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1.
Erscheinungsdatum:
27.10.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
150 Millionen für Gläubiger von Karmann
Vier Wege führen zu den Karmann-Millionen
Zwischenüberschrift:
Richter spricht Insolvenzverwalter 150 Millionen Euro zu – Auszahlung dennoch fraglich
Artikel:
Originaltext:
OSNABRÜCK.
Es
ist
das
vorläufige
Ende
eines
erbitterten
Rechtsstreits:
Dem
insolventen
Osnabrücker
Autobauer
Karmann
stehen
einem
Urteil
des
Landgerichts
zufolge
rund
150
Millionen
Euro
an
Steuererstattungen
zu.
Das
verkündete
gestern
Morgen
Landgerichtspräsident
Antonius
Fahnemann.
Sobald
das
Geld
auf
dem
Konto
der
Firma
sein
sollte,
fließt
es
der
Insolvenzmasse
und
somit
den
mehr
als
7000
Karmann-
Gläubigern
zu.
Damit
setzte
sich
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
im
Wesentlichen
mit
seinen
Forderungen
durch.
Der
beklagten
Besitzgesellschaft
bleiben
vom
gesamten
Streitwert,
der
inklusive
Zinsen
bei
etwa
180
Millionen
Euro
lag,
lediglich
20
Millionen
Euro.
Die
Steuerrückzahlungen
gehen
bislang
an
die
nicht
insolvente
Karmann-
Besitzgesellschaft,
hinter
der
die
Gesellschafter
des
Unternehmens
stehen.
Diese
Besitzgesellschaft
habe
allerdings
keinen
Anspruch,
diese
Erstattungen
zu
behalten.
Ottmar
Hermann
bewertete
den
Richterspruch
als
„
gerechtes
Urteil″.
OSNABRÜCK.
150
Millionen
Euro
für
Karmann-
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann,
20
Millionen
für
die
Gesellschafter
des
ehemaligen
Osnabrücker
Autobauers.
Dieses
Urteil
fällte
gestern
das
Landgericht
im
Rechtsstreit
um
eine
Steuer-
Rückzahlung
des
Finanzamtes.
Aber
nur
auf
zwei
von
vier
Wegen
kommen
die
Karmann-
Gläubiger
schnell
zu
Geld.
Auf
dem
Papier
ist
das
insolvente
Traditionsunternehmen
Karmann
seit
gestern
um
viele
Millionen
reicher.
Geld,
auf
das
mehr
als
7000
Gläubiger
dringend
warten.
166
Millionen
Euro
plus
Zinsen
überweist
das
Finanzamt
wegen
zu
viel
gezahlter
Steuern
an
die
Karmann-
Gesellschafter
zurück.
Das
Gericht
verurteilte
die
Gesellschafter
gestern,
die
Summe
im
Wesentlichen
an
den
Insolvenzverwalter
und
damit
an
die
Karmann-
Gläubiger
herauszugeben.
Jetzt
hängt
es
allerdings
sehr
von
der
Taktik
von
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
ab,
ob
die
Gläubiger
das
Geld
schnell
bekommen
oder
noch
Jahre
warten.
Es
gibt
vier
Möglichkeiten.
Möglichkeit
1:
Insolvenzverwalter
und
Gesellschafter
akzeptieren
den
Richterspruch.
Dann
werden
die
Gesellschafter
die
Millionen
einfach
an
das
insolvente
Unternehmen
weiterleiten,
sobald
das
Finanzamt
die
Summe
überwiesen
hat.
Diese
Wahrscheinlichkeit
ist
allerdings
sehr
gering.
Bis
zuletzt
waren
beide
Parteien
nicht
zu
einer
Einigung
bereit.
Jede
Seite
reklamierte
die
Millionen
für
sich
und
ist
kaum
zu
Verzicht
bereit.
Möglichkeit
2:
Insolvenzverwalter
Hermann
will
das
Geld
auf
Grundlage
des
gestrigen
Urteils
sofort
haben:
In
diesem
Fall
müsste
er
eine
Sicherheitsleistung
bei
Gericht
hinterlegen,
bis
das
Urteil
rechtskräftig
ist.
Das
wäre
für
die
Karmann-
Gläubiger
die
angenehmste
Lösung.
Denn
dann
könnte
Hermann
zumindest
einen
Teil
mit
einer
sogenannten
Abschlagszahlung
sofort
auszahlen.
Aber
auch
das
ist
sehr
unwahrscheinlich:
Denn
Hermann
müsste
eine
Sicherheitsleistung
von
120
Prozent
bieten.
Das
bedeutet:
Für
jeden
Euro,
den
er
bekommt,
müsste
er
Sicherheiten
im
Wert
von
1,
20
Euro
hinterlegen.
Das
Geld
hat
Hermann
nicht.
Sollte
er
allerdings
eine
Bank
finden,
die
für
die
Summe
bürgt,
könnte
er
sofort
an
das
Geld
kommen.
Möglichkeit
3:
Um
einen
wahrscheinlich
jahrelangen
Rechtsstreit
durch
mehrere
Gerichtsinstanzen
abzukürzen,
könnten
sich
die
beiden
Parteien
auch
trotz
des
gestrigen
Urteils
immer
noch
auf
einen
Vergleich
einigen
und
das
Geld
unter
sich
auf
teilen.
Insolvenzverwalter
und
Gesellschafter
kämen
zwar
so
relativ
schnell
an
zumindest
einen
Teil
der
Gesamtsumme.
Diese
Einigung
ist
aber
unwahrscheinlich,
weil
entsprechende
Versuche
in
den
vergangenen
Wochen
immer
an
den
jeweiligen
Forderungen
scheiterten.
Möglichkeit
4:
Die
Karmann-
Gesellschafter
gehen
in
die
Berufung.
Das
Geld
bliebe
damit
so
lange
auf
ihren
Konten,
bis
das
Urteil
rechtskräftig
ist.
Das
kann
wegen
mehrerer
Instanzen
Jahre
dauern.
Gewinnen
sie
dann,
könnten
sie
das
Geld
behalten.
Verlören
sie
aber
auch
letztinstanzlich,
müssten
die
Gesellschafter
das
Geld
inklusive
rund
acht
Prozent
Zinsen
an
Hermann
zurückzahlen.
Das
wäre
ein
zweistelliger
Millionenbetrag
–
nur
für
Zinsen.
Die
Juristen
beider
Parteien
wollten
sich
gestern
noch
nicht
äußern.
Ein
gutes
Geschäft
dürfte
der
Prozess
jedenfalls
für
die
Anwälte
gewesen
sein.
Die
Prozesskosten
belaufen
sich
laut
Landgerichtssprecher
Holger
Janssen
auf
810
000
Euro.
Jeweils
ein
Drittel,
also
270
000
Euro,
kann
jede
Anwaltsseite
für
sich
in
Anspruch
nehmen.
Das
letzte
Drittel
sind
die
Kosten
für
die
Richter.
Bildtext:
Kompromisslos:
Die
Körpersprache
von
Eberhard
Koch
(links)
,
Anwalt
der
Gesellschafter,
und
Christian
Koch,
Anwalt
des
Insolvenzverwalters,
stand
gestern
für
den
erbitterten
Kampf
beider
Seiten
um
die
Steuer-
Millionen.
Fotos:
Stefan
Prinz
Autor:
Stefan Prinz