User Online: 3 |
Timeout: 12:45Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
23.11.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Autofahrer tappen in die Parkplatz-Falle
Viele Fahrzeuge zu Unrecht abgeschleppt?
Zwischenüberschrift:
Ein einsamer Kämpfer gegen die Autofahrer-Falle am Güterbahnhof
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Fast
täglich
ist
der
Abschlepper
am
Güterbahnhof
in
Osnabrück
im
Einsatz.
Der
Eigentümer
lässt
rigoros
Autos
abschleppen,
die
auf
seinem
Grundstück
abgestellt
wurden.
Aber
ist
es
wirklich
sein
Grundstück,
auf
dem
die
Autos
standen?
Ein
betroffener
Autofahrer
hat
tiefer
nachgeforscht
und
den
Abschleppunternehmer
nun
auf
Rückzahlung
der
Gebühr
von
189
Euro
verklagt.
Sollte
das
Amtsgericht
ihm
recht
geben,
würde
damit
zugleich
die
Frage
aufgeworfen,
ob
Hunderte
Autos
in
den
vergangenen
Jahren
zu
Unrecht
auf
den
Haken
genommen
wurden.
Den
Vorwurf,
den
Autofahrern
eine
Falle
zu
stellen,
weist
der
Besitzer
des
Güterbahnhofs,
die
3
G
Group
(früher
Zion
GmbH)
zurück.
Der
Geschäftsführer
sieht
auch
keine
Veranlassung,
an
der
Beschilderung
etwas
zu
ändern.
Osnabrück
Er
will
dem
Abschlepper
vom
Osnabrücker
Güterbahnhof
das
Geschäft
vermasseln:
Wadim
Botte
zieht
das
Abschleppunternehmen
vor
Gericht,
weil
er
ein
interessantes
Detail
entdeckt
hat.
Möglicherweise
sind
dort
massenhaft
Autos
zu
Unrecht
abgeschleppt
worden.
Der
Vorhof
des
alten
Güterbahnhofs
übt
eine
starke
Anziehungskraft
auf
Parkplatz-
Suchende
aus.
Der
Platz
ist
meistens
leer,
der
Bahnhof
zu
Fuß
schnell
erreichbar
–
und
keine
Parkuhr
ist
weit
und
breit
zu
sehen,
aber
dafür
ein
Verbotsschild.
An
der
breiten
Zufahrt
zum
Güterbahnhof
hängt
das
Verkehrsschild
Nr.
250
„
Verbot
für
Fahrzeuge
aller
Art″
(roter
Kreis
auf
weißem
Hintergrund)
.
Darunter
der
Zusatz:
Anlieger
frei.
Man
muss
sich
allerdings
sehr
aufmerksam
durch
den
Verkehr
bewegen,
um
das
Schild
in
gut
drei
Meter
Höhe
zu
entdecken.
Aber
die
Ansage
ist
eindeutig.
Der
Güterbahnhof
und
der
Platz
davor
sind
in
Privatbesitz
und
kein
öffentlicher
Raum,
den
Parker
nutzen
dürften.
Wer
dort
trotzdem
parkt,
muss
damit
rechnen,
dass
sein
Auto
schon
nach
kurzer
Zeit
abgeschleppt
wird.
An
mehreren
Stellen
hat
der
Eigentümer,
die
3
G
Group
(ehemals
Zion
GmbH)
,
Warnhinweise
anbringen
lassen:
„
Privatgrundstück
–
Betreten
verboten
–
Widerrechtlich
abgestellte
Fahrzeuge
werden
abgeschleppt.″
Auf
den
Schildern
klebt
praktischerweise
die
Handynummer
des
Abschleppers,
damit
Erwischte
ihr
Auto
schnell
wieder
auslösen
können
–
gegen
Zahlung
einer
Gebühr
von
rund
200
Euro.
Hunderten
Autofahrern
ist
es
in
den
vergangenen
Jahren
so
ergangen.
Viele
schimpfen
über
„
Abzocke″
und
vermuten
in
dem
ganzen
Ensemble
ein
Geschäftsmodell.
Einige
versuchten,
sich
auf
dem
Rechtswege
zu
wehren.
Vergebens.
Der
Geschäftsführer
der
3
G
Group,
Thomas
Gründler,
verweist
immer
wieder
gern
auf
ein
Urteil
des
Amtsgerichts
Osnabrück
vom
Oktober
2018.
Das
Gericht
stellte
fest,
der
Autofahrer
habe
in
„
verbotener
Eigenmacht″
sein
Auto
auf
dem
Privatgrundstück
abgestellt.
Das
Abschleppen
sei
gerechtfertigt
gewesen.
Stimmt
das
wirklich
in
jedem
Einzelfall?
Der
Fall
Botte
aus
Bramsche
lässt
Zweifel
aufkommen.
Die
Tochter
von
Wadim
Botte
lag
nach
einer
Operation
mehrere
Tage
im
Marienhospital.
Seine
Frau
stellte
den
Audi
A
2
vor
dem
Güterbahnhof
ab.
Als
sie
vom
Krankenhaus
zurückkam,
war
der
Audi
weg.
189,
74
Euro
stellte
der
Abschleppunternehmer
samt
Hakenlastversicherung
und
Herausgabepauschale
in
Rechnung.
Ärgerlich,
fand
Wadim
Botte.
Gut,
wenn
man
einen
Fehler
mache,
müsse
man
dafür
geradestehen,
sagt
er.
Aber
das,
was
sich
am
Güterbahnhof
täglich
abspielt,
ist
aus
seiner
Sicht
ein
abgekartetes
Spiel.
Die
Grenzen
festgestellt
Als
unsere
Redaktion
vor
genau
einem
Jahr
über
die
hohen
Abschleppzahlen
am
Güterbahnhof
berichtete,
deuteten
Leser
in
Onlinekommentaren
an,
dass
es
sich
lohnen
könnte,
die
Grundstücksgrenzen
genauer
unter
die
Lupe
zu
nehmen.
Wadim
Botte
hat
das
getan.
Er
ist
Tiefbautechniker
und
kennt
sich
mit
Vermessung
aus.
Auf
dem
Handy
hat
er
eine
App,
die
Geodaten
anzeigt.
Eine
erste
Prüfung
ergab,
dass
die
Grenzen
am
Güterbahnhof
offenbar
anders
liegen,
als
es
die
Geländestruktur
nahelegt.
Botte
besorgte
sich
bei
der
Stadt
einen
Katasterauszug.
Dafür
nahm
er
einen
Tag
Urlaub
und
zahlte
28
Euro
Gebühr.
„
Das
ist
mir
egal,
ich
will
nur
Gerechtigkeit″,
sagt
er.
Die
Katasterkarte
beweist:
Die
Grenze
zwischen
öffentlichem
Grund
und
Privatbesitz
verläuft
nicht
am
Gehweg
entlang,
wie
man
vermuten
könnte,
sondern
um
3,
90
Meter
versetzt
über
den
Platz.
Wadim
Botte
fand
auf
dem
Pflaster
des
angeblichen
Privatgeländes
einen
fest
verankerten
Grenzpunkt
und
schließt
daraus,
dass
nicht
wenige
Autos
zu
Unrecht
abgeschleppt
worden
sind,
weil
sie
den
Privatbesitz
gar
nicht
tangiert
haben.
Botte
ging
zum
Anwalt
und
reichte
Klage
gegen
das
Abschleppunternehmen
ein.
Der
Audi
A
2
ist
mit
3,
82
Meter
Länge
relativ
kurz
und
passte
nach
Bottes
Angaben
genau
auf
öffentlichen
Grund.
Zum
Beweis
legte
er
der
Klage
ein
Foto
bei.
Ein
Foto
hat
angeblich
auch
der
Abschlepper.
Er
habe
es
gemacht,
bevor
er
den
Audi
auf
den
Haken
genommen
habe,
sagt
der
Unternehmer.
Zeigen
will
er
es
jetzt
nicht,
erst
vor
Gericht,
und
auch
sonst
keinen
Kommentar
abgeben.
Botte
will
das
Gericht
davon
überzeugen,
dass
es
sich
um
eine
Masche
handelt,
um
mit
dem
Abschleppen
Geld
zu
verdienen.
Mehrere
Indizien
bringt
er
vor.
Erstens,
wer,
vom
Schinkel
kommend,
die
erste
Einfahrt
zum
Güterbahnhof
nahm,
konnte
das
eine
Verbotsschild
nicht
sehen.
Einen
anderen
Hinweis
auf
den
Privatbesitz
gab
es
dort
zum
Tatzeitpunkt
nicht.
Zweitens,
es
sei
mindestens
ein
Auto
an
der
fraglichen
Stelle
abgestellt
worden,
um
„
eine
öffentliche
Parksituation
zu
suggerieren″,
wie
es
in
der
Klage
heißt.
In
der
Tat
stand
bis
in
dieser
Woche
an
der
Einfahrt
ein
Ford
mit
Bielefelder
Kennzeichen.
Dass
der
Ford
abgemeldet
ist,
war
für
einen
Vorbeifahrenden
nicht
zu
erkennen.
Drittens,
der
Platz
werde
mit
Webcams
beobachtet,
was
gegen
die
Datenschutzgrundverordnung
verstoße.
Sollte
Botte
recht
bekommen,
werden
sich
Besitzer
kleiner
Autos
ärgern,
die
vom
Abschleppservice
betroffen
waren.
Sie
sind
möglicherweise
zu
Unrecht
zur
Kasse
gebeten
worden,
haben
aber
nachträglich
kaum
eine
Chance,
sich
das
Geld
zurückzuholen,
wie
Bottes
Anwalt,
Felix
Leerkamp
aus
Wallenhorst,
sagt.
Die
3
G
Group
hat
übrigens
auf
die
Vorhaltungen
Bottes
reagiert.
Die
obere
Einfahrt
ist
jetzt
mit
einem
Bauzaun
abgesperrt.
Vor
allem
aber:
Auf
dem
Vorhof
liegt
nun
eine
Reihe
von
Bahnschwellen
entlang
der
tatsächlichen
Grundstücksgrenze.
Sie
stellen
sicher,
dass
hier
abgestellte
Autos
auf
jeden
Fall
den
Privatbesitz
berühren.
Bildtexte:
Wadim
Botte
zeigt
auf
den
Punkt,
der
die
Grenze
zwischen
öffentlichem
und
privatem
Grund
markiert.
Möglicherweise
sind
massenhaft
Autos
zu
Unrecht
am
Güterbahnhof
abgeschleppt
worden.
Passt:
Der
Audi
A
2
soll
so
auf
dem
Platz
vor
dem
Güterbahnhof
gestanden
haben
und
damit
auf
ganzer
länge
auf
öffentlichem
Grund.
Fotos:
Swaantje
Hehmann,
Botte
Kommentar
Ein
Geschäftsmodell
Damit
wir
uns
richtig
verstehen:
Die
Rechtslage
am
Güterbahnhof
ist
eindeutig
und
unbestritten.
Juristisch
ist
alles
in
Ordnung,
was
am
Güterbahnhof
täglich
passiert.
Aber
auch
moralisch?
Alles
deutet
darauf
hin,
dass
sich
hier
jemand
ein
lukratives
Geschäftsmodell
gebastelt
hat.
Es
ist
nachvollziehbar,
dass
die
3
G
Group
den
Privatbesitz
nicht
mit
fremden
Autos
zugestellt
sehen
will.
Aber
warum
wählt
das
Unternehmen
dann
nicht
einfachere
und
wirkungsvollere
Mittel,
um
Autofahrer
vor
einem
teuren
Irrtum
zu
bewahren?
Eine
unübersehbare
Beschilderung
bei
der
Einfahrt,
ein
paar
Pinselstriche
auf
dem
Pflaster,
mobile
Poller
mit
Ketten
oder
simples
Trassierband:
Mit
wenig
Aufwand
ließe
sich
Autofahrern
klar
signalisieren:
Hier
darf
nicht
geparkt
werden.
Stattdessen
steht
der
Abschleppwagen
im
Stand-
by-
Modus.
Stattdessen
werden
Bahnschwellen
aufgereiht
–
wohl
um
sicherzugehen,
dass
keiner
versehentlich
auf
öffentlichem
Grund
parkt
und
gar
nicht
abgeschleppt
werden
darf.
Wer
so
handelt,
will
nicht
den
Regelverstoß
verhindern,
sondern
ausnutzen.
Es
gibt
nur
eine
Möglichkeit,
dieses
Geschäftsmodell
zum
Scheitern
zu
bringen:
erst
gar
nicht
am
Güterbahnhof
parken!
w.hinrichs@
noz.de
Autor:
Wilfried Hinrichs