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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Es hakt bei der Planung fürs neue Baugebiet
 
Sand im Getriebe der Planung
Zwischenüberschrift:
Einer will sein Grundstück für das Baugebiet in Eversburg nicht räumen
Artikel:
Kleinbild
 
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Der Bebauungsplan für eine neue Siedlung mit 200 Wohnungen am Eversburger Friedhof ist seit einem Dreivierteljahr rechtskräftig, aber jetzt knirscht es bei der Umsetzung. Ein Grundstückseigentümer will seine Fläche nicht für das Umlegungsverfahren hergeben. Er sieht sich auf kaltem Wege enteignet, weil die Stadt ihm 30 Euro pro Quadratmeter in Aussicht stellt und ihm im Tausch ein Grundstück für 150 Euro oder mehr anbietet. Wenn es zu einem Rechtsstreit über das Umlegungsverfahren zum Bebauungsplan Eversheide″ kommt, könnte sich die Erschließung zumindest für den nördlichen Teil des Baugebiets erheblich verzögern. Für die Stadt, die möglichst schnell möglichst viel Wohnraum schaffen will, ist das wohl keine Option. Auch wenn das Recht auf ihrer Seite steht.

Osnabrück Weil am Eversburger Friedhof ein neues Baugebiet entsteht, soll Holger Elferich die Hälfte seines Grundstücks abgeben. Für den Anwohner der Triftstraße eine Enteignung, für die Stadt ein ganz normales Umlegungsverfahren. Aber mit dem Streit kommt Sand ins Getriebe der Planung.

Vor acht Jahren hat der Inhaber eines Hausmeisterservice-Unternehmens die Doppelhaushälfte mit dem fast 100 Meter tiefen Grundstück gekauft. Damals gab es allenfalls Pläne, den Friedhof irgendwann zu erweitern, aber von einer neuen Wohnsiedlung war noch nicht die Rede. Holger Elferich freute sich über seine ruhige Idylle im Grünen und baute sich dort eine Gartenhütte mit Partyraum und Grillplatz. Allerdings ohne Baugenehmigung.

Das fiel auf, als die Stadt ein Auge auf die Grundstücke rings um den Friedhof warf. Dass er seinen Schuppen im Hinterhof jetzt abbauen muss, hat Elferich geschluckt. Aber dass er 700 Quadratmeter abtreten soll mehr als die Hälfte seines Grundstücks –, das stößt ihm sauer auf. Nicht nur, weil er dann auf seinen geplanten Schwimmteich verzichten müsste.Stachel im Fleisch

Genau dort, wo jetzt noch das Gartenhaus steht, soll demnächst die ringförmige Erschließungsstraße für das Baugebiet verlaufen. Für das große Bauvorhaben der Stadt ist Elferichs Grundstück somit der Stachel im Fleisch. Dabei hätte der 48-Jährige nichts gegen die Planung einzuwenden, solange sein Stück Land unangetastet bliebe. Aber er sieht sich als das Opfer eines unfairen Handels.

30 Euro pro Quadratmeter wolle ihm die Stadt zahlen, sagt der 48-Jährige, verbunden mit dem Angebot, in der Nähe ein etwa gleich großes Grundstück zu erwerben. Das allerdings zum marktüblichen Preis für Bauland, also 150 bis 200 Euro, wie er argwöhnt. Ich müsste 100 000 Euro aufnehmen″, meint der Eversburger, für ein Grundstück, das ich gar nicht haben will!

Ganz anders sieht das Dirk Ohde, der Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt Osnabrück. Für den Betroffenen wäre der Deal ein Riesengewinn″, meint er. Denn Elferich bekäme im Gegenzug ein weitaus wertvolleres Grundstück. Von einer Enteignung könne keine Rede sein, und im Verfahren komme niemand zu kurz.

Hätte der Grundstückseigentümer die Planung verhindern wollen, dann hätte er gegen den Bebauungsplan 38 Eversheide″ vorgehen müssen, sagt Ohde, doch der ist seit Juni 2019 rechtskräftig. Dass Elferich jetzt Widerspruch gegen das Umlegungsverfahren einlegt, werde ihm nicht helfen: Der wird negativ beschieden.″ Und wenn er bei seiner Haltung bleibe, müsse das Landgericht Hannover entscheiden. Aber das Verfahren sei klar geregelt und die Rechtslage eindeutig.

Holger Elferich räumt ein, dass er sich nicht gegen den Bebauungsplan gewandt hat, aber die Stadt wisse schon seit der ersten Anhörungsversammlung, dass er mit dem Verkauf seines Grundstücks nicht einverstanden sei. Im Dezember 2015 habe er auch schriftlich darauf hingewiesen. Jetzt fordert er die Stadt auf, den Bebauungsplan 38 zu ändern und sein Grundstück auszusparen. Das sei auch machbar, meint er, denn die geplante Erschließungsstraße könne problemlos unterbrochen werden. Aus der ringförmigen Straßenführung könnten dann zwei Sackgassen werden.

Doch davon will Holger Clodius, der Leiter des Fachbereichs Städtebau, nichts wissen. Ein Bebauungsverfahren biete jedem Betroffenen in einem mehrstufigen Prozess Gelegenheit, seine Interessen einzubringen. Es lasse sich nicht vermeiden, dass dabei auch Grundstücke überplant würden, die nicht verfügbar sind. Mit dem Umlegungsverfahren werde aber auf gesetzlich normierte Weise ein Ausgleich geschaffen.

Man kann es nicht jedem recht machen″, meint Clodius, sein Fachbereich werde den Bebauungsplan jedenfalls nicht noch einmal neu aufrollen. Und er könne sich ebenso wenig vorstellen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt das tun werde. Auch Dirk Ohde von der Umlegungsstelle will keinen Schritt zurückweichen, hofft aber auf eine Einigung mit Holger Elferich: Da muss man von beiden Seiten dialogbereit sein!

Bildtexte:
Bis hierhin und nicht weiter: Holger Elferich ist nicht bereit, den hinteren Teil seines Grundstücks abzugeben.
Stachel im Fleisch: Die blau eingezeichnete Fläche am oberen Rand soll Holger Elferich abgeben. Die Stadt will dort eine Erschließungsstraße bauen.
Foto:
Jörn Martens
Grafik:
NOZ

Kommentar
Einigung machbar

Nach dem Gesetz ist es keine Enteignung, wenn die Stadt eine Fläche überplant und ein Umlegungsverfahren anordnet. Für den Eigentümer mag das einer Enteignung aber schon sehr nahekommen. Was nun? Ein Rechtsstreit könnte im nördlichen Teil des Baugebiets Eversheide″ für beträchtliche Verzögerungen sorgen. Die Stadt, die möglichst schnell möglichst viel Wohnraum schaffen will, kann daran kein Interesse haben.

Was ist zu tun, wenn das betreffende Grundstück auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung steht? Die Stadt könnte die Fläche fürs Erste aussparen und aus der geplanten Ringstraße zunächst zwei Sackgassen machen. Geht wahrscheinlich nicht, weil für Wendehämmer kein Platz ist. Aber deshalb den Bau der nördlichen Zeile zurückstellen, bis es eine Gerichtsentscheidung gibt? Damit würden die Kosten und der Zeitplan nahezu unkalkulierbar.

Im allgemeinen Interesse ist zu wünschen, dass beide Seiten aufeinander zugehen und möglichst bald eine Einigung erzielen. Nach der Lage der Dinge ist das auch machbar.

rll@ noz.de
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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