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1.
Erscheinungsdatum:
30.01.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Festsaal in Pye droht das Aus
Stadt will Veranstaltungssaal in Pye schließen
Zwischenüberschrift:
Baugenehmigung zu Unrecht erteilt? Pächter soll sich zu Anwohner-Vorwürfen äußern
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Überraschende
Wende
im
Streit
um
den
Osnasaal
im
Osnabrücker
Stadtteil
Pye:
Offenbar
ist
die
Baugenehmigung
für
die
einst
als
Großbäckerei
genutzte
Veranstaltungshalle
einst
zu
Unrecht
erteilt
worden.
Eine
Prüfung
der
Unterlagen
in
der
Bauverwaltung
und
im
Rechtsamt
der
Stadt
Osnabrück
ergab
jetzt,
dass
an
Ort
und
Stelle
ein
Saalbetrieb
dieser
Art
eigentlich
nicht
erlaubt
ist.
In
der
Folge
will
die
Stadtverwaltung
die
vor
einigen
Jahren
erteilte
Baugenehmigung
nun
zurücknehmen.
Für
den
Hallenpächter
könnte
das
die
Schließung
seiner
Veranstaltungsstätte
bedeuten.
Der
Festsaal
ist
einem
Großteil
der
Anwohner
schon
seit
Jahren
ein
Dorn
im
Auge.
Sie
stören
sich
an
zugeparkten
Straßen
und
an
den
Lärmemissionen.
Mit
einem
schnellen
Ende
des
Streits
könnte
es
jedoch
noch
dauern.
Osnabrück
Seit
Jahren
sind
die
Anwohner
des
Osnasaals
am
Fürstenauer
Weg
von
der
Veranstaltungshalle
und
ihren
Begleiterscheinungen
genervt.
Nach
Protesten
und
dem
Einschreiten
der
Politik
schaute
die
Stadtverwaltung
jetzt
noch
einmal
genauer
auf
den
geltenden
Bebauungsplan
–
und
die
dafür
gültige
Fassung
der
Baunutzungsverordnung
(BauNVO)
,
die
unter
anderem
regelt,
welche
Nutzungen
überhaupt
zulässig
sind.
Und
siehe
da:
Eine
Festhalle
dieser
Art
ist
vor
Ort
gar
nicht
erlaubt.
Der
Hintergrund:
Maßgeblich
für
die
im
Jahr
2014
erteilte
Genehmigung
ist
demnach
die
BauNVO
in
der
Version
aus
dem
Jahr
1977.
Hier
sind
sogenannte
Vergnügungsstätten
in
Gewerbegebieten
nicht
gestattet.
Stadtbaurat
Frank
Otte
sagt:
„
Der
Betrieb
eines
Festsaals
ist
hier
nicht
zulässig.
Die
Baugenehmigung
hätte
also
niemals
erteilt
werden
dürfen.
Das
ist
ein
Fehler,
der
so
nicht
passieren
darf.″
In
späteren
Fassungen
der
BauNVO,
die
mehrmals
novelliert
wurde,
sind
dagegen
Vergnügungsstätten
ausnahmsweise
zugelassen.
Sie
sind
bisher
nicht
gesetzlich
definiert,
im
Bauplanungsrecht
zählen
sie
unter
anderem
jedoch
zu
gewerblichen
Einrichtungen,
die
der
kommerziellen
Freizeitgestaltung,
Zerstreuung
und
Entspannung
und
dem
geselligen
Beisammensein
dienen.
Die
Stadtverwaltung
hat
dem
Hallenbetreiber
jetzt
eine
14-
tägige
Anhörungsfrist
gesetzt,
in
der
er
Stellung
zum
Sachverhalt
nehmen
kann.
Die
Rechtslage
sei
aber
aus
Sicht
der
Stadt
eindeutig,
sagt
Otte.
Bei
der
Anhörung
soll
sich
der
Pächter
auch
zu
den
Vorwürfen
erklären,
die
ihm
die
Anwohner
der
Halle
machen.
Gerade
im
vergangenen
Jahr
habe
es
eine
gewisse
Zuspitzung
bei
Beschwerden
aus
der
Nachbarschaft
ergeben,
berichtet
Otte.
Diese
hätten
sich
zuletzt
neben
der
Verkehrssituation
auch
und
vor
allem
auf
Lärmbelästigungen
durch
Musik
und
Feuerwerk
bezogen.
Nach
der
Anhörung
des
Mannes
könnte
laut
Otte
unmittelbar
die
Rücknahme
der
Baugenehmigung
folgen.
Für
den
Saalbetrieb
wäre
das
gleichbedeutend
mit
einer
Schließung.
Freilich:
Sollte
der
Saalbetreiber
Rechtsmittel
gegen
die
Rücknahme
einlegen,
hätte
das
bis
auf
Weiteres
aufschiebende
Wirkung.
Nur
unter
besonderen
Umständen
hätte
die
Stadt
die
Möglichkeit
einer
sofortigen
Vollziehung
–
nämlich
dann,
wenn
das
öffentliche
Interesse,
hier
der
Anwohner,
höher
zu
werten
ist
als
das
Einzelinteresse
des
Saalbetreibers.
In
diesem
Zusammenhang
sind
offenbar
auch
die
geplanten
Kontrollen
zu
sehen,
die
Ordnungsdezernentin
Katharina
Pötter
ankündigt.
Zwar
liege
von
Anwohnern
bereits
eine
umfangreiche
Dokumentation
der
Geschehnisse
bei
Feiern
vor.
„
Wir
benötigen
jedoch
gerichtsfestes
Material.
Daher
wird
es
bei
den
kommenden
Veranstaltungen
umfangreiche
Kontrollen
und
auch
Lärmmessungen
geben″,
so
Pötter.
Der
Pächter
habe
die
Auflage
erhalten,
sämtliche
Veranstaltungen
vorab
der
Stadtverwaltung
zu
melden.
Kontrollen,
das
bekräftigt
Pötter,
habe
es
jedoch
nicht
erst
seit
dem
Bekanntwerden
der
Streitigkeiten
zu
Jahresbeginn
gegeben.
Zur
Erinnerung:
CDU-
Fraktionschef
Fritz
Brickwedde
hatte
in
seiner
Rede
zum
Handgiftentag
von
„
Regelverletzungen
und
unerträglichen
Belästigungen
der
Anwohner″
gesprochen.
Später
konkretisierte
er
seine
Äußerung
und
forderte
Stadt
und
Polizei
auf,
„
das
ganze
Register
baurechtlicher
und
ordnungsrechtlicher
Maßnahmen″
zu
ziehen.
Ordnungsdezernentin
Pötter
betont,
dass
die
Stadt
immer
wieder
in
der
Vergangenheit
während
der
Feiern
kontrolliert
habe.
Diese
würden
jetzt
fortgeführt
und
intensiviert.
Bis
die
Rücknahme
der
Baugenehmigung
rechtskräftig
geklärt
ist,
soll
laut
Stadtbaurat
Otte
durch
die
Kontrollen
und
die
möglicherweise
daraus
entstehenden
Konsequenzen
ein
Ziel
erreicht
werden:
„
In
Pye
soll
es
wieder
geordnete
Abläufe
geben.″
Bildtext:
Der
Osnasaal
im
Fürstenauer
Weg
in
Pye
sorgt
bei
Anwohnern
für
Unmut
–
nun
droht
das
Aus.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Es
gibt
kein
Zurück
mehr
Viel
Ärger
und
Streit
wäre
den
Menschen
im
Stadtteil
Pye
erspart
geblieben,
wenn
bei
der
Bearbeitung
der
Baugenehmigung
etwas
genauer
hingesehen
worden
wäre.
Doch
auch
so
ist
für
die
Anwohner
des
Festsaals
nach
dieser
unerwarteten
Wendung
wohl
nicht
mit
einer
schnellen
Lösung
in
ihrem
Sinne
zu
rechnen.
Denn
aus
Sicht
des
Pächters
wäre
es
nur
legitim,
Rechtsmittel
einzulegen
und
eine
Entscheidung
damit
aufzuschieben.
Er
vertraute
schließlich
auf
die
Richtigkeit
des
Handelns
der
Bauverwaltung.
Sollte
er
nun
die
ihm
zur
Verfügung
stehenden
rechtlichen
Möglichkeiten
ausreizen,
hätte
das
zur
Folge,
dass
der
Status
quo
bis
auf
unbestimmte
Zeit
bestehen
bleibt.
Doch
kann
das
jemand
ernsthaft
wollen?
Wohl
kaum:
Teile
der
Politik,
namentlich
CDU-
Chef
Fritz
Brickwedde,
und
ein
Großteil
der
Anwohner
haben
sich
bereits
klar
positioniert.
Und
auch
die
Stadtverwaltung
will
ihren
peinlichen
Lapsus
schnellstmöglich
korrigieren,
ja
sogar
die
ordnungsrechtlichen
Daumenschrauben
anziehen.
Ein
Zurück
wird
es
jetzt
nicht
mehr
geben.
Für
den
Hallenpächter
dürften
ungemütliche
Zeiten
anbrechen.
Nur
mit
einer
Veränderung
im
Quartier
kann
es
eine
Rückkehr
zu
einem
halbwegs
normalen
Miteinander
geben.
Dass
es
am
Ende
dieses
Prozesses
noch
eine
Veranstaltungshalle
mit
diesem
Ausmaß
in
Pye
gibt,
erscheint
jetzt
fraglicher
denn
je.
s.philipp@
noz.de
Autor:
Sebastian Philipp