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1.
Erscheinungsdatum:
23.08.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Insolvenzverwalter verklagt Karmann auf 166 Millionen Euro
Karmann streitet um die Steuer-Millionen
Zwischenüberschrift:
Insolvenzverwalter verklagt Eigentümer
Artikel:
Originaltext:
OSNABRÜCK.
Karmann-
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
hat
im
Streit
um
eine
166-
Millionen-
Euro-
Steuerrückzahlung
die
nicht
insolvente
Karmann-
Besitzgesellschaft
verklagt.
Nach
Informationen
unserer
Zeitung
versuchten
sich
die
Beteiligten
monatelang
hinter
verschlossenen
Türen
vergebens
an
einer
außergerichtlichen
Einigung.
Der
Streit
dreht
sich
um
die
Umsatzsteuer
der
Jahre
2006
bis
2009,
die
der
einstige
Autobauer
an
das
Finanzamt
abgeführt
hat.
Eine
Änderung
der
Rechtsprechung
hat
dazu
geführt,
dass
das
Osnabrücker
Finanzamt
voraussichtlich
in
den
nächsten
Tagen
166
Millionen
Euro
zuviel
gezahlter
Steuern
an
die
nicht
insolvente
Besitzgesellschaft
des
Traditionsunternehmens
zurückerstatten
wird.
Dieses
Geld
fordert
Insolvenzverwalter
Hermann
für
die
Karmann-
Betriebsgesellschaft
ein,
die
im
Jahr
2009
Insolvenz
angemeldet
hatte.
Wäre
Hermann
mit
seiner
Klage
erfolgreich,
flösse
das
Geld
in
die
Insolvenzmasse,
aus
der
die
offenen
Forderungen
von
mehr
als
7000
Karmann-
Gläubigern
bedient
werden.
Der
Rechtsstreit,
dessen
Beweisaufnahmen
morgen
in
einer
Verhandlung
vor
dem
Osnabrücker
Landgericht
stattfindet,
schreckt
offensichtlich
die
niedersächsischen
Finanzbehörden
auf.
Das
Osnabrücker
Finanzamt
und
das
Finanzministerium
in
Hannover
wollten
gestern
gegenüber
unserer
Zeitung
mit
Verweis
auf
das
Steuergeheimnis
keine
Stellungnahme
abgeben.
Auch
die
Kanzlei
der
Karmann-
Gesellschafter
in
Frankfurt
wollte
sich
zum
166-
Millionen-
Euro-
Streit
nicht
äußern.
OSNABRÜCK.
Hinter
den
Kulissen
des
insolventen
Osnabrücker
Autobauers
Karmann
tobt
ein
Streit
um
166
Millionen
Euro.
Diese
Summe
wird
das
Finanzamt
voraussichtlich
in
den
nächsten
Tagen
wegen
zuviel
gezahlter
Steuern
an
die
nicht
insolvente
Karmann-
Besitzgesellschaft
zurückzahlen.
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
klagt
dagegen
vor
Gericht.
Er
will
das
Geld
für
die
Karmann-
Gläubiger
einfordern.
Mehr
als
zwei
Jahre
nach
der
Insolvenz
des
einstigen
Osnabrücker
Vorzeigeunternehmens
Karmann
streiten
die
Gesellschafter
und
der
Insolvenzverwalter
vor
Gericht
um
viel
Geld.
Wer
die
Hintergründe
dieses
Millionenstreits
verstehen
will,
muss
tief
in
die
Firmengeschichte
eintauchen:
Das
Unternehmen
Karmann
wurde
im
Jahr
1949
in
eine
Betriebsgesellschaft
und
in
eine
Besitzgesellschaft
aufgespalten.
Die
Betriebsgesellschaft
baute
die
Autos
und
ist
seit
2009
insolvent.
Der
nicht
insolventen
Besitzgesellschaft
gehörten
dagegen
–
bis
zum
Verkauf
an
Volkswagen
–
Maschinen,
Hallen
und
Grundstücke.
Das
Finanzamt
behandelte
die
beiden
Gesellschaften
jahrzehntelang
als
ein
Unternehmen
und
forderte
die
Steuern
für
alle
Firmenteile
lediglich
von
der
Besitzgesellschaft.
Ein
Pachtvertrag
zwischen
beiden
Karmann-
Gesellschaften
regelte
allerdings
intern,
dass
die
Betriebsgesellschaft
Hallen
und
Maschinen
nutzen
konnte
–
dafür
aber
unter
anderem
für
die
Besitzgesellschaft
die
Steuern
des
gesamten
Unternehmens
zu
zahlen
hatte.
Das
bedeutete:
Das
Finanzamt
kassierte
von
der
Besitzgesellschaft,
und
diese
holte
sich
das
Geld
von
der
Betriebsgesellschaft
zurück.
Dieses
System
funktionierte
Jahrzehnte
und
spülte
viele
Millionen
in
die
Staatskasse.
Das
Osnabrücker
Finanzamt
hat
aber
zwischenzeitlich
aufgrund
einer
neuen
Rechtsprechung
festgestellt,
dass
die
Karmann
Besitz-
und
die
Betriebsgesellschaft
zwischen
den
Jahren
2006
und
2009
getrennt
voneinander
Steuern
zahlen
müssen.
Weil
aber
die
gesamte
Summe
für
beide
stets
über
die
Besitzgesellschaft
an
das
Finanzamt
gezahlt
wurde,
hat
die
Besitzgesellschaft
in
diesem
Zeitraum
166
Millionen
Euro
Umsatzsteuer
zuviel
gezahlt
–
und
die
Betriebsgesellschaft
eben
die
gleiche
Summe
zu
wenig.
Der
Rechtsstreit
könnte
das
Finanzamt
und
damit
das
Land
Niedersachsen
in
eine
ausgesprochen
unangenehme
Situation
bringen:
Die
Steuerbehörde
muss
nämlich
die
166
Millionen
Euro
zu
viel
gezahlter
Steuern
an
die
Besitzgesellschaft
zurückzahlen.
Sie
kann
zwar
dafür
eine
Forderung
in
gleicher
Höhe
gegenüber
der
Betriebsgesellschaft
geltend
machen.
Es
ist
allerdings
äußert
fraglich,
ob
sie
das
Geld
überhaupt
wieder
bekommt.
Denn
die
Betriebsgesellschaft
ist
seit
mehr
als
zwei
Jahren
insolvent
und
damit
zahlungsunfähig.
Das
Finanzamt
müsste
sich
damit
in
die
große
Masse
der
mehr
als
7000
Gläubiger
einreihen,
die
immer
noch
eine
hohe
dreistellige
Millionensumme
vom
einstigen
Autobauer
zu
bekommen
haben.
Selbst
wenn
Ottmar
Hermann
seine
Forderung
vor
Gericht
gegenüber
der
Besitzgesellschaft
durchsetzen
kann
und
sie
ihm
die
166-
Millionen-
Rückzahlung
weiterreicht,
landet
das
Geld
in
der
Insolvenzmasse
und
wird
gleichmäßig
auf
alle
Gläubiger
verteilt.
Das
Finanzamt
bekäme
somit
nur
einen
Teil
der
Summe
zurück.
Nach
Informationen
unserer
Zeitung
beruft
sich
die
Besitzgesellschaft
aber
darauf,
dass
alle
Ansprüche
zwischen
den
Gesellschaften
mit
einem
Vergleich
abgegolten
seien.
Dieser
Vergleich
soll
geschlossen
worden
sein,
als
das
Werksgelände
an
Volkswagen
verkauft
wurde.
Der
Insolvenzverwalter
bestreitet
diese
Abmachung
–
jetzt
entscheidet
der
Richter.
Die
Verhandlung
beginnt
morgen,
24.
August,
um
11
Uhr
im
Saal
176
des
Osnabrücker
Landgericht.
Sie
ist
öffentlich.
Bildtext:
Mit
dem
Karmann
Ghia
wurde
der
Autobauer
nicht
nur
weltbekannt,
er
verdiente
auch
Millionen.
Jetzt
ist
ein
Streit
um
eine
Rückzahlung
des
Finanzamtes
entbrannt.
Foto:
AP
KOMMENTAR
Preis
der
Einigung
Der
Insolvenzverwalter
hat
keine
andere
Wahl:
Ottmar
Hermann
muss
im
Streit
um
die
Steuerrückzahlung
vor
Gericht
ziehen.
Klagt
der
Frankfurter
Jurist
die
166
Millionen
Euro
nicht
ein,
könnten
die
7000
Karmann-
Gläubiger
drohen,
ihn
persönlich
für
die
entgangene
Summe
haftbar
zu
machen.
Ist
die
Klage
Hermanns
gegen
die
Karmann-
Gesellschafter
dagegen
erfolgreich,
fließen
viele
Millionen
zusätzlich
in
die
Insolvenzmasse.
Für
Tausende
ehemalige
Karmann-
Beschäftigte,
Handwerker
und
Zulieferer
bedeutet
das,
dass
sie
einen
deutlich
höheren
Anteil
ihrer
noch
offenen
Forderungen
erstattet
bekommen.
Der
große
Verlierer
des
Millionen-
Streits
dürfte
das
Finanzamt
–
und
damit
der
Steuerzahler
–
sein.
Die
Behörde
kann
zwar
die
Steuer-
Forderung
gegenüber
der
insolventen
Firma
geltend
machen.
Allerdings
ist
das
Unternehmen
pleite.
Und
die
Karmann-
Gesellschafter?
Sie
würden
um
viele
Millionen
reicher,
falls
Hermann
scheitern
sollte.
Das
wäre
der
Fall,
wenn
sie
belegen
könnten,
dass
alle
Ansprüche
zwischen
den
Gesellschaften
abgegolten
sind.
Ganz
unwahrscheinlich
ist
das
nicht.
Schließlich
hatte
sich
Hermann
im
vergangenen
Jahr
sehr
um
eine
schnelle
Einigung
mit
den
Gesellschaftern
bemüht,
um
den
Weg
frei
für
eine
Einigung
mit
Volkswagen
zu
machen.
Welche
Zusagen
er
dafür
machte,
muss
jetzt
der
Richter
prüfen.
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noz.de
Autor:
Stefan Prinz