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1.
Erscheinungsdatum:
27.12.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wird der Neumarkt doch autofrei?
Ratsmehrheit hält an Neumarkt-Sperre fest
Zwischenüberschrift:
Zuerst die Anwohner des Wallrings schützen, dann Autos verbannen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Das
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
zum
Autoverkehr
auf
dem
Neumarkt
setzt
der
Debatte
über
die
künftige
Nutzung
des
zentralen
Platzes
kein
Ende.
Die
Regenbogenmehrheit
im
Rat
aus
SPD,
Grünen,
FDP,
Linken,
UWG
und
Piraten
hält
an
dem
Ziel
fest,
den
Neumarkt
für
den
Autoverkehr
zu
sperren.
Das
teilten
die
Fraktionen
in
einer
gemeinsamen
Erklärung
mit.
Das
Verwaltungsgericht
hatte
im
November
den
Klagen
von
Anwohnern
des
Wallrings
stattgegeben,
die
sich
durch
eine
Sperrung
des
Neumarktes
und
der
daraus
folgenden
Verlagerung
des
Verkehrs
in
ihren
Grundrechten
verletzt
fühlen.
Wenn
der
Rat
den
Neumarkt
autofrei
machen
will,
muss
er
zuvor
sicherstellen,
dass
die
Wallanwohner
geschützt
sind.
Dazu
braucht
es
teure
und
einschneidende
Maßnahmen
Osnabrück
Irgendwann
soll
der
Neumarkt
autofrei
sein:
An
diesem
Ziel
halten
die
Fraktionen
der
sogenannten
Regenbogenkoalition
im
Osnabrücker
Rat
fest.
Das
Urteil
des
Verwaltungsgerichts,
das
die
Sperrung
für
rechtswidrig
erklärt
hatte,
sei
kein
Hindernis,
sondern
Wegweiser,
sagen
sie.
Der
Verwaltungsausschuss,
das
höchste
politische
Gremium
nach
dem
Rat,
hatte
in
der
Woche
vor
Weihnachten
beschlossen,
auf
eine
Beschwerde
gegen
das
erstinstanzliche
Urteil
zu
verzichten.
Ein
Berufungsverfahren
hätte
wahrscheinlich
mehrere
Jahre
gedauert
und
weitere
Schutzmaßnahmen
für
die
von
Lärm-
und
Schmutzemissionen
belasteten
Bürger
hinausgezögert,
heißt
es
in
einer
gemeinsamen
Erklärung
von
SPD,
Grünen
FDP,
UWG
und
Linkspartei.
Die
Regenbogenfraktionen
wollen
die
Zeit
lieber
dazu
nutzen,
das
Urteil
auszuwerten,
den
Schutz
der
Bürger
zu
verbessern
und
Schritte
vorzubereiten,
die
eine
Sperrung
des
Neumarktes
rechtssicher
möglich
machen.
Das
hat
das
Gericht
entschieden:
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hatte
im
November
der
Klage
von
Wallanwohnern
stattgegeben,
die
sich
durch
die
Sperrung
des
Neumarktes
in
ihren
Grundrechten
beeinträchtigt
fühlen.
Die
Richter
erkannten
an,
dass
das
Recht
auf
körperliche
Unversehrtheit
und
der
Schutz
des
Eigentums
berührt
sind,
wenn
der
Neumarkt
gesperrt
wird
und
der
Autoverkehr
zum
Teil
auf
den
Wallring
ausweichen
muss.
Die
Stadt
hätte
vor
der
Sperrung
sicherstellen
müssen,
dass
die
Wallanwohner
nicht
durch
den
vermehrten
Verkehr
Schaden
erleiden.
Diese
Konsequenz
zieht
die
Regenbogen-
Mehrheit:
„
In
dem
Urteil
steckt
eine
wichtige
grundsätzliche
Aussage:
Wenn
sich
durch
Maßnahmen
einer
Kommune
die
ohnehin
schlechten
Bedingungen
von
Einwohnern
und
Einwohnerinnen
in
Bezug
auf
Luftreinhaltung
und
Lärm
noch
verschlechtern,
dann
darf
diese
Maßnahme
nicht
durchgeführt
werden.
Das
ist
uns
allen
wichtig.″
So
steht
es
in
der
gemeinsamen
Erklärung
von
Frank
Henning
(SPD)
,
Volker
Bajus
(Bündnis
90/
Die
Grünen)
,
Thomas
Thiele
(FDP)
,
Wulf-
Siegmar
Mierke
(UWG)
und
Giesela
Brandes-
Steggewentz
(Linke)
.
Und
weiter:
„
Es
sind
nicht
nur
die
Bürger
am
Wall,
sondern
auch
die
vielen
Beschäftigten
am
Neumarkt
und
in
der
Innenstadt
betroffen.
Deshalb
wollen
wir
schon
zum
Teil
beschlossene
Schutzmaßnahmen
in
den
Bereichen
weiter
ausbauen.″
Die
Regenbogenfraktionen
haben
nach
eigenen
Angaben
Akteneinsicht
beantragt,
um
die
Urteilsbegründung
im
Detail
nachvollziehen
zu
können.
Darin
hat
das
Gericht
Voraussetzungen
genannt,
die
für
eine
Neumarkt-
Sperrung
vorliegen
müssen.
„
Damit
werden
wir
in
die
Lage
versetzt,
weitere
Beschlüsse
zu
fassen,
um
aus
dem
Neumarkt
endlich
einen
Vorzeigeplatz
in
Osnabrück
zu
machen.″
So
können
die
Wallanwohner
geschützt
werden:
Zu
den
vom
Gericht
geforderten
Voraussetzungen
gehört
zum
Beispiel
der
Einbau
von
Schallschutzfenstern.
Nach
einem
von
der
Stadt
beauftragten
Gutachten
aus
2018
sind
am
Wall
80
Prozent
der
Häuser
betroffen.
Konkret
müssten
die
Fenster
in
174
Gebäuden
mit
insgesamt
etwa
700
Stockwerken
ausgetauscht
werden.
75
Prozent
der
Kosten
würde
die
Stadt
übernehmen,
den
Rest
der
jeweilige
Eigentümer.
Der
Aufwand
wäre
enorm.
Experten
müssten
in
jeder
betroffenen
Wohnung
prüfen,
in
welchen
Räumen
zu
hohe
Lärmwerte
auftreten.
Nicht
ständig
genutzte
Räume
wie
Flure
oder
Badezimmer
fallen
nicht
unter
die
Lärmschutzregelung,
Küche,
Schlaf-
oder
Wohnzimmer
sehr
wohl.
Außerdem
wäre
zu
untersuchen,
ob
bereits
Fenster
mit
maximalem
Lärmschutz
eingebaut
sind.
Und
wenn
ein
Eigentümer
den
passiven
Lärmschutz
ablehnt,
weil
er
den
Eigenanteil
nicht
tragen
will,
hat
die
Stadt
keinerlei
Handhabe.
Die
Neumarktsperrung
hätte
Verkehrsberechnungen
zufolge
vor
allem
für
den
Johannistorwall
und
den
Petersburger
Wall
Folgen.
Dort
würden
die
Werte
um
drei
Dezibel
steigen
–
was
die
Experten
als
„
wesentliche
Erhöhung″
einordnen,
die
für
die
Menschen
deutlich
wahrnehmbar
wäre.
An
den
anderen
Abschnitten
des
Wallrings
würden
die
Werte
um
ein
bis
zwei
Dezibel
ansteigen.
Ausnahme:
Am
Remarque-
Ring
zwischen
Berliner
Platz
und
Nonnenpfad
bliebe
die
Belastung
unverändert.
Um
den
Lärm
zu
reduzieren,
kann
die
Stadt
auch
Flüsterasphalt
einbauen
lassen,
Tempo
30
verhängen
oder
den
Lkw-
Verkehr
umleiten.
Alle
diese
Eingriffe
haben
Nachteile:
Flüsterasphalt
ist
deutlich
teurer
als
herkömmlicher,
Tempo
30
mögen
viele
Autofahrer
nicht,
und
die
Umleitung
des
Lkw-
Verkehrs
ist
mit
hohen
rechtlichen
Hürden
verbunden,
weil
Ausweichrouten
ausgewiesen
werden
müssen,
durch
die
wiederum
nicht
andere
Bewohner
zusätzlich
belastet
werden
dürfen.
Im
kommenden
Jahr
wird
die
Ausschreibung
für
die
Umgestaltung
des
Neumarktes
wiederholt.
Der
Platz
soll
nach
dem
Entwurf
des
Berliner
Büros
Lützow
7
mit
grauem,
gestreiftem
Beton
belegt
werden.
Die
Bauarbeiten,
die
ursprünglich
schon
im
Mai
2019
hätten
beginnen
sollen,
werden
voraussichtlich
im
Frühjahr
2021
anlaufen.
Der
Entwurf
von
Lützow
7
erlaubt
ohne
Probleme
eine
zweispurige
Verkehrsführung
über
den
neuen
Neumarkt.
Bildtext:
Neumarkt
mit
oder
ohne
Autos?
Die
Verkehrsfrage
bleibt
auch
nach
dem
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
auf
der
politischen
Tagesordnung.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
An
der
Wahlurne
Bei
der
Kommunalwahl
2016
war
der
Neumarkt
ein
zentrales
Thema.
Die
Stimmabgabe
verstanden
Wähler
und
Gewählte
zugleich
als
Abstimmung
über
die
seit
fast
zwei
Jahrzehnten
diskutierte
Frage:
Soll
der
Neumarkt
autofrei
werden?
In
zwei
Jahren
könnte
sich
diese
Abstimmung
wiederholen.
Der
Bund
Osnabrücker
Bürger
(BOB)
,
der
sich
aus
der
Facebook-
Gruppe
„
Gebt
den
Neumarkt
wieder
frei″
gebildet
hatte,
holte
2016
auf
Anhieb
zwei
Sitze
im
Stadtrat.
Und
auch
die
CDU,
die
sich
explizit
gegen
eine
Sperrung
ausgesprochen
hatte,
legte
um
2,
4
Prozentpunkte
zu.
Aber
am
Ende
behielt
der
Regenbogen
aus
SPD,
Grünen,
FDP,
Linken,
UWG
und
Piraten
mit
29
von
50
Sitzen
klar
die
Oberhand.
Damit
war
die
Neumarkt-
Frage
politisch
entschieden.
Daran
ändert
auch
die
neue
juristische
Beurteilung
nichts.
Daran
kann
nur
der
Wähler
etwas
ändern.
Und
da
der
Regenbogen
schon
jetzt
klargestellt
hat,
dass
er
weiter
an
einer
rechtssicheren
Sperrung
arbeiten
will,
werden
die
Osnabrücker
bei
der
Kommunalwahl
2021
erneut
die
Wahl
haben
–
dann
wahrscheinlich
mit
Blick
auf
einen
Neumarkt,
der
sich
zum
Teil
schon
im
neuen
Gewand
mit
gestreiftem
Beton
zeigt.
w.hinrichs@
noz.de
Autor:
Wilfried Hinrichs