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1.
Erscheinungsdatum:
01.06.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Legen Richter Karmann-Fall auf Eis?
Karmann-Millionen: Drei Parteien, zwei Verfahren
Zwischenüberschrift:
Oberlandesgericht Oldenburg könnte Verhandlung aussetzen
Artikel:
Originaltext:
OSNABRÜCK.
Muss
der
Streit
um
die
Karmann-
Millionen
zwischen
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
und
den
Gesellschaftern
des
Osnabrücker
Autobauers
zunächst
auf
Eis
gelegt
werden?
Das
ist
heute
Thema
beim
Oberlandesgericht
in
Oldenburg.
Die
Gesellschafter,
vom
Landgericht
Osnabrück
zur
Zahlung
von
150
Millionen
Euro
an
den
Insolvenzverwalter
verurteilt,
hatten
Berufung
gegen
die
Entscheidung
eingelegt.
Die
Revision
beschäftigt
nun
das
Oberlandesgericht.
Doch
das
könnte
laut
einer
Gerichtssprecherin
zunächst
das
Ergebnis
eines
weiteren
Millionenstreits
abwarten
und
das
Berufungsverfahren
aussetzen:
Zum
Fall
Karmann
gegen
Karmann
gesellt
sich
der
Fall
Karmann
gegen
Finanzamt.
Nach
Angaben
der
Gesellschafter-
Anwälte
ist
dieser
derzeit
vor
dem
Finanzgericht
Hannover
anhängig.
Es
wäre
möglich,
dass
die
Oldenburger
Richter
den
Ausgang
dieses
Verfahrens
erst
abwarten
wollen.
OSNABRÜCK.
Der
Streit
um
die
Karmann-
Millionen
droht
immer
mehr
zur
unendlichen
Geschichte
zu
werden.
Drei
Parteien
streiten
in
zwei
Verfahren
um
neunstellige
Beträge.
Die
Krux:
Die
Verfahren
sind
vermutlich
zu
eng
miteinander
verwoben,
als
dass
sie
parallel
laufen
könnten.
Deswegen
ist
es
möglich,
dass
vor
dem
Oberlandesgericht
Oldenburg
eines
der
beiden
Verfahren
heute
zunächst
einmal
auf
Eis
gelegt
wird.
Noch
einmal
von
vorne:
Ende
Mai
2011
sprach
das
Landgericht
Osnabrück
dem
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
des
pleitegegangenen
Autobauers
150
Millionen
Euro
zu.
Die
Summe
speiste
sich
aus
einer
Steuerrückerstattung
des
Finanzamtes
Osnabrück
an
die
Gesellschafter
des
Traditionsunternehmens.
Wie
von
Prozessbeobachtern
erwartet,
legten
die
Gesellschafter
gegen
dieses
Urteil
Berufung
ein.
Die
150
Millionen
sind
damit
ein
Fall
für
das
Oberlandesgericht
in
Oldenburg.
Dort
wird
heute
der
12.
Senat
ab
9
Uhr
verhandeln.
Das
Problem:
Es
gibt
nicht
nur
das
Verfahren
Karmann
gegen
Karmann,
sondern
auch
Karmann
gegen
Finanzamt.
Die
Gesellschafter
haben
laut
Sprecherin
des
Oberlandesgerichts
Steuerbescheide
in
neunstelliger
Höhe
auf
dem
Tisch
liegen.
Folgender
Hintergrund:
Das
Osnabrücker
Traditionsunternehmen
war
in
zwei
Gesellschaften
aufgeteilt.
Die
Besitzgesellschaft
stellte
Maschinen
und
Grundstücke,
die
Betriebsgesellschaft
baute
die
Autos
und
machte
den
Umsatz.
Letztere
ging
pleite.
Die
Finanzbehörden
klopften
an
die
Tür
der
Gesellschafter,
verwiesen
auf
die
Abgabeverordnung
und
machten
eine
Ausfallhaftung
wegen
Steuerrückständen
geltend.
Laut
Gerichtssprecherin
argumentieren
die
Finanzbehörden
so:
Weil
die
Besitzgesellschaft
wirtschaftlich
von
der
Betriebsgesellschaft
profitierte
–
diese
erwirtschaftete
ja
die
Umsätze
–
muss
die
Besitzgesellschaft
steuertechnisch
einspringen.
Das
sieht
man
auf
seitender
Gesellschafter
allerdings
anders
und
will
sich
nicht
in
Haftung
nehmen
lassen.
Einsprüche
wurden
eingelegt.
Der
Ausgang
des
Verfahrens,
das
nach
Angaben
der
Gesellschafter-
Anwälte
derzeit
vor
dem
Finanzgericht
Hannover
anhängig
ist,
ist
noch
offen.
Es
muss
geprüft
werden,
wie
stichhaltig
die
Argumentation
der
Finanzbehörden
ist.
Der
Ausgang
dieser
Prüfung
könnte
wiederum
Einfluss
haben
auf
das
Verfahren
vor
dem
Oberlandesgericht
Oldenburg.
Es
ist
durchaus
möglich,
dass
der
12.
Senat
die
Verhandlung
über
die
Revision
der
Gesellschafter
so
lange
aussetzt,
bis
eine
Entscheidung
zu
den
finanzrechtlichen
Fragen
in
Hannover
gefällt
worden
ist.
Dauer:
ungewiss.
Autor:
Dirk Fisser