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1.
Erscheinungsdatum:
25.10.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Böllerverbot: Ratsfraktionen uneins
Lässt sich Osnabrück das Böllern verbieten?
Zwischenüberschrift:
Große Fraktionen lehnen Vorstoß der Umwelthilfe ab / Grüne begrüßen die Diskussion
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
großen
Osnabrücker
Ratsfraktionen
sind
beim
Thema
Böllerverbot
an
Silvester
uneins.
Volker
Bajus
von
den
Grünen
freut
sich
über
die
Diskussion,
schließlich
sei
der
durch
die
Böllerei
entstehende
Feinstaub
eine
Gesundheitsgefahr.
Frank
Henning
(SPD)
hingegen
spricht
sich
eindeutig
gegen
ein
pauschales
Verbot
aus.
Es
wäre
zwar
wünschenswert,
wenn
sich
die
Bürger
mit
Knallern
und
Raketen
zurückhalten
würden,
doch
entscheiden
müsse
das
jeder
für
sich
selbst.
Auch
Anette
Meyer
zu
Strohen
(CDU)
ist
gegen
ein
generelles
Verbot.
Sie
ist
aber
für
punktuell
genehmigte
Feuerwerke
als
Alternative
offen.
Die
Deutsche
Umwelthilfe
(DUH)
fordert
wegen
der
Feinstaubbelastung
ein
Böllerverbot
für
98
deutsche
Städte
an
Silvester
–
darunter
Osnabrück.
Osnabrück
Zu
viel
Feinstaub:
Die
Deutsche
Umwelthilfe
(DUH)
will
in
98
deutschen
Städten
Böller
und
Raketen
an
Silvester
gerichtlich
verbieten
lassen,
darunter
Osnabrück.
Stattdessen
wirbt
der
Verein
für
Licht-
und
Lasershows
als
„
moderne
und
saubere
Alternative
zur
Schwarzpulver-
Böllerei″.
Wir
haben
die
großen
Ratsfraktionen
gefragt,
was
sie
von
diesem
Vorstoß
halten.
CDU
gegen
pauschales
Verbot:
Ein
generelles
pauschales
Verbot
sei
nicht
hilfreich,
findet
Anette
Meyer
zu
Strohen
(CDU)
,
die
Vorsitzende
des
Umweltausschusses.
Mit
ihr
sei
das
nicht
zu
machen.
Für
viele
Menschen
sei
das
private
Feuerwerk
eine
Tradition.
Doch
sie
zeigt
sich
kompromissbereit.
„
Denkbar
wäre,
Feuerwerke
auf
bestimmte
Punkte
in
der
Stadt
zu
reduzieren″,
wie
die
Beschränkung
der
Osterfeuer
auf
Vereine.
In
ihrer
Fraktion
sei
die
Böllerei
aber
noch
kein
Thema
gewesen.
SPD
lehnt
Vorstoß
gänzlich
ab:
Frank
Henning
(SPD)
hält
„
gar
nichts″
vom
Vorstoß
der
DUH.
Er
selbst
sei
kein
Freund
von
Raketen
und
Böllern,
gebe
dafür
keinen
Cent
aus
und
hoffe
mehr
auf
die
Einsicht
der
Menschen.
„
Aber
die
Bürger
sind
mündig,
das
muss
jeder
für
sich
selbst
entscheiden.″
Der
Verbotswunsch
der
DUH
„
lenkt
nur
von
den
wahren
Problemen
ab″,
so
Henning
weiter.
Viel
wichtiger
sei
es
doch,
die
Industrie
klimaneutral
und
ohne
Jobverluste
umzubauen.
„
Ein
generelles
Böllerverbot
ist
der
falsche
Weg.″
Auch
von
einer
Beschränkung
der
Feuerwerke
auf
ausgewählte
Orte
hält
Henning
nichts.
Grüne
begrüßen
Diskussion:
Die
Grünen
können
der
Idee
der
DUH
mehr
abgewinnen
als
die
SPD.
„
Die
Diskussion
begrüße
ich″,
sagt
Volker
Bajus.
„
Die
Silvester-
Böllerei
ist
für
über
15
Prozent
des
Feinstaubausstoßes
verantwortlich.
Der
ist
vor
allem
für
Kinder,
Vorerkrankte
und
Alte
ein
gefährliches
Risiko.″
Die
Freiheit
des
Einzelnen
ende,
wenn
die
Gesundheit
gefährdet
sei
–
siehe
Rauchverbote.
Zudem
sprächen
weitere
Gründe
gegen
die
Böllerei.
Tiere
würden
darunter
leiden.
„
Dazu
kommt
der
Müll
–
nicht
nur
auf
den
Straßen,
sondern
auch
im
Park
oder
im
Stadtwald″,
so
Bajus.
Aber:
„
Ich
glaube,
ein
flächendeckendes
Verbot
ist
derzeit
ohnehin
rechtlich
nicht
machbar.″
Wie
ist
die
Rechtslage?
Das
ist
unklar.
Die
Stadt
teilte
mit,
dass
das
Rechtsamt
eine
entsprechende
Prüfung
eingeleitet
habe.
Am
Freitag
werde
es
erste
Ergebnisse
geben.
Ein
von
der
DUH
in
Auftrag
gegebenes
Rechtsgutachten
des
Rechtsanwaltsbüros
Geulen
&
Klinger
kommt
jedenfalls
zu
dem
Ergebnis,
dass
es
zahlreiche
rechtliche
Möglichkeiten
gibt,
das
Abbrennen
von
Feuerwerkskörpern
einzuschränken.
Möglichkeiten
böten
das
Bundesimmissionsschutzrecht,
einzelne
Landesimmissionsschutzrechte
(darunter
auch
Niedersachsen)
,
das
Sprengstoffrecht
sowie
das
Polizei-
und
Ordnungsrecht.
Gibt
es
bereits
Verbote?
In
einigen
Kommunen
ist
das
Silvesterfeuerwerk
stellenweise
verboten
–
allerdings
aus
anderen
Gründen
als
der
dadurch
hervorgerufenen
Feinstaubbelastung.
In
der
Lüneburger
Innenstadt
etwa
gilt
ein
solches
Verbot,
weil
sie
als
besonders
brandgefährdet
gilt
und
ein
Feuer
sich
schnell
ausbreiten
könnte.
Selbiges
gilt
für
Tübingen.
In
Düsseldorf
war
in
den
vergangenen
beiden
Jahren
das
Entzünden
von
Böllern
und
Raketen
der
Kategorie
F2
in
der
Altstadt
verboten,
um
Gefährdungen
und
Verletzungen
von
Menschen
zu
verhindern.
Auch
die
Polizei
darf
für
bestimmte
Bereiche
ein
Böllerverbot
aussprechen
–
allerdings
aus
Gründen
der
Gefahrenabwehr,
etwa
zur
Verhinderung
von
Straftaten.
Für
Verbote
sei
zwar
primär
die
Kommune
zuständig,
doch
am
Einsatztag
dürfe
die
Polizei
auch
ohne
Vorlauf
eingreifen,
sagt
ein
Beamter
der
Gefahrenabwehr
bei
der
Osnabrücker
Polizei.
Im
Vorfeld
darf
die
Polizei
hingegen
kein
Verbot
aussprechen.
Werte
an
Silvester:
Die
Feinstaubwerte
explodieren
in
vielen
deutschen
Städten
in
der
Silvesternacht
förmlich.
Auch
in
Osnabrück
stiegen
die
Werte
in
den
vergangenen
Jahren
nachts
teilweise
stark
an.
Am
Nachmittag
des
1.
Januar
2017
maß
die
Messstation
am
Schlosswall
67
Mikrogramm.
Im
vergangenen
Jahr
waren
die
Werte
hingegen
sehr
niedrig
und
erreichten
am
1.
Januar
2018
von
1
bis
2
Uhr
gerade
einmal
15
Mikrogramm.
Damals
hatten
starker
Wind
und
Regen
die
Belastung
niedrig
gehalten.
Allgemeine
Grenzwerte:
Diese
werden
von
der
EU
festgelegt.
35-
mal
pro
Jahr
darf
die
Feinstaubbelastung
demnach
mehr
als
50
Mikrogramm
binnen
24
Stunden
betragen.
Das
Jahresmittel
ist
auf
40
Mikrogramm
begrenzt.
In
Osnabrück
hatte
der
Jahresmittelwert
Ende
2018
23
Mikrogramm
betragen,
an
zehn
Tagen
wurden
die
50
Mikrogramm
überschritten
–
also
deutlich
unter
den
35
erlaubten
Tagen,
wie
aus
Zahlen
des
Lufthygienischen
Überwachungssystems
Niedersachsen
hervorgeht.
Gegen
EU-
Vorgaben
verstößt
Osnabrück
beim
Feinstaub
folglich
nicht.
Wie
gefährlich
ist
Feinstaub?
Feinstaub
sind
winzige,
mit
dem
bloßen
Auge
nicht
zu
erkennende
Teilchen
in
der
Luft,
die
bei
Verbrennungsprozessen
entstehen
können.
In
Ballungszentren
gilt
der
Straßenverkehr
als
dominierende
primäre
Feinstaubquelle.
Nur
bei
bestimmten
Wetterlagen
sind
sie
als
„
Dunstglocke″
zu
erkennen.
Studien
aus
aller
Welt
zeigen:
Wo
viel
Feinstaub
ist,
ist
die
Zahl
von
Schlaganfällen,
Herzleiden
und
Atemwegserkrankungen
wie
Asthma
höher.
Auch
das
Risiko
von
Thrombosen
und
Lungenkrebs
soll
steigen.
Bildtext:
Bald
ein
Bild
fürs
Geschichtsbuch?
Silvesterfeuerwerk
in
Osnabrück
am
Jahreswechsel
2016/
17.
Foto:
André
Havergo
Kommentar
Freiwillig
aufs
Böllern
verzichten
Geldverschwendung,
Krach,
der
Mensch
und
Tier
stört,
Ressourcenverschwendung,
Umweltverschmutzung
durch
den
Müll,
Sachschäden
und
nicht
zuletzt
Verletzungen
wie
abgerissene
Gliedmaßen:
Vieles
spricht
gegen
das
Abfeuern
von
Raketen
und
Knallern
an
Silvester.
Der
Umwelthilfe
jedoch
geht
es
um
die
Feinstaubbelastung.
Sie
will
das
lautstarke
Begrüßen
des
neuen
Jahres
in
98
Städten
verboten
wissen.
Tatsächlich
steigt
die
Feinstaubbelastung
an
Neujahr
in
einigen
Städten
exorbitant
an.
Nicht
aber
in
Osnabrück.
Hier
hielt
sich
die
Belastung
in
den
vergangenen
Jahren
in
Grenzen
–
an
Neujahr
2017
war
sie
dank
Regen
und
Wind
sogar
niedriger
als
an
vielen
normalen
Tagen.
Ein
pauschales
Verbot
zu
fordern
ist
folglich
unbegründet
und
fernab
der
Realität.
Denn
in
den
vergangenen
Jahren
war
die
Feinstaubkonzentration
in
Osnabrück
im
Einklang
mit
EU-
Recht.
Die
Weltgesundheitsorganisation
drängt
zwar
auf
deutlich
niedrigere
Grenzwerte,
doch
entscheidend
sind
die
der
EU.
Und
selbst
wenn
nicht,
selbst
wenn
ein
allgemeines
Böllerverbot
möglich
und
geboten
wäre:
Wer
bitte
soll
die
Einhaltung
kontrollieren?
Das
ist
unmöglich.
Gefragt
sind
die
Feiernden:
Ist
das
Feuerwerk
vielleicht
nicht
doch
verzichtbar?
Und
das
Geld
besser
in
die
Aktion
„
Brot
statt
Böller″
investiert?
Entscheiden
muss
das
jeder
für
sich
selbst.
j.sanders@
noz.de
Autor:
Jörg Sanders