User Online: 1 |
Timeout: 23:24Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
25.02.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Lastenrad-Förderung: So viel Geld soll es geben
Zwischenüberschrift:
Privatleute, Vereine und Unternehmer können von dem Programm profitieren
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Mitte
Februar
hat
der
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
ein
städtisches
Förderprogramm
für
Lastenräder
beschlossen,
jetzt
muss
es
noch
der
Rat
verabschieden.
Geht
es
durch,
was
anzunehmen
ist,
wird
es
sogar
mehr
Geld
geben
als
ursprünglich
geplant.
Wer
kann
eine
Förderung
erhalten?
Nicht
nur
Privatpersonen
sollen
in
den
Genuss
einer
Förderung
kommen.
Antragsberechtigt
sollen
auch
Vereine,
Kleinstunternehmen,
Selbstständige
und
Freiberufler
sein.
Wie
viel
Geld
soll
es
für
wen
geben?
Im
Vergleich
mit
Förderprogrammen
anderer
Städte
gibt
sich
Osnabrück
sehr
spendabel
–
das
solle
den
Anreiz
für
Privatpersonen
erhöhen,
heißt
es
in
der
Beschlussvorlage,
über
die
der
Ausschuss
am
13.
Februar
abgestimmt
hat.
33
Prozent
der
Anschaffungskosten
sollen
Privatpersonen
bekommen,
maximal
jedoch
750
Euro
für
Lastenräder
ohne
Elektrounterstützung
und
2000
Euro
für
E-
Lastenräder.
Ursprünglich
waren
maximal
500/
1500
Euro
geplant
gewesen.
Auch
Vereine
und
Unternehmen
können
eine
Förderung
beantragen.
Sie
erhalten
25
Prozent
der
Anschaffungskosten,
maximal
500
Euro
für
ein
Lastenrad
ohne
E-
Motor
und
bis
zu
1500
Euro
für
ein
E-
Lastenrad.
Ein
qualitativ
hochwertiges
E-
Lastenrad
kostet
in
der
Regel
zwischen
4000
und
6000
Euro.
Für
die
Jahre
2020
bis
2022
stellt
die
Stadt
bis
zu
400
000
Euro
zur
Verfügung
–
200
000
für
das
laufende
Jahr,
je
100
000
Euro
für
die
beiden
Folgejahre.
An
welche
Bedingungen
ist
die
Förderung
geknüpft?
Vor
dem
Kauf
des
neuen
Rades
muss
die
Förderung
beantragt
und
genehmigt
werden.
Bei
Ratenzahlung
darf
die
Förderung
als
Anzahlung
verwendet
werden.
Pro
Privatperson
fördert
die
Stadt
ein
Rad
–
für
gewerbliche
und
gemeinnützige
Zwecke
bis
zu
drei
Räder
je
Antrag.
Nach
dem
Kauf
muss
es
mindestens
drei
Jahre
für
private,
gewerbliche
oder
gemeinnützige
Zwecke
in
Osnabrück
genutzt
werden.
Wird
das
Rad
vorher
verkauft,
ist
die
Förderung
anteilig
zurückzuzahlen.
Erst
nach
den
drei
Jahren
ist
eine
erneute
Antragstellung
erlaubt.
Die
Stadt
betont
in
ihrer
Förderrichtlinie:
Die
Förderung
ist
eine
freiwillige
Leistung.
Einen
Anspruch
auf
sie
gibt
es
nicht.
Die
Bearbeitung
der
Anträge
soll
nach
der
Reihenfolge
des
Eingangs
erfolgen.
Nach
der
Bewilligung
und
dem
Kauf
verlangt
die
Stadt
eine
Rechnung,
eine
Kopie
des
Kaufvertrags
sowie
einen
Zahlungsnachweis.
Liegen
diese
Dokumente
nach
drei
Monaten
nicht
vor,
erlischt
die
Bewilligung.
Warum
kommt
das
Geld
nicht
aus
der
VW-
Milliarde?
Ursprünglich
sollte
die
Förderung
aus
Mitteln
der
sogenannten
VW-
Milliarde
kommen
–
der
Strafzahlung
des
Autokonzerns
ans
Land
wegen
der
betrügerischen
Abgasmanipulationen.
Doch
das
Land
erteilte
der
Stadt
Osnabrück
eine
Absage:
Mit
dem
der
Stadt
zugewiesenen
Geld
aus
der
Strafzahlung
dürfe
sie
keine
privaten
Lastenräder
fördern.
Daraufhin
beschloss
Osnabrück
eine
Förderung
aus
eigenen
Mitteln
und
brachte
sie
über
die
Veränderungsliste
in
den
Haushaltsplan
ein.
Und
sonst
noch?
Unüblich:
Die
Stadt
verlangt
laut
Förderrichtlinie,
ein
gefördertes
Rad
mit
einem
Aufkleber
kenntlich
zu
machen.
Dieser
Aufkleber
muss
deutlich
sichtbar
angebracht
werden
– „
überlicherweise″
auf
einer
der
beiden
Seitenwände,
heißt
es
darin.
Mit
einem
Foto
muss
der
Eigentümer
die
Anbringung
des
Aufklebers
beweisen.
Wie
geht
es
weiter?
Nachdem
der
Stadtentwicklungsausschuss
die
Förderung
abgesegnet
hat,
geht
sie
durch
den
Verwaltungsausschuss
und
anschließend
als
Beschlussvorlage
in
den
Rat.
Die
Förderung
kann
aber
erst
wirksam
werden,
wenn
der
Rat
den
Haushalt
2020
genehmigt.
In
der
Region
fördern
die
Kommunen
Lingen
(Emsland)
und
Wallenhorst
ebenfalls
Lastenräder.
Die
Stadt
Münster
hatte
vergangenes
Jahr
200
000
Euro
zur
Verfügung
gestellt,
und
nach
nur
sieben
Wochen
war
der
Topf
leer.
Bildtext:
33
Prozent
des
Kaufpreises
will
die
Stadt
beisteuern
–
bis
zu
2000
Euro
für
ein
solches
E-
Lastenrad.
Foto:
www.pd-
f.de/
Kay
Tkatzik
Autor:
Jörg Sanders