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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Wird das Radfahren in der Stadt jetzt sicherer?
Zwischenüberschrift:
Straßenverkehrsordnung wird geändert
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Noch bevor der Bundesrat am Freitag über die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) abstimmte, hat sich der Osnabrücker Rat am vergangenen Dienstag schon damit befasst. Die FDP-Fraktion hatte einen Antrag zur Radverkehrssicherheit eingebracht.

Wenn es um Radfahrer geht, herrscht seit Mai vorigen Jahres Frieden im Osnabrücker Rat. Das gemeinsame Ziel aller Fraktionen: Die Stadt soll bis 2030 unter die Top fünf der radverkehrsfreundlichsten Städte Deutschlands vorstoßen und dort bleiben.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht besonders verwunderlich, dass die FDP das Thema Radverkehr in der jüngsten Ratssitzung auf die Tagesordnung hob: Die Stadt soll prüfen, welche Auswirkungen die Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Osnabrücker Radverkehrsplan hat. Und da war die Novelle erst vom Bundestag verabschiedet. Erst jetzt ging sie auch durch den Bundesrat.

Grüne: Nicht zu voreilig

Die Osnabrücker Grünen bremsten: Erst einmal soll die StVO auch tatsächlich geändert sein, dann erst soll die Prüfung stattfinden. Die FDP hatte gefordert, insbesondere drei Punkte zu klären: Erstens: Wie kann die Einhaltung des neuen Sicherabstandes von 1, 50 Metern beim Überholen in Osnabrück gewährleistet werden? Zweitens: Wie kann die Stadt die Schrittgeschwindigkeit von Lastwagen beim Rechtsabbiegen umsetzen? Drittens: Wie können neue Fahrradzonen ausgewiesen werden? Die Grünen ergänzten noch diverse Punkte, etwa das Streichen der Vorgabe, dass zur Einrichtung einer Fahrradstraße schon ein besonders hohes Fahrradaufkommen vorliegen muss. Und auch die CDU hatte zwei Punkte hinzuzufügen: Die Einführung des Grünpfeils für Radfahrer und das Anbringen neuer Verkehrzeichen, etwa für Radschnellwege.

Tempo 30 in der Stadt?

Das gesamte Prüfpaket ging einstimmig durch den Rat. Nur der Vorstoß der Grünen, dass die Stadt ermöglichen soll, Tempo 30 innerorts zur Regelgeschwindigkeit zu machen, ging den anderen zu weit. Darüber stimmten sie separat ab. Ergebnis: Grüne, FDP, Linke und Piraten waren dafür, SPD, CDU, BOB und UWG dagegen. Oberbügermeister Wolfgang Griesert (CDU) enthielt sich.

FDP-Ratsherr Oliver Hasskamp nahm den eigenen Antrag übrigens zum Anlass, die Stadtverwaltung anzugreifen: Als aktuelles Beispiel der Stadtverwaltung, das an Ideenlosigkeit und Ignoranz kaum zu überbieten ist″, bezeichnete er die Verkehrssituation am Neumarkt. Radfahrer, die von der Stadthalle in Richtung Landgericht fahren wollen, haben seit Monaten keinen eigenen Weg am Neuen Graben und Neumarkt. Die Busspur dürfen sie nicht nutzen.

In der entgegengesetzten Richtung hat die Stadt jetzt ein Radweg bis zum VGH-Gebäude auf die Straße pinseln lassen.

Bildtext:
Die Verkehrssituation am Neumarkt und Neuen Graben für Radfahrer bezeichnete FDP-Ratsherr Oliver Hasskamp als aktuelles Beispiel der Stadtverwaltung, das an Ideenlosigkeit und Ignoranz kaum zu überbieten ist″.
Foto:
Archiv/ Michael Gründel

Änderungen

Die wesentlichen Änderungen der StVO, die das Radfahren sicherer machen sollen:

Sicherheitsabstand: Autofahrer müssen beim Überholen eines Radfahrers einen Sicherheitsabstand von 1, 50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts einhalten.

Toter Winkel: Lastwagen über 3, 5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Halten auf Radwegen: Ein Bußgeld von 80 statt bisher 20 Euro sowie ein Punkt in Flensburg droht Autofahrern, die durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe Radfahrer gefährden.

Wenn Radfahrer durch das Parken auf dem Radweg behindert werden, werden statt 30 künftig 70 Euro fällig, dazu kommt ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Führt das Halten eines Fahrzeugs auf dem Schutzstreifen zum Unfall eines Radfahrers, kostet dies 100 Euro, und es gibt ebenfalls einen Punkt.

Grüner Pfeil: Es wird neue Verkehrsschilder geben: ein grüner Pfeil nur für Fahrradfahrer zum Rechtsabbiegen und ein Verkehrszeichen für Radschnellwege.
Autor:
Sandra Dorn, AFP


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