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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Radler gegen Lkw: Wo liegt der Fehler?
Zwischenüberschrift:
Laster am Abbiegen gehindert
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Die Aktion hat am Montag für viel Aufsehen gesorgt: Ein Radfahrer blockierte einen Lkw am Berliner Platz, dessen Fahrer verbotswidrig nach rechts auf den Ring abbiegen wollte. Wer hat denn nun was falsch gemacht?

Ein kurzer Rückblick: Der Lkw-Fahrer wollte von der Wittekindstraße auf den Erich-Maria-Remarque-Ring abbiegen. Das ist nicht erlaubt: Die rechte Spur ist Bussen vorbehalten, das Rechtsabbiegen ist dort generell verboten. Die Beschilderung vor der Kreuzung ist eindeutig. Stattdessen hätte der Lkw-Fahrer in die Karlstraße abbiegen müssen, um auf den Ring zu gelangen. Der Lkw-Fahrer am Berliner Platz hatte aufgrund der Blockade des Radfahrers letztlich aufgegeben und seine Fahrt geradeaus in Richtung Neumarkt fortgesetzt.

Lkw-Fahrer genötigt?

Für die Polizei Osnabrück steht das Verhalten des Radfahrers im Verdacht, eine Nötigung gewesen zu sein eine Straftat, wie Polizeisprecher Frank Oevermann unserer Redaktion gesagt hatte. Doch konnte der Radler den Lkw nötigen, wenn dieser an besagter Stelle gar nicht abbiegen durfte? Davon geht Oevermann weiterhin aus. Der Radfahrer habe den Lkw-Fahrer am Fortsetzen seiner Fahrt gehindert ob das Abbiegen dort erlaubt ist oder nicht, sei egal.

Das sieht der Osnabrücker Fachanwalt für Verkehrsrecht, Michael Möhring, auf Anfrage unserer Redaktion ähnlich. Das Verhalten des Radfahrers sei zweifelsfrei eine Nötigung gewesen. Er habe den Lkw-Fahrer in seiner Handlung eingeschränkt″ und den Lkw am Fortkommen gehindert″. Dabei sei es unerheblich, ob der Lastwagenfahrer dort abbiegen durfte oder nicht. Selbstjustiz ist in Deutschland nicht erlaubt″, sagt Möhring. Lediglich eine Anzeige hätte der Radler erstatten können.

Keine Absicht

Und der Lkw-Fahrer? Hat dieser die Verkehrsteilnehmer genötigt, die über mehrere Phasen hinweg hinter seinem Lkw festgesteckt hatten? Davon geht Polizeisprecher Oevermann erst einmal nicht aus″. Dieser Gedankengang sei eine rechtliche Spielerei″, die schwierig zu bewerten sei. Und das wäre letztlich ohnehin Sache der Staatsanwaltschaft gewesen.

Fachanwalt Möhring meint: Unter Umständen könnte auch der Lkw-Fahrer eine Nötigung begangen haben, indem er mit seinem Brummi die Verkehrsteilnehmer hinter sich blockiert hatte. Das sei jedoch unwahrscheinlich, denn eine Nötigung könne nur absichtlich erfolgen. Blockierte der Lkw-Fahrer den Verkehr absichtlich? Wohl nicht″, sagt Möhring.

Wäre der Lkw-Fahrer aber mit seinem Lastzug letztlich rechts abgebogen, wäre das eine Ordnungswidrigkeit gewesen, so Möhring weiter. Folgte der Brummifahrer vielleicht seinem Navi? Denn zumindest Google Maps will Verkehrsteilnehmer, die auf den Ring wollen, am Berliner Platz rechts abbiegen lassen. Die Karlstraße bleibt außen vor. Das Navi ist aber überhaupt keine Entschuldigung″, sagt Möhring. Entscheidend seien ausschließlich die Verkehrsschilder.

Bildtext:
Der Radfahrer lässt den Lkw am Berliner Platz in Osnabrück nicht abbiegen.
Foto:
Jörg Sanders
Autor:
Jörg Sanders


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