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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Wildwest in der Fußgängerzone
 
Von Ahnungslosen und Uneinsichtigen
Zwischenüberschrift:
Auf Streife mit Osnabrücker Fahrradpolizisten / Wilde Verfolgungsjagd durch die Innenstadt
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück Seit einigen Wochen rollen Hunderte E-Leihroller der Firma Tier durch Osnabrück und längst nicht alle Nutzer halten sich an die Verkehrsregeln, oder sie kennen sie erst gar nicht. Grund genug für die Polizei, E-Scooter genauer unter die Lupe zu nehmen. Unsere Redaktion begleitete nun zwei Fahrradpolizisten, die an solch einer Schwerpunktkontrolle vom frühen Abend bis in die Nacht hinein beteiligt gewesen waren. Dabei fielen nicht nur Nutzer der Elektroroller negativ auf auch so manchen Fahrrad-, Auto- und Motorradfahrer stoppte die Polizei. Bei einem Radfahrer war das gar nicht so leicht: Er floh vor den Fahrradpolizisten durch die Fußgängerzone. Doch letztlich erwischten die Beamten den Rowdy. Ein weiterer Radfahrer hingegen kippte beim Anblick der Polizei vor Schreck einfach um.

Osnabrück 350 E-Scooter zum Ausleihen der Firma Tier rollen seit dem 3. Juni durch Osnabrück zusätzlich zu den privaten Rollern. Nicht alle Fahrer halten sich an die Regeln oder kennen sie gar nicht. Unsere Redaktion hat eine Schwerpunktkontrolle der Polizei begleitet, bei der zwei Fahrradpolizisten ein gutes Auge und Ausdauer unter Beweis stellten und nicht nur E-Scooter im Fokus hatten.

Keine drei Minuten nach dem Start stoppt die Beamtin einen jungen Mann auf einem E-Mountainbike in der Johannisstraße. Grund: nicht ersichtlich zumindest nicht für jedermann. An einer Strebe des Rades ist ein Kontakt mit Isolierband abgeklebt. Das hatte sie im Vorbeifahren gesehen. Mit dem Klebeband ist die Unterstützung des Elektromotors nicht mehr auf 25 km/ h beschränkt. Nunmehr lasse sich das mehrere Tausend Euro teure Rad auf 50 km/ h und mehr beschleunigen, erklärt die Polizistin. Damit ist es ein S-Pedelec, das ein Kennzeichen erfordert.

Der junge Mann erklärt, das Rad gehöre ihm nicht, sondern seinem Freund, der ein paar Meter weiter steht. Letztlich räumt dieser die Manipulation ein und entschuldigt sich aufrichtig. Noch vor Ort muss er das Klebeband entfernen, dennoch erwartet ihn nun ein Strafverfahren und übrigens auch seinen Freund, der mit dem manipulierten Rad die paar Meter gefahren war. Den Radeigentümer warnt sie: Beim nächsten Mal stellen wir das Rad sicher!

Es geht weiter in die Fußgängerzone. Es dauert wieder keine drei Minuten, da stoppen die Beamten einen Radfahrer am Nikolaiort, wo viele Passanten unterwegs sind. Sein vermeintliches Argument: Ich fahre hier jeden Tag durch.″ Die Polizisten haben einen Ermessensspielraum und können es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Es geht uns eher um die Einsicht und weniger ums Geld″, sagt der Polizist. Doch hier fehlt die Einsicht: Der Radler erhält ein Verwarngeld. Das Fahren mit dem Rad in der Fußgängerzone schlägt mit 25 Euro zu Buche mit einem E-Scooter mit 15 Euro.

Eher unwahrscheinlich, dass die beiden jungen Männer aus dem Osnabrücker Umland das kalkuliert hatten, als sie mit zwei E-Scootern von Tier recht zügig durch die Große Straße fahren. Am Nikolaiort fangen die beiden Polizisten sie ab.

Oh, man darf damit nicht durch die Innenstadt fahren?″, fragt einer. Nein, haben Sie die AGB nicht gelesen?″, fragt der Fahrradpolizist. Offenbar nicht. Die beiden jungen Männer versichern zwar noch, auf Passanten geachtet zu haben, doch es nützt nichts: Sie erhalten bald Post von der Bußgeldstelle mit der Aufforderung, je 15 Euro zu überweisen. Wir wussten es tatsächlich nicht, naiv wie wir sind″, sagt einer der jungen Männer. Und versichert: Das mache ich kein zweites Mal.″Roller in der City verboten

Kleine Fachkunde am Rande: In der Innenstadt ist es nie erlaubt, mit E-Scootern zu fahren selbst in den für Fahrräder freigegebenen Zeiten nicht. Das Schild Fahrrad frei″ gilt ausschließlich für Fahrräder. Für E-Scooter gilt ein gesondertes Zeichen.

Zwei Beamte auf Fahrrädern und zwei auf Motorrädern sind an den zwei Abenden an der Schwerpunktkontrolle beteiligt vom späten Nachmittag bis in die Nacht hinein. Es ist die dritte Schwerpunktkontrolle seit dem Start der Tier-Roller in Osnabrück Anfang Juni. Längst nicht alle Nutzer dieser Leihroller wüssten über die Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr Bescheid und würden sich wundern, wenn dann auch mal der Führerschein weg ist, berichtet Polizeisprecher Frank Oevermann. Denn für sie gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen.

Am Nikolaiort stoppen die Beamten zwei Radfahrerinnen. Sie geben an, sich hier″ nicht auszukennen, und hätten nicht gewusst, dass sie hier nicht fahren dürfen. Wie ortsfremde Radreisende auf der Durchfahrt sehen sie allerdings nicht aus daher bleibt es für sie aufgrund der mangelnden Einsicht nicht bei einer mündlichen Verwarnung. Zusammen werden 50 Euro fällig.

Als die Polizisten am Nikolaiort einen älteren Mann, der auf einem E-Bike angeradelt kommt, zum Anhalten auffordern, fällt dieser plötzlich um wie ein Stein. Glücklicherweise bleibt er unverletzt. Der Sturz war offenbar Strafe genug: Er darf ohne Verwarngeld weiterziehen sein Rad schiebend.

In der Johannisstraße stoppen die Beamten zwei junge Frauen auf einem Tier-Scooter. Sie sind aus Hannover und entschuldigen sich sie hätten nicht gewusst, dass es nicht erlaubt ist, zu zweit auf einem Roller zu fahren. Auch sie erhalten Post von der Bußgeldstelle.

Unmittelbar danach fährt ein junger Mann mit einem E-Scooter über eine rote Fußgängerampel direkt vor den Augen der beiden Polizisten. Mit 20 km/ h, der erlaubten Maximalgeschwindigkeit eines E-Scooters, braust er davon. Die Polizisten hängen sich an seine Fersen genauer: Räder und holen ihn mit Spitzentempo 34 km/ h ein. Ab 25 km/ h bleibt die E-Unterstützung ihrer Räder aus, ab da wird das Trampeln beschwerlich. Aber bei täglich 20 bis 40 Kilometern im Sattel sind sie gut im Training. Den eher wortkargen jungen Mann erwartet ein Punkt in Flensburg, und 100 Euro kostet die rote Ampel. Lehrgeld halt″, sagt er nur dazu. Die Beamten belehren ihn noch. Über rote Ampeln zu fahren sei zu gefährlich″. Und auch zu teuer″, entgegnet der 25-Jährige. Am Ende die Einsicht: Das wird mir nicht noch mal passieren.″Verärgerte Beamte

Am Kamp wird es spannend: Ein Radfahrer hat offenbar keine Lust, hinter einem stehenden Bus zu warten, und weicht kurzerhand auf den Gehweg aus. Die Polizisten hängen sich dran, verfolgen den Mann über den Nikolaiort. Sie rufen Halt, Polizei″, stattdessen rast er noch schneller über den belebten Platz. Erst am Theater bleibt er stehen.

Die Beamten sind sichtlich und hörbar verärgert. Sorry, ich wusste nicht, dass sie von der Polizei sind″, sagt der Radfahrer. Er habe sich schon gefragt, was für Irre″ ihn da verfolgen würden. Immer und immer wieder entschuldigt er sich. Sorry, ich komme zu spät zur Arbeit, und ich habe heute meinen ersten Tag″, erklärt er.

Die Arbeit muss warten. Der Polizist tastet den Mann ab und durchsucht seine Sachen. Nichts. Aber ins Röhrchen muss er noch pusten, denn er hat eine Fahne. Das Ergebnis: 0, 49 Promille. Ab 0, 3 Promille gibt es für Radfahrer bei einer auffälligen Fahrweise oder einem Unfall eine Strafanzeige. Die Promillegrenze liegt bei 1, 6 Promille. Auch dieser Radfahrer wird bald Post erhalten. Glück für ihn, dass er so spät dran war: Seine rasante Fahrt durch die Fußgängerzone war um kurz nach 20 Uhr. Und ab 20 Uhr dürfen Radfahrer durch die Innenstadt fahren. So wird ihm wohl nur die Fahrt auf dem Gehweg angekreidet womöglich noch der Fluchtversuch.

Bei der ersten Schwerpunktkontrolle hatte sich die Polizei primär einen Überblick über die Situation mit den Rollern in der Stadt und die Motivation der Nutzer verschafft. Bei der zweiten war das schon anders: Mehrere Atemalkoholtests führte die Polizei durch. Für manche ist das schon überraschend, wenn der Führerschein plötzlich weg ist″, so Polizeisprecher Oevermann.

Bildtexte:
Zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs und in der Fußgängerzone das ist beides nicht erlaubt. Diese beiden Männer entkamen der Polizei übrigens.
Fotos:
Gert Westdörp
Grafik:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Faltblatt:
Polizei Osnabrück

Fazit der Kontrolle

E-Scooter: 6x Befahren eines Gehweges, 5x mehr als eine Person auf E-Scooter, 5x Fahren in der Großen Straße (Fußgängerzone), 3x rote Ampel missachtet (davon 1x über eine Sekunde), 2x Fahren ohne Betriebserlaubnis

Fahrrad:

5x Befahren der Fußgängerzone (Große Straße), 2x rote Ampel missachtet (davon 1x über eine Sekunde).

2x Nutzung eines Mobiltelefons

Motorrad: 3x ohne Betriebserlaubnis unterwegs (davon 1x Vorsatz), 1x Gefährdung des Straßenverkehrs durch Krad mit Flucht

1x techn. Mängel

Auto: 3x unnötiger Lärm durch Fahrweise erzeugt (Autoposer), 3x Sicherheitsgurt nicht angelegt, 1x ohne Betriebserlaubnis unterwegs

Verstöße, die keinem konkret Verkehrsmittel zugeordnet sind: 5x Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 3x Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz , 3x Missachtung von Weisungen eines Polizeibeamten, 2x Fahren ohne Fahrerlaubnis
Autor:
Jörg Sanders


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