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1.
Erscheinungsdatum:
04.02.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Abschlepp-Masche am Güterbahnhof: Stadt zieht die Zügel an
Zwischenüberschrift:
Eigentümer muss Bahnschwellen beseitigen / Hilft ein weiteres Schild?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
lukrative
Abschlepp-
Masche
am
Osnabrücker
Güterbahnhof
funktioniert
weiter
–
trotz
aller
Warnungen.
Die
Stadtverwaltung
zieht
nun
die
Zügel
an
und
lässt
ein
zusätzliches
Schild
aufstellen.
Hilft
das,
Autofahrer
vor
der
Falle
zu
warnen?
Mehrfach
hat
unsere
Redaktion
über
das
einträgliche
Geschäftsmodell
berichtet.
Der
Eigentümer
des
ehemaligen
Güterbahnhofs
hat
ein
Osnabrücker
Abschleppunternehmen
damit
beauftragt,
Autos,
die
auf
dem
Vorplatz
abgestellt
werden,
unverzüglich
auf
den
Haken
zu
nehmen.
Die
Autofahrer
werden
mit
200
bis
300
Euro
zur
Kasse
gebeten.
Besonders
auswärtige
Besucher
lassen
sich
von
der
freien
Fläche
in
der
Nähe
des
Hauptbahnhofs
locken.
Sie
übersehen
leicht
das
Verbotsschild
an
der
Einfahrt
oder
verkennen
die
Bedeutung
der
Warnschilder,
die
auf
das
private
Eigentum
verweisen
und
mit
Abschleppen
drohen.
Ortstermin
mit
Besitzer
Katharina
Pötter,
im
Stadtvorstand
für
das
Ordnungswesen
zuständig,
ließ
nach
unserer
Berichterstattung
im
Dezember
2019
die
Dinge
vor
Ort
prüfen.
Erste
Konsequenz:
An
der
breiten
Einfahrt
ist
ein
zusätzliches
Verkehrsschild
(„
Einfahrt
verboten
für
Fahrzeuge
aller
Art″)
mit
dem
Zusatz
„
Anlieger
frei″
angebracht
worden.
Mehr
lasse
die
Straßenverkehrsordnung
nicht
zu,
teilte
die
Dezernentin
mit.
Darüber
hinaus
wurden
bei
einem
Ortstermin
mit
dem
Eigentümer
die
Grundstücksgrenzen
überprüft.
Pflasterung
und
Gehweg
folgen
in
ihrem
Verlauf
nämlich
nicht
den
tatsächlichen
Grenzen,
wie
ein
betroffener
Autofahrer
im
vergangenen
Jahr
ermittelt
hatte.
Seine
Annahme
hat
sich
nach
Angaben
der
Stadt
bestätigt:
Die
Bahnschwellen,
die
der
Eigentümer
auf
dem
Vorplatz
ausgelegt
hat,
liegen
auf
öffentlichem
Grund
und
müssen
entfernt
werden.
Welchen
Zweck
haben
diese
Schwellen?
Die
Version
des
Eigentümers:
Sie
sollen
verhindern,
dass
dreiste
Lastwagenfahrer
den
direkten
Weg
über
Bordstein
und
Gehweg
auf
den
Platz
nehmen.
Die
andere
Version:
Sie
stellen
sicher,
dass
Autofahrer
ihr
Auto
nicht
komplett
auf
öffentlichem
Grund
abstellen
können,
sondern
auf
jeden
Fall
auch
Privatgrund
berühren
–
und
deshalb
abgeschleppt
werden
dürfen.
Der
Güterbahnhof
ist
in
Besitz
der
3
G
Group
(früher
Zion
GmbH)
mit
Sitz
in
Zossen
(Brandenburg)
.
Der
Geschäftsführer
der
3
G
Group,
Thomas
Gründler,
hält
das
Abschleppen
für
gerechtfertigt
und
verweist
auf
ein
Urteil
des
Amtsgerichts
Osnabrück
vom
Oktober
2018.
Das
Gericht
stellte
in
einer
Einzelfallentscheidung
fest,
der
klagende
Autofahrer
habe
in
„
verbotener
Eigenmacht″
sein
Auto
auf
einem
Privatgrundstück
abgestellt.
Das
Abschleppen
sei
somit
gerechtfertigt
gewesen.
Der
Inhaber
des
Abschleppdienstes
ist
über
die
öffentliche
Debatte
nicht
erfreut,
will
sich
dazu
aber
nicht
äußern.
Er
bestätigt
aber,
dass
die
Zahl
der
Falschparker
in
den
vergangenen
Monaten
trotz
aller
Berichte
und
Warnungen
nicht
abgenommen
hat.
Bildtext:
Die
Schwellen
sollen
angeblich
Lastwagen
vom
Güterbahnhof
fernhalten.
Sie
müssen
weg,
sagt
die
Stadt.
Foto:
Graf
Autor:
hin