osnabrück: Erlaubt, verboten – oder was?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Die Anhänger mit dem zeltartigen Aufbau säumen in Osnabrück fast jede viel befahrene Straße und haben oft nur einen Zweck: Werbung zu machen für alles Mögliche vom örtlichen Handwerker bis zum Erotikportal im Internet. So weit, so genehmigungspflichtig. Aber das scheint nicht alle Unternehmen zu kümmern.

Wie die Stadt Osnabrück auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, gelten für das Abstellen von Kraftfahrzeug-Anhängern im öffentlichen Raum bestimmte Regeln. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen die Vehikel amtlich zugelassen sein und spätestens alle 14 Tage bewegt werden.

Anhänger, die allein der Reklame dienen, stellen nach Angaben der Verwaltung überdies eine straßenrechtliche Sondernutzung″ dar und benötigen eine entsprechende Erlaubnis. Ohne kann es für den Halter teuer werden.

Die Schwierigkeit für uns besteht in der Regel darin nachzuweisen, dass der Anhänger überwiegend oder sogar ausschließlich zu Werbezwecken aufgestellt wurde″, sagt Pressesprecher Sven Jürgensen. Im Falle eines Anhängers etwa, der wie dieser Tage an der Hannoverschen Straße zu sehen mit der Zeichnung einer halbnackten Frau sowie dem Spruch Sex in deiner Region″ eine Online-Vermittlung von Geschlechtspartnern anpreist, wäre die Sache relativ eindeutig″.

Anders bei sogenannten Kastenanhängern, auf denen zwar für eine Firma geworben werde, mit denen aber auch Sachen transportiert werden können. Hier wird vonseiten der Gerichte der überwiegende Werbecharakter eher verneint.″

Ob ein Antrag auf Sondernutzung aus Sicht der Stadt genehmigungsfähig ist, hänge von mehreren Faktoren ab, so Jürgensen weiter. Unter anderem spielten Örtlichkeit, Flächenbedarf und Parkdruck eine Rolle. Entscheidungen würden deshalb stets im Einzelfall getroffen. Die Sondernutzungsgebühr betrage normalerweise 200 Euro pro Anhänger und Woche.

Ordnungsamt passt auf

Wie viele Werbeanhänger zurzeit in Osnabrück am Straßenrand stehen und welche Firmen jeweils dahinter- stecken, vermag die Verwaltung nicht zu sagen. Auch einen Trend könne man kaum erkennen. Nach unserer Einschätzung ist das Phänomen relativ konstant.″ Beschwerden aus der Bevölkerung erreichten die Behörde jedenfalls selten, stellt Jürgensen fest. Und wenn, betreffen sie belegten Parkraum.″

Gleichwohl müsse die Stadt hin und wieder gegen Unternehmen einschreiten, die sich über die Bestimmungen für Werbeanhänger hinwegsetzen. Der Sprecher erklärt: Bei einer unerlaubten Sondernutzung wird die betreffende Firma von uns aufgefordert, den Werbeanhänger unverzüglich zu entfernen.″

Darüber hinaus ergehe ein Kostenbescheid für die durchgeführte Sondernutzung. Bei Bedarf werde auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens geprüft. Jürgensen: Durchschnittlich haben wir fünf bis zehn solcher Fälle pro Jahr.″

Bildtext:
Wer in Osnabrück (wie hier am Kurt-Schumacher-Damm) einen Werbeanhänger am Straßenrand parken will, muss einige Vorschriften beachten. Sonst bekommt er es mit dem Ordnungsamt zu tun.
Sex in deiner Region″: Dieser Werbeanhänger, den wir Anfang Oktober an der Hannoverschen Straße fotografiert haben, preist ein Erotikportal im Internet an.
Foto:
Jörn Martens, Nico Buchholz
Autor:
Sebastian Stricker


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