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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Osnabrückerin klagt gegen Vonovia
Zwischenüberschrift:
Mieterverein kritisiert Konzern: Hunderte Mieten in der Stadt zu Unrecht erhöht
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Der Mieterverein wirft Osnabrücks größtem Vermieter Vonovia in einem Prozess vor dem Amtsgericht vor, die Mieten von Hunderten Wohnungen in Osnabrück zu Unrecht erhöht zu haben. Exemplarisch unterstützt der Verein dazu die Klage der Mieterin Belinda Samuel aus dem Osnabrücker Stadtteil Dodesheide gegen den Immobilienriesen.

Mieterverein-Geschäftsführer Carsten Wanzelius berichtet von Nachweisen dafür, dass die bei der Modernisierung″ angebrachte Fassadendämmung äußerlich lediglich ein mangelhaft instand gesetztes Gebäude kaschiere. Kosten für Instandhaltungen müssten aber nicht die Mieter, sondern der Vermieter tragen.

Laut Wanzelius ist das Mietshaus in der Schlesischen Straße baugleich mit Hunderten anderen sanierten Vonovia-Häusern in der Dodesheide. Der Fall stehe somit exemplarisch für Hunderte andere im Nordosten von Osnabrück. Wanzelius erhofft sich nun ein richtungsweisendes Urteil.

Darüber hinaus wirft der Chef des Osnabrücker Mietervereins dem Immobilienriesen vor, dass er über Vonovia-Tochtergesellschaften geleistete Sanierungsarbeiten zu deutlich höheren Preisen abrechne als ortsüblich. Diese überhöhten Kosten würden dann auf die Mieter umgelegt. Wanzelius bezieht sich auf ein Gutachten und spricht von doppelt so hohen Preisen für die Fassadensanierung wie eigentlich ortsüblich. Dabei sieht er einen ähnlich gelagerten Fall wie beim Osnabrücker Bernd Mühle. Eine Vonovia-Tochterfirma hatte in Mühles Fall für den Einbau einer weniger als 7000 Euro teuren Heizungsanlage Gesamtkosten von fast 54 000 abgerechnet und 98 Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt. Der Obermeister der Osnabrücker Heizungsinnung, Kai Schaupmann, hatte konstatiert, dass ein marktüblicher Preis samt Einbau der Heizungsanlage aber nur zwischen 12 000 und 15 000 Euro liegen würde. Nur wenige Tage nach der Kritik des Innungsobermeisters hatte Vonovia einem Vergleich zugestimmt. Die geforderte Mieterhöhung von 117 Euro war daraufhin für vier Mietparteien um 70 Prozent gesenkt worden. Wanzelius sieht hier Parallelen. Der Unterschied sei aktuell nur, dass es sich nicht um eine Heizungsanlage, sondern um eine Dämmung handle, die überteuert abgerechnet worden sei.

Der Vonovia-Anwalt streitet die Vorwürfe ab. Die Mieterhöhung sei rechtens, da es sich um eine Modernisierung handle. Zudem weist der Anwalt den Vorwurf zurück, dass die Sanierungskosten überhöht seien. Somit will Vonovia an der Mieterhöhung von 57 Euro für Belinda Samuel weiterhin festhalten.

Weil das Jobcenter die Miete für die Hartz-IV-Empfängerin nach der Erhöhung nicht mehr tragen will, sieht sich Samuel zu einem Umzug gezwungen. Die Richterin deutete beim Prozessauftakt an, dass im weiteren Verlauf des Rechtsstreits wohl ein Gutachten eingeholt werden muss, um Klarheit zu schaffen.

Bildtext:
Mieterverein-Chef Carsten Wanzelius unterstützt die Klage der Mieterin Belinda Samuel gegen Vonovia.
Foto:
Gert Westdörp
Autor:
Jean-Charles Fays


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