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1.
Erscheinungsdatum:
21.11.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Dieses Bürgerbegehren ist unzulässig
Zwischenüberschrift:
Warum es keine Abstimmung über die Parkplatz-Bebauung am Dominikanerkloster gibt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Osnabrücker
Wähler
werden
nicht
über
den
Erhalt
der
Bäume
am
Dominikanerkloster
befragt.
Ein
entsprechendes
Bürgerbegehren
ist
aus
formalen
Gründen
unzulässig,
wie
die
Stadt
am
Mittwoch
mitteilte.
Der
Verwaltungsausschuss
ist
am
Dienstagabend
der
Empfehlung
des
Rechtsamtes
gefolgt,
das
Bürgerbegehren
nicht
zuzulassen.
Die
Entscheidung
sei
einmütig
„
ohne
lange
Diskussionen″
gefallen,
sagte
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen.
Stephanie
Jörns,
Annette
Hanekamp
und
Madeleine
Herand
hatten
im
Oktober
den
Antrag
auf
ein
Bürgerbegehren
unter
dem
Titel
„
Freiraum
und
Baumbestand
am
Dominikanerkloster
erhalten″
im
Büro
des
Oberbürgermeisters
abgegeben
und
die
Prüfung
der
Rechtmäßigkeit
beantragt.
Die
drei
Frauen
gehören
dem
Bündnis
„
Baumbestand
am
Dominikanerkloster″
an,
das
verhindern
will,
dass
die
heute
als
Parkplatz
genutzte
Fläche
bebaut
wird
und
ein
Teil
des
Baumbestandes
verschwindet.
Nach
dem
Wunsch
der
Initiatorinnen
sollten
die
Osnabrücker
Wähler
über
diese
Frage
mit
Ja
oder
Nein
entscheiden:
„
Soll
die
Freifläche
vor
dem
Dominikanerkloster,
die
zurzeit
als
Parkplatz
genutzt
wird,
als
Freiraum
erhalten
bleiben
und
auch
der
auf
ihr
befindliche
Bestand
an
Bäumen
(Bäume
mit
mindestens
80
cm
Umfang
und
mindestens
5
m
Höhe)
bewahrt
werden?
″
Die
Stadtverwaltung
hatte
dem
Rat
vorgeschlagen,
auf
dem
Parkplatz
ein
Büro-
und
Wohnhaus
zu
bauen.
Die
Büros
sollten
nach
den
ursprünglichen
Plänen
der
Stadtverwaltung
dienen,
was
in
der
Politik
kritisch
gesehen
wird.
Die
Verwaltung
hat
inzwischen
den
Vorschlag
zurückgezogen.
Der
Gedanke,
die
gut
2000
Quadratmeter
große
Kernfläche
am
Hasetorwall
zu
bebauen,
ist
damit
nicht
grundsätzlich
vom
Tisch.
Der
Boden
gehört
der
Parkstätten-
Betriebsgesellschaft
(OPG)
,
einer
städtischen
Tochtergesellschaft.
Juristische
Gründe
Die
Ablehnung
des
Bürgerbegehrens
hat
juristische
Gründe,
wie
Verwaltungsvorstand
Katharina
Pötter
am
Mittwoch
in
einem
Pressegespräch
erklärte.
Das
Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz
setzt
Bürgerbegehren
und
-
entscheide
enge
Grenzen.
So
sind
sie
nur
zulässig
in
Angelegenheiten,
die
zum
„
eigenen
Wirkungskreis″
der
Kommune
gehören.
Das
ist
nach
Auffassung
des
Rechtsamtes
in
diesem
Fall
nicht
gegeben.
Das
Rechtsamt
argumentiert
so:
Ziel
des
Bürgerbegehren
ist
es,
die
Freifläche
vor
dem
Dominikanerkloster
zu
erhalten.
Das
kann
nur
erreicht
werden,
wenn
eine
Bebauung
verhindert
wird.
Eine
Bebauung
ist
nach
dem
Baugesetzbuch
(§
34)
möglich,
wenn
sich
das
Vorhaben
in
Art
und
Maß
der
vorhandenen
Bebauung
einfügt.
Über
einen
etwaigen
Bauantrag
müsste
die
Stadt
nach
der
Niedersächsischen
Bauordnung
als
untere
Bauaufsichtsbehörde
entscheiden.
Die
Aufgaben
der
untereren
Bauaufsichtsbehörde
aber
gehören
zum
„
übertragenen
Wirkungskreis″
und
nicht
zum
„
eigenen
Wirkungskreis″
der
Kommune.
Der
Unterschied
ist:
Beim
eigenen
Wirkungskreis
bestimmt
die
Kommune
selbst
die
Regeln,
beim
übertragenen
Wirkungskreis
führt
die
Kommune
nur
Landes-
oder
Bundesgesetze
aus.
Im
Fall
Dominikanerkloster
greift
die
Niedersächsische
Bauordnung,
die
Stadt
führt
also
nur
aus.
Kritik
von
BOB
Der
Bund
Osnabrücker
Bürger
(BOB)
hält
die
Begründung
für
„
konstruiert″
und
spricht
in
einer
Mitteilung
von
einem
„
schwarzen
Tag
für
die
direkte
Demokratie″.
Es
dränge
sich
der
Verdacht
auf,
„
dass
hier
diejenigen
über
ein
Bürgerbegehren
zum
Erhalt
von
Bäumen
entscheiden
sollen,
die
sich
eben
dort
ein
weiteres
Stadthaus
wünschen″.
Der
Bürgerbund
zitiert
den
Verwaltungsrechtler
Thorsten
Koch
mit
den
Worten:
„
In
der
Sache
geht
es
indes
darum,
ob
die
Stadt
–
gleichsam
als
Bauherr
–
ein
solches
Vorhaben
verfolgen
und
demgemäß
eine
Baugenehmigung
(bei
sich
selbst)
beantragen
soll.″
Sollten
die
Initiatorinnen
gegen
den
Beschluss
der
Stadt
klagen,
sichert
der
BOB
ihnen
„
vollumfängliche
Unterstützung″
zu.
Der
BOB
will
keine
Bebauung
des
Parkplatzes,
sondern
die
Umwandlung
in
einen
Park.
Grünen-
Fraktionschef
Volker
Bajus
kann
dagegen
die
Entscheidung
der
Verwaltung
nachvollziehen.
Ob
das
Begehren
zulässig
ist,
sei
eine
rein
formale
Frage
und
keine
politische.
„
Wir
werden
uns
bei
den
weiteren
Planungen
dafür
einsetzen,
dass
möglichst
viele
Bäume
erhalten
bleiben.
Aber
niemand
kann
von
Grünen
erwarten,
dass
sie
sich
für
den
Erhalt
eines
asphaltversiegelten
Parkplatzes
in
der
Osnabrücker
Innenstadt
aussprechen″,
so
Bajus.
Die
Initiatorinnen
des
Bürgerbegehrens
waren
für
eine
Stellungnahme
nicht
erreichbar.
Bildtext:
Abholzen
und
bebauen?
Der
Parkplatz
am
Dominikanerkloster
steht
plötzlich
im
Mittelpunkt
der
politischen
Debatte.
Foto:
Archiv/
Jörg
Martens
Autor:
Wilfried Hinrichs