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1.
Erscheinungsdatum:
04.08.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gertrudenberg: Wie sicher sind die Höhlen?
Streit um Gertrudenberger Höhlen
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Zahnarzt verklagt die Bundesrepublik Deutschland
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Weil
die
Gertrudenberger
Höhlen
im
Zweiten
Weltkrieg
als
Luftschutzbunker
genutzt
wurden,
klagt
ein
Zahnarzt
aus
Osnabrück
gegen
die
Bundesrepublik
Deutschland.
Er
befürchtet,
dass
sein
vor
sieben
Jahren
errichteten
Haus
am
Rande
des
Bürgerparks
Schaden
nehmen
könnte,
falls
sich
im
Untergrund
Gestein
von
der
Decke
eines
Hohlraums
lösen
sollte.
In
ihrer
mehr
als
700-
jährigen
Geschichte
haben
sich
die
Höhlen
zwar
als
sehr
stabil
erwiesen,
und
im
Zweiten
Weltkrieg
dienten
sie
sogar
als
Schutzraum
für
4000
Menschen,
während
oben
die
Bomben
einschlugen.
Aber
in
einem
Gutachten
wird
eine
solche
Gefahr
für
die
Zukunft
nicht
ganz
ausgeschlossen.
Die
Bundesrepublik
sieht
sich
aber
nicht
in
der
Verantwortung.
Das
wurde
gestern
vor
dem
Landgericht
deutlich.
Osnabrück
Sind
die
Gertrudenberger
Höhlen
vom
Einsturz
bedroht?
Diese
Sorge
steht
hinter
einer
Klage,
die
der
Eigentümer
einer
Villa
gegen
die
Bundesrepublik
Deutschland
führt.
Vor
dem
Landgericht
Osnabrück
geht
es
um
Einbauten,
die
1943
veranlasst
wurden,
um
das
Gangsystem
als
Luftschutzraum
zu
nutzen.
Bis
zu
4000
Menschen
suchten
die
Höhlen
in
den
Bombennächten
des
Zweiten
Weltkriegs
auf.
Und
während
oben
ganze
Häuserblöcke
in
Schutt
und
Asche
gelegt
wurden,
konnten
sich
die
Frauen,
Männer
und
Kinder
in
den
weit
verzweigten
Gängen
unter
dem
Gertrudenberg
ebenso
sicher
fühlen
wie
in
den
Bunkern
mit
Wänden
aus
meterdickem
Beton.
Die
Höhlen
sind
schon
vor
mehr
als
700
Jahren
als
unterirdischer
Steinbruch
entstanden.
Um
sie
für
den
Luftschutz
herzurichten,
ließ
das
Deutsche
Reich
1943
Zwischenwände,
Toiletten
und
elektrische
Leitungen
einbauen.
Sicherheit
gefährdet
Durch
diese
baulichen
Veränderungen
sei
möglicherweise
die
Standsicherheit
gefährdet
worden,
argumentiert
ein
Zahnarzt,
der
vor
sieben
Jahren
ein
exklusives
Anwesen
auf
dem
Gertrudenberg
errichten
durfte.
Seine
Klage
richtet
sich
gegen
den
deutschen
Staat
als
Rechtsnachfolger
des
Deutschen
Reichs.
Am
Montag
wurde
die
Angelegenheit
vor
der
4.
Zivilkammer
des
Landgerichts
verhandelt.
Obwohl
der
Einzelrichter
auf
eine
Einigung
drängte,
gab
es
zwischen
dem
Kläger
und
der
zuständen
Bundesanstalt
für
Immobilienaufgaben
(Bima)
keine
Annäherung.
Der
Bundesrepublik
gehört
zwar
keines
der
unterhöhlten
Grundstücke
auf
dem
Gertrudenberg,
sie
hat
aber
bis
in
die
90er-
Jahre
die
Verantwortung
für
das
Gangsystem
übernommen,
weil
das
damals
noch
als
Luftschutzanlage
für
den
Krisenfall
bereitgehalten
werden
sollte.
Mit
dem
Hinweis
auf
das
Allgemeine
Kriegsfolgengesetz
verlangt
der
Kläger
von
der
Bima,
dass
sie
alle
gegenwärtigen
oder
künftigen
Gefahren
beseitigt,
die
von
dem
Höhlensystem
für
sein
Grundstück
ausgehen
könnten.
Nach
seiner
Ansicht
könnte
es
zu
unterirdischen
Deckeneinbrüchen
und
damit
zu
Schäden
für
sein
Haus
kommen.
Die
Gefahr,
dass
im
Untergrund
etwas
einstürzt,
habe
sich
mit
der
Herrichtung
zum
Bunker
im
Zweiten
Weltkrieg
verschärft,
argumentiert
der
Zahnarzt.
Er
hält
der
Bima
vor,
dass
sie
2013
angekündigt
hatte,
die
unterirdischen
Hohlräume
zu
verfüllen,
um
kein
Risiko
einzugehen.
Doch
dagegen
hatten
sich
die
Stadt
Osnabrück
und
der
Verein
Gertrudenberger
Höhlen
gewandt,
weil
mit
der
Verfüllung
des
Gangsystems
ein
einzigartiges
Kulturdenkmal
unwiederbringlich
zerstört
würde.
Verfüllung
oder
Pfeiler
Weil
inzwischen
auch
die
Bima
von
diesem
Vorhaben
abgerückt
ist,
fordert
der
Kläger,
im
Hohlraum
unter
seinem
Haus
einen
stabilen
Betonpfeiler
anzubringen.
Damit
sollen
Bauschäden
verhindert
werden,
die
entstehen
könnten,
falls
es
in
Zukunft
zu
unterirdischen
Deckenabbrüchen
kommen
sollte.
Nach
einem
Gutachten,
das
2016
im
Auftrag
der
Stadt
Osnabrück
erstellt
wurde,
soll
ein
solcher
Stützpfeiler
etwa
100
000
Euro
kosten.
Beides
–
die
Verfüllung
und
den
Bau
eines
Pfeilers
–
lehnt
die
Bundesrepublik
ab:
Die
Ausschlussfristen
für
Ansprüche
nach
dem
Allgemeinen
Kriegsfolgengesetz
seien
längst
abgelaufen.
Im
Übrigen
habe
der
Zahnarzt
schon
von
den
Höhlen
gewusst,
bevor
er
das
Grundstück
erwarb.
Und
eine
konkrete
Gefahr
gehe
von
den
unterirdischen
Hohlräumen
auch
nicht
aus.
Mit
den
Bunkereinbauten
von
1943
habe
sich
die
Standfestigkeit
im
Übrigen
nicht
verschlechtert.
In
der
Verhandlung
am
Montag
legte
der
Richter
den
Streitwert
auf
287
500
Euro
fest
und
ließ
erkennen,
dass
er
die
Argumente
der
beklagten
Bundesanstalt
für
gewichtiger
hält
als
die
des
Klägers.
Um
eine
gütliche
Einigung
herbeizuführen,
schlug
er
vor,
die
Klage
abzuweisen
und
der
Bundesrepublik
die
Kosten
des
Verfahrens
aufzubürden.
Weg
in
die
zweite
Instanz
Damit
wäre
die
Angelegenheit
beendet
gewesen.
Doch
der
Anwalt
des
Zahnarztes
winkte
mit
dem
Hinweis
auf
die
Rechtsschutzversicherung
ab
und
machte
deutlich,
dass
er
die
Sache
in
die
nächste
Instanz
bringen
will.
Ein
Urteil
soll
es
nun
Mitte
August
geben.
Bildtexte:
Ein
Relikt
des
Krieges:
Diese
Toilettenanlagen
wurden
1943
in
das
Gangsystem
unter
dem
Gertrudenberg
eingebaut.
Um
diese
und
andere
Einbauten
geht
es
jetzt
vor
dem
Landgericht.
Elektrische
Leitungen
aus
dem
Zweiten
Weltkrieg
sind
an
einigen
Stellen
des
Höhlensystems
noch
zu
erkennen.
Fotos:
Andreas
Stoltenberg
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert