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1.
Erscheinungsdatum:
05.10.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kein Platz für Tiny Houses
Leben im Schuhkarton? Nur ausnahmsweise!
Zwischenüberschrift:
Osnabrück erteilt Tiny Houses keine grundsätzliche Absage, bevorzugt aber herkömmliche Wohnformen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Sie
erfreuen
sich
wachsender
Beliebtheit,
und
auch
die
Stadt
Osnabrück
ist
ihnen
gegenüber
nicht
abgeneigt:
sogenannte
Tiny
Houses.
Auf
Antrag
der
Grünen
hatte
die
Verwaltung
prüfen
sollen,
inwieweit
die
Stadt
neue
Bauflächen
für
derartige
Minihäuser
ausweisen
könnte.
Auf
Anfrage
unserer
Redaktion
heißt
es
nun:
vorerst
gar
nicht.
Denn
aus
Sicht
der
Stadt
habe
die
vertikale
Verdichtung
–
also
das
Bauen
in
die
Höhe
–
Vorrang,
um
neuen
und
vor
allem
mehr
Wohnraum
zu
schaffen.
Dennoch
ermöglichen
zwei
Bebauungspläne
den
Bau
solcher
Häuser
in
Osnabrück
–
auf
privaten
Grundstücken
in
zweiter
Reihe.
Tiny
Houses,
ein
Trend
aus
den
USA,
verfügen
oftmals
nur
über
15
bis
20
Quadratmeter
Wohnfläche.
Sie
werden
zumeist
aus
Holz
und
auf
Rädern
gebaut.
Osnabrück
Minihäuser
–
sogenannte
Tiny
Houses
–
liegen
im
Trend.
Die
Stadt
Osnabrück
ist
dieser
alternativen
Wohnform
zwar
nicht
abgeneigt.
Aber
eigene
Flächen?
Die
wird
sie
Bauwilligen
wohl
nicht
zur
Verfügung
stellen.
Im
Juni
vergangenen
Jahres
hatten
die
Grünen
die
Minihäuser
in
den
Stadtentwicklungsausschuss
eingebracht.
Die
Verwaltung
sollte
prüfen,
ob
und
inwieweit
Tiny
Houses
für
das
Baugebiet
Am
Hirtenhaus,
wo
die
Wagenburg
steht,
infrage
kommen
könnten
–
und
darüber
hinaus.
Die
SPD
unterstützte
die
Idee
und
sprach
sich
gar
für
eine
Mustersiedlung
aus.
Tiny
Houses
sind
winzige
Häuser
aus
Holz,
zumeist
auf
Rädern,
mit
oftmals
nur
maximal
20
Quadratmeter
Wohnfläche.
Etwa
20
Firmen
in
Deutschland
bauen
inzwischen
die
kleinen
Eigenheime.
Die
Verwaltung
hatte
sich
damals
nicht
abgeneigt
gezeigt.
Doch
das
Bauen
in
die
Höhe
–
die
sogenannte
vertikale
Verdichtung
–
sei
zu
bevorzugen,
um
mehr
Wohnraum
zu
schaffen.
Und
dabei
bleibt
sie.
Stadtsprecher
Gerhard
Meyering:
„
Eine
bauplanungsrechtliche
Ausweisung
neuer
Bauflächen
für
die
ausschließliche
Errichtung
von
Tiny
Houses
wird
von
der
Stadt
zurzeit
nicht
betrieben.″
Dabei
hatte
der
jüngst
in
den
Ruhestand
gegangene
Chef-
Stadtplaner
Franz
Schürings
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
Tiny
Houses
als
„
spannende
Wohnform″
bezeichnet
und
Vielfalt
beworben.
Dennoch
wird
die
Stadt
kein
Baugebiet
für
die
Minihäuser
bereitstellen
und
begründet
dies
auch
ausführlich.
Zwar
seien
Tiny
Houses
eine
„
sparsame
und
preiswerte
Form
des
Wohnungsbaus″,
so
Meyering,
sie
würden
allerdings
den
„
Wohnbedürfnissen
weiter
Kreise
der
Bevölkerung
nicht
gerecht″.
Die
Minihäuser
hätten
in
der
Regel
selten
mehr
als
15
Quadratmeter,
die
durchschnittliche
Wohnfläche
je
Wohnung
habe
im
Jahr
2017
in
Deutschland
dem
Umweltbundesamt
zufolge
hingegen
91,
8
Quadratmeter
betragen.
Schwerwiegender
noch
sei
die
„
ineffiziente
Flächennutzung″,
so
Meyering
weiter.
Klar,
ein
Tiny
House
ist
eben
tiny,
also
winzig
–
das
Bauen
in
die
Höhe
sei
deutlich
effizienter.
Ferner
würden
die
winzigen
Häuser
die
Anforderungen
zum
Brand-
und
Lärmschutz
nicht
einhalten
können,
und
sie
seien
auch
nicht
energieeffizient,
argumentiert
die
Verwaltung.
Volker
Bajus,
Fraktionschef
der
Grünen,
zeigt
sich
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
enttäuscht:
„
Wir
hätten
uns
hier
mehr
gewünscht.
Osnabrück
tut
sich
offensichtlich
schwer
mit
innovativen
Ideen.
Es
gibt
eine
Nachfrage
nach
dieser
Wohnform,
ein
ausdrückliches
Flächenangebot
wäre
daher
sinnvoll.
Dafür
werden
wir
uns
auch
weiter
einsetzen.″
Immerhin,
so
Bajus,
stoße
die
Idee
des
„
mobilen
Wohnens
auf
kleinem
Raum″
nicht
mehr
auf
Ablehnung
–
weder
bei
den
Parteien
noch
in
der
Verwaltung
– „
und
ist
jetzt
grundsätzlich
möglich″.
Denn
eigentlich
gebe
es
Platz
genug
für
eine
Menge
Minihäuser,
sagt
auch
Stadtsprecher
Meyering.
Etwa
1500
unbebaute
Grundstücke
gebe
es
in
der
Stadt,
die
in
vielen
Fällen
für
Tiny
Houses
geeignet
sein
könnten.
Problem
nur:
„
In
den
meisten
Fällen
mangelt
es
allerdings
an
einer
privatrechtlichen
Flächenverfügbarkeit.″
Anders
gesagt:
Die
Grundstücke
gehören
nicht
der
Stadt,
sondern
sind
in
Privatbesitz.
Dennoch
benennt
die
Stadt
zwei
konkrete
Stellen,
wo
Tiny
Houses
baurechtlich
entstehen
könnten,
und
zwar
„
in
zweiter
Reihe″.
Da
wäre
zum
einen
der
Bebauungsplan
634
(Nördlich
Nahner
Weg)
,
wo
das
Bauen
in
zweiter
Reihe
ermöglicht
wurde.
Dort
sollen
nicht
nur
Doppelhäuser
gebaut
werden
dürfen.
„
Hierdurch
ergibt
sich
eine
flexiblere
Bebauungsmöglichkeit,
wonach
auch
Kleinsthäuser
(sog.
Tiny
Houses)
in
den
rückwärtigen
Grundstücksbereichen
grundsätzlich
möglich
sind″,
heißt
es
im
entsprechenden
Ratsbeschluss.
Auch
der
Bebauungsplan
45
(Grothausweg)
erlaubt
den
Bau
von
Tiny
Houses
in
zweiter
Reihe.
Wer
gerne
ein
Tiny
House
in
Osnabrück
bauen
wolle,
könne
sich
bei
der
Kontaktstelle
Wohnraum
in
der
Bierstraße
melden,
sagt
Meyering.
Diese
will
Eigentümer
von
Privatbesitz
motivieren,
in
ihren
großen
Gärten
einer
weiteren
Bebauung
zuzustimmen
–
womöglich
ja
einer
winzigen.
Bildtext:
Die
Wohnträume
der
meisten
Menschen
sehen
definitiv
anders
aus
–
aber
Tiny
Houses
wie
dieses
haben
eine
wachsende
Fangemeinde.
Die
Zielgruppe
überzeugt
neben
dem
überschaubaren
Anschaffungspreis
die
Aussicht
auf
ein
vergleichsweise
ungebundenes
Leben
–
schließlich
lässt
sich
der
Standort
des
Domizils
relativ
leicht
verändern.
Foto:
imago
images/
Kai-
Uwe
Heinrich
Tiny
Houses
Tiny
Houses
(Englisch
für
„
winzige
Häuser″)
sind
sehr
kleine
Wohngebäude
mit
zumeist
nur
zwischen
15
und
40
Quadratmetern,
die
in
der
Regel
–
ähnlich
wie
Wohnwagen
–
auf
Anhängern
montiert
sind.
Sie
beschränken
sich
auf
einen
kleinen
Wohnbereich,
eine
kleine
Kochecke
sowie
einen
Sanitärbereich.
Sie
sind
in
der
Regel
auf
eine
Person
ausgelegt.
Ein
Tiny
House
kostet
zumeist
zwischen
25
000
und
80
000
Euro
–
je
nach
Größe
und
Ausstattung.
Der
Trend
stammt
aus
den
USA
und
wird
auch
in
Europa
immer
beliebter.
Im
Fichtelgebirge
existiert
bereits
eine
Siedlung,
die
Stadt
Basel
sprach
sich
kürzlich
dafür
aus,
ein
Areal
für
eine
solche
Siedlung
zu
suchen.
Die
Minihäuser
unterliegen
in
Deutschland
dem
Baurecht.
Deshalb
können
sie
nicht
einfach
auf
eine
Wiese
gestellt
und
bewohnt
werden.
Selbst
auf
Rädern
gelten
sie
nicht
als
Wohnwagen,
die
zum
Beispiel
auf
Privatparkplätzen
stehen
können,
sondern
nach
der
Niedersächsischen
Bauordnung
(NBauO)
als
Gebäude.
Daher
dürfen
sie
auch
nur
auf
erschlossenen
Grundstücken
platziert
werden.
Diese
müssen
also
ans
öffentliche
Straßen-
,
Wasser-
,
Abwasser-
,
Wärme-
und
Stromnetz
angeschlossen
sein
–
obgleich
es
sich
in
Tiny
Houses
durchaus
autark
leben
lässt,
sofern
sie
über
Wassertanks
und
eine
Solaranlage
verfügen.
Autor:
Jörg Sanders