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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Festsaal in Pye droht das Aus
 
Stadt will Veranstaltungssaal in Pye schließen
Zwischenüberschrift:
Baugenehmigung zu Unrecht erteilt? Pächter soll sich zu Anwohner-Vorwürfen äußern
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Osnabrück Überraschende Wende im Streit um den Osnasaal im Osnabrücker Stadtteil Pye: Offenbar ist die Baugenehmigung für die einst als Großbäckerei genutzte Veranstaltungshalle einst zu Unrecht erteilt worden. Eine Prüfung der Unterlagen in der Bauverwaltung und im Rechtsamt der Stadt Osnabrück ergab jetzt, dass an Ort und Stelle ein Saalbetrieb dieser Art eigentlich nicht erlaubt ist. In der Folge will die Stadtverwaltung die vor einigen Jahren erteilte Baugenehmigung nun zurücknehmen. Für den Hallenpächter könnte das die Schließung seiner Veranstaltungsstätte bedeuten. Der Festsaal ist einem Großteil der Anwohner schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie stören sich an zugeparkten Straßen und an den Lärmemissionen. Mit einem schnellen Ende des Streits könnte es jedoch noch dauern.

Osnabrück Seit Jahren sind die Anwohner des Osnasaals am Fürstenauer Weg von der Veranstaltungshalle und ihren Begleiterscheinungen genervt. Nach Protesten und dem Einschreiten der Politik schaute die Stadtverwaltung jetzt noch einmal genauer auf den geltenden Bebauungsplan und die dafür gültige Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die unter anderem regelt, welche Nutzungen überhaupt zulässig sind. Und siehe da: Eine Festhalle dieser Art ist vor Ort gar nicht erlaubt.

Der Hintergrund: Maßgeblich für die im Jahr 2014 erteilte Genehmigung ist demnach die BauNVO in der Version aus dem Jahr 1977. Hier sind sogenannte Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten nicht gestattet. Stadtbaurat Frank Otte sagt: Der Betrieb eines Festsaals ist hier nicht zulässig. Die Baugenehmigung hätte also niemals erteilt werden dürfen. Das ist ein Fehler, der so nicht passieren darf.″

In späteren Fassungen der BauNVO, die mehrmals novelliert wurde, sind dagegen Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen. Sie sind bisher nicht gesetzlich definiert, im Bauplanungsrecht zählen sie unter anderem jedoch zu gewerblichen Einrichtungen, die der kommerziellen Freizeitgestaltung, Zerstreuung und Entspannung und dem geselligen Beisammensein dienen.

Die Stadtverwaltung hat dem Hallenbetreiber jetzt eine 14-tägige Anhörungsfrist gesetzt, in der er Stellung zum Sachverhalt nehmen kann. Die Rechtslage sei aber aus Sicht der Stadt eindeutig, sagt Otte. Bei der Anhörung soll sich der Pächter auch zu den Vorwürfen erklären, die ihm die Anwohner der Halle machen. Gerade im vergangenen Jahr habe es eine gewisse Zuspitzung bei Beschwerden aus der Nachbarschaft ergeben, berichtet Otte. Diese hätten sich zuletzt neben der Verkehrssituation auch und vor allem auf Lärmbelästigungen durch Musik und Feuerwerk bezogen.

Nach der Anhörung des Mannes könnte laut Otte unmittelbar die Rücknahme der Baugenehmigung folgen. Für den Saalbetrieb wäre das gleichbedeutend mit einer Schließung. Freilich: Sollte der Saalbetreiber Rechtsmittel gegen die Rücknahme einlegen, hätte das bis auf Weiteres aufschiebende Wirkung. Nur unter besonderen Umständen hätte die Stadt die Möglichkeit einer sofortigen Vollziehung nämlich dann, wenn das öffentliche Interesse, hier der Anwohner, höher zu werten ist als das Einzelinteresse des Saalbetreibers.

In diesem Zusammenhang sind offenbar auch die geplanten Kontrollen zu sehen, die Ordnungsdezernentin Katharina Pötter ankündigt. Zwar liege von Anwohnern bereits eine umfangreiche Dokumentation der Geschehnisse bei Feiern vor. Wir benötigen jedoch gerichtsfestes Material. Daher wird es bei den kommenden Veranstaltungen umfangreiche Kontrollen und auch Lärmmessungen geben″, so Pötter. Der Pächter habe die Auflage erhalten, sämtliche Veranstaltungen vorab der Stadtverwaltung zu melden.

Kontrollen, das bekräftigt Pötter, habe es jedoch nicht erst seit dem Bekanntwerden der Streitigkeiten zu Jahresbeginn gegeben. Zur Erinnerung: CDU-Fraktionschef Fritz Brickwedde hatte in seiner Rede zum Handgiftentag von Regelverletzungen und unerträglichen Belästigungen der Anwohner″ gesprochen. Später konkretisierte er seine Äußerung und forderte Stadt und Polizei auf, das ganze Register baurechtlicher und ordnungsrechtlicher Maßnahmen″ zu ziehen.

Ordnungsdezernentin Pötter betont, dass die Stadt immer wieder in der Vergangenheit während der Feiern kontrolliert habe. Diese würden jetzt fortgeführt und intensiviert. Bis die Rücknahme der Baugenehmigung rechtskräftig geklärt ist, soll laut Stadtbaurat Otte durch die Kontrollen und die möglicherweise daraus entstehenden Konsequenzen ein Ziel erreicht werden: In Pye soll es wieder geordnete Abläufe geben.″

Bildtext:
Der Osnasaal im Fürstenauer Weg in Pye sorgt bei Anwohnern für Unmut nun droht das Aus.
Foto:
Michael Gründel

Kommentar
Es gibt kein Zurück mehr

Viel Ärger und Streit wäre den Menschen im Stadtteil Pye erspart geblieben, wenn bei der Bearbeitung der Baugenehmigung etwas genauer hingesehen worden wäre. Doch auch so ist für die Anwohner des Festsaals nach dieser unerwarteten Wendung wohl nicht mit einer schnellen Lösung in ihrem Sinne zu rechnen.

Denn aus Sicht des Pächters wäre es nur legitim, Rechtsmittel einzulegen und eine Entscheidung damit aufzuschieben. Er vertraute schließlich auf die Richtigkeit des Handelns der Bauverwaltung. Sollte er nun die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausreizen, hätte das zur Folge, dass der Status quo bis auf unbestimmte Zeit bestehen bleibt. Doch kann das jemand ernsthaft wollen?

Wohl kaum: Teile der Politik, namentlich CDU-Chef Fritz Brickwedde, und ein Großteil der Anwohner haben sich bereits klar positioniert. Und auch die Stadtverwaltung will ihren peinlichen Lapsus schnellstmöglich korrigieren, ja sogar die ordnungsrechtlichen Daumenschrauben anziehen. Ein Zurück wird es jetzt nicht mehr geben. Für den Hallenpächter dürften ungemütliche Zeiten anbrechen.

Nur mit einer Veränderung im Quartier kann es eine Rückkehr zu einem halbwegs normalen Miteinander geben. Dass es am Ende dieses Prozesses noch eine Veranstaltungshalle mit diesem Ausmaß in Pye gibt, erscheint jetzt fraglicher denn je. s.philipp@ noz.de
Autor:
Sebastian Philipp


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