User Online: 2 |
Timeout: 01:18Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
14.09.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt stößt bei Neubauten an Grenzen
Wie eng darf es in der Stadt sein?
Zwischenüberschrift:
Zu groß, zu hoch: Nachbarn wollen Baustopp einklagen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Das
Bemühen
der
Stadt
Osnabrück,
Platz
für
Wohnungsbau
zu
schaffen,
stößt
immer
öfter
an
Grenzen.
Jüngstes
Beispiel:
Im
Stadtteil
Wüste
wehren
sich
Nachbarn
gerichtlich
gegen
die
ihrer
Ansicht
nachzu
massive
Bebauung
eines
Grundstücks.
Die
Wohnungsbaugenossenschaft
WGO
hatte
dort
drei
Häuser
aus
den
Fünfzigerjahren
mit
insgesamt
30
Wohnungen
abreißen
lassen.
Jetzt
entstehen
dort
drei
Blöcke
mit
zusammen
58
Wohneinheiten,
die
zum
wesentlichen
Teil
sozialgebunden
sind.
Die
Nachbarn
sehen
sich
in
ihren
Rechten
beschnitten,
weil
das
Bauamt
zu
weit
gehende
Überschreitungen
der
Baugrenzen
erlaubt
habe.
In
der
Verwaltung
selbst
wurde
das
Projekt
skeptisch
betrachtet,
wie
aus
einem
Protokoll
hervorgeht.
Jetzt
will
eine
Nachbarin
vor
Gericht
einen
Baustopp
erwirken.
Osnabrück
Hinter
ihrem
Gartenzaun
wächst
ein
Haus
in
die
Höhe.
Zu
hoch,
wie
die
Nachbarn
am
Blumenesch
in
Osnabrück
finden.
Sie
wollen
vor
Gericht
einen
Baustopp
erwirken.
Der
Fall
berührt
eine
Grundsatzfrage:
Wie
eng
darf
es
in
einer
Stadt
sein,
die
dringend
weiteren
Wohnraum
braucht?
Das
ist
ein
Mega-
Thema
zurzeit″,
sagt
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
Holger
Clodius.
Wo
immer
Lücken
zugebaut
werden
sollen,
rege
sich
im
Umfeld
Widerstand.
Um
die
Wohnungsnot
zu
mildern,
setzte
sich
die
Stadt
Osnabrück
2016
ein
ehrgeiziges
Ziel:
Bis
Ende
2020
sollen
in
der
Friedensstadt
3000
neue
Wohneinheiten
entstanden
sein.
Nachverdichtung
–
so
heißt
dabei
das
Zauberwort.
Die
Stadtplaner
nehmen
bebaubare
Flächen
in
zweiter
Reihe
in
den
Blick.
Auch
große
Gärten,
die
den
älter
gewordenen
Eigentümern
über
den
Kopf
gewachsen
sind,
kommen
für
eine
Bebauung
in
Betracht.
Oder
Altbauten
werden
abgerissen,
um
größeren
Objekten
Platz
zu
machen.
So
geschieht
es
zurzeit
auch
am
Blumenesch
in
der
Wüste
–
sehr
zum
Leidwesen
der
Nachbarn,
die
sich
in
ihren
Rechten
eingeschränkt
fühlen.
Die
Wohnungsbaugenossenschaft
Osnabrück
(WGO)
hat
in
der
Straße
zwischen
Blumenhaller
Weg
und
Kurt-
Schumacher-
Damm
drei
Mehrfamilienhäuser
(32
Wohneinheiten)
aus
den
Fünfzigerjahren
abreißen
lassen.
Sie
werden
ersetzt
durch
drei
Mehrfamilienhäuser
mit
insgesamt
58
Wohnungen.
Helmut
Andermann,
dessen
Garten
an
das
Baugrundstück
grenzt,
ärgert
sich,
dass
das
Bauamt
der
Stadt
den
Bau
genehmigt
hat.
Die
Nachbarn
seien
zu
spät
und
unzureichend
informiert
worden,
sagt
der
Architekt.
Vor
allem
aber:
Die
Neubauten
drängten
sich
so
monumental
in
die
gewachsene
Einfamilienhaus-
Bebauung,
dass
selbst
der
zuständigen
Mitarbeiterin
im
Bauamt
die
Sache
zwischenzeitlich
mulmig
geworden
sei.
Andermann
legt
das
Protokoll
von
einer
Besprechung
im
Bauamt
vor.
„
Das
Bauvorhaben
wurde
zwar
im
Vorfeld
besprochen,
jedoch
überschreitet
der
vorgelegte
Entwurf
die
Ausnutzungsmöglichkeiten
des
Grundstücks
bei
Weitem″,
heißt
es
darin.
Die
Geschossflächenzahl
sei
zu
hoch,
Baugrenzen
würden
überschritten,
und
die
geplanten
Stellplätze
unter
dem
Gebäude
nähmen
eine
„
übermäßige
Versiegelung
der
Innenbereiche
in
Anspruch″.
Zusammengefasst:
„
Das
Ausmaß
der
Überschreitungen
scheint
insgesamt
zu
hoch.″
Trotzdem
beschied
das
Bauamt
2019
die
Bauvoranfrage
der
WGO
positiv.
Die
Widersprüche
mehrerer
Nachbarn
wurde
abgewiesen.
Vor
einem
Monat
erging
die
Baugenehmigung,
seither
wird
gebaut.
Andermann
und
seine
Nachbarin
Anke
Grahn
klagen
gegen
die
Baugenehmigung
und
wollen
per
einstweiliger
Verfügung
einen
Baustopp
erreichen.
Um
sechs
Meter
Ein
Streitpunkt
sind
die
Baugrenzen.
Die
Stadt
erlaubt
für
eines
der
drei
neuen
Häuser
eine
Überschreitung
der
Baugrenzen
um
sechs
Meter.
Das
alte
WGO-
Haus
war
zwölf
Meter
von
Andermanns
Garten
entfernt.
Der
Neubau
rückt
nun
auf
sechs
Meter
an
den
Gartenzaun
heran.
Damit
ist
die
gesetzliche
Abstandsregel
eingehalten,
aber
die
Nachbarn
hätten
sich
gewünscht,
dass
vorher
mit
ihnen
ein
Einvernehmen
hergestellt
worden
wäre.
„
Ich
habe
alles
nur
per
Zufall
erfahren,
gesprochen
hat
mit
uns
keiner″,
sagt
Andermann.
Umstritten
ist
auch
die
Geschossflächenzahl.
Diese
Zahl
setzt
die
Gesamtfläche
aller
Geschosse
ins
Verhältnis
zur
Fläche
des
Baugrundstücks
und
ist
damit
ein
Maßstab,
wie
groß
ein
Baukörper
sein
darf.
Früher
galt
am
Blumenesch
eine
Geschossflächenzahl
von
0,
7.
Für
das
WGO-
Projekt
ließ
die
Stadt
1,
1
zu.
Das
entspricht
etwa
der
geschlossenen
Bebauung
am
Blumenhaller
Weg,
gut
200
Meter
vom
Blumenesch
entfernt.
Bauamtsleiter
Clodius
erklärt
die
hohe
Überschreitung
mit
einer
geänderten
Baunutzungsverordnung,
die
jetzt
eine
dichtere
Bebauung
zulasse.
Andermann
hält
entgegen,
die
neue
Verordnung
dürfe
auf
den
Bebauungsplan
von
1977
nicht
angewendet
werden.
Holger
Clodius
war
noch
nicht
als
Fachbereichsleiter
im
Amt,
als
2019
der
Bauvorbescheid
an
die
WGO
herausging.
Die
Information
der
Nachbarn
sei
damals
unterblieben,
räumt
er
ein.
Warum?
Das
wisse
er
auch
nicht.
Clodius:
„
Es
hätte
sicher
besser
laufen
können.″
Das
Ganze
wurde
auf
Verwaltungsebene
abgewickelt.
Die
Politik
war
nicht
beteiligt,
weil
der
Bebauungsplan
nicht
geändert
werden
musste.
Die
WGO
sieht
keine
Veranlassung,
Abstriche
beim
Neubau
zu
machen.
Vorstandsmitglied
Thomas
Droit
verweist
auf
die
Baugenehmigung.
„
Wir
sind
nicht
auf
Streit
aus″,
versichert
Droit,
„
aber
wir
müssen
auch
die
Wirtschaftlichkeit
im
Blick
behalten″.
Ein
erheblicher
Teil
der
neuen
Wohnungen
wird
nach
seinen
Angaben
preisgebunden
vermietet.
Die
Kaltmiete
der
Sozialwohnungen
werde
5,
80
Euro
pro
Quadratmeter
betragen.
Und
genau
das
ist
der
Zielkonflikt:
Die
Stadt
will
mehr
bezahlbaren
Wohnraum,
den
Investoren
aber
nur
in
verdichteter
Bauweise
wirtschaftlich
schaffen
können.
Solche
großen
Komplexe
allerdings
können
die
luftiger
gebaute
Nachbarschaft
erdrücken.
Andermann
rechnet
damit,
dass
das
Verwaltungsgericht
mindestens
ein
halbes
Jahr
braucht,
um
über
einen
vorläufigen
Baustopp
zu
entscheiden.
Dann
dürfte
der
Bau
weit
fortgeschritten
sein.
Und
dann?
Wäre
es
verhältnismäßig,
den
Neubau
zurückzubauen?
Holger
Clodius
sagt,
es
gebe
in
diesem
Fall
„
kein
Schwarz-
Weiß″.
Die
Gesamtlage
sei
„
knifflig″.
Der
Fachbereichsleiter
glaubt
zwar,
dass
das
Gericht
der
behördlichen
Sicht
zustimmen
wird,
aber
sicher
ist
er
nicht:
„
Ich
bin
selbst
gespannt.″
Bildtext:
Anwohner
beschweren
sich
über
die
ihrer
Meinung
nach
zu
massiven
Häuser,
die
die
WGO
am
Blumenesch
plant.
Die
geplanten
Häuser.
Fotos:
Jörn
Martens
Grafik:
Planconcept
Kommentar
Aber
bitte
nicht
bei
mir...
Am
Blumenesch
lässt
sich
wie
unter
einer
Lupe
beobachten,
in
welchem
Dilemma
Städte
wie
Osnabrück
stecken.
Wo
immer
sie
Platz
für
Wohnraum
schaffen
wollen,
stoßen
sie
auf
Widerstände
der
Nachbarn.
Wie
lässt
sich
eine
Balance
zwischen
Bewahren
und
Verändern
finden?
Das
Nachverdichten
hat
den
Vorteil,
dass
die
vorhandene
Infrastruktur
genutzt
werden
kann.
Doch
Nachverdichtung
heißt
auch,
dass
Grünflächen
in
der
Stadt
verschwinden
und
Nachbarn
Einschränkungen
hinnehmen
müssen.
Also
raus
an
den
Stadtrand?
Der
Ressourcenverbrauch
ist
dort
größer
und
die
Infrastruktur
dünner.
Und
auch
dort
regt
sich
schnell
Widerstand,
wie
Beispiele
in
Schinkel-
Ost
und
Hellern
zeigen.
Für
die
Stadt
und
politisch
Verantwortlichen
gibt
es
keinen
Königsweg
aus
diesem
Zielkonflikt.
Es
gibt
nur
ein
gut
funktionierendes
Verfahren
zum
Austarieren
der
gegenteiligen
Interessen.
Das
Bauleitverfahren,
wie
es
das
Baugesetzbuch
vorschreibt,
garantiert,
dass
beim
Aufstellen
oder
Ändern
von
Bebauungsplänen
alle
Fakten
gesammelt,
alle
Bedenken
gehört
und
alles
öffentlich
erörtert
wird,
bevor
die
gewählten
Ratsmitglieder
eine
Entscheidung
treffen.
Am
Blumenesch
ist
dieses
Verfahren
nicht
zum
Einsatz
gekommen.
Eine
frühzeitige
Bürgerbeteiligung
hätte
den
Konflikt
vielleicht
entschärfen
können.
Jetzt
muss
es
die
Justiz
richten.
w.hinrichs@
noz.de
Autor:
Wilfried Hinrichs