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1.
Erscheinungsdatum:
26.11.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kein Knast für Rathaus-Zündler?
Zwischenüberschrift:
Ermittlungen gegen mutmaßlichen Serienbrandstifter aus Osnabrück abgeschlossen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Er
soll
viermal
in
der
Stadt
Feuer
gelegt
haben,
unter
anderem
am
Rathaus.
Ein
Wohn-
und
Geschäftshaus
nahe
dem
Bürgerpark
wurde
dabei
zerstört.
Darauf
steht
normalerweise
Freiheitsstrafe.
Dennoch
muss
der
mutmaßliche
Serienbrandstifter
aus
Osnabrück
wohl
nicht
ins
Gefängnis.
Wir
erklären
warum.
Wie
die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
mitteilt,
sind
die
Ermittlungen
im
Fall
der
Rathaus-
Brandstiftung
und
dreier
damit
zusammenhängender
Verbrechen
abgeschlossen.
Die
Serie
reicht
demnach
bis
in
den
Herbst
2018
zurück.
Beschuldigt
wird
ein
47
Jahre
alter
Osnabrücker.
Der
mithilfe
eines
genetischen
Fingerabdrucks
überführte
Mann
zeigt
sich
den
Angaben
zufolge
geständig
und
befindet
sich
seit
seiner
Festnahme
im
August
stationär
in
nervenärztlicher
Behandlung.
Verräterische
Schachtel
„
Es
wurde
eine
sogenannte
Antragsschrift
im
Sicherungsverfahren
vor
der
Großen
Strafkammer
des
Landgerichts
Osnabrück
erhoben″,
berichtet
Sprecher
Lennart
Jacobs.
Nach
dem
bisherigen
Ermittlungsergebnis
gehe
die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
davon
aus,
dass
der
Beschuldigte
die
ihm
zur
Last
gelegten
vier
Straftaten
„
im
Zustand
der
Schuldunfähigkeit
begangen″
habe.
Erstmals
soll
der
Beschuldigte
am
22.
November
2018
in
einem
Wohn-
und
Geschäftsgebäude
an
der
Bramscher
Straße
Feuer
gelegt
haben,
indem
er
etwas
Brennendes
durch
den
Briefschlitz
warf.
Dabei
entstand
Sachschaden
in
Höhe
von
20
000
Euro.
Als
der
Mann
nur
wenige
Tage
später
ganz
in
der
Nähe
das
Gleiche
versuchte,
ließ
er
offenbar
eine
Streichholzschachtel
am
Tatort
zurück.
Auf
dieser
stellten
die
Ermittler
DNA-
Spuren
sicher,
die
laut
Staatsanwaltschaft
„
zweifelsfrei
dem
Beschuldigten
zugeordnet″
werden
können.
Bei
einer
polizeilichen
Vernehmung
habe
der
47-
Jährige
daraufhin
drei
weitere
Taten
eingeräumt,
darunter
auch
Brandstiftungen
im
Eingangsbereich
des
Ameos-
Klinikums
am
4.
April
2019
sowie
an
der
Rathaustür
in
der
Nacht
zum
5.
Juli.
„
Das
Landgericht
Osnabrück
hat
nun
über
die
Zulassung
der
Antragsschrift
zur
Hauptverhandlung
zu
entscheiden″,
erklärt
Staatsanwalt
Jacobs.
Doch
selbst
im
Falle
eines
Schuldspruchs
kommt
der
Beschuldigte
um
eine
Freiheitsstrafe
wohl
herum.
Zwar
sieht
das
Strafgesetzbuch
für
Brandstiftung
grundsätzlich
zwischen
ein
und
zehn
Jahre
Freiheitsstrafe
vor.
Aber,
so
Jacobs
weiter:
„
Im
Sicherungsverfahren
wegen
Taten,
die
im
Zustand
der
Schuldunfähigkeit
begangen
werden,
wird
keine
Gesamtstrafe
ausgeurteilt.″
Vielmehr
werde
vom
Gericht
geprüft,
ob
eine
Unterbringung
in
einem
psychiatrischen
Krankenhaus
anzuordnen
sei.
„
Diese
Unterbringung
ist
zeitlich
unbefristet.″
Ein
möglicher
Prozess
gegen
den
mutmaßlichen
Serienbrandstifter
müsste
jedenfalls
binnen
sechs
Monaten
nach
der
Festnahme
beginnen,
also
spätestens
Mitte
Februar
2020.
Bislang
ist
ein
solcher
Termin
jedoch
offen.
Nach
Angaben
des
Osnabrücker
Landgerichts
vom
Montag
hat
die
zuständige
10.
Große
Strafkammer
noch
nicht
über
die
Eröffnung
des
Hauptverfahrens
entschieden.
„
Damit
ist
aber
zeitnah
zu
rechnen″,
sagt
Sprecher
Christoph
Sliwka.
Bildtext:
Der
Brandanschlag
auf
die
Rathaustür
im
Juli
gehört
offenbar
zu
einer
Serie
von
Straftaten,
die
einem
47-
Jährigen
zur
Last
gelegt
werden.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Sebastian Stricker