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1.
Erscheinungsdatum:
02.06.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Karmann: Im August wird entschieden
Karmann-Millionen vermutlich bald ein Fall für den Bundesgerichtshof
Artikel:
Originaltext:
OLDENBURG.
Das
Berufungsverfahren
im
Streit
um
die
Karmann-
Millionen
könnte
kurz
ausfallen:
Am
7.
August
will
der
12.
Senat
am
Oberlandesgericht
Oldenburg
eine
Entscheidung
bekannt
geben.
Zwei
Möglichkeiten
stehen
im
Raum:
ein
vorbehaltliches
Urteil
und
ein
Aussetzen
des
Verfahrens.
OLDENBURG.
Am
7.
August
fällt
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
im
Streit
um
die
Karmann-
Millionen
eine
Entscheidung.
Wem
die
160
Millionen
Euro
gehören,
wird
dann
aber
immer
noch
nicht
geklärt
sein.
Der
Rechtsstreit
zwischen
Insolvenzverwalter
und
Gesellschaftern
wird
wohl
durchgereicht
zum
Bundesgerichtshof.
Der
12.
Senat
am
Oberlandesgericht
will
den
Fall
schnell
vom
Tisch
haben.
Nach
zwei
Stunden
zauberte
der
Vorsitzende
Richter
gestern
einen
Vorschlag
aus
dem
Hut,
dem
Kläger
und
Beklagte
zustimmten:
In
zwei
Monaten
fällt
das
Gericht
eine
Entscheidung.
Zwei
Möglichkeiten
stellte
der
Senat
den
Anwälten
der
Gesellschafter
sowie
des
Insolvenzverwalters
in
Aussicht.
Erstens:
Es
ergeht
ein
vorbehaltliches
Urteil.
Die
Richter
gehen
dabei
fest
davon
aus,
dass
die
Gesellschafter
dann
vor
den
Bundesgerichtshof
ziehen.
Es
gilt
als
wahrscheinlich,
dass
sich
das
Oberlandesgericht
dem
Urteil
des
Landgerichtes
in
Osnabrück
anschließt:
Das
hatte
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
die
160
Millionen
Euro
zu
viel
gezahlte
Steuern
zugesprochen,
die
Gesellschafter
hatten
dagegen
Berufung
eingelegt.
Die
zweite
(unwahrscheinlichere)
Möglichkeit:
Die
Richter
setzen
das
Revisionsverfahren
aus
und
warten
ab,
was
im
Rechtsstreit
zwischen
dem
Finanzamt
Osnabrück
und
den
Gesellschaftern
passiert.
Der
Fiskus
will
die
Gesellschafter
in
Ausfallhaftung
für
die
insolvente
Karmann-
Betriebsgesellschaft
nehmen.
Das
Problem:
Bekommt
das
Finanzamt
von
den
Finanzgerichten
recht
und
die
Besitzgesellschaft,
vertreten
durch
die
Gesellschafter,
müsste
die
160
Millionen
Euro
zahlen,
wäre
diese
vermutlich
pleite.
Verliert
sie
dann
auch
noch
vor
dem
Oberlandesgericht,
müsste
doppelt
gezahlt
werden.
Für
die
Gesellschafter
tickt
ohnehin
die
Zinsuhr:
Jeden
Tag
fallen
22
000
Euro
Zinsen
an,
die
im
Falle
einer
Niederlage
zusätzlich
zu
den
160
Millionen
Euro
überwiesen
werden
müssten.
Auch
mit
diesem
Argument
machte
der
Senat
den
Gesellschafter-
Anwälten
seinen
Vorschlag
schmackhaft.
Werde
das
Verfahren
weiter
in
die
Länge
gezogen,
so
einer
der
Richter,
„
dann
haben
sie
irgendwann
den
gleichen
Betrag
wie
die
Klagesumme
noch
einmal
als
Zinsen
obendrauf″.
Autor:
Dirk Fisser