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1.
Erscheinungsdatum:
06.12.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wer stoppt die Abschlepper am Bahnhof?
Wann ist Schluss mit der Abschlepp-Masche?
Zwischenüberschrift:
Neue Fälle am Güterbahnhof lassen die Stadt tätig werden
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Abschlepp-
Falle
am
Osnabrücker
Güterbahnhof
funktioniert
weiter
glänzend
und
füllt
den
Drahtziehern
die
Taschen.
der
Eigentümer
des
Brachgeländes
lässt
Falschparker
zügig
und
rigoros
abschleppen,
was
mit
Kosten
von
200
bis
300
Euro
für
die
betroffenen
Autofahrer
verbunden
ist.
Das
Recht
ist
eindeutig
auf
seiner
Seite.
Die
Masche
wird
inzwischen
zum
Imageproblem
für
die
Stadt,
weil
es
vor
allem
Tagesbesucher
und
Touristen
trifft,
die
aus
Unkenntnis
oder
Unachtsamkeit
ihr
Auto
auf
dem
Privatgelände
am
Güterbahnhof
abstellen.
So
tappte
ein
Paar
aus
Schweinfurt
in
die
Falle
und
zahlte
fürs
Abschleppen
seines
VW
Bullis
an
einem
Sonntagnachmittag
289
Euro.
Statt
durch
die
City
zu
bummeln,
fuhr
das
Paar
nach
Hause.
Die
Ordnungsbehörde
der
Stadt
will
nun
reagieren.
Osnabrück
Nicht
am
Güterbahnhof
parken!
Was
sich
in
Osnabrück
herumzusprechen
beginnt,
ist
Besuchern
fremd.
Sie
lassen
sich
von
der
freien
Fläche
und
dem
vermeintlich
kostenlosen
Parkraum
verführen
und
tappen
in
einen
Hinterhalt.
Zum
Beispiel
ein
Ehepaar
aus
Delbrück.
Das
Paar
nutzte
den
Lückenschluss
der
A
33
Mitte
November,
um
Osnabrück
zu
besuchen.
Es
stieß
auf
der
Suche
nach
einem
günstigen
Parkplatz
auf
die
Fläche
vor
dem
Güterbahnhof,
wo
bereits
ein
Auto
geparkt
habe.
„
Wir
haben
geguckt,
aber
das
Schild
überhaupt
nicht
gesehen″,
sagte
der
Delbrücker
unserer
Redaktion.
Das
Schild,
das
er
meint,
ist
das
Verkehrsschild
Nummer
250
(„
Einfahrt
verboten
für
Fahrzeuge
aller
Art″)
,
also
ein
roter
Kreis
auf
weißem
Hintergrund,
das
an
der
Einfahrt
zum
Güterbahnhof
in
etwa
drei
Meter
Höhe
hängt
und
Autofahrern
nicht
gerade
ins
Gesicht
springt.
Die
Warnungen,
dass
es
sich
hier
um
ein
Privatgelände
handelt
und
widerrechtlich
abgestellte
Fahrzeuge
abgeschleppt
werden,
hatten
die
Gäste
aus
Delbrück
zwar
zur
Kenntnis
genommen,
aber
die
entsprechenden
Schilder
anderen
Flächen
des
weitläufigen
Geländes
zugeordnet.
Auto
beschädigt
Die
Konsequenz:
Der
Abschlepper
präsentierte
eine
Rechnung
über
213
Euro,
einschließlich
Spätzulage,
weil
er
das
Auto
nach
17
Uhr
herausgeben
musste.
Noch
ärgerlicher
für
die
Nordrhein-
Westfalen
ist,
dass
das
Auto
einen
leichten
Schaden
nahm.
Eine
Kunststoffleiste
hatte
sich
vorn
am
Kotflügel
gelöst.
Ist
das
beim
Aufladen
passiert?
Der
Abschlepper
bestreitet
das,
die
Delbrücker
können
das
Gegenteil
nicht
beweisen.
Eine
aussagekräftige
Dokumentation
vom
Abschleppvorgang
gibt
es
nicht.
Ein
weiterer
Fall:
Ein
Mann
aus
Schweinfurt
suchte
einen
Stellplatz
für
seinen
VW-
Bulli
mit
Hochdach.
Ins
Parkhaus
passt
das
Fahrzeug
nicht.
Da
dachte
sich
der
Schweinfurter,
der
seine
Frau
vom
Hauptbahnhof
abholen
wollte:
Parke
ich
doch
auf
dem
freien
Platz
am
Güterbahnhof.
Zwei
andere
Auto
hätten
dort
schon
gestanden,
sagt
er.
Als
er
30
Minuten
später
mit
seiner
Frau
zurückkam,
war
der
Bulli
weg.
Die
Konsequenz:
Eine
Abschlepp-
Rechnung
über
289
Euro,
einschließlich
Sonntagszuschlag.
„
Wir
wollten
am
Montag
noch
zum
Weihnachtsmarkt
und
ein
bisschen
die
Stadt
genießen″,
sagte
die
Frau.
„
Wir
sind
dann
aber
abgereist.″
Auch
ein
ehemaliger
Polizist
aus
Wallenhorst
tappte
in
die
Falle
–
ebenfalls
mit
einem
VW-
Hochdach-
Bulli.
Er
sagt,
er
habe
sich
umgeschaut
und
keinen
Hinweis
auf
ein
Parkverbot
entdeckt.
„
Sie
können
mir
glauben,
als
ehemaliger
Polizist
hat
man
einen
Blick
dafür.″
Seine
Rechnung:
227,
94
Euro.
Kann
die
Stadt
dem
Treiben
weiter
zuschauen?
Katharina
Pötter,
im
Stadtvorstand
für
das
Ordnungswesen
zuständig,
sagt,
„
es
sei
nicht
im
Sinne
der
Stadt″,
was
sich
dort
fast
täglich
abspiele,
und
dass
aufgrund
unklarer
Grenzziehungen
zivilrechtlicher
Streit
entstehe.
Der
Hintergrund:
Ein
Mann
aus
Bramsche,
dessen
Auto
auch
abgeschleppt
worden
war,
hatte
die
wahren
Grundstücksgrenzen
auf
dem
Vorplatz
des
Güterbahnhofs
nachgezeichnet.
Er
kam
zu
dem
Ergebnis,
dass
womöglich
Hunderte
Autos
in
der
Vergangenheit
zu
Unrecht
abgeschleppt
wurden,
weil
sie
nicht
auf
Privatgrund,
sondern
vollständig
auf
öffentlichem
Boden
standen.
Die
Stadt
bestätigte
inzwischen
die
vom
Bramscher
gezogenen
Linien.
Seit
einigen
Wochen
liegen
nun
alte
Bahnschwellen
auf
dem
Platz.
Der
Zweck:
Sie
sollen
Autofahrer
veranlassen,
ihr
Fahrzeug
so
zu
parken,
dass
es
garantiert
den
Privatgrund
berührt
und
damit
–
juristisch
unangreifbar
–
abgeschleppt
werden
darf.
Diese
Schwellen
will
die
Stadt
nun
entfernen
lassen,
weil
sie
auf
städtischem
Boden
liegen.
Der
Fachbereich
Bürger
und
Ordnung
werde
den
mutmaßlichen
Störer
–
also
die
3
G
Group
als
Eigentümerin
der
Fläche
–
mit
Fristsetzung
auffordern,
die
Betonklötze
zu
entfernen,
so
Pötter.
Andernfalls
werde
das
die
Stadt
gegen
Kostenerstattung
selbst
erledigen.
Außerdem
werde
geprüft,
wie
die
Grenzen
etwa
mit
weißen
Linien
deutlicher
gekennzeichnet
werden
können,
um
Missverständnisse
zu
vermeiden.
Die
3
G
Group
(früher
Zion
GmbH)
und
der
Abschleppunternehmer
sehen
keine
Veranlassung,
an
ihrer
Praxis
etwas
zu
ändern.
Sie
verweisen
Kritiker
immer
wieder
auf
ein
Urteil
des
Amtsgerichts
Osnabrück,
das
2018
festgestellt
hatte,
dass
das
Abschleppen
rechtens
ist.
Wer
dort
parke,
verletze
das
Eigentumsrecht,
urteilte
das
Gericht.
Auch
die
Beschilderung
sei
nicht
zu
beanstanden.
Bildtexte:
Ein
Hinterhalt?
Diese
Bahnschwellen
sind
offenbar
gezielt
vor
dem
Güterbahnnof
platziert
worden,
um
Autos
abschleppen
zu
dürfen.
Sie
liegen
allerdings
auf
öffentlichem
Grund.
Suchbild:
Wo
ist
das
Schild,
das
die
Einfahrt
verbietet?
Hier
beginnt
der
öffentliche
Grund:
Wadim
Botte
hat
es
öffentlich
gemacht.chbild:
Wo
ist
das
Schild,
das
die
Einfahrt
verbietet?
Fotos:
hin,
Swaantje
Hehmann
Kommentar
Das
Geschäft
vermiesen
Rechtlich
ist
den
Abschleppern
vom
Güterbahnhof
nicht
beizukommen,
also
versucht
es
die
Stadt
mit
kleinen
Nadelstichen.
Richtig
so.
Ziel
muss
es
sein,
den
Fallenstellern
das
Geschäftsmodell
zu
vermiesen.
Diese
legen
es
nämlich
darauf
an,
dass
Autofahrer,
die
sich
die
Parkgebühren
sparen
wollen,
ihr
Fahrzeug
auf
dem
freien
Platz
abstellen.
Der
Platz
wird
mit
Kameraauge
überwacht
und,
schwuppdiwupp,
ist
das
Auto
auf
den
Haken
genommen
und
die
Rechnung
ausgestellt.
Der
Abschlepper
ist
auf
alle
Argumente
vorbereitet
und
lässt
Beschwerden
von
sich
abperlen.
Wenn
es
dem
Grundbesitzer
nur
um
den
Schutz
seines
Eigentums
ginge,
könnte
er
die
privaten
Flächen
mit
Linien,
Ketten
oder
Pollern
als
Tabuzone
kennzeichnen.
Das
geschieht
aber
nicht.
Lange
hat
die
Stadt
nicht
hingesehen
–
vielleicht
auch,
weil
sie
mit
dem
Eigentümer,
der
3
G
Group,
wegen
des
gesamten
Bahnhofsgeländes
im
Clinch
liegt
und
die
schwierigen
Verhandlungen
nicht
zusätzlich
belasten
möchte.
Es
würde
den
Konflikt
aber
nicht
weiter
befeuern,
wenn
die
Stadt
auf
ihrem
Grund
für
eindeutige
Verhältnisse
sorgte
und
mit
einer
klaren
und
unübersehbaren
Beschilderung
deutlich
machte,
dass
der
Güterbahnhof
kein
öffentlicher
Parkplatz
ist.
Am
besten
sofort,
damit
nicht
noch
mehr
Gäste
der
Stadt
geschröpft
werden.
w.hinrichs@
noz.de
Autor:
Wilfried Hinrichs