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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Insolvenzverwalter verklagt Karmann auf 166 Millionen Euro
 
Karmann streitet um die Steuer-Millionen
Zwischenüberschrift:
Insolvenzverwalter verklagt Eigentümer
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
OSNABRÜCK. Karmann-Insolvenzverwalter Ottmar Hermann hat im Streit um eine 166-Millionen-Euro-Steuerrückzahlung die nicht insolvente Karmann-Besitzgesellschaft verklagt. Nach Informationen unserer Zeitung versuchten sich die Beteiligten monatelang hinter verschlossenen Türen vergebens an einer außergerichtlichen Einigung.
Der Streit dreht sich um die Umsatzsteuer der Jahre 2006 bis 2009, die der einstige Autobauer an das Finanzamt abgeführt hat. Eine Änderung der Rechtsprechung hat dazu geführt, dass das Osnabrücker Finanzamt voraussichtlich in den nächsten Tagen 166 Millionen Euro zuviel gezahlter Steuern an die nicht insolvente Besitzgesellschaft des Traditionsunternehmens zurückerstatten wird. Dieses Geld fordert Insolvenzverwalter Hermann für die Karmann-Betriebsgesellschaft ein, die im Jahr 2009 Insolvenz angemeldet hatte.
Wäre Hermann mit seiner Klage erfolgreich, flösse das Geld in die Insolvenzmasse, aus der die offenen Forderungen von mehr als 7000 Karmann-Gläubigern bedient werden. Der Rechtsstreit, dessen Beweisaufnahmen morgen in einer Verhandlung vor dem Osnabrücker Landgericht stattfindet, schreckt offensichtlich die niedersächsischen Finanzbehörden auf. Das Osnabrücker Finanzamt und das Finanzministerium in Hannover wollten gestern gegenüber unserer Zeitung mit Verweis auf das Steuergeheimnis keine Stellungnahme abgeben.
Auch die Kanzlei der Karmann-Gesellschafter in Frankfurt wollte sich zum 166-Millionen-Euro-Streit nicht äußern.

OSNABRÜCK. Hinter den Kulissen des insolventen Osnabrücker Autobauers Karmann tobt ein Streit um 166 Millionen Euro. Diese Summe wird das Finanzamt voraussichtlich in den nächsten Tagen wegen zuviel gezahlter Steuern an die nicht insolvente Karmann-Besitzgesellschaft zurückzahlen. Insolvenzverwalter Ottmar Hermann klagt dagegen vor Gericht. Er will das Geld für die Karmann-Gläubiger einfordern.

Mehr als zwei Jahre nach der Insolvenz des einstigen Osnabrücker Vorzeigeunternehmens Karmann streiten die Gesellschafter und der Insolvenzverwalter vor Gericht um viel Geld.
Wer die Hintergründe dieses Millionenstreits verstehen will, muss tief in die Firmengeschichte eintauchen: Das Unternehmen Karmann wurde im Jahr 1949 in eine Betriebsgesellschaft und in eine Besitzgesellschaft aufgespalten. Die Betriebsgesellschaft baute die Autos und ist seit 2009 insolvent. Der nicht insolventen Besitzgesellschaft gehörten dagegen bis zum Verkauf an Volkswagen Maschinen, Hallen und Grundstücke. Das Finanzamt behandelte die beiden Gesellschaften jahrzehntelang als ein Unternehmen und forderte die Steuern für alle Firmenteile lediglich von der Besitzgesellschaft.
Ein Pachtvertrag zwischen beiden Karmann-Gesellschaften regelte allerdings intern, dass die Betriebsgesellschaft Hallen und Maschinen nutzen konnte dafür aber unter anderem für die Besitzgesellschaft die Steuern des gesamten Unternehmens zu zahlen hatte.
Das bedeutete: Das Finanzamt kassierte von der Besitzgesellschaft, und diese holte sich das Geld von der Betriebsgesellschaft zurück. Dieses System funktionierte Jahrzehnte und spülte viele Millionen in die Staatskasse.
Das Osnabrücker Finanzamt hat aber zwischenzeitlich aufgrund einer neuen Rechtsprechung festgestellt, dass die Karmann Besitz-und die Betriebsgesellschaft zwischen den Jahren 2006 und 2009 getrennt voneinander Steuern zahlen müssen.
Weil aber die gesamte Summe für beide stets über die Besitzgesellschaft an das Finanzamt gezahlt wurde, hat die Besitzgesellschaft in diesem Zeitraum 166 Millionen Euro Umsatzsteuer zuviel gezahlt und die Betriebsgesellschaft eben die gleiche Summe zu wenig.
Der Rechtsstreit könnte das Finanzamt und damit das Land Niedersachsen in eine ausgesprochen unangenehme Situation bringen: Die Steuerbehörde muss nämlich die 166 Millionen Euro zu viel gezahlter Steuern an die Besitzgesellschaft zurückzahlen. Sie kann zwar dafür eine Forderung in gleicher Höhe gegenüber der Betriebsgesellschaft geltend machen. Es ist allerdings äußert fraglich, ob sie das Geld überhaupt wieder bekommt. Denn die Betriebsgesellschaft ist seit mehr als zwei Jahren insolvent und damit zahlungsunfähig.
Das Finanzamt müsste sich damit in die große Masse der mehr als 7000 Gläubiger einreihen, die immer noch eine hohe dreistellige Millionensumme vom einstigen Autobauer zu bekommen haben.
Selbst wenn Ottmar Hermann seine Forderung vor Gericht gegenüber der Besitzgesellschaft durchsetzen kann und sie ihm die 166-Millionen-Rückzahlung weiterreicht, landet das Geld in der Insolvenzmasse und wird gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt. Das Finanzamt bekäme somit nur einen Teil der Summe zurück.
Nach Informationen unserer Zeitung beruft sich die Besitzgesellschaft aber darauf, dass alle Ansprüche zwischen den Gesellschaften mit einem Vergleich abgegolten seien. Dieser Vergleich soll geschlossen worden sein, als das Werksgelände an Volkswagen verkauft wurde. Der Insolvenzverwalter bestreitet diese Abmachung jetzt entscheidet der Richter.
Die Verhandlung beginnt morgen, 24. August, um 11 Uhr im Saal 176 des Osnabrücker Landgericht. Sie ist öffentlich.

Bildtext:
Mit dem Karmann Ghia wurde der Autobauer nicht nur weltbekannt, er verdiente auch Millionen. Jetzt ist ein Streit um eine Rückzahlung des Finanzamtes entbrannt.
Foto:
AP

KOMMENTAR
Preis der Einigung

Der Insolvenzverwalter hat keine andere Wahl: Ottmar Hermann muss im Streit um die Steuerrückzahlung vor Gericht ziehen. Klagt der Frankfurter Jurist die 166 Millionen Euro nicht ein, könnten die 7000 Karmann-Gläubiger drohen, ihn persönlich für die entgangene Summe haftbar zu machen.
Ist die Klage Hermanns gegen die Karmann-Gesellschafter dagegen erfolgreich, fließen viele Millionen zusätzlich in die Insolvenzmasse. Für Tausende ehemalige Karmann-Beschäftigte, Handwerker und Zulieferer bedeutet das, dass sie einen deutlich höheren Anteil ihrer noch offenen Forderungen erstattet bekommen.
Der große Verlierer des Millionen-Streits dürfte das Finanzamt und damit der Steuerzahler sein. Die Behörde kann zwar die Steuer-Forderung gegenüber der insolventen Firma geltend machen. Allerdings ist das Unternehmen pleite.
Und die Karmann-Gesellschafter? Sie würden um viele Millionen reicher, falls Hermann scheitern sollte. Das wäre der Fall, wenn sie belegen könnten, dass alle Ansprüche zwischen den Gesellschaften abgegolten sind.
Ganz unwahrscheinlich ist das nicht. Schließlich hatte sich Hermann im vergangenen Jahr sehr um eine schnelle Einigung mit den Gesellschaftern bemüht, um den Weg frei für eine Einigung mit Volkswagen zu machen. Welche Zusagen er dafür machte, muss jetzt der Richter prüfen.
s.prinz@ noz.de
Autor:
Stefan Prinz


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