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1.
Erscheinungsdatum:
09.11.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Abschlepp-Aussage „stimmt so nicht″
Zwischenüberschrift:
Debatte um Parksünder auf Geh- und Radwegen: ADFC kritisiert Stadträtin Pötter
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
hatte
Osnabrücks
Dezernentin
für
Soziales
und
Bürgerservice
die
wenigen
Abschleppvorgänge
von
Autos
auf
Geh-
und
Radwegen
mit
rechtlichen
Hürden
begründet.
Wolfgang
Driehaus
vom
ADFC
Osnabrück
sagt:
„
Was
Frau
Pötter
sagt,
stimmt
so
nicht.″
Auch
Grünen-
Chef
Volker
Bajus
und
Fahrrad-
Blogger
Daniel
Doerk
äußern
Kritik.
Die
Ausgangslage:
Weniger
als
ein
Prozent
der
erwischten
Parksünder
auf
Osnabrücks
Geh-
und
Radwegen
kommen
an
den
Abschlepphaken.
Stadträtin
Katharina
Pötter,
unter
anderem
zuständig
für
den
Bereich
Bürger
und
Ordnung,
verweist
auf
rechtliche
Hürden.
Eine
Behinderung
reiche
nicht
aus
zum
Abschleppen,
nein,
eine
Gefahr
müsse
vorliegen.
Das
sagt
der
ADFC:
Dem
widerspricht
Wolfgang
Driehaus
vom
Allgemeinen
Deutschen
Fahrrad-
Club
Osnabrück
(ADFC)
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion.
„
Was
Frau
Pötter
sagt,
dass
man
nicht
abschleppen
darf,
stimmt
so
nicht″,
sagt
der
stellvertretende
Vorsitzende.
Gerichte
landauf,
landab
hätten
festgestellt:
Eine
Gefährdung
sei
stets
vorhanden,
wenn
ein
Fahrzeug
auf
einem
Radweg
parke.
„
Und
das
sehen
wir
auch
so″,
sagt
Driehaus.
Driehaus
ist
der
Ansicht,
dass
es
immer
eine
Gefährdung
darstelle,
wenn
ein
Radfahrer
einem
Falschparker
ausweichen
muss.
Ein
solcher
Falschparker
zwinge
den
Radler
entweder
zum
Ausweichen
auf
den
Gehweg,
wo
er
nicht
fahren
darf,
oder
eben
auf
die
Fahrbahn.
„
Das
Ausweichen
ist
immer
eine
Gefährdung″,
so
Driehaus.
„
Wir
fordern
daher,
Falschparker
auf
Radwegen
konsequent
abschleppen
zu
lassen.″
Driehaus
vermutet,
die
Mitarbeiter
des
Verkehrsaußendienstes
scheuten
den
Ärger
durch
das
Abschleppen,
und
von
der
Stadt
würden
diese
zu
wenig
Rückendeckung
erhalten.
Und
vermutlich
„
soll
der
Ruf
Osnabrücks
als
Autostadt
wohl
nicht
weiter
angetastet
werden″.
Das
sagen
Gerichte:
In
der
Tat
gibt
es
entsprechende
Urteile.
So
urteilte
etwa
das
Oberverwaltungsgericht
Münster
im
April
2011:
Das
Abschleppen
eines
parkenden
Fahrzeugs
ist
schon
dann
gerechtfertigt,
wenn
es
einen
benutzungspflichtigen
Radweg
„
mehr
als
nur
unwesentlich″
einengt
–
konkret
ist
in
dem
Urteil
von
mindestens
einem
Drittel
die
Rede
(Az.
5
A
954/
10)
.
Das
Gericht
stellte
klar,
„
dass
ein
Abschleppen
verbotswidrig
abgestellter
Fahrzeuge
im
Fall
der
Behinderung
von
anderen
Verkehrsteilnehmern
regelmäßig
geboten
ist″.
Wichtiges
Detail:
Das
Gericht
sprach
von
einer
Behinderung,
nicht
von
einer
zwingend
erforderlichen
Gefährdung.
Auch
das
Verwaltungsgericht
Berlin
urteilte
bereits
1998
so.
Die
Richter
sagten
damals:
„
Es
genüge,
dass
Radfahrer
behindert
werden
könnten″
–
also
allein
die
Möglichkeit
rechtfertige
das
Abschleppen
(Az.
9
A
40.99)
.
Das
Bundesverwaltungsgericht
urteilte
2002,
„
dass
regelmäßig
ein
Abschleppen
verbotswidrig
abgestellter
Fahrzeuge
im
Falle
der
Behinderung
von
anderen
Verkehrsteilnehmern
geboten
erscheint″
(Az.
3
B
149.01)
.
Das
sagen
die
Grünen:
Grünen-
Fraktionschef
Volker
Bajus
begrüßt
die
Ausweitung
der
Kontrollen.
„
Gebessert
hat
sich
die
Situation
aber
leider
nicht.
Wir
brauchen
mehr
Kontrollen
und
auch
schärfere
Sanktionen.
Eine
Abschleppquote
von
unter
einem
Prozent
ist
zur
wirksamen
Abschreckung
zu
wenig.″
Auch
er
bezieht
sich
auf
das
Gerichtsurteil
aus
Berlin
und
resümiert:
„
Die
Rechtsauffassung
der
Verwaltung
erscheint
uns
zu
defensiv.″
Das
sagt
Blogger
Doerk:
„
Frau
Pötter
kennt
die
rechtliche
Lage
nicht
gut
genug,
wenn
sie
sagt,
die
rechtlichen
Hürden
beim
Abschleppen
von
Radwegparkern
seien
zu
hoch,
und
eine
Behinderung
reiche
nicht
aus″,
sagt
der
Fahrradaktivist.
Selbst
an
bekannten
Problemstellen
komme
die
Stadt
ihrer
Pflicht
nicht
nach.
„
Sicher
ist
es
oft
schwierig,
rechtzeitig
vor
Ort
zu
sein.
Wenn
aber,
wie
bei
VfL-
Spielen,
mit
Ansage
und
Kenntnis
der
Stadt
regelmäßig
Geh-
und
Radwege
für
die
Dauer
von
drei
Stunden
zugeparkt
werden
und
es
dafür,
wenn
überhaupt,
nur
Strafzettel
gibt,
dann
lässt
das
erkennen,
dass
die
Stadt
nicht
Abschleppen
will
und
ihrer
Aufgabe
der
Gefahrenabwehr
nicht
nachkommt″,
so
Doerk.
Bildtext:
Beim
Thema
Abschleppen
widersprechen
Fahrradaktivisten
Stadträtin
Katharina
Pötter.
Foto:
imago
images/
Marius
Schwarz
Autor:
Jörg Sanders