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1.
Erscheinungsdatum:
26.02.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zu lax mit Falschparkern?
Zwischenüberschrift:
Stadt Osnabrück weist Kritik erneut zurück
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Stadt
Osnabrück
begrüßt
die
Novellierung
der
Straßenverkehrsordnung
–
und
weist
die
Kritik
erneut
zurück,
sie
würde
zu
lax
mit
Falschparkern
umgehen.
Falschparker
auf
Geh-
und
Radwegen
behinderten
nicht
nur
andere
Verkehrsteilnehmer
–
sie
gefährdeten
zudem
ihre
Sicherheit.
Daher
begrüße
die
Stadt
Osnabrück
die
Novellierung
der
Straßenverkehrsordnung,
teilte
sie
mit.
Am
vergangenen
Freitag
hatte
der
Bundesrat
ihr
weitgehend
zugestimmt.
Schon
vor
der
Abstimmung
im
Bundesrat
wollte
die
Osnabrücker
FDP-
Fraktion
wissen,
was
die
Novelle
für
Osnabrücks
Verkehr
bedeutet.
Sicherheit
für
Radfahrer
Mit
der
Novellierung
der
StVO
muss
beim
Überholen
von
Radfahrern
bald
ein
Mindestabstand
von
anderthalb
Metern
innerorts
und
zwei
Metern
außerorts
eingehalten
werden.
Auf
Schutzstreifen
für
Radler
gilt
dann
ein
Halteverbot.
Der
grüne
Rechtsabbiegepfeil
für
Radfahrer
wird
kommen.
Lkw
und
Nutzfahrzeuge
mit
mehr
als
3,
5
Tonnen
müssen
beim
Rechtsabbiegen
Schrittgeschwindigkeit
fahren,
sofern
mit
Radverkehr
zu
rechnen
ist.
Und:
Falschparker
auf
Radwegen
müssen
bald
tiefer
in
die
Tasche
langen
–
im
Extremfall
bis
zu
100
Euro.
„
Wir
sind
sicher,
dass
auch
jene
Verkehrsteilnehmer,
die
darauf
spekulieren,
nicht
erwischt
zu
werden,
weil
sie
ja
,
nur
kurz′
auf
dem
Rad-
oder
Fußweg
vor
der
Bäckerei
oder
vor
dem
Supermarkt
halten,
sich
dieses
nun
ganz
genau
überlegen
werden″,
wird
die
zuständige
Stadträtin
Katharina
Pötter
in
der
Mitteilung
der
Stadt
zitiert.
Zugleich
weist
sie
die
Kritik
zurück,
die
Stadt
würde
„
mit
Falschparkern
zu
lax
umgehen
und
diese
nicht
rasch
genug
abschleppen
lassen″.
Regelmäßig
würde
die
Stadt
die
„
bekannten
Hotspots″
kontrollieren.
Das
Personal
sei
aber
begrenzt,
daher
könne
die
Stadt
nicht
überall
kontrollieren.
Zu
wenig
Personal
kann
als
Begründung
allerdings
nicht
ausreichen.
Die
Stadt
ist
für
den
ruhenden
Verkehr
zuständig.
Sie
hat
ihn
zu
kontrollieren,
die
Ordnungsmäßigkeit
durchzusetzen
und
Gefahren
abzuwehren
im
Sinne
des
Niedersächsischen
Polizei-
und
Ordnungsbehördengesetzes
(NPOG)
.
Pötter
kündigte
nun
an,
den
parkenden
Verkehr
an
Samstagen
verstärkt
kontrollieren
zu
lassen.
„
Jeder
Autofahrer,
der
sein
Fahrzeug
nicht
ordnungsgemäß
abstellt,
muss
sich
auf
empfindliche
Strafen
einstellen.
Wer
darüber
hinaus
andere
Verkehrsteilnehmer
behindert,
muss
wie
bisher
auch
damit
rechnen,
kostenpflichtig
abgeschleppt
zu
werden.″
Die
Abschleppquote
bei
Falschparkern
auf
Geh-
und
Radwegen
(alle
Verstöße)
liegt
in
Osnabrück
bei
unter
einem
Prozent.
Da
die
Mitarbeiter
des
Ordnungsamtes
bei
einem
Abschleppvorgang
vor
Ort
warten
müssen,
kostet
er
sie
viel
Zeit.
Im
November
2019
hatte
Pötter
im
Interview
mit
unserer
Redaktion
versichert,
nicht
auf
dem
„
Falschparkerauge″
blind
zu
sein.
Die
Diskussion
um
Falschparker
in
Osnabrück
war
zuletzt
hitzig:
Bei
Heimspielen
des
VfL
Osnabrück
parken
stets
viele
Autofahrer
auf
Radschutzstreifen
und
Gehwegen,
und
der
Radschnellweg
Osnabrück–Belm
wird
zur
Straße
oder
zum
Parkplatz.
Sogar
vor
Feuerwehrzufahrten
stellen
Autofahrer
ihre
Autos
ab,
hatte
die
Feuerwehr
unserer
Redaktion
berichtet.
So
hatte
ein
Fahrer
seinen
BMW
vor
der
Feuerwehr
Eversburg
abgestellt,
um
auf
den
Friedhof
zu
gehen.
397-
mal
wurden
Autofahrer
im
vergangenen
Jahr
erwischt,
die
vor
Feuerwehrzufahrten
geparkt
hatten.
66
Autos
ließ
die
Stadt
abschleppen.
Bildtext:
Vorige
Woche
ließ
die
Stadt
zwei
Falschparker
vor
der
Zufahrt
der
Feuerwehr
Neustadt
abschleppen.
Foto:
Feuerwehr
Neustadt
Autor:
Jörg Sanders