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1.
Erscheinungsdatum:
20.02.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Radler gegen Lkw: Wo liegt der Fehler?
Zwischenüberschrift:
Laster am Abbiegen gehindert
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Aktion
hat
am
Montag
für
viel
Aufsehen
gesorgt:
Ein
Radfahrer
blockierte
einen
Lkw
am
Berliner
Platz,
dessen
Fahrer
verbotswidrig
nach
rechts
auf
den
Ring
abbiegen
wollte.
Wer
hat
denn
nun
was
falsch
gemacht?
Ein
kurzer
Rückblick:
Der
Lkw-
Fahrer
wollte
von
der
Wittekindstraße
auf
den
Erich-
Maria-
Remarque-
Ring
abbiegen.
Das
ist
nicht
erlaubt:
Die
rechte
Spur
ist
Bussen
vorbehalten,
das
Rechtsabbiegen
ist
dort
generell
verboten.
Die
Beschilderung
vor
der
Kreuzung
ist
eindeutig.
Stattdessen
hätte
der
Lkw-
Fahrer
in
die
Karlstraße
abbiegen
müssen,
um
auf
den
Ring
zu
gelangen.
Der
Lkw-
Fahrer
am
Berliner
Platz
hatte
aufgrund
der
Blockade
des
Radfahrers
letztlich
aufgegeben
und
seine
Fahrt
geradeaus
in
Richtung
Neumarkt
fortgesetzt.
Lkw-
Fahrer
genötigt?
Für
die
Polizei
Osnabrück
steht
das
Verhalten
des
Radfahrers
im
Verdacht,
eine
Nötigung
gewesen
zu
sein
–
eine
Straftat,
wie
Polizeisprecher
Frank
Oevermann
unserer
Redaktion
gesagt
hatte.
Doch
konnte
der
Radler
den
Lkw
nötigen,
wenn
dieser
an
besagter
Stelle
gar
nicht
abbiegen
durfte?
Davon
geht
Oevermann
weiterhin
aus.
Der
Radfahrer
habe
den
Lkw-
Fahrer
am
Fortsetzen
seiner
Fahrt
gehindert
–
ob
das
Abbiegen
dort
erlaubt
ist
oder
nicht,
sei
egal.
Das
sieht
der
Osnabrücker
Fachanwalt
für
Verkehrsrecht,
Michael
Möhring,
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
ähnlich.
Das
Verhalten
des
Radfahrers
sei
zweifelsfrei
eine
Nötigung
gewesen.
Er
habe
den
Lkw-
Fahrer
„
in
seiner
Handlung
eingeschränkt″
und
„
den
Lkw
am
Fortkommen
gehindert″.
Dabei
sei
es
unerheblich,
ob
der
Lastwagenfahrer
dort
abbiegen
durfte
oder
nicht.
„
Selbstjustiz
ist
in
Deutschland
nicht
erlaubt″,
sagt
Möhring.
Lediglich
eine
Anzeige
hätte
der
Radler
erstatten
können.
Keine
Absicht
Und
der
Lkw-
Fahrer?
Hat
dieser
die
Verkehrsteilnehmer
genötigt,
die
über
mehrere
Phasen
hinweg
hinter
seinem
Lkw
festgesteckt
hatten?
Davon
geht
Polizeisprecher
Oevermann
„
erst
einmal
nicht
aus″.
Dieser
Gedankengang
sei
eine
„
rechtliche
Spielerei″,
die
schwierig
zu
bewerten
sei.
Und
das
wäre
letztlich
ohnehin
Sache
der
Staatsanwaltschaft
gewesen.
Fachanwalt
Möhring
meint:
Unter
Umständen
könnte
auch
der
Lkw-
Fahrer
eine
Nötigung
begangen
haben,
indem
er
mit
seinem
Brummi
die
Verkehrsteilnehmer
hinter
sich
blockiert
hatte.
Das
sei
jedoch
unwahrscheinlich,
denn
eine
Nötigung
könne
nur
absichtlich
erfolgen.
Blockierte
der
Lkw-
Fahrer
den
Verkehr
absichtlich?
„
Wohl
nicht″,
sagt
Möhring.
Wäre
der
Lkw-
Fahrer
aber
mit
seinem
Lastzug
letztlich
rechts
abgebogen,
wäre
das
eine
Ordnungswidrigkeit
gewesen,
so
Möhring
weiter.
Folgte
der
Brummifahrer
vielleicht
seinem
Navi?
Denn
zumindest
Google
Maps
will
Verkehrsteilnehmer,
die
auf
den
Ring
wollen,
am
Berliner
Platz
rechts
abbiegen
lassen.
Die
Karlstraße
bleibt
außen
vor.
„
Das
Navi
ist
aber
überhaupt
keine
Entschuldigung″,
sagt
Möhring.
Entscheidend
seien
ausschließlich
die
Verkehrsschilder.
Bildtext:
Der
Radfahrer
lässt
den
Lkw
am
Berliner
Platz
in
Osnabrück
nicht
abbiegen.
Foto:
Jörg
Sanders
Autor:
Jörg Sanders