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1.
Erscheinungsdatum:
26.02.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Es hakt bei der Planung fürs neue Baugebiet
Sand im Getriebe der Planung
Zwischenüberschrift:
Einer will sein Grundstück für das Baugebiet in Eversburg nicht räumen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Der
Bebauungsplan
für
eine
neue
Siedlung
mit
200
Wohnungen
am
Eversburger
Friedhof
ist
seit
einem
Dreivierteljahr
rechtskräftig,
aber
jetzt
knirscht
es
bei
der
Umsetzung.
Ein
Grundstückseigentümer
will
seine
Fläche
nicht
für
das
Umlegungsverfahren
hergeben.
Er
sieht
sich
auf
kaltem
Wege
enteignet,
weil
die
Stadt
ihm
30
Euro
pro
Quadratmeter
in
Aussicht
stellt
und
ihm
im
Tausch
ein
Grundstück
für
150
Euro
oder
mehr
anbietet.
Wenn
es
zu
einem
Rechtsstreit
über
das
Umlegungsverfahren
zum
Bebauungsplan
„
Eversheide″
kommt,
könnte
sich
die
Erschließung
zumindest
für
den
nördlichen
Teil
des
Baugebiets
erheblich
verzögern.
Für
die
Stadt,
die
möglichst
schnell
möglichst
viel
Wohnraum
schaffen
will,
ist
das
wohl
keine
Option.
Auch
wenn
das
Recht
auf
ihrer
Seite
steht.
Osnabrück
Weil
am
Eversburger
Friedhof
ein
neues
Baugebiet
entsteht,
soll
Holger
Elferich
die
Hälfte
seines
Grundstücks
abgeben.
Für
den
Anwohner
der
Triftstraße
eine
Enteignung,
für
die
Stadt
ein
ganz
normales
Umlegungsverfahren.
Aber
mit
dem
Streit
kommt
Sand
ins
Getriebe
der
Planung.
Vor
acht
Jahren
hat
der
Inhaber
eines
Hausmeisterservice-
Unternehmens
die
Doppelhaushälfte
mit
dem
fast
100
Meter
tiefen
Grundstück
gekauft.
Damals
gab
es
allenfalls
Pläne,
den
Friedhof
irgendwann
zu
erweitern,
aber
von
einer
neuen
Wohnsiedlung
war
noch
nicht
die
Rede.
Holger
Elferich
freute
sich
über
seine
ruhige
Idylle
im
Grünen
und
baute
sich
dort
eine
Gartenhütte
mit
Partyraum
und
Grillplatz.
Allerdings
ohne
Baugenehmigung.
Das
fiel
auf,
als
die
Stadt
ein
Auge
auf
die
Grundstücke
rings
um
den
Friedhof
warf.
Dass
er
seinen
Schuppen
im
Hinterhof
jetzt
abbauen
muss,
hat
Elferich
geschluckt.
Aber
dass
er
700
Quadratmeter
abtreten
soll
–
mehr
als
die
Hälfte
seines
Grundstücks
–,
das
stößt
ihm
sauer
auf.
Nicht
nur,
weil
er
dann
auf
seinen
geplanten
Schwimmteich
verzichten
müsste.Stachel
im
Fleisch
Genau
dort,
wo
jetzt
noch
das
Gartenhaus
steht,
soll
demnächst
die
ringförmige
Erschließungsstraße
für
das
Baugebiet
verlaufen.
Für
das
große
Bauvorhaben
der
Stadt
ist
Elferichs
Grundstück
somit
der
Stachel
im
Fleisch.
Dabei
hätte
der
48-
Jährige
nichts
gegen
die
Planung
einzuwenden,
solange
sein
Stück
Land
unangetastet
bliebe.
Aber
er
sieht
sich
als
das
Opfer
eines
unfairen
Handels.
30
Euro
pro
Quadratmeter
wolle
ihm
die
Stadt
zahlen,
sagt
der
48-
Jährige,
verbunden
mit
dem
Angebot,
in
der
Nähe
ein
etwa
gleich
großes
Grundstück
zu
erwerben.
Das
allerdings
zum
marktüblichen
Preis
für
Bauland,
also
150
bis
200
Euro,
wie
er
argwöhnt.
„
Ich
müsste
100
000
Euro
aufnehmen″,
meint
der
Eversburger,
„
für
ein
Grundstück,
das
ich
gar
nicht
haben
will!
″
Ganz
anders
sieht
das
Dirk
Ohde,
der
Geschäftsführer
des
Umlegungsausschusses
der
Stadt
Osnabrück.
Für
den
Betroffenen
wäre
der
Deal
„
ein
Riesengewinn″,
meint
er.
Denn
Elferich
bekäme
im
Gegenzug
ein
weitaus
wertvolleres
Grundstück.
Von
einer
Enteignung
könne
keine
Rede
sein,
und
im
Verfahren
komme
niemand
zu
kurz.
Hätte
der
Grundstückseigentümer
die
Planung
verhindern
wollen,
dann
hätte
er
gegen
den
Bebauungsplan
38
„
Eversheide″
vorgehen
müssen,
sagt
Ohde,
doch
der
ist
seit
Juni
2019
rechtskräftig.
Dass
Elferich
jetzt
Widerspruch
gegen
das
Umlegungsverfahren
einlegt,
werde
ihm
nicht
helfen:
„
Der
wird
negativ
beschieden.″
Und
wenn
er
bei
seiner
Haltung
bleibe,
müsse
das
Landgericht
Hannover
entscheiden.
Aber
das
Verfahren
sei
klar
geregelt
und
die
Rechtslage
eindeutig.
Holger
Elferich
räumt
ein,
dass
er
sich
nicht
gegen
den
Bebauungsplan
gewandt
hat,
aber
die
Stadt
wisse
schon
seit
der
ersten
Anhörungsversammlung,
dass
er
mit
dem
Verkauf
seines
Grundstücks
nicht
einverstanden
sei.
Im
Dezember
2015
habe
er
auch
schriftlich
darauf
hingewiesen.
Jetzt
fordert
er
die
Stadt
auf,
den
Bebauungsplan
38
zu
ändern
und
sein
Grundstück
auszusparen.
Das
sei
auch
machbar,
meint
er,
denn
die
geplante
Erschließungsstraße
könne
problemlos
unterbrochen
werden.
Aus
der
ringförmigen
Straßenführung
könnten
dann
zwei
Sackgassen
werden.
Doch
davon
will
Holger
Clodius,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
nichts
wissen.
Ein
Bebauungsverfahren
biete
jedem
Betroffenen
in
einem
mehrstufigen
Prozess
Gelegenheit,
seine
Interessen
einzubringen.
Es
lasse
sich
nicht
vermeiden,
dass
dabei
auch
Grundstücke
überplant
würden,
die
nicht
verfügbar
sind.
Mit
dem
Umlegungsverfahren
werde
aber
auf
gesetzlich
normierte
Weise
ein
Ausgleich
geschaffen.
„
Man
kann
es
nicht
jedem
recht
machen″,
meint
Clodius,
sein
Fachbereich
werde
den
Bebauungsplan
jedenfalls
nicht
noch
einmal
neu
aufrollen.
Und
er
könne
sich
ebenso
wenig
vorstellen,
dass
der
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
das
tun
werde.
Auch
Dirk
Ohde
von
der
Umlegungsstelle
will
keinen
Schritt
zurückweichen,
hofft
aber
auf
eine
Einigung
mit
Holger
Elferich:
„
Da
muss
man
von
beiden
Seiten
dialogbereit
sein!
″
Bildtexte:
Bis
hierhin
und
nicht
weiter:
Holger
Elferich
ist
nicht
bereit,
den
hinteren
Teil
seines
Grundstücks
abzugeben.
Stachel
im
Fleisch:
Die
blau
eingezeichnete
Fläche
am
oberen
Rand
soll
Holger
Elferich
abgeben.
Die
Stadt
will
dort
eine
Erschließungsstraße
bauen.
Foto:
Jörn
Martens
Grafik:
NOZ
Kommentar
Einigung
machbar
Nach
dem
Gesetz
ist
es
keine
Enteignung,
wenn
die
Stadt
eine
Fläche
überplant
und
ein
Umlegungsverfahren
anordnet.
Für
den
Eigentümer
mag
das
einer
Enteignung
aber
schon
sehr
nahekommen.
Was
nun?
Ein
Rechtsstreit
könnte
im
nördlichen
Teil
des
Baugebiets
„
Eversheide″
für
beträchtliche
Verzögerungen
sorgen.
Die
Stadt,
die
möglichst
schnell
möglichst
viel
Wohnraum
schaffen
will,
kann
daran
kein
Interesse
haben.
Was
ist
zu
tun,
wenn
das
betreffende
Grundstück
auf
absehbare
Zeit
nicht
zur
Verfügung
steht?
Die
Stadt
könnte
die
Fläche
fürs
Erste
aussparen
und
aus
der
geplanten
Ringstraße
zunächst
zwei
Sackgassen
machen.
Geht
wahrscheinlich
nicht,
weil
für
Wendehämmer
kein
Platz
ist.
Aber
deshalb
den
Bau
der
nördlichen
Zeile
zurückstellen,
bis
es
eine
Gerichtsentscheidung
gibt?
Damit
würden
die
Kosten
und
der
Zeitplan
nahezu
unkalkulierbar.
Im
allgemeinen
Interesse
ist
zu
wünschen,
dass
beide
Seiten
aufeinander
zugehen
und
möglichst
bald
eine
Einigung
erzielen.
Nach
der
Lage
der
Dinge
ist
das
auch
machbar.
rll@
noz.de
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert