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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Abschlepp-Masche am Güterbahnhof: Stadt zieht die Zügel an
Zwischenüberschrift:
Eigentümer muss Bahnschwellen beseitigen / Hilft ein weiteres Schild?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Die lukrative Abschlepp-Masche am Osnabrücker Güterbahnhof funktioniert weiter trotz aller Warnungen. Die Stadtverwaltung zieht nun die Zügel an und lässt ein zusätzliches Schild aufstellen. Hilft das, Autofahrer vor der Falle zu warnen?

Mehrfach hat unsere Redaktion über das einträgliche Geschäftsmodell berichtet. Der Eigentümer des ehemaligen Güterbahnhofs hat ein Osnabrücker Abschleppunternehmen damit beauftragt, Autos, die auf dem Vorplatz abgestellt werden, unverzüglich auf den Haken zu nehmen. Die Autofahrer werden mit 200 bis 300 Euro zur Kasse gebeten. Besonders auswärtige Besucher lassen sich von der freien Fläche in der Nähe des Hauptbahnhofs locken. Sie übersehen leicht das Verbotsschild an der Einfahrt oder verkennen die Bedeutung der Warnschilder, die auf das private Eigentum verweisen und mit Abschleppen drohen.

Ortstermin mit Besitzer

Katharina Pötter, im Stadtvorstand für das Ordnungswesen zuständig, ließ nach unserer Berichterstattung im Dezember 2019 die Dinge vor Ort prüfen. Erste Konsequenz: An der breiten Einfahrt ist ein zusätzliches Verkehrsschild („ Einfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art″) mit dem Zusatz Anlieger frei″ angebracht worden. Mehr lasse die Straßenverkehrsordnung nicht zu, teilte die Dezernentin mit.

Darüber hinaus wurden bei einem Ortstermin mit dem Eigentümer die Grundstücksgrenzen überprüft. Pflasterung und Gehweg folgen in ihrem Verlauf nämlich nicht den tatsächlichen Grenzen, wie ein betroffener Autofahrer im vergangenen Jahr ermittelt hatte. Seine Annahme hat sich nach Angaben der Stadt bestätigt: Die Bahnschwellen, die der Eigentümer auf dem Vorplatz ausgelegt hat, liegen auf öffentlichem Grund und müssen entfernt werden.

Welchen Zweck haben diese Schwellen? Die Version des Eigentümers: Sie sollen verhindern, dass dreiste Lastwagenfahrer den direkten Weg über Bordstein und Gehweg auf den Platz nehmen. Die andere Version: Sie stellen sicher, dass Autofahrer ihr Auto nicht komplett auf öffentlichem Grund abstellen können, sondern auf jeden Fall auch Privatgrund berühren und deshalb abgeschleppt werden dürfen.

Der Güterbahnhof ist in Besitz der 3 G Group (früher Zion GmbH) mit Sitz in Zossen (Brandenburg). Der Geschäftsführer der 3 G Group, Thomas Gründler, hält das Abschleppen für gerechtfertigt und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom Oktober 2018. Das Gericht stellte in einer Einzelfallentscheidung fest, der klagende Autofahrer habe in verbotener Eigenmacht″ sein Auto auf einem Privatgrundstück abgestellt. Das Abschleppen sei somit gerechtfertigt gewesen.

Der Inhaber des Abschleppdienstes ist über die öffentliche Debatte nicht erfreut, will sich dazu aber nicht äußern. Er bestätigt aber, dass die Zahl der Falschparker in den vergangenen Monaten trotz aller Berichte und Warnungen nicht abgenommen hat.

Bildtext:
Die Schwellen sollen angeblich Lastwagen vom Güterbahnhof fernhalten. Sie müssen weg, sagt die Stadt.
Foto:
Graf
Autor:
hin


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