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1.
Erscheinungsdatum:
23.11.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Osnabrückerin klagt gegen Vonovia
Zwischenüberschrift:
Mieterverein kritisiert Konzern: Hunderte Mieten in der Stadt zu Unrecht erhöht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Der
Mieterverein
wirft
Osnabrücks
größtem
Vermieter
Vonovia
in
einem
Prozess
vor
dem
Amtsgericht
vor,
die
Mieten
von
Hunderten
Wohnungen
in
Osnabrück
zu
Unrecht
erhöht
zu
haben.
Exemplarisch
unterstützt
der
Verein
dazu
die
Klage
der
Mieterin
Belinda
Samuel
aus
dem
Osnabrücker
Stadtteil
Dodesheide
gegen
den
Immobilienriesen.
Mieterverein-
Geschäftsführer
Carsten
Wanzelius
berichtet
von
Nachweisen
dafür,
dass
die
bei
der
„
Modernisierung″
angebrachte
Fassadendämmung
äußerlich
lediglich
ein
mangelhaft
instand
gesetztes
Gebäude
kaschiere.
Kosten
für
Instandhaltungen
müssten
aber
nicht
die
Mieter,
sondern
der
Vermieter
tragen.
Laut
Wanzelius
ist
das
Mietshaus
in
der
Schlesischen
Straße
baugleich
mit
Hunderten
anderen
sanierten
Vonovia-
Häusern
in
der
Dodesheide.
Der
Fall
stehe
somit
exemplarisch
für
Hunderte
andere
im
Nordosten
von
Osnabrück.
Wanzelius
erhofft
sich
nun
ein
richtungsweisendes
Urteil.
Darüber
hinaus
wirft
der
Chef
des
Osnabrücker
Mietervereins
dem
Immobilienriesen
vor,
dass
er
über
Vonovia-
Tochtergesellschaften
geleistete
Sanierungsarbeiten
zu
deutlich
höheren
Preisen
abrechne
als
ortsüblich.
Diese
überhöhten
Kosten
würden
dann
auf
die
Mieter
umgelegt.
Wanzelius
bezieht
sich
auf
ein
Gutachten
und
spricht
von
doppelt
so
hohen
Preisen
für
die
Fassadensanierung
wie
eigentlich
ortsüblich.
Dabei
sieht
er
einen
ähnlich
gelagerten
Fall
wie
beim
Osnabrücker
Bernd
Mühle.
Eine
Vonovia-
Tochterfirma
hatte
in
Mühles
Fall
für
den
Einbau
einer
weniger
als
7000
Euro
teuren
Heizungsanlage
Gesamtkosten
von
fast
54
000
abgerechnet
und
98
Prozent
der
Kosten
auf
die
Mieter
umgelegt.
Der
Obermeister
der
Osnabrücker
Heizungsinnung,
Kai
Schaupmann,
hatte
konstatiert,
dass
ein
marktüblicher
Preis
samt
Einbau
der
Heizungsanlage
aber
nur
zwischen
12
000
und
15
000
Euro
liegen
würde.
Nur
wenige
Tage
nach
der
Kritik
des
Innungsobermeisters
hatte
Vonovia
einem
Vergleich
zugestimmt.
Die
geforderte
Mieterhöhung
von
117
Euro
war
daraufhin
für
vier
Mietparteien
um
70
Prozent
gesenkt
worden.
Wanzelius
sieht
hier
Parallelen.
Der
Unterschied
sei
aktuell
nur,
dass
es
sich
nicht
um
eine
Heizungsanlage,
sondern
um
eine
Dämmung
handle,
die
überteuert
abgerechnet
worden
sei.
Der
Vonovia-
Anwalt
streitet
die
Vorwürfe
ab.
Die
Mieterhöhung
sei
rechtens,
da
es
sich
um
eine
Modernisierung
handle.
Zudem
weist
der
Anwalt
den
Vorwurf
zurück,
dass
die
Sanierungskosten
überhöht
seien.
Somit
will
Vonovia
an
der
Mieterhöhung
von
57
Euro
für
Belinda
Samuel
weiterhin
festhalten.
Weil
das
Jobcenter
die
Miete
für
die
Hartz-
IV-
Empfängerin
nach
der
Erhöhung
nicht
mehr
tragen
will,
sieht
sich
Samuel
zu
einem
Umzug
gezwungen.
Die
Richterin
deutete
beim
Prozessauftakt
an,
dass
im
weiteren
Verlauf
des
Rechtsstreits
wohl
ein
Gutachten
eingeholt
werden
muss,
um
Klarheit
zu
schaffen.
Bildtext:
Mieterverein-
Chef
Carsten
Wanzelius
unterstützt
die
Klage
der
Mieterin
Belinda
Samuel
gegen
Vonovia.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
Jean-Charles Fays