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1.
Erscheinungsdatum:
21.11.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kein Baustopp am Neumarkt
Zwischenüberschrift:
Oberverwaltungsgericht trifft Entscheidung zum „Zauberwürfel″
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Muss
der
Hotelbau
am
Neumarkt
gestoppt
werden?
Nein,
meint
das
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
(OVG)
,
das
am
Mittwoch
in
der
Sache
entschieden
hat.
Das
Gericht
wies
die
Beschwerde
einer
Versicherung
gegen
den
Beschluss
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
vom
3.
September
dieses
Jahres
zurück
und
bestätigte
die
Entscheidung
des
Osnabrücker
Gerichts
(Az.
1
ME
117/
19)
.
Damit
darf
der
Hotelbau
am
Neumarkt
weitergehen,
sagte
ein
OVG-
Sprecher
unserer
Redaktion.Abstand
zu
gering?
Die
Eigentümerin
des
Nachbargrundstücks,
eine
Versicherung,
hatte
mit
einem
Eilantrag
gegen
die
Baugenehmigung
–
einem
Antrag
auf
vorläufigen
Rechtsschutz
–
einen
Stopp
der
Bauarbeiten
am
Zauberwürfel
erreichen
wollen.
Ihrer
Ansicht
nach
wird
das
Hotel
mit
sechs
Meter
Abstand
zu
nah
am
eigenen
Grundstück
stehen.
Das
Gebäude
darauf
beherbergt
unter
anderem
die
Modekette
H&
M.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
lehnte
den
Eilantrag
ab
(Az.
2
B
16/
19)
.
Die
Versicherung
legte
daraufhin
Beschwerde
beim
OVG
ein.
Grundlage
der
Bauarbeiten
ist
ein
im
August
2014
in
Kraft
getretener
Bebauungsplan
(B-
Plan
525)
.
Dieser
reduziert
den
Abstand
zwischen
den
beiden
Gebäuden
auf
das
0,
125-
Fache
der
Gebäudehöhe.
Die
Versicherung
befürchtet,
durch
das
neue
Hotel
werde
dem
eigenen
Gebäude
zu
viel
Licht
genommen,
das
eigene
Gebäude
werde
optisch
verdrängt.
Die
Beschwerde
gegen
das
Urteil
des
Osnabrücker
Gerichts
wies
der
1.
Senat
des
OVG
nun
zurück.
Mängel
am
wirksamen
Bebauungsplan
könnten
nicht
mehr
geltend
gemacht
werden,
sagte
der
OVG-
Sprecher.
Und
damals,
im
Planaufstellungsverfahren,
habe
die
Versicherung
sie
nicht
geltend
gemacht.
Zudem
sei
der
Hotelbau
in
der
geplanten
Form
nicht
zu
beanstanden,
so
das
Gericht
weiter.
Dass
das
H&
M-
Gebäude
künftig
mehr
Schatten
abbekomme,
sei
hinzunehmen.
Das
komme
schließlich
nicht
überraschend,
der
B-
Plan
sei
immerhin
seit
2014
wirksam.
Das
hatte
im
September
auch
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
entschieden:
Um
gegen
den
wirksamen
Bebauungsplan
nach
so
langer
Zeit
vorzugehen,
müssten
schon
schwerwiegende
Gründe
vorliegen.
Die
Stadt
begrüßt
die
Nachricht
aus
Lüneburg.
„
Das
Urteil
ist
gut
für
die
Stadt,
weil
es
am
Neumarkt
weitergehen
kann″,
sagte
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen
auf
Anfrage.Jetzt
bleibt
nur
die
Klage
Das
OVG
war
die
zweite
und
letzte
Instanz,
die
die
Versicherung
für
einen
kurzfristigen
Baustopp
einschalten
konnte.
Nun
kann
sie
noch
gegen
den
Bau
klagen.
In
einem
Hauptsacheverfahren
gäbe
es
dann
eine
Beweisaufnahme,
doch
das
würde
lange
dauern.
In
den
beiden
Eilverfahren
hatten
die
Gerichte
lediglich
nach
Aktenlage
entschieden.
Sollte
die
Versicherung
auch
ein
solches
Hauptsacheverfahren
verlieren,
könnte
es
erneut
das
OVG
in
Lüneburg
anrufen
und
Berufung
gegen
das
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
einlegen
–
sofern
das
Osnabrücker
Gericht
diese
zuließe.
Was
wäre
denn
gewesen,
wenn
das
OVG
der
Beschwerde
im
Eilverfahren
stattgegeben
hätte?
Dann
hätte
das
Lüneburger
Gericht
die
aufschiebende
Wirkung
angeordnet.
Das
hätte
nichts
anderes
bedeutet
als:
sofortiger
Baustopp.
Dann
wiederum
wäre
die
Stadt
am
Zuge
gewesen,
denn
die
Versicherung
hatte
einen
Widerspruch
gegen
die
Baugenehmigung
eingelegt.
Bei
der
Stadt
ruht
das
Widerspruchsverfahren:
Sie
wollte
zuerst
die
Entscheidung
des
OVG
abwarten.
Sollte
die
Stadt
den
Widerspruch
nun
ablehnen,
was
als
sicher
gilt,
kann
die
Versicherung
klagen.
Am
Neumarkt
laufen
seit
Monaten
die
Arbeiten
am
„
Baulos
2″,
dem
Hotel,
das
als
Zauberwürfel
bekannt
ist.
Bildtext:
Das
Baulos
2
im
Juli
dieses
Jahres:
Inzwischen
ist
dort
eine
tiefe
Baugrube
zu
sehen.
Das
Hotel
werde
künftig
zu
dicht
an
dem
Gebäude
stehen,
in
dem
unter
anderem
H&
M
ansässig
ist
–
das
ist
zumindest
die
Befürchtung
der
Versicherung.
Foto:
Jörn
Martens,
Michael
Gründel
Grafik:
B&
B
Projekt
GmbH
Autor:
Jörg Sanders