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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Dieses Bürgerbegehren ist unzulässig
Zwischenüberschrift:
Warum es keine Abstimmung über die Parkplatz-Bebauung am Dominikanerkloster gibt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Die Osnabrücker Wähler werden nicht über den Erhalt der Bäume am Dominikanerkloster befragt. Ein entsprechendes Bürgerbegehren ist aus formalen Gründen unzulässig, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte.

Der Verwaltungsausschuss ist am Dienstagabend der Empfehlung des Rechtsamtes gefolgt, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Die Entscheidung sei einmütig ohne lange Diskussionen″ gefallen, sagte Stadtsprecher Sven Jürgensen.

Stephanie Jörns, Annette Hanekamp und Madeleine Herand hatten im Oktober den Antrag auf ein Bürgerbegehren unter dem Titel Freiraum und Baumbestand am Dominikanerkloster erhalten″ im Büro des Oberbürgermeisters abgegeben und die Prüfung der Rechtmäßigkeit beantragt. Die drei Frauen gehören dem Bündnis Baumbestand am Dominikanerkloster″ an, das verhindern will, dass die heute als Parkplatz genutzte Fläche bebaut wird und ein Teil des Baumbestandes verschwindet.

Nach dem Wunsch der Initiatorinnen sollten die Osnabrücker Wähler über diese Frage mit Ja oder Nein entscheiden: Soll die Freifläche vor dem Dominikanerkloster, die zurzeit als Parkplatz genutzt wird, als Freiraum erhalten bleiben und auch der auf ihr befindliche Bestand an Bäumen (Bäume mit mindestens 80 cm Umfang und mindestens 5 m Höhe) bewahrt werden?

Die Stadtverwaltung hatte dem Rat vorgeschlagen, auf dem Parkplatz ein Büro- und Wohnhaus zu bauen. Die Büros sollten nach den ursprünglichen Plänen der Stadtverwaltung dienen, was in der Politik kritisch gesehen wird. Die Verwaltung hat inzwischen den Vorschlag zurückgezogen. Der Gedanke, die gut 2000 Quadratmeter große Kernfläche am Hasetorwall zu bebauen, ist damit nicht grundsätzlich vom Tisch. Der Boden gehört der Parkstätten-Betriebsgesellschaft (OPG), einer städtischen Tochtergesellschaft.

Juristische Gründe

Die Ablehnung des Bürgerbegehrens hat juristische Gründe, wie Verwaltungsvorstand Katharina Pötter am Mittwoch in einem Pressegespräch erklärte. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz setzt Bürgerbegehren und - entscheide enge Grenzen. So sind sie nur zulässig in Angelegenheiten, die zum eigenen Wirkungskreis″ der Kommune gehören. Das ist nach Auffassung des Rechtsamtes in diesem Fall nicht gegeben.

Das Rechtsamt argumentiert so: Ziel des Bürgerbegehren ist es, die Freifläche vor dem Dominikanerkloster zu erhalten. Das kann nur erreicht werden, wenn eine Bebauung verhindert wird. Eine Bebauung ist nach dem Baugesetzbuch 34) möglich, wenn sich das Vorhaben in Art und Maß der vorhandenen Bebauung einfügt. Über einen etwaigen Bauantrag müsste die Stadt nach der Niedersächsischen Bauordnung als untere Bauaufsichtsbehörde entscheiden. Die Aufgaben der untereren Bauaufsichtsbehörde aber gehören zum übertragenen Wirkungskreis″ und nicht zum eigenen Wirkungskreis″ der Kommune.

Der Unterschied ist: Beim eigenen Wirkungskreis bestimmt die Kommune selbst die Regeln, beim übertragenen Wirkungskreis führt die Kommune nur Landes- oder Bundesgesetze aus. Im Fall Dominikanerkloster greift die Niedersächsische Bauordnung, die Stadt führt also nur aus.

Kritik von BOB

Der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) hält die Begründung für konstruiert″ und spricht in einer Mitteilung von einem schwarzen Tag für die direkte Demokratie″. Es dränge sich der Verdacht auf, dass hier diejenigen über ein Bürgerbegehren zum Erhalt von Bäumen entscheiden sollen, die sich eben dort ein weiteres Stadthaus wünschen″.

Der Bürgerbund zitiert den Verwaltungsrechtler Thorsten Koch mit den Worten: In der Sache geht es indes darum, ob die Stadt gleichsam als Bauherr ein solches Vorhaben verfolgen und demgemäß eine Baugenehmigung (bei sich selbst) beantragen soll.″ Sollten die Initiatorinnen gegen den Beschluss der Stadt klagen, sichert der BOB ihnen vollumfängliche Unterstützung″ zu. Der BOB will keine Bebauung des Parkplatzes, sondern die Umwandlung in einen Park.

Grünen-Fraktionschef Volker Bajus kann dagegen die Entscheidung der Verwaltung nachvollziehen. Ob das Begehren zulässig ist, sei eine rein formale Frage und keine politische. Wir werden uns bei den weiteren Planungen dafür einsetzen, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben. Aber niemand kann von Grünen erwarten, dass sie sich für den Erhalt eines asphaltversiegelten Parkplatzes in der Osnabrücker Innenstadt aussprechen″, so Bajus.

Die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Bildtext:
Abholzen und bebauen? Der Parkplatz am Dominikanerkloster steht plötzlich im Mittelpunkt der politischen Debatte.
Foto:
Archiv/ Jörg Martens
Autor:
Wilfried Hinrichs


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