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1.
Erscheinungsdatum:
02.12.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
So schnell können Mieter auf der Straße landen
Zwischenüberschrift:
Stadt will in Prävention investieren
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Eine
Osnabrücker
Rentnerin
bekommt
eine
Räumungsklage,
weil
sie
es
nicht
geschafft
hat,
bei
ihrem
Dauerauftrag
die
Bankverbindung
des
neuen
Vermieters
anzugeben.
Solche
Fälle
gibt
es;
mindestens
267
Osnabrücker
sind
wohnungslos.
Und
dagegen
will
die
Stadt
nun
verstärkt
vorgehen.
In
80
bis
88
Prozent
aller
Fälle
sind
Mietschulden
der
Grund
für
den
Wohnungsverlust,
sagt
Sigrid
Beermann-
Stöveken,
Leiterin
des
Fachdienstes
Sozialer
Dienst
bei
der
Stadt.
Und
das
kann
sehr
schnell
gehen.
Die
Fachdienstleiterin
berichtete
kürzlich
im
Sozialausschuss
von
einer
Frau
Ende
80,
die
einen
neuen
Vermieter
bekam.
Die
Seniorin
versäumte
es
schlicht
und
ergreifend,
die
Kontodaten
in
ihrem
Dauerauftrag
zu
ändern.
Dann
bekam
sie
die
Kündigung.
„
Nach
zwei
nicht
gezahlten
Monatsmieten
sind
Sie
in
der
Kündigung,
wenn
der
Vermieter
es
möchte″,
warnte
die
Fachdienstleiterin.
„
Und
viele
möchten,
weil
das
die
Gelegenheit
ist,
noch
mehr
aus
der
Wohnung
herauszuholen.″
Laut
Stadt
hat
sich
die
Zahl
der
Räumungsklagen
gegen
ältere
Menschen
in
den
vergangenen
Jahren
verdreifacht.
Oft
fatale
Folgen
Neben
so
scheinbar
banalen
Ursachen
wie
im
Fall
der
Seniorin
kommt
es
oft
auch
vor,
dass
ein
Suchtproblem,
Armut,
Trennung
oder
Krankheit
die
Gründe
dafür
sind,
dass
Mieter
mit
ihren
Zahlungen
in
Verzug
geraten.
Wohnungslosigkeit
sei
kein
Randgruppenphänomen
mehr,
sagt
Beermann-
Stöveken.
Sie
und
ihre
Kollegen
haben
mit
einem
92-
Jährigen
zu
tun,
der
seine
Wohnung
verloren
hat,
weil
er
die
Miete
nicht
mehr
zahlen
konnte.
Sie
kümmern
sich
ebenso
um
einen
20-
Jährigen,
der
aus
der
Jugendhilfe
geflogen
und
auf
der
Straße
gelandet
ist.
Und
um
einen
Handwerker
um
die
50,
der
zu
oft
zur
Flasche
greift
und
deshalb
auf
der
Straße
endet.
„
Die
Ursachen
sind
immer
unterschiedlich,
die
Folgen
sind
immer
fatal″,
sagt
die
Fachdienstleiterin.
Bei
einer
Räumungsklage
wegen
Mietschulden
wird
die
Stadt
Osnabrück
automatisch
vom
Gericht
informiert.
„
Dann
ist
es
aber
schon
zu
spät″,
so
Beermann-
Stöveken.
267
wohnungslos
Denn
wer
einmal
seine
Wohnung
verloren
hat,
hat
es
derzeit
sehr
schwer,
eine
neue
zu
finden.
Das
hat
nicht
nur
gesellschaftliche,
sondern
auch
finanzielle
Konsequenzen
für
die
Stadt.
„
Die
lange
Verbleibdauer
in
stationären
Einrichtungen
kostet
uns
unheimlich
viel
Geld″,
so
Beermann-
Stöveken.
Eine
stationäre
Einrichtung
ist
etwa
das
vom
katholischen
Verein
für
Soziale
Dienste
(SKM)
betriebene
Laurentiushaus
mit
42
Plätzen.
Das
Haus
ist
als
Übergangszuhause
für
Menschen
gedacht,
die
wieder
Fuß
fassen
und
eine
richtige
Wohnung
finden
wollen.
Am
Stichtag
30.
Oktober
2019
waren
mindestens
267
Menschen
in
Osnabrück
wohnungslos,
damit
bleibt
die
Zahl
auf
dem
hohen
Niveau
des
Vorjahres
(275)
.
Der
für
die
ambulante
Wohnungslosenhilfe
in
Osnabrück
zuständige
SKM
erfasst
dabei
nur
diejenigen,
die
erstens
in
die
Tageswohnung
am
Hasetor
kommen,
um
sich
zu
waschen
oder
aufzuwärmen,
oder
die
sich
zweitens
in
der
Fachberatungsstelle
ein
Stockwerk
darüber
Hilfe
suchen.
und
drittens
solche,
die
eine
Nacht
–
und
nicht
länger
–
in
der
Übernachtungsstelle
des
Laurentiushauses
verbringen.
Wohnungslos
ist
nicht
gleich
obdachlos.
Nicht
jeder
landet
direkt
auf
der
Straße.
Die
meisten
kommen
bei
Freunden
oder
Bekannten
unter,
haben
aber
keine
eigene
Wohnung.
Die
Zahl
der
Obdachlosen,
die
tatsächlich
auf
der
Straße
leben
und
Platte
machen,
liegt
laut
SKM
bei
etwa
40.
Außerdem
hat
der
SKM
Ende
Oktober
25
Männer
und
Frauen
gezählt,
die
unmittelbar
von
der
Wohnungslosigkeit
bedroht
waren,
und
16,
die
in
unzumutbaren
Wohnungen
lebten.
Nicht
einberechnet
sind
in
der
Zahl
der
Wohnungslosen
all
diejenigen,
die
sich
ausschließlich
an
anderen
Stellen
Hilfe
suchen,
etwa
der
Wärmestube
des
Bistums,
oder
die
in
einer
der
städtischen
Notunterkünfte
mit
75
Plätzen
unterkommen.
Um
künftig
frühzeitig
einzugreifen
und
Räumungsklagen
zu
verhindern,
will
die
Stadt
nun
für
zwei
Jahre
eine
Präventionsstelle
mit
einem
Sozialarbeiter
und
einer
Verwaltungskraft
einrichten.
Das
Land
Niedersachsen
würde
die
Hälfte
der
Kosten
in
Höhe
von
240
000
Euro
übernehmen.
In
der
Beschlussvorlage
schreibt
die
Verwaltung:
„
Die
Vermeidung
von
Wohnungslosigkeit
ist,
betriebswirtschaftlich
betrachtet,
wesentlich
günstiger
als
die
Unterbringung
eines
Wohnungslosen.″
Ob
die
Stadt
120
000
Euro
dafür
ausgeben
soll,
entscheidet
der
Rat
am
3.
Dezember,
im
Sozialausschuss
gab
es
fraktionsübergreifend
bereits
Beifall
für
den
Ansatz.
Ursachen
ergründen
Schon
jetzt
bekomme
die
Stadt
Infos
von
den
großen
Wohnungsbaugesellschaften,
wenn
in
einem
Haus
etwas
nicht
in
Ordnung
sei,
wenn
etwa
Müllgestank
aus
einer
Wohnung
strömt,
so
Beermann-
Stöveken.
Der
Fachdienst
werde
da
aktiv.
Die
neue
Fachstelle
soll
künftig
aber
ein
sogenanntes
Fallclearing
durchführen,
also
die
Ursachen
für
die
Mietschulden
ergründen
und
dann
etwa
mit
Schuldner-
und
Suchtberatung
zusammenarbeiten.
„
Ein
ganz
wichtiges
Stichwort
ist
,
frühzeitig′″,
sagt
die
Fachdienstleiterin.
Damit
es
gar
nicht
erst
zum
Wohnungsverlust
kommt.
Bildtext:
Der
Hasefriedhof
in
Osnabrück
ist
einer
der
Orte,
an
denen
Obdachlose
einen
windgeschützten
Schlafplatz
finden.
Foto:
Archiv/
David
Ebener
Autor:
Sandra Dorn