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1
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1.
Erscheinungsdatum:
27.01.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ist der „Klimanotstand″ in Städten nur Augenwischerei?
Zwischenüberschrift:
12. Osnabrücker Wissensforum: Klimaschutz als Aufgabe für alle
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Beim
12.
Osnabrücker
Wissensforum
im
November
2019
haben
wieder
zahlreiche
Professoren
der
Universität
Osnabrück
Fragen
von
Lesern
der
Neuen
Osnabrücker
Zeitung
beantwortet.
Heute
ein
Beitrag
von
Gastautorin
Pascale
Cancik,
Professorin
für
Öffentliches
Recht,
Geschichte
des
europäischen
öffentlichen
Rechts
und
Verwaltungswissenschaften.
Im
Mai
2019
hat
Konstanz
den
„
Klimanotstand″
ausgerufen.
In
anderen
Staaten
gibt
es
ähnliche
Erklärungen
großer
Städte
schon
länger.
Hinter
dem
plakativen
Titel,
der
die
Größe
des
Problems
verdeutlichen
soll,
verbirgt
sich
ein
Beschluss
des
Stadtrates,
mit
dem
sich
die
Stadt
auf
mehr
Anstrengungen
beim
kommunalen
Klimaschutz
verpflichtet.
Klimaschutz
ist
eine
Aufgabe
für
alle
Ebenen:
Neben
der
EU
und
den
Staaten
können
auch
die
Kommunen
in
ihren
Verantwortungsbereichen
tätig
werden.
Dazu
gehören
etwa
die
kommunalen
Handlungsfelder
Mobilität,
Energieversorgung
und
Bauen.
Wenn
die
rechtsverbindlichen
Ziele
zur
Treibhausgasreduktion
erreicht
werden
sollen,
müssen
auch
die
Kommunen
tätig
werden.
Insofern
ist
es
zu
begrüßen,
dass
die
Städte
sich
dieser
eigenen
Klimaschutz-
Verantwortung
bewusst
werden.
In
Deutschland
wird
dieser
Prozess
vorangetrieben
vom
„
Klimabündnis″,
einem
Netzwerk
von
Kommunen
aus
verschiedenen
Staaten.
Osnabrück
gehört
zu
den
frühen
Mitgliedern.
Die
alarmierende
Bezeichnung
„
Notstand″
wird
aus
verschiedenen
Gründen
kritisiert.
Einige
Städte,
darunter
Osnabrück,
haben
den
Ausdruck
bei
ihren
Beschlüssen
dann
auch
nicht
verwendet.
Neben
dem
politischen
Vorwurf
des
Alarmismus
oder
der
bloßen
Symbolpolitik,
wird
die
Nähe
zu
Rechtsbegriffen
kritisiert.
Im
Verfassungsrecht
wird
der
Ausdruck
„
Innerer
Notstand″
bei
größeren
Naturkatastrophen,
aber
auch
bei
anderen
Gefahren
für
den
Bestand
des
Landes
oder
die
freiheitlich-
demokratische
Grundordnung
verwendet.
Das
Grundgesetz
erlaubt
in
solchen
Fällen
die
Anforderung
von
Polizeikräften
über
Landesgrenzen
hinweg
und
den
Einsatz
von
Bundeskräften
zur
Gefahrenbekämpfung
vor
Ort.
Es
geht
hier
also
um
die
Abgrenzung
von
Bundes-
und
Landeszuständigkeiten,
nicht
um
die
Einschränkung
von
Grundrechten
oder
rechtsstaatlichen
Garantien,
wie
wir
sie
vom
„
Ausnahmezustand″
der
Weimarer
Republik
kennen.
In
die
Nähe
eines
solchen
„
Ausnahmezustandes″
wird
die
Formulierung
vom
Klimanotstand
manchmal
von
klimawandelskeptischer
Seite
gerückt.
Damit
wird
suggeriert,
dass
„
Verfassungsbruch
und
Diktatur
wie
damals
in
Weimar″
Folge
der
kommunalen
Beschlüsse
wären.
Das
ist
rechtlich
wie
politisch
falsch!
Solche
Aussagen
können
zu
einer
populistischen
Kommunikationsstrategie
gehören,
die
der
Diffamierung
des
Anliegens
Klimaschutz
dient.
Zugleich
aber
wird
hier
deutlich,
welche
Risiken
dramatisierende
Sprache
für
die
politischen
Debatten
birgt.
Zu
viel
Notstandrhetorik
führt
zu
Eskalation
oder
zu
Abstumpfung.
Rechtlich
sind
die
Beschlüsse
solange
zulässig,
wie
sie
sich
im
Rahmen
der
kommunalen
Befugnisse
halten.
Kommunen
haben
zwar
nach
allgemeiner
Auffassung
kein
„
allgemeinpolitisches
Mandat″,
dürfen
sich
aber
zu
–
auch
allgemeinpolitischen
–
Fragen
jedenfalls
dann
positionieren,
wenn
diese
einen
örtlichen
Bezug
gerade
zu
ihrer
Stadt
aufweisen.
Da
der
Klimawandel
die
Städte
zwar
in
unterschiedlichem
Maße,
aber
ohne
Zweifel
direkt
betrifft,
können
sie
im
ihnen
zustehenden
Aufgabenbereich
Klimaschutz
betreiben.
Sie
dürfen
auch
die
erforderliche
Gesetzgebung
des
Bundes
einfordern.
Sie
dürfen
mit
ihren
Maßnahmen
selbstverständlich
nicht
gegen
Gesetze
verstoßen.
Bei
den
bisherigen
Beschlüssen
handelt
es
sich
weitgehend
um
Absichtserklärungen.
Nichts
davon
ist
rechtlich
problematisch.
Die
Absichten
in
konkrete
Politik
und
bindende
Maßnahmen
umzusetzen
wird
nicht
einfach
sein.
Erforderlich
sind
vor
allem
ausreichende
Vorgaben
des
Bundesgesetzgebers.
Erst
kürzlich
haben
11
000
Wissenschaftler
erneut
vor
dem
weltweiten
„
Klima-
Notfall″
gewarnt.
Bildtexte:
„
Klimanotstand
ausrufen
–
jetzt!
″,
forderten
Besucher
im
vergangenen
Juni
bei
einer
Tagung
in
Berlin.
Einige
Kommunen
haben
bereits
entsprechende
Beschlüsse
verabschiedet.
Zumindest
rechtlich
folgt
daraus
aber
nichts
Konkretes
–
weshalb
Kritiker
von
wirkungsloser
Symbolpolitik
sprechen
oder
Alarmismus
unterstellen.
Pascale
Cancik
ist
Professorin
für
Rechtswissenschaften
an
der
Universität
Osnabrück.
Fotos:
dpa/
Michael
Kappeler,
Hermann
Pentermann