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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Karmann: Im August wird entschieden
 
Karmann-Millionen vermutlich bald ein Fall für den Bundesgerichtshof
Artikel:
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Originaltext:
OLDENBURG. Das Berufungsverfahren im Streit um die Karmann-Millionen könnte kurz ausfallen: Am 7. August will der 12. Senat am Oberlandesgericht Oldenburg eine Entscheidung bekannt geben. Zwei Möglichkeiten stehen im Raum: ein vorbehaltliches Urteil und ein Aussetzen des Verfahrens.

OLDENBURG. Am 7. August fällt das Oberlandesgericht Oldenburg im Streit um die Karmann-Millionen eine Entscheidung. Wem die 160 Millionen Euro gehören, wird dann aber immer noch nicht geklärt sein. Der Rechtsstreit zwischen Insolvenzverwalter und Gesellschaftern wird wohl durchgereicht zum Bundesgerichtshof.
Der 12. Senat am Oberlandesgericht will den Fall schnell vom Tisch haben. Nach zwei Stunden zauberte der Vorsitzende Richter gestern einen Vorschlag aus dem Hut, dem Kläger und Beklagte zustimmten: In zwei Monaten fällt das Gericht eine Entscheidung. Zwei Möglichkeiten stellte der Senat den Anwälten der Gesellschafter sowie des Insolvenzverwalters in Aussicht.
Erstens: Es ergeht ein vorbehaltliches Urteil. Die Richter gehen dabei fest davon aus, dass die Gesellschafter dann vor den Bundesgerichtshof ziehen. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich das Oberlandesgericht dem Urteil des Landgerichtes in Osnabrück anschließt: Das hatte Insolvenzverwalter Ottmar Hermann die 160 Millionen Euro zu viel gezahlte Steuern zugesprochen, die Gesellschafter hatten dagegen Berufung eingelegt.
Die zweite (unwahrscheinlichere) Möglichkeit: Die Richter setzen das Revisionsverfahren aus und warten ab, was im Rechtsstreit zwischen dem Finanzamt Osnabrück und den Gesellschaftern passiert. Der Fiskus will die Gesellschafter in Ausfallhaftung für die insolvente Karmann-Betriebsgesellschaft nehmen. Das Problem: Bekommt das Finanzamt von den Finanzgerichten recht und die Besitzgesellschaft, vertreten durch die Gesellschafter, müsste die 160 Millionen Euro zahlen, wäre diese vermutlich pleite. Verliert sie dann auch noch vor dem Oberlandesgericht, müsste doppelt gezahlt werden.
Für die Gesellschafter tickt ohnehin die Zinsuhr: Jeden Tag fallen 22 000 Euro Zinsen an, die im Falle einer Niederlage zusätzlich zu den 160 Millionen Euro überwiesen werden müssten. Auch mit diesem Argument machte der Senat den Gesellschafter-Anwälten seinen Vorschlag schmackhaft. Werde das Verfahren weiter in die Länge gezogen, so einer der Richter, dann haben sie irgendwann den gleichen Betrag wie die Klagesumme noch einmal als Zinsen obendrauf″.
Autor:
Dirk Fisser


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