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1.
Erscheinungsdatum:
16.10.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Schwer korrigierbare Schieflage
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Mietwucher
und
Sozialmissbrauch″
(Ausgabe
vom
16.
September)
.
„
In
der
Debatte
um
Bulgaren
und
vermuteten
Sozialleistungsbetrug
geht
es
mir
zu
viel
um
die
Rollenverteilung
von
Tätern
und
Opfern.
Diese
dürfte
nämlich
vor
allem
strafrechtliche
Bedeutung
haben,
um
in
aller
Härte
gegen
die
kriminellen
Praktiken
der
,
Hintermänner′
vorgehen
zu
können.
Aber
das
vielschichtige
Grundsatzproblem
kann
meines
Erachtens
bei
dieser
selektiven
Betrachtung
nur
zum
Teil
gelöst
werden.
Wie
sich
jetzt
in
Osnabrück
erneut
herausgestellt
hat,
gehen
die
,
Hintermänner′
in
den
zahlreich
betroffenen
Städten
nach
identischen
Mustern
vor.
Obwohl
die
Angriffsflächen
also
gut
sichtbar
sind,
muss
wegen
der
schwierigen
Beweislage
in
jedem
Einzelfall
in
Sisyphusarbeit
ermittelt
werden
–
eine
hohe
Belastung
für
kommunale
Behörden
und
Polizei.
Schafft
es
eine
Stadt
mit
hohem
Aufwand,
punktuell
dort
das
–
bundesweit
agierende
–
kriminelle
Netzwerk
zurückzudrängen,
verlagert
sich
die
Szene
offenbar
dann
umso
schneller
in
andere
Städte
und
demnächst
vermutlich
bevorzugt
in
kleinere
Städte,
da
die
weniger
wehrhaft
sind.
Schrottimmobilien
gibt
es
fast
überall.
Ein
Ende
ist
daher
nicht
abzusehen.
Die
,
Hintermänner′
können
recht
einfach
zunächst
am
durchaus
legalen
Zugang
von
EU-
Ausländern
zum
öffentlichen
Leistungssystem
ansetzen.
Denn
es
reicht
die
Aufnahme
eines
Mini-
Jobs
beziehungsweise
einer
entsprechenden
Selbstständigkeit
aus,
um
die
Arbeitnehmereigenschaft
zu
erhalten.
Daraus
ergibt
sich
dann
automatisch
das
Aufenthaltsrecht
in
Deutschland
sowie
der
Anspruch
auf
aufstockende
Sozialleistungen
für
den
EU-
Arbeitnehmer
und
seine
Familie
–
vom
ersten
Tag
der
Arbeitsaufnahme
an.
Einmal
durch
Zuerkennung
der
Arbeitnehmereigenschaft
in
Gang
gesetzt,
ist
dieser
rechtliche
Automatismus
später
schwer
zu
durchbrechen.
Nach
EU-
Rechtsprechung
muss
die
Arbeitsaufnahme
nicht
existenzsichernd
sein
und
kann
somit
je
nach
Familienkonstellation
–
daher
auch
völlig
unbeabsichtigt
–
zu
sofortigen
Aufstockungsleistungen
des
Job-
Centers
führen.
Eine
Rechtslage
im
Spannungsfeld
von
nationalen
Ansprüchen
und
EU-
rechtlichen
Bestimmungen,
die
man
sich
wertfrei
–
also
losgelöst
von
Sozialbetrug
–
ohnehin
näher
ansehen
sollte.
Den
nach
Deutschland
gelockten
Menschen,
denen
eigentlich
die
Vorzüge
der
Arbeitnehmerfreizügigkeit
gar
nicht
zugestanden
haben,
wird
man
die
einmal
so
,
erworbenen
Ansprüche′
auf
Aufenthaltsrecht
und
Anspruch
auf
öffentliche
Leistungen
kaum
wieder
entziehen
können.
Ob
ahnungslos
oder
nicht,
eine
Vielzahl
der
Bulgaren,
insbesondere
die
Türkisch
sprechende
Minderheit,
kann
man
schon
aus
rein
humanitären
Gründen
nicht
in
das
heimatliche
Elend
zurückschicken.
Integrationslasten
bleiben
in
den
Kommunen,
finanzielle
Lasten
beim
Steuerzahler.
Ist
eine
solche
–
auch
rechtliche
–
Schieflage
in
Deutschland
erst
einmal
entstanden,
bleibt
sie
schwer
korrigierbar.
Für
die
weitere
Ursachenbekämpfung
spricht
vor
diesem
Hintergrund
viel
dafür,
auch
die
Kriterien
für
den
Zugang
zur
Arbeitnehmereigenschaft
sorgfältig
auf
den
Prüfstand
zu
stellen
und
gegebenenfalls
an
die
EU
heranzutragen.
Bundesweit
scheint
es
hierfür
ja
durchaus
Zustimmung
zu
geben.″
Elisabeth
Rauch-
Noël
Bielefeld
Bildtext:
Im
Problem-
Dreieck
an
der
Buerschen
Straße
leben
überwiegend
bulgarische
Staatsbürger.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
Elisabeth Rauch-Noël