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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Kein Platz für Tiny Houses
 
Leben im Schuhkarton? Nur ausnahmsweise!
Zwischenüberschrift:
Osnabrück erteilt Tiny Houses keine grundsätzliche Absage, bevorzugt aber herkömmliche Wohnformen
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Osnabrück Sie erfreuen sich wachsender Beliebtheit, und auch die Stadt Osnabrück ist ihnen gegenüber nicht abgeneigt: sogenannte Tiny Houses. Auf Antrag der Grünen hatte die Verwaltung prüfen sollen, inwieweit die Stadt neue Bauflächen für derartige Minihäuser ausweisen könnte. Auf Anfrage unserer Redaktion heißt es nun: vorerst gar nicht.

Denn aus Sicht der Stadt habe die vertikale Verdichtung also das Bauen in die Höhe Vorrang, um neuen und vor allem mehr Wohnraum zu schaffen. Dennoch ermöglichen zwei Bebauungspläne den Bau solcher Häuser in Osnabrück auf privaten Grundstücken in zweiter Reihe.

Tiny Houses, ein Trend aus den USA, verfügen oftmals nur über 15 bis 20 Quadratmeter Wohnfläche. Sie werden zumeist aus Holz und auf Rädern gebaut.

Osnabrück Minihäuser sogenannte Tiny Houses liegen im Trend. Die Stadt Osnabrück ist dieser alternativen Wohnform zwar nicht abgeneigt. Aber eigene Flächen? Die wird sie Bauwilligen wohl nicht zur Verfügung stellen.

Im Juni vergangenen Jahres hatten die Grünen die Minihäuser in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht. Die Verwaltung sollte prüfen, ob und inwieweit Tiny Houses für das Baugebiet Am Hirtenhaus, wo die Wagenburg steht, infrage kommen könnten und darüber hinaus. Die SPD unterstützte die Idee und sprach sich gar für eine Mustersiedlung aus.

Tiny Houses sind winzige Häuser aus Holz, zumeist auf Rädern, mit oftmals nur maximal 20 Quadratmeter Wohnfläche. Etwa 20 Firmen in Deutschland bauen inzwischen die kleinen Eigenheime.

Die Verwaltung hatte sich damals nicht abgeneigt gezeigt. Doch das Bauen in die Höhe die sogenannte vertikale Verdichtung sei zu bevorzugen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Und dabei bleibt sie. Stadtsprecher Gerhard Meyering: Eine bauplanungsrechtliche Ausweisung neuer Bauflächen für die ausschließliche Errichtung von Tiny Houses wird von der Stadt zurzeit nicht betrieben.″

Dabei hatte der jüngst in den Ruhestand gegangene Chef-Stadtplaner Franz Schürings im Gespräch mit unserer Redaktion Tiny Houses als spannende Wohnform″ bezeichnet und Vielfalt beworben.

Dennoch wird die Stadt kein Baugebiet für die Minihäuser bereitstellen und begründet dies auch ausführlich. Zwar seien Tiny Houses eine sparsame und preiswerte Form des Wohnungsbaus″, so Meyering, sie würden allerdings den Wohnbedürfnissen weiter Kreise der Bevölkerung nicht gerecht″. Die Minihäuser hätten in der Regel selten mehr als 15 Quadratmeter, die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung habe im Jahr 2017 in Deutschland dem Umweltbundesamt zufolge hingegen 91, 8 Quadratmeter betragen.

Schwerwiegender noch sei die ineffiziente Flächennutzung″, so Meyering weiter. Klar, ein Tiny House ist eben tiny, also winzig das Bauen in die Höhe sei deutlich effizienter. Ferner würden die winzigen Häuser die Anforderungen zum Brand- und Lärmschutz nicht einhalten können, und sie seien auch nicht energieeffizient, argumentiert die Verwaltung.

Volker Bajus, Fraktionschef der Grünen, zeigt sich auf Anfrage unserer Redaktion enttäuscht: Wir hätten uns hier mehr gewünscht. Osnabrück tut sich offensichtlich schwer mit innovativen Ideen. Es gibt eine Nachfrage nach dieser Wohnform, ein ausdrückliches Flächenangebot wäre daher sinnvoll. Dafür werden wir uns auch weiter einsetzen.″

Immerhin, so Bajus, stoße die Idee des mobilen Wohnens auf kleinem Raum″ nicht mehr auf Ablehnung weder bei den Parteien noch in der Verwaltung – „ und ist jetzt grundsätzlich möglich″.

Denn eigentlich gebe es Platz genug für eine Menge Minihäuser, sagt auch Stadtsprecher Meyering. Etwa 1500 unbebaute Grundstücke gebe es in der Stadt, die in vielen Fällen für Tiny Houses geeignet sein könnten. Problem nur: In den meisten Fällen mangelt es allerdings an einer privatrechtlichen Flächenverfügbarkeit.″ Anders gesagt: Die Grundstücke gehören nicht der Stadt, sondern sind in Privatbesitz.

Dennoch benennt die Stadt zwei konkrete Stellen, wo Tiny Houses baurechtlich entstehen könnten, und zwar in zweiter Reihe″. Da wäre zum einen der Bebauungsplan 634 (Nördlich Nahner Weg), wo das Bauen in zweiter Reihe ermöglicht wurde. Dort sollen nicht nur Doppelhäuser gebaut werden dürfen. Hierdurch ergibt sich eine flexiblere Bebauungsmöglichkeit, wonach auch Kleinsthäuser (sog. Tiny Houses) in den rückwärtigen Grundstücksbereichen grundsätzlich möglich sind″, heißt es im entsprechenden Ratsbeschluss. Auch der Bebauungsplan 45 (Grothausweg) erlaubt den Bau von Tiny Houses in zweiter Reihe.

Wer gerne ein Tiny House in Osnabrück bauen wolle, könne sich bei der Kontaktstelle Wohnraum in der Bierstraße melden, sagt Meyering. Diese will Eigentümer von Privatbesitz motivieren, in ihren großen Gärten einer weiteren Bebauung zuzustimmen womöglich ja einer winzigen.

Bildtext:
Die Wohnträume der meisten Menschen sehen definitiv anders aus aber Tiny Houses wie dieses haben eine wachsende Fangemeinde. Die Zielgruppe überzeugt neben dem überschaubaren Anschaffungspreis die Aussicht auf ein vergleichsweise ungebundenes Leben schließlich lässt sich der Standort des Domizils relativ leicht verändern.
Foto:
imago images/ Kai-Uwe Heinrich

Tiny Houses

Tiny Houses (Englisch für winzige Häuser″) sind sehr kleine Wohngebäude mit zumeist nur zwischen 15 und 40 Quadratmetern, die in der Regel ähnlich wie Wohnwagen auf Anhängern montiert sind. Sie beschränken sich auf einen kleinen Wohnbereich, eine kleine Kochecke sowie einen Sanitärbereich. Sie sind in der Regel auf eine Person ausgelegt.

Ein Tiny House kostet zumeist zwischen 25 000 und 80 000 Euro je nach Größe und Ausstattung.

Der Trend stammt aus den USA und wird auch in Europa immer beliebter. Im Fichtelgebirge existiert bereits eine Siedlung, die Stadt Basel sprach sich kürzlich dafür aus, ein Areal für eine solche Siedlung zu suchen.

Die Minihäuser unterliegen in Deutschland dem Baurecht. Deshalb können sie nicht einfach auf eine Wiese gestellt und bewohnt werden. Selbst auf Rädern gelten sie nicht als Wohnwagen, die zum Beispiel auf Privatparkplätzen stehen können, sondern nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als Gebäude. Daher dürfen sie auch nur auf erschlossenen Grundstücken platziert werden. Diese müssen also ans öffentliche Straßen-, Wasser-, Abwasser-, Wärme- und Stromnetz angeschlossen sein obgleich es sich in Tiny Houses durchaus autark leben lässt, sofern sie über Wassertanks und eine Solaranlage verfügen.
Autor:
Jörg Sanders


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