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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Legen Richter Karmann-Fall auf Eis?
 
Karmann-Millionen: Drei Parteien, zwei Verfahren
Zwischenüberschrift:
Oberlandesgericht Oldenburg könnte Verhandlung aussetzen
Artikel:
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Originaltext:
OSNABRÜCK. Muss der Streit um die Karmann-Millionen zwischen Insolvenzverwalter Ottmar Hermann und den Gesellschaftern des Osnabrücker Autobauers zunächst auf Eis gelegt werden? Das ist heute Thema beim Oberlandesgericht in Oldenburg. Die Gesellschafter, vom Landgericht Osnabrück zur Zahlung von 150 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter verurteilt, hatten Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Die Revision beschäftigt nun das Oberlandesgericht. Doch das könnte laut einer Gerichtssprecherin zunächst das Ergebnis eines weiteren Millionenstreits abwarten und das Berufungsverfahren aussetzen: Zum Fall Karmann gegen Karmann gesellt sich der Fall Karmann gegen Finanzamt. Nach Angaben der Gesellschafter-Anwälte ist dieser derzeit vor dem Finanzgericht Hannover anhängig. Es wäre möglich, dass die Oldenburger Richter den Ausgang dieses Verfahrens erst abwarten wollen.

OSNABRÜCK. Der Streit um die Karmann-Millionen droht immer mehr zur unendlichen Geschichte zu werden. Drei Parteien streiten in zwei Verfahren um neunstellige Beträge. Die Krux: Die Verfahren sind vermutlich zu eng miteinander verwoben, als dass sie parallel laufen könnten. Deswegen ist es möglich, dass vor dem Oberlandesgericht Oldenburg eines der beiden Verfahren heute zunächst einmal auf Eis gelegt wird.
Noch einmal von vorne: Ende Mai 2011 sprach das Landgericht Osnabrück dem Insolvenzverwalter Ottmar Hermann des pleitegegangenen Autobauers 150 Millionen Euro zu. Die Summe speiste sich aus einer Steuerrückerstattung des Finanzamtes Osnabrück an die Gesellschafter des Traditionsunternehmens.
Wie von Prozessbeobachtern erwartet, legten die Gesellschafter gegen dieses Urteil Berufung ein. Die 150 Millionen sind damit ein Fall für das Oberlandesgericht in Oldenburg. Dort wird heute der 12. Senat ab 9 Uhr verhandeln. Das Problem: Es gibt nicht nur das Verfahren Karmann gegen Karmann, sondern auch Karmann gegen Finanzamt.
Die Gesellschafter haben laut Sprecherin des Oberlandesgerichts Steuerbescheide in neunstelliger Höhe auf dem Tisch liegen. Folgender Hintergrund: Das Osnabrücker Traditionsunternehmen war in zwei Gesellschaften aufgeteilt. Die Besitzgesellschaft stellte Maschinen und Grundstücke, die Betriebsgesellschaft baute die Autos und machte den Umsatz.
Letztere ging pleite. Die Finanzbehörden klopften an die Tür der Gesellschafter, verwiesen auf die Abgabeverordnung und machten eine Ausfallhaftung wegen Steuerrückständen geltend. Laut Gerichtssprecherin argumentieren die Finanzbehörden so: Weil die Besitzgesellschaft wirtschaftlich von der Betriebsgesellschaft profitierte diese erwirtschaftete ja die Umsätze muss die Besitzgesellschaft steuertechnisch einspringen.
Das sieht man auf seitender Gesellschafter allerdings anders und will sich nicht in Haftung nehmen lassen. Einsprüche wurden eingelegt. Der Ausgang des Verfahrens, das nach Angaben der Gesellschafter-Anwälte derzeit vor dem Finanzgericht Hannover anhängig ist, ist noch offen. Es muss geprüft werden, wie stichhaltig die Argumentation der Finanzbehörden ist.
Der Ausgang dieser Prüfung könnte wiederum Einfluss haben auf das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg. Es ist durchaus möglich, dass der 12. Senat die Verhandlung über die Revision der Gesellschafter so lange aussetzt, bis eine Entscheidung zu den finanzrechtlichen Fragen in Hannover gefällt worden ist. Dauer: ungewiss.
Autor:
Dirk Fisser


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