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1.
Erscheinungsdatum:
10.09.1791
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Westphäliche
Beyträge
tum
Nutzen
und
Vergnügen.
Überschrift:
Wann und wie mag eine Nation ihre Konstitution verändern?
Artikel:
Originaltext:
Eine
jene
Nation,
hört
man
jetzt
vielfältig
sagen
*),
sey
allemal
befuge,
sich
wenn
es
ihrer
Meinung
nach
das
allgemeine
Betzte
erfordert,
von
neuem
zu
formen,
und
sich
über
alle
bis
dahin
bestandene
Rechte
und
Verträge
hinwegzusetzen;
gegen
diese
ihre
Macht-
Vollkommenheit
schütze
werde
der
Titel
des
Eigenthums,
noch
der
des
längsten
Besitzes;
nur
in
einer
bestehenden
Staatsverfassung
seyn
die
Gesetze
heilig,
welche
haben
ehedem
zum
Grunde
gelegt
worden;
aber
in
einer
jetzt
zu
errichtenden
oder
neu
zu
formenden
Konstitution,
könne
die
Nation
mit
eben
dem
Rechte
davon
abgehn,
womit
sie
solche
vorhin
angenommen
habe;
und
es
hange
einzig
und
allein
von
ihr
ab,
ob
sie
solche
beybehalten
oder
verwerfen,
jedem
ein
Eigenthum
gestatten,
oder
in
völliger
Gemeinschaft
leben
wolle.
Aber
keiner
gedenkt
der
Frage:
wo
und
was
nun
die
Nation
sey,
welch
so
so
große
Befugnisse
habe;
und
doch
hänge
von
der
Beantwortung
derselben,
die
Richtigkeit
jenes
Schlusses
vorzüglich
ab.
*)
Am
beszten
von
GUDIN
im
Supplement
au
Conrack
Social.
Paris
1791
Quelle:
Heiko
Schulze
aus
dem
Buch
"
Zum
Nutzen
und
Vergnügen
1766
bis
2016
Ein
Streifzug
durch
250
Jahre
Osnabrücker
Zeitungsgeschichte"
2016
Autor:
Oe