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1.
Erscheinungsdatum:
15.02.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Osterfeuer offiziell beantragen
Zwischenüberschrift:
Stichtag: 27. März / Warum sich Privatpersonen die Mühe sparen können
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Wer
in
Osnabrück
ein
Osterfeuer
abbrennen
will,
muss
dafür
seit
einigen
Jahren
einen
Antrag
bei
der
Stadt
stellen.
Stichtag
ist
in
diesem
Jahr
der
27.
März.
Positive
Rückmeldungen
gibt
es
jedoch
nur
unter
bestimmten
Bedingungen
–
Privatpersonen
können
sich
die
Mühe
ganz
sparen.
Wie
die
Stadt
mitteilt,
muss
ein
genehmigungsfähiges
Osterfeuer
in
jedem
Fall
öffentlich
angekündigt
werden
–
zum
Beispiel
über
die
Presse
und
das
Internet.
Wichtig
ist
dabei,
dass
jeder
das
Feuer
besuchen
kann
–
geschlossene
Gesellschaften
gibt
es
bei
diesem
Brauchtum
nicht.
Veranstalter
sind
in
der
Regel
Vereine,
Straßen-
und
Siedlungsgemeinschaften
sowie
kirchliche
Organisationen.
Weiterhin
verboten
sind
Osterfeuer
in
der
Innenstadt
von
Osnabrück
und
den
bebauten
Ortsteilen.
Tabu
sind
auch
Kleingartenparzellen,
hier
können
die
Sicherheitsabstände
nicht
eingehalten
werden.
Für
die
übrigen
Bereiche
sind
als
maximale
Grundfläche
25
Quadratmeter
erlaubt,
bis
zu
einer
Höhe
von
maximal
vier
Metern.
Es
darf
nur
Gehölz-
und
Strauchschnitt
aufgeschichtet
werden.
Einen
Tag
bevor
das
Osterfeuer
angezündet
wird,
muss
das
gesamte
Brennmaterial
einmal
komplett
umgeschichtet
werden
–
damit
keine
Tiere
im
Feuer
umkommen,
die
sich
dort
eingenistet
haben.
Es
sind
grundsätzliche
Mindestabstände
zu
Gebäuden
und
Gehölzen,
abhängig
von
der
Grundfläche,
einzuhalten.
Grundsätzlich
sollten
auch
zu
einzelnen
Bäumen
15
Meter
Abstand
eingehalten
werden.
Kurzfristig
kann
es
auch
dazu
kommen,
dass
das
bereits
geschichtete
Material
nicht
angezündet
werden
darf:
ab
Windstärke
7
(ab
50
km/
h)
oder
bei
Waldbrandgefahrenstufe
4
oder
5.
Informationen
hierzu
erteilt
auf
Anfrage
vor
Ostern
die
Regionalleitstelle
für
die
Feuerwehr
unter
der
Telefonnummer
0541
500300.
Die
schriftlichen
Anträge
müssen
spätestens
bis
Freitag,
27.
März,
eingegangen
sein.
Ist
es
der
erste
Antrag,
nimmt
der
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
die
Fläche
kostenpflichtig
ab.
Weitere
Informationen
gibt
es
im
Fachbereich
in
der
Hannoverschen
Straße
6–8
(Raum
2
C
06)
,
bei
Heiko
Brosig
unter
der
Telefonnummer
0541
323-
2434.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
die
Regelungen
zum
Osterfeuer
und
die
Stadtkarte
mit
den
Verbotsgebieten
unter
osnabrueck.de/
osterfeuer/
ins
Internet
gestellt.
Die
interaktive
Karte
ermöglicht
es
allen
Bürgern,
die
gewünschte
Straße
und
Hausnummer
auszuwählen,
um
anschließend
auf
einer
Karte
leicht
feststellen
zu
können,
ob
ein
Osterfeuer
am
gewünschten
Standort
überhaupt
möglich
ist.
Hintergrund
der
mittlerweile
doch
sehr
strengen
Regelung
sind
die
Ereignisse
aus
dem
Jahr
2009.
Eine
sogenannte
Inversionswetterlage
sorgte
über
die
Osterfeiertage
dafür,
dass
Rauch
und
Geruch
der
Feuer
tagelang
über
der
Stadt
hingen.
Viele
Osnabrücker
fühlten
sich
davon
belästigt
und
klagten
über
Gesundheitsprobleme.
Der
Rat
beschloss
daraufhin,
Privatleuten
das
Abbrennen
von
Osterfeuern
zu
verbieten.
Nicht
genehmigungspflichtig
und
auch
Privatleuten
erlaubt
sind
übrigens
Lagerfeuer,
bei
denen
ausschließlich
abgelagertes
Brennholz
angezündet
wird
–
zum
Beispiel
in
einer
Feuerschale.
Bildtext:
Zündeln
nur
mit
Genehmigung:
Osterfeuer
müssen
bis
zum
27.
März
bei
der
Stadt
beantragt
werden.
Foto:
Stefanie
Preuin
Autor:
Sebastian Philipp