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1.
Erscheinungsdatum:
04.04.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Umwelthilfe verklagt Osnabrück
Kommen doch noch Fahrverbote?
Zwischenüberschrift:
Klage der Umwelthilfe löst im Rathaus Erstaunen aus
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Deutsche
Umwelthilfe
hat
ihre
Drohung
wahr
gemacht
und
die
Stadt
Osnabrück
auf
Einhaltung
des
Grenzwertes
für
Stickstoffdioxid
in
der
Luft
verklagt.
Die
Umwelthilfe
hält
die
bisherigen
Maßnahmen
für
unzureichend
und
fordert
Fahrverbote
für
Dieselfahrzeuge
der
Abgasnorm
Euro
5
und
schlechter.
Der
Luftreinhalteplan
der
Stadt
sieht
ein
Bündel
von
Maßnahmen
vor,
deren
Wirkung
sich
aber
erst
langsam
entfaltet.
Dazu
gehört
die
Umstellung
eines
Teils
des
Nahverkehrs
auf
Elektrobusse
oder
eine
umweltsensitive
Ampelsteuerung.
Der
Eingang
der
Klageschrift
löste
im
Osnabrücker
Rathaus
Erstaunen
und
Kopfschütteln
aus.
Selbst
der
Leiter
des
Umweltamtes,
Detlef
Gerdts,
ist
überzeugt,
dass
der
Grenzwert
für
Stickstoffdioxid
bis
Ende
2020
eingehalten
werden
kann.
Osnabrück
Die
Deutsche
Umwelthilfe
(DUH)
verklagt
Osnabrück
und
will
Fahrverbote
erzwingen.
Im
Rathaus
schütteln
einige
den
Kopf
darüber.
Schon
der
Zeitpunkt
stößt
in
der
Verwaltung
auf
Unverständnis.
Mitten
in
der
Corona-
Krise
erreichte
eine
Klageschrift
den
Oberbürgermeister.
Die
Umwelthilfe
will
die
Stadt
vor
dem
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
dazu
zwingen,
den
Luftreinhalteplan
(LRP)
so
zu
ändern,
dass
der
Grenzwert
für
Stickstoffdioxid
so
schnell
wie
möglich
eingehalten
werden
kann.
Der
Umwelthilfe
sind
die
bisherigen
Maßnahmen
nicht
genug.
Sie
fordert
unter
anderem
Fahrverbote
für
ältere
Dieselfahrzeuge
auf
stark
belasteten
Straßen.
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
ist
nicht
nur
über
den
Zeitpunkt
„
erstaunt″,
wie
aus
einer
Mitteilung
des
Presseamtes
hervorgeht:
„
Wir
haben
alle
denkbaren
Maßnahmen
hinsichtlich
ihrer
Eignung,
Umsetzbarkeit
und
Verhältnismäßigkeit
längst
geprüft.
Der
Rat
hat
eine
Kombination
aus
realistischen
und
zielführenden
Maßnahmen
beschlossen,
die
schon
umgesetzt
sind
oder
sich
in
der
Planung
befinden.″
Im
vergangenen
Jahr
lag
nur
noch
die
Messstation
Neumarkt/
Neuer
Graben
mit
einem
Jahresmittelwert
mit
44
Mikrogramm
pro
Kubikmeter
Luft
über
dem
Grenzwert
40
Mikrogramm.
Am
Schlosswall
sank
der
Wert
auf
38
Mikrogramm
und
damit
unter
die
magische
Grenze.
Detlef
Gerdts,
Leiter
des
Fachbereichs
Umwelt,
zeigt
sich
überzeugt,
dass
der
Jahresmittelgrenzwert
von
40
Mikrogramm
auch
am
Neumarkt
noch
dieses
Jahr
eingehalten
werden
wird.
Gerade
dort
werden
sich
nach
seiner
Einschätzung
die
aktuellen
Maßnahmen
messbar
auswirken,
wie
die
Elektrifizierung
von
zwei
weiteren
Metrobuslinien
im
Herbst,
die
weitere
Modernisierung
der
gesamten
Busflotte
und
die
Nachrüstung
der
Euro-
5-
Busse
der
Stadtwerke
mit
Filtern.
Bis
Ende
des
Jahres
verfüge
dann
die
Hälfte
der
etwa
350
Busse
umfassenden
Busflotte,
die
die
Stadt
regelmäßig
befahren,
über
den
besonders
umweltfreundlichen
Euro-
6-
Standard,
so
Gerdts.
Außerdem
arbeitet
die
Stadt
an
der
Einführung
der
umweltsensitiven
Verkehrslenkung,
umgangssprachlich:
Umwelt-
Ampel.
Die
Ampelsteuerung
soll
dafür
sorgen,
dass
sich
der
Verkehr
in
der
Stadt
besser
verteilt
und
Staus
vermieden
werden.
Stadtbaurat
Frank
Otte
verweist
in
der
Mitteilung
auch
auf
zahlreiche
Maßnahmen
zur
Stärkung
des
Radverkehrs
wie
eine
Bezuschussung
von
Lastenrädern
oder
den
Ausbau
von
Radwegen.
Die
Stadt
sehe
dem
Klageverfahren
mit
Gelassenheit
entgegen,
so
Otte.
„
Bis
zum
8.
Mai
werden
wir
nun
eine
Klageerwiderung
erarbeiten
und
an
das
OVG
Lüneburg
schicken.″
An
zwei
Stellen
wird
die
Stickstoffdioxid-
Belastung
in
Osnabrück
gemessen,
am
Schlosswall
(Verkehrsstation)
und
an
der
Bomblatstraße
(Hintergrundbelastung)
.
Am
Neumarkt/
Neuer
Graben
ermittelt
ein
Passivsammler
die
Luftverschmutzung.
Für
andere
Straßen
werden
Modellrechnungen
herangezogen,
um
die
Luftqualität
zu
bestimmen.
Die
Umwelthilfe
sagt,
diese
Modellrechnungen
seien
zu
ungenau
und
beschönigten
die
Lage.
Sie
wichen
von
den
tatsächlich
gemessenen
Werten
im
Schnitt
um
zwei
bis
drei
Mikrogramm
nach
unten
ab.
Daher
werde
in
Wahrheit
nicht
nur
am
Neumarkt
der
Grenzwert
übertroffen,
sondern
mit
hoher
Wahrscheinlichkeit
auch
auf
mehreren
Abschnitten
des
Wallrings.
Auch
die
Elektrifizierung
der
Busflotte
geht
der
Umwelthilfe
nicht
weit
genug.
Der
Teil
des
Nahverkehrs,
der
von
privaten
Busunternehmen
gestellt
wird,
werde
damit
nicht
erreicht.
Die
Umwelthilfe
kritisiert,
dass
viele
Maßnahmen
der
Stadt
nur
langfristig
wirken,
aber
keine
schnelle
Änderung
herbeiführten.
Das
gelte
für
die
umweltsensitive
Ampelsteuerung
und
die
Bestrebungen,
den
Umstieg
vom
Auto
auf
den
sogenannten
Umweltverbund
(Rad,
Bus)
zu
fördern.
Das
rasch
wirksame
Mittel,
die
Sperrung
von
Straßen
für
Dieselfahrzeuge,
fehle
im
Luftreinhalteplan.
Die
Stadt
müsse
noch
in
diesem
Jahr
Fahrverbote
für
Diesel
mit
der
Abgasnorm
Euro
5
und
schlechter
einführen,
heißt
es
in
der
Klage,
um
die
seit
2010
geltenden
Normen
einzuhalten.
Bildtext:
Der
Neumarkt
ist
noch
zu
stark
mit
Stickstoffdioxid
belastet.
Deshalb
zieht
die
Umwelthilfe
die
Stadt
nun
vor
Gericht.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Überflüssig
Es
gibt
sie
noch,
die
Deutsche
Umwelthilfe.
Mitten
in
der
Corona-
Krise
sendet
der
Umweltverband
ein
Lebenszeichen,
indem
er
die
Stadt
Osnabrück
vor
den
Kadi
zerrt.
Vielleicht
ist
es
nicht
bis
zur
Zentrale
der
Umwelthilfe
in
Radolfzell
am
Bodensee
durchgedrungen.
Deshalb
sei
es
hier
noch
mal
erwähnt:
Osnabrück
ist
bei
der
Luftreinhaltung
längst
weiter,
als
die
Klageschrift
glauben
macht.
Die
Umwelthilfe
hätte
sich
die
Klage
sparen
können.
Sie
ist
überflüssig.
Ja,
es
stimmt,
dass
das
alles
spät
kommt.
Die
Frist
zur
Einhaltung
der
Grenzwerte
ist
schon
2015
verstrichen.
Doch
in
den
letzten
Jahren
hat
Osnabrück
große
Fortschritte
erzielt,
deren
Wirkung
auf
die
Luftqualität
sich
allmählich
entfaltet.
Gerade
haben
die
Stadtwerke
die
Stinker
unter
den
Bussen
mit
Filtern
nachgerüstet.
Die
E-
Busflotte
wird
um
weitere
49
Fahrzeuge
erweitert.
Das
Nahverkehrsnetz
ist
enger
geknüpft.
Wer
ein
Lastenfahrrad
kauft,
bekommt
einen
Zuschuss.
Geld
für
den
Radwegebau
steht
bereit,
die
Umwelt-
Ampel
ist
in
Arbeit.
Am
Schlosswall
ist
der
Grenzwert
schon
unterschritten,
und
am
Neumarkt
dürfte
es
in
diesem
Jahr
auch
so
weit
sein.
Was
also
soll
die
Klage
jetzt
noch?
Die
Umwelthilfe
läuft
damit
der
Entwicklung
hinterher,
die
sie
selbst
mit
der
Klageandrohung
vor
zwei
Jahren
ein
wenig
beschleunigt
hat.
Doch
statt
diese
Entwicklung
zu
würdigen
und
ihren
eigenen
Anteil
daran
herauszustellen,
bemüht
die
Umwelthilfe
das
Oberverwaltungsgericht.
Das
ist
pure
Verschwendung
von
Geld
und
Arbeitszeit.
w.hinrichs@
nozde.
Autor:
Wilfried Hinrichs