User Online: 2 | Timeout: 16:19Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Kein Knast für Rathaus-Zündler?
Zwischenüberschrift:
Ermittlungen gegen mutmaßlichen Serienbrandstifter aus Osnabrück abgeschlossen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Er soll viermal in der Stadt Feuer gelegt haben, unter anderem am Rathaus. Ein Wohn- und Geschäftshaus nahe dem Bürgerpark wurde dabei zerstört. Darauf steht normalerweise Freiheitsstrafe. Dennoch muss der mutmaßliche Serienbrandstifter aus Osnabrück wohl nicht ins Gefängnis. Wir erklären warum.

Wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, sind die Ermittlungen im Fall der Rathaus-Brandstiftung und dreier damit zusammenhängender Verbrechen abgeschlossen. Die Serie reicht demnach bis in den Herbst 2018 zurück. Beschuldigt wird ein 47 Jahre alter Osnabrücker. Der mithilfe eines genetischen Fingerabdrucks überführte Mann zeigt sich den Angaben zufolge geständig und befindet sich seit seiner Festnahme im August stationär in nervenärztlicher Behandlung.

Verräterische Schachtel

Es wurde eine sogenannte Antragsschrift im Sicherungsverfahren vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück erhoben″, berichtet Sprecher Lennart Jacobs. Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis gehe die Staatsanwaltschaft Osnabrück davon aus, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten vier Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen″ habe.

Erstmals soll der Beschuldigte am 22. November 2018 in einem Wohn- und Geschäftsgebäude an der Bramscher Straße Feuer gelegt haben, indem er etwas Brennendes durch den Briefschlitz warf. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von 20 000 Euro. Als der Mann nur wenige Tage später ganz in der Nähe das Gleiche versuchte, ließ er offenbar eine Streichholzschachtel am Tatort zurück. Auf dieser stellten die Ermittler DNA-Spuren sicher, die laut Staatsanwaltschaft zweifelsfrei dem Beschuldigten zugeordnet″ werden können.

Bei einer polizeilichen Vernehmung habe der 47-Jährige daraufhin drei weitere Taten eingeräumt, darunter auch Brandstiftungen im Eingangsbereich des Ameos-Klinikums am 4. April 2019 sowie an der Rathaustür in der Nacht zum 5. Juli.

Das Landgericht Osnabrück hat nun über die Zulassung der Antragsschrift zur Hauptverhandlung zu entscheiden″, erklärt Staatsanwalt Jacobs. Doch selbst im Falle eines Schuldspruchs kommt der Beschuldigte um eine Freiheitsstrafe wohl herum.

Zwar sieht das Strafgesetzbuch für Brandstiftung grundsätzlich zwischen ein und zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. Aber, so Jacobs weiter: Im Sicherungsverfahren wegen Taten, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen werden, wird keine Gesamtstrafe ausgeurteilt.″ Vielmehr werde vom Gericht geprüft, ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen sei. Diese Unterbringung ist zeitlich unbefristet.″

Ein möglicher Prozess gegen den mutmaßlichen Serienbrandstifter müsste jedenfalls binnen sechs Monaten nach der Festnahme beginnen, also spätestens Mitte Februar 2020. Bislang ist ein solcher Termin jedoch offen. Nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts vom Montag hat die zuständige 10. Große Strafkammer noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Damit ist aber zeitnah zu rechnen″, sagt Sprecher Christoph Sliwka.

Bildtext:
Der Brandanschlag auf die Rathaustür im Juli gehört offenbar zu einer Serie von Straftaten, die einem 47-Jährigen zur Last gelegt werden.
Foto:
Michael Gründel
Autor:
Sebastian Stricker


Anfang der Liste Ende der Liste