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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Osterfeuer offiziell beantragen
Zwischenüberschrift:
Stichtag: 27. März / Warum sich Privatpersonen die Mühe sparen können
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Wer in Osnabrück ein Osterfeuer abbrennen will, muss dafür seit einigen Jahren einen Antrag bei der Stadt stellen. Stichtag ist in diesem Jahr der 27. März. Positive Rückmeldungen gibt es jedoch nur unter bestimmten Bedingungen Privatpersonen können sich die Mühe ganz sparen.

Wie die Stadt mitteilt, muss ein genehmigungsfähiges Osterfeuer in jedem Fall öffentlich angekündigt werden zum Beispiel über die Presse und das Internet. Wichtig ist dabei, dass jeder das Feuer besuchen kann geschlossene Gesellschaften gibt es bei diesem Brauchtum nicht. Veranstalter sind in der Regel Vereine, Straßen- und Siedlungsgemeinschaften sowie kirchliche Organisationen. Weiterhin verboten sind Osterfeuer in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen. Tabu sind auch Kleingartenparzellen, hier können die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden.

Für die übrigen Bereiche sind als maximale Grundfläche 25 Quadratmeter erlaubt, bis zu einer Höhe von maximal vier Metern. Es darf nur Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Einen Tag bevor das Osterfeuer angezündet wird, muss das gesamte Brennmaterial einmal komplett umgeschichtet werden damit keine Tiere im Feuer umkommen, die sich dort eingenistet haben. Es sind grundsätzliche Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen, abhängig von der Grundfläche, einzuhalten. Grundsätzlich sollten auch zu einzelnen Bäumen 15 Meter Abstand eingehalten werden.

Kurzfristig kann es auch dazu kommen, dass das bereits geschichtete Material nicht angezündet werden darf: ab Windstärke 7 (ab 50 km/ h) oder bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5. Informationen hierzu erteilt auf Anfrage vor Ostern die Regionalleitstelle für die Feuerwehr unter der Telefonnummer 0541 500300.

Die schriftlichen Anträge müssen spätestens bis Freitag, 27. März, eingegangen sein. Ist es der erste Antrag, nimmt der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz die Fläche kostenpflichtig ab. Weitere Informationen gibt es im Fachbereich in der Hannoverschen Straße 6–8 (Raum 2 C 06), bei Heiko Brosig unter der Telefonnummer 0541 323-2434.

Die Stadt Osnabrück hat die Regelungen zum Osterfeuer und die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten unter osnabrueck.de/ osterfeuer/ ins Internet gestellt. Die interaktive Karte ermöglicht es allen Bürgern, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen, um anschließend auf einer Karte leicht feststellen zu können, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt möglich ist.

Hintergrund der mittlerweile doch sehr strengen Regelung sind die Ereignisse aus dem Jahr 2009. Eine sogenannte Inversionswetterlage sorgte über die Osterfeiertage dafür, dass Rauch und Geruch der Feuer tagelang über der Stadt hingen. Viele Osnabrücker fühlten sich davon belästigt und klagten über Gesundheitsprobleme. Der Rat beschloss daraufhin, Privatleuten das Abbrennen von Osterfeuern zu verbieten.

Nicht genehmigungspflichtig und auch Privatleuten erlaubt sind übrigens Lagerfeuer, bei denen ausschließlich abgelagertes Brennholz angezündet wird zum Beispiel in einer Feuerschale.

Bildtext:
Zündeln nur mit Genehmigung: Osterfeuer müssen bis zum 27. März bei der Stadt beantragt werden.
Foto:
Stefanie Preuin
Autor:
Sebastian Philipp


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