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1.
Erscheinungsdatum:
05.08.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gegen Lichtverschmutzung, für Gewässerrandstreifen
Zwischenüberschrift:
Umweltministerium legt Entwurf für Insektenschutzgesetz vor / Glyphosat im Papier kein Thema
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Das
Insektenschutzgesetz
der
Bundesregierung
nimmt
Form
an:
Gewässerrandstreifen
auf
Äckern
und
umweltfreundliche
Beleuchtung
von
Straßen
sollen
gesetzlich
vorgeschrieben
werden.
Das
Bundesumweltministerium
hat
Reformvorschläge
zum
stärkeren
Schutz
von
Insekten
vorgelegt.
Demnach
will
das
Ministerium
sowohl
das
Bundesnaturschutz-
als
auch
das
Wasserhaushaltsgesetz
reformieren.
Unserer
Redaktion
liegt
der
entsprechende
Entwurf
für
ein
Insektenschutzgesetz
vor.
So
sollen
Landwirte
künftig
beim
Ausbringen
von
Pflanzenschutzmitteln
einen
Mindestabstand
von
zehn
Metern
zu
Gewässern
einhalten
müssen.
Ist
der
Gewässerrandstreifen
begrünt,
sollen
fünf
Meter
Abstand
reichen.
Neben
Einschränkungen
bei
der
Ausbringung
von
Pestiziden
will
das
Umweltministerium
auch
die
Lichtverschmutzung
eindämmen.
Neue
Straßenlaternen,
Beleuchtungsanlagen
oder
Werbetafeln
sollen
so
beschaffen
sein
müssen,
dass
sie
Wildtiere
und
Pflanzen
nicht
negativ
durch
Lichtemissionen
beeinflussen.
Genauere
Vorgaben
sollen
noch
in
einer
Verordnung
geregelt
werden.
Zudem
plant
das
Ministerium
ein
weitgehendes
Verbot
von
Himmelsstrahlern,
die
häufig
zu
Werbezwecken
eingesetzt
werden
und
Lichtkegel
in
den
Himmel
werfen.
Sie
sollen
in
der
Hauptvogelzugzeit
nicht
mehr
benutzt
werden
dürfen.
Verboten
werden
soll
auch
der
Einsatz
von
Insekten-
Lichtfallen
im
Freien.
Biotop-
Begriff
erweitert
Das
Ministerium
will
ebenfalls
die
gesetzliche
Definition
von
streng
geschützten
Biotopen
erweitern.
So
sollen
künftig
auch
Streuobstwiesen
darunterfallen.
Im
Entwurf
heißt
es,
durch
die
geplanten
Änderungen
entstünden
1700
Quadratkilometer
neue
Biotopfläche
in
Deutschland.
Auf
Anfrage
unserer
Redaktion
bestätigte
das
Ministerium,
dass
am
vergangenen
Freitag
die
Ressortabstimmung
innerhalb
der
Bundesregierung
gestartet
worden
ist.
Die
Änderungsvorschläge
aus
dem
Bundesumweltministerium
orientieren
sich
weitgehend
am
sogenannten
Aktionsprogramm
Insektenschutz
der
Bundesregierung
aus
dem
September
2019.
Die
ersten
Meldungen
hatten
seinerzeit
für
heftigen
Protest
aus
der
Landwirtschaft
gesorgt.
Bauern
befürchteten
starke
Einschnitte
in
die
Bewirtschaftung
von
Flächen.
Massendemonstrationen
mit
Treckern
waren
die
Folge.
Nicht
Teil
des
Insektenschutzgesetzes
ist
indes
das
von
der
Bundesregierung
angestrebte
Glyphosat-
Verbot.
Der
Einsatz
des
Totalherbizids
ist
umstritten.
Umweltschützer
verweisen
auf
negative
Folgen
für
die
Natur.
Landwirte
wiederum
betonen,
Bodenbearbeitung
ohne
Glyphosat
sei
im
Zweifelsfall
noch
schädlicher
für
die
Artenvielfalt.
Das
Umweltministerium
verweist
in
diesem
Fall
auf
das
Landwirtschaftsministerium.
Dies
habe
die
Federführung
in
Sachen
Glyphosat
übernommen.
Bildtext:
Gute
Nachricht
für
die
Wildbiene:
Die
Bundesregierung
will
Insekten
per
Gesetz
besser
schützen.
Foto:
dpa/
Sebastian
Gollnow
Autor:
Dirk Fisser